Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

97 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bayern, 2014 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

09.05.2015 um 23:43
MORD AN FRANZISKA

Der Mordfall Franziska schockierte nicht nur die Region. Selbst die Verteidigung hat sich nun für eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen - am Montag wird das Urteil gefällt.

Die Rohheit des Mordes an der zwölfjährigen Franziska entsetzte die Menschen weit über ihren Heimatort Möckenlohe im Altmühltal hinaus. Nach der drei Monate dauernden Aufarbeitung des Falls vor dem Landgericht Ingolstadt ist auch der Verteidiger des Angeklagten Stefan B. zu dem Schluss gekommen, dass es für diese Tat nur eine lebenslange Haftstrafe geben kann.

Am Montag wird das Gericht sein Urteil sprechen - offen scheint nur, ob es auch eine besondere Schwere der Schuld feststellt.

Stefan B. erschlug Franziska mit einem Holzscheit.

Franziska starb vor 15 Monaten. Am 15. Februar verbrachte die Realschülerin einen unbeschwerten Tag mit Freundinnen an einer öffentlichen Skateboard-Anlage, bevor sie sich auf den Heimweg machte. Auf dem Rückweg nach Hause fühlte sie sich bereits von dem angeklagten 27-Jährigen verfolgt und bedroht, wie entsprechende Handy-Nachrichten an ihre Freundinnen belegen.

Doch die Nachrichten blieben fatalerweise unbeachtet. Am Ende der Verfolgung soll Stefan B. sich ihr mit seinem Auto in den Weg gestellt und sie an einem Weiher so brutal vergewaltigt haben, dass sie schwerste Verletzungen erlitt. Schließlich erschlug er das Mädchen mit einem Holzscheit.

Der Angeklagte gestand die Tat

Diesen Tathergang hat der unter anderem wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung angeklagte Stefan B. gestanden. Allerdings sprach er bis auf einzelne Worte in dem gesamten Prozess nicht selbst, sondern ließ seinen Verteidiger sein Geständnis verlesen. Auch Nachfragen zu seiner Person ließ Stefan B. nicht zu.

So musste das Gericht mit Hilfe von Zeugenaussagen und Gutachten den Mordfall Franziska sowie mitangeklagte Missbrauchsfälle an anderen Mädchen rekonstruieren. Die Zeugen zeichneten das Bild eines seit seiner Jugend auffälligen Mannes. Schon als junger Schüler beging er erste Vergehen wie Fahren ohne Führerschein. Außerdem äußerte er sich rechtsradikal.

Und es kamen auch Sexualtaten dazu - wiederholt wurden bei ihm etwa Kinderpornos gefunden, Stefan B. saß zeitweise im Gefängnis. Mitschüler bezeichneten ihn auch als auffallend aggressiv. Dennoch entdeckte bei dem zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft lebenden Arbeitslosen niemand die offenbar in ihm schlummernde Brutalität.

Selbst erfahrene Ermittler waren schockiertl

Von dieser waren auch erfahrene Ermittler und Rettungskräfte nach dem Fund von Franziskas Leiche schockiert. In ihren Zeugenaussagen schilderten sie ihren Schock, als sie Franziskas zertrümmerten Körper entdeckten. Wegen des hohen Maßes an Brutalität hatte das Gericht zu den Plädoyers auch die äußerst seltene Entscheidung getroffen, die Öffentlichkeit auszuschließen - nicht zum Schutz des Täters, sondern zum Schutz der Intimsphäre von Franziska und der anderen Opfer, wie der Richter sagte.

Falls das Gericht nach den allgemeinen Erwartungen urteilt, wird es B. wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend gefordert wegen Mordes, Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilen. Für solch ein Urteil ist eine lebenslange Haftstrafe zwingend. Falls das Gericht auch noch die besondere Schwere der Schuld feststellt, könnte Stefan B. nicht bereits nach 15 Jahren das Gefängnis verlassen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Urteil-am-Montag-Selbst-der-Verteidiger-will-lebenslang-id33993632.html

Anzeige
melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

10.05.2015 um 19:53
Der soll schmoren bis an sein Lebensende, das hat er sich verdient. Ich hoffe nur dass man den nie mehr unter Menschen lässt.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 08:13
Sogar der Verteidiger plädierte auf Mord

Im Prozess um den Sexualmord an der zwölfjährigen Franziska fordern alle Beteiligten lebenslange Haft für den Angeklagten. Heute fällt das Urteil. Eine Frage bleibt aber noch.


Ganze neun Wörter kamen ihm über die Lippen: «Ja», antwortete er lediglich zu Prozessbeginn auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob das von seinem Anwalt verlesene Geständnis zutreffe. Und «ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an» war sein einziger Satz am Ende der Plädoyers. Ansonsten schwieg der mutmaßliche Mörder der kleinen Franziska über ein Dutzend Verhandlungstage lang. An diesem Montag will das Ingolstädter Schwurgericht sein Urteil verkünden.

Der 27-Jährige soll die Zwölfjährige im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau auf grausame Weise sexuell missbraucht und danach mit einem Holzscheit erschlagen haben. Der Mord erschütterte die Region auch deshalb, weil Franziska vor ihrem Martyrium von ihrem Handy aus mehrere Kurznachrichten an Freundinnen verschickt hatte, dass sie verfolgt werde. Den Hilferufen wurde aber fatalerweise nicht nachgegangen.

Prozessbeobachter zweifeln nach der vom Vorsitzenden Jochen Bösl akribisch geführten Beweisaufnahme kaum an einer Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft. Schließlich hatte vor gut einer Woche selbst Verteidiger Adam Ahmed keine andere Möglichkeit gesehen, als auf Mord zu plädieren. Allenfalls komme eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge infrage, stellte er als abgemilderte Variante ins Ermessen des Gerichts.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Sogar-der-Verteidiger-plaedierte-auf-Mord-id34012482.html
Staatsanwalt will die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen

Staatsanwalt Jürgen Staudt will indessen zusätzlich zum Mordurteil die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen. Immerhin kommen nach seiner Überzeugung Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und besonders schwere Vergewaltigung hinzu. Bei besonderer Schwere der Schuld käme der Mann nicht nach 15 Jahren im Gefängnis frei. Eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen der Haft scheidet hingegen aus formalen Gründen aus.

Die Anwältin von Franziskas Eltern schloss sich dem Antrag des Staatsanwalts an. Mit dem Einverständnis der Prozessparteien war Mutter und Vater des Mädchens eine Aussage vor Gericht erspart geblieben.

Die Plädoyers wurden mit Rücksicht auf die Intimsphäre des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen. Auch bei einzelnen Zeugenaussagen und dem psychiatrischen Gutachten über den Angeklagten waren keine Zuhörer zugelassen. «Wir haben nichts zu verheimlichen, was man nicht auch öffentlich sagen könnte», stellte der Vorsitzende Richter klar. Das Interesse der Prozessbeobachter müsse aber hinter dem Schutz der Intimsphäre von Franziska zurückstehen. Zur öffentlichen Urteilsverkündung am Montag dürfte der Schwurgerichtssaal aber wieder voll besetzt sein. dpa


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 12:16
Jetzt das Urteil gegen ihren Mörder: Stefan B. (27) muss lebenslang ins Gefängnis!

Außerdem stellte das Landgericht Ingolstadt am Montag die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen ist. Stefan B. nahm die Urteilsverkündung ohne sichtbare Regung auf.

Quelle: http://www.bild.de/news/inland/mord/sexualmord-franziska-ingolstadt-urteil-40906394.bild.html


1x zitiertmelden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 12:21
Lebenslänglich = 15 Jahre, alles klar.
Traurig dass hier keine Sicherungsverwahrung möglich war.
Also wird der Täter wieder raus kommen.
Weiss jemand was zu diesen formalen Gründen?


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 12:28
Zitat von MuckMuck schrieb:Außerdem stellte das Landgericht Ingolstadt am Montag die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen ist.
Ups, verlesen, sry.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 12:46
@crimefan
Ich könnte mir vorstellen, daß es außer formellen Gründen auch daran liegen kann, daß er 1. ein Geständnis abgelegt hat und 2. die Eltern von Franziska von einer Zeugenaussage befreite.....................in dem Artikel heißt es, daß lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld in Bayern durchschnittlich 22 Jahre Haft bedeutet..................

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Hoechststrafe-fuer-den-Moerder-von-Franziska-id34021617.html


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 13:37
Laut Wikipedia: Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss im Wege einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben.

Daraus lese ich es geht hier nur darum was man getan hat und wie gefährlich man ist, nicht ob man geständig ist.
Vielleicht ist das,mit der Prognose nicht entsprechend erfolgt.

22 Jahre ist wenig, sorry ... nur meine subjektive Meinung.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 16:35
@crimefan
Für mich sind 22 Jahre auch zu wenig, dann ist der Täter bei Entlassung 47 Jahre alt.
Wie gefährlich jemand ist, zeigt sich doch eigentlich , zumindest für mein Verständns daran, auf welche Art und Weise eine Tat begangen wurde, welches Motiv es gab und wie ein Täter danach damit umgeht.
Dieser hier hat seine Gefährlichkeit doch bewiesen und nichtmal Reue gezeigt.
Ist diese Straftat nicht besonders schwer genug ? Was er diesem Mädchen angetan hat, läßt doch keinen Zweifel daran, daß er mitleidlos und brutal seine Triebe und Phantasien ausgelebt hat.
(Leider) gibt es immer wieder solche Deals, wenn einer gesteht, wird die besondere Schwere der Schuld fallengelassen,oder wenn ein Täter seinem noch lebenden Opfer eine Aussage vor gericht erspart, wenn dieses noch minderjährig ist.

Hier noch ein Artikel
http://www.focus.de/panorama/welt/urteil-im-mordfall-franziska-taeter-zu-gefaengnis-verurteilt_id_4674260.html


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 16:43
@seli
@crimefan

Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Besser als Garnichts denn oft gibt es ja nicht einmal das, leider.
Bleibt zu hoffen, er findet nicht wieder so kulante Gutachter, wie den wegen der Kinderpornosachen.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 17:20
Hier auch noch ein Artikel :

MORDFALL FRANZISKA

Sogar der Verteidiger hatte auf Mord plädiert. Für den grausamen Tod der zwölfjährigen Franziska muss der Angeklagte lebenslang hinter Gitter. Zum Ende zeigte er noch eine Regung.Von Barbara Würmseher und Stefan Drescher



Am Ende zeigt Stefan B. dann doch noch eine Regung. Während der 27-Jährige die Urteilsverkündung - wie den gesamten Prozess - nach außen hin ungerührt verfolgte, platzt es dann beim Verlassen des Gerichtsgebäudes aus ihm heraus. In die Kamera einer Fotografin zeigt er den Mittelfinger.

Es wird vermutlich das Letzte sein, was man für lange Zeit von Stefan B. gesehen hat. Seit Montagmorgen steht fest, woran schon in den vergangenen Wochen kaum mehr Zweifel bestanden: Stefan B. ist der Mörder der kleinen Franziska - und muss dafür lebenslang hinter Gitter.

Stefan B. muss für lange Zeit hinter Gitter

Für die Höchststrafe hatte neben der Staatsanwaltschaft auch der Verteidiger plädiert. Wie von der Anklage gefordert stellten die Richter auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Stefan B. kommt daher nicht nach 15 Jahren im Gefängnis frei, sondern wohl erst deutlich später. Im Durchschnitt dauert eine lebenslange Haftstrafe in Bayern 22 Jahre. Eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen der Haft scheidet allerdings aus formalen Gründen aus. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und die als Nebenkläger auftretenden Eltern darauf verzichteten, Rechtsmittel einzulegen.

Stefan B., von dem der Prozess ein erschütterndes Bild gezeichnet hatte und der zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft lebte, sei in vollen Maße schuldfähig, erklärte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl in der Urteilsverkündung. Erklären lasse sich die Tat durch eine von einem Gutachter festgestellte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, die sich etwa durch eine besonders niedrige Aggressionsschwelle und eine niedrige Frustrationstoleranz zeige. Zu den Gunsten des Angeklagten spreche nur, dass er ein Geständnis abgelegt habe. Obwohl man schon früher Kinderpornos bei Stefan B. gefunden worden waren, sprach das Gericht aber lediglich von "pädophilen Neigungen" beim 27-Jährigen.

Bösl wandte sich auch an die Eltern von Franziska, die dem Prozess am Montag erstmals beiwohnten. Ihr "unermessliches Leid" könne der Schuldspruch nicht lindern. "So etwas kann man nicht wieder gut machen", sagte der Richter. Beide Elternteile rangen sichtlich bemüht um Fassung, Franziskas Mutter kämpfte mit den Tränen. Nach Angaben ihrer Rechtsanwältin wollten sie den Mörder ihrer Tochter sehen. Auch fünfzehn Monate nach der Tat seien sie immer noch in "Schockstarre", ihr Leben sei zerstört.

Urteil nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Stefan B. hatte Franziska im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau auf grausame Weise sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen. Der Mord erschütterte die Menschen auch deshalb, weil Franziska vor ihrem stundenlangen Martyrium mehrere Kurznachrichten von ihrem Smartphone an Freundinnen schickte, dass sie verfolgt werde. Den Hilferufen wurde aber fatalerweise nicht nachgegangen.

Zu Beginn des letzten Prozesstages hatte das Gericht einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, das Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verkünden. Stefan B.s Anwalt Adam Ahmed begründete den Antrag damit, dass die Intimsphäre der Zeuginnen geschützt werden müssten. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Zuvor waren bereits die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen worden. Auch bei einzelnen Zeugenaussagen und dem psychiatrischen Gutachten über den Angeklagten waren keine Zuhörer zugelassen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Hoechststrafe-fuer-den-Moerder-von-Franziska-id34021617.html

Was soll man sagen? "Immerhin" wurde die besondere schwere der Schuld festgestellt. Sodass er nicht nach 15 Jahren entlassen werden kann. Für mich gibt es diesem Fall irgendwie eh nicht die "gerechte Strafe". Die einzig wahre Gerechtigkeit wäre eigentlich nur wenn Franziska wieder lebendig werden würde.. Aber das geht nicht. Auch 15 Jahre mit besondere schwere der Schuld bringt der Familie und gerade den Eltern ihre geliebte Tochter nicht wieder. Es zerreißt mir das Herz. Der Fall hat mich von Anfang an sehr bewegt. Ich wünsche der Familie alles Gute, und vor allem ganz, ganz viel Kraft..


4x zitiertmelden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 21:42
Hallo,

mich hat der Fall auch total mitgenommen, deswegen war ich heute auch bei der Urteilsverkündung mit dabei. Der Richter hat am Ende noch begründet, warum "mehr" nicht ging, und dass "lebenslang" grundsätzlich erst mal lebenslang und nicht automatisch 22 Jahre bedeutet. Sie haben also das höchstmögliche Urteil gefällt.

Gerechtigkeit gibt es in so einem Fall eh nicht.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 21:52
Zitat von Blue_Eyes_Blue_Eyes_ schrieb:Im Durchschnitt dauert eine lebenslange Haftstrafe in Bayern 22 Jahre.


Allein das widerspricht sich doch. Und die letzte Geste ist auch klar, von wegen Reue, gar nix. Der weiss doch dass er wieder raus kommt. Und im Knast ist es vielleicht sogar angenehmer als in einer Obdachloseneinrichtung.

@Luise.69
Wurde zum Thema Sicherungsverwahrung da noch etwas gesagt?


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 22:00
Ja, der Richter hat sich da lange drüber ausgelassen. Allerdings war das am Ende, nach 2 Stunden Urteilssprechung, da hab ich nicht mehr so genau hingehört. Allerdings hatte ich den Eindruck, dass die wirklich das in einem Rechtsstaat höchstmögliche Urteil gefällt haben. Der Richter ließ auch keinen Zweifel daran, daß die Tat entsetzlich war und Gerechtigkeit nicht möglich ist.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 22:06
@Luise.69
Ja klar denke auch dass da das Maximum erreicht war, wenn sogar die Verteidigung das gleiche fordert.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 22:18
Ja, die haben sich ja anschließend kurz beraten (die Verteidigung) und dann das Urteil gleich angenommen.

Aber es war schlimm heute. Vor allem wegen der Eltern, die dann ja auch kamen. Die Mutter konnte kaum die Tränen zurückhalten, als der Richter den Tathergang schilderte.

Weiß eigentlich irgend jemand hier, ob es z.B. Für die Eltern oder für andere Geschädigte sowas wie Unterhaltszahlungen vom Staat gibt? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die je wieder einer normalen Erwerbstätigkeit nachgehen werden ...(und würde ihnen jeden Euro gönnen)


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

11.05.2015 um 23:19
@Luise.69
Opferentschädigung gibt's nur für das lebende Opfer selbst
https://www.weisser-ring.de/internet/medien/statistiken-zur-staatlichen-opferentschaedigung/index.html (Archiv-Version vom 20.03.2015)

Eine Klage auf Schmerzensgeld wäre möglich, aber hier wird nichts zu holen sein.

Wikipedia dazu:Ein Schmerzensgeld für den Verlust naher Angehöriger (wenn etwa Eltern ihr Kind verlieren) kannte das deutsche Recht bisher nicht. Eine Ausnahme ist der so genannte „Schockschaden“, der vorliegt, wenn Angehörige bedingt durch die erlittene seelische Erschütterung selbst krank werden. Dabei muss der Verlust der nahestehenden Person die körperliche oder seelische Verfassung nachweislich und spürbar beeinträchtigen. Angehörige eines Getöteten können einen Schmerzensgeldanspruch aus eigenem Recht (iure proprio) also nur herleiten, wenn ihr Leid Schmerzen, lang anhaltenden Kummer oder Sorgen, Wesensänderungen oder eine deutliche Schmälerung der Lebensfreude nach sich zieht und diese Folgen dem Schädigungsereignis kausal zurechenbar sind.[18]

Wirklich helfen kann der weisse Ring, ein gemeinnütziger Verein der Opfer und Angehörige unterstützt. Der bekommt keine staatliche Unterstützung.
https://www.weisser-ring.de/internet/

Vom Staat gibt's soweit ich weiss nur Rente wegen Erwerbsminderung und dazu ggf. Grundsicherung .


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

12.05.2015 um 20:27
Danke. Das bedeutet also, daß wir als Gesellschaft dem Typen den Knastaufenthalt zahlen, den Eltern aber nichts? Das fühlt sich für mich falsch an. Oder?


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

12.05.2015 um 20:53
@Luise.69
Es gibt noch den Verein ANUAS, der Angehörige unterstützt.Leider ist es tatsächlich so wie Du es schreibst, für Angehörige endet das Leid nicht mit dem Urteilsspruch, zu der Trauer müssen sie alleine gegen Behörden und um ihre Existenz kämpfen.


melden

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

13.05.2015 um 00:03
@Luise.69
Richtig, leider.
Zum reinen Aufenthalt kannst du noch Therapie draufrechnen, vielleicht macht er auch eine Ausbildung.
Nein, gerecht ist es nicht.
In dem Fall hat er es doch sogar besser als draussen.


Anzeige

1x zitiertmelden