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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewaltverbrechen, Nicole, Nünschweiler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

15.04.2015 um 13:04
Südwestdeutsche Zeitung
Voll schuldfähig
Keine Anzeichen für eine psychische Krankheit – zu diesem Fazit kommt ein Gutachter. Er hat einen jungen Mann untersucht, der in Zweibrücken wegen Totschlags angeklagt ist. Er soll im Sommer seine Frau erstickt und im Wald vergraben haben.
Zweibrücken (gana). Der Sachverständige der Uni Homburg hat den Prozess vor dem Landgericht seit Dezember selbst verfolgt, saß jeden Verhandlungstag nur wenige Meter vom Angeklagten entfernt. Sein Gutachten stützt sich auf die Beweisaufnahme und zu großen Teilen auf eine Untersuchung aus dem August. Damals besuchte der Mediziner den Mann in der Justizvollzugsanstalt.
Der Professor zeichnete gestern ein Bild des jungen Italieners, der ihm gegenüber beteuert habe, nichts mit der Tat zu tun zu haben. Der Angeklagte kam in Kalabrien auf die Welt, wanderte in den 1990er Jahren in die Westpfalz aus. Sein Geld verdiente er anfangs in der Gastronomie, später mit Gelegenheitsjobs. Mit seiner Ehefrau hatte er zwei Kinder. Die Trennung konnte er offenbar nur schwer verschmerzen (wir berichteten).
Gegenüber dem Sachverständigen habe er mehrfach betont, wie sehr er an seiner Familie hänge und dass sie ihm sehr wichtig sei. Deshalb habe er alles versucht, um sie zurückzugewinnen. Letztlich waren die Anstrengungen aber erfolglos. Die junge Frau aus Nünschweiler (Kreis Südwestpfalz) wollte sich scheiden lassen und das alleinige Sorgerecht beantragen.
Mit Blick auf seine Herkunft und die familiären Umstände, in denen er aufwuchs, konstatierte der Gutachter beim Angeklagten eine unauffällige Entwicklung. Der junge Mann sei zwar Raucher, aber sonst sei kein regelmäßiger Drogenkonsum bei ihm festzustellen. Allerdings wollte der Sachverständige nicht ausschließen, dass der Tatverdächtige in der für ihn schwierigen Situation nach der Trennung von seiner Frau hin und wieder andere Drogen konsumiert habe. Es gibt ein toxikologisches Gutachten, in dem von Amphetaminen die Rede ist.
Der Angeklagte sei bei der Untersuchung im Gefängnis zwar niedergeschlagen gewesen, aber durchaus kooperativ und ihm gegenüber zugewandt, erklärte der Gutachter. Allerdings seien weitergehende Tests nicht möglich gewesen, weil der Angeklagte nicht gut genug deutsch kann, um die entsprechenden Fragebögen ausfüllen zu können. Der Mediziner sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine psychische Krankheit. Er habe schlichtweg keine Hinweise auf eine Gemütserkrankung, Geisteskrankheiten oder Intelligenzmangel feststellen können.
Zudem zeigte sich der Sachverständige überzeugt, dass der junge Mann nicht an einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ leide. Sollte das nämlich der Fall sein, könnte er möglicherweise im Affekt gehandelt und so seine Frau getötet haben, also in psychisch gestörtem Zustand. Damit wäre er nur vermindert schuldfähig.
Da der Angeklagte die Tat aber offenbar vorbereitet hatte, indem er beispielsweise die Grube im Wald ausgehoben hatte, sei nicht mehr von einer affektiven Handlung auszugehen, so der Experte. Zudem führten affektive Taten oft zu Depressionen bei den Tätern. Bisweilen sei auch eine Distanzierung zu erkennen, beispielsweise, indem sie kurz nach der Tat die Polizei oder Rettungsdienste verständigten. Aber auch das sei bei dem jungen Mann nicht der Fall. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes erklärte der Homburger Mediziner, dass er beim Tatverdächtigen keinen Anlass für eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen könne. Für kommende Woche sind die Plädoyers geplant.
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Westricher Rundschau - Nr. 87
Datum Mittwoch, den 15. April 2015
Seite 13

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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

15.04.2015 um 13:05
Land
„Offenkundiges Tatmotiv“
Zweibrücken/Nünschweiler: Totschlagprozess neigt sich dem Ende entgegen
Mit mehreren Anträgen der Nebenklage startete der gestrige Verhandlungstag vor dem Zweibrücker Landgericht. Dort muss sich ein gebürtiger Italiener wegen Totschlags verantworten. Er soll seine Frau erstickt und bei Nünschweiler im Wald vergraben haben. Die Familie des Opfers tritt als Nebenkläger auf.
Der Bruder, die drei Schwestern, Mutter und Vater – gestern waren alle erschienen. In ihrem Namen stellte die Anwältin der Nebenklage, Sandra Knaudt vom Saarbrücker Rechtsanwaltsbüro Heimes und Müller, einen Antrag auf Schmerzensgeld. Die Höhe überließ sie dem Ermessen des Gerichts. Die Juristin führte aus, dass sämtliche Familienmitglieder seit der Tat im vergangenen Juni erhebliche gesundheitliche Probleme hätten. Sie litten unter Schlafstörungen, Alpträumen, Stimmungsschwankungen und vielem mehr. Ein Therapieende sei nicht absehbar, erklärte Knaudt.Zudem beantragte sie als Vertreterin der Nebenklage Prozesskostenhilfe für die Familie des Opfers. Die Angehörigen seien sonst wirtschaftlich nicht in der Lage, das Verfahren selbst zu betreiben.
Der Verteidiger des Angeklagten, Walter Höh aus Pirmasens, befürchtete erhebliche zeitliche Verzögerungen des Prozesses, wenn darüber beraten und entschieden werden müsse und lehnte den Antrag ab. Staatsanwalt Felix Valentin erachtete den Antrag zwar grundsätzlich als zulässig, wies aber ebenfalls auf das Stadium des Prozesses hin. Es wird damit gerechnet, dass noch in diesem Monat ein Urteil fallen soll. Nach intensiver Beratung zog die Nebenklage sowohl den Antrag auf Schmerzensgeld als auch auf Erstattung der Prozesskostenhilfe im Laufe des Vormittags wieder zurück.
Ob es Schmerzensgeld und Prozesskostenhilfe für die Angehörigen gibt, wird nun möglicherweise in einem separaten Verfahren entschieden. Die Kammer lehnte zudem einen weiteren Antrag der Nebenklage ab. Deren Vertreterin wollte ein Anwaltsschreiben ins Verfahren einführen. Staatsanwalt Valentin sah dazu keinen Anlass – unter anderem weil das Dokument für die Entscheidung des Gerichtes keine Relevanz habe. Dabei ließ er durchblicken, in welche Richtung sein Plädoyer gehen könnte. Valentin wollte sich zwar nicht in die Karten schauen lassen, erklärte aber, dass der Angeklagte durch die Beweisaufnahme „erheblich belastet“ sei und zudem ein „offenkundiges Tatmotiv“ vorliege.
Der morgige Prozesstermin wurde aufgehoben. Kommenden Donnerstag wird die Verhandlung um 9 Uhr fortgesetzt. Dann sollen die Plädoyers gehalten werden. Ob dann auch schon das Urteil fällt, ist unklar. Das Landgericht hat noch einen weiteren Sitzungstermin vorgesehen: am Mittwoch, 29. April. (gana) SÜDWEST
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Pirmasenser Rundschau - Nr. 87
Datum Mittwoch, den 15. April 2015
Seite 18


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

15.04.2015 um 21:03
@Just..me

Danke für die Neuigkeiten,also ist er laut dem Gutachter voll schuldfähig.

Dann bin ich jetzt auf die Plädoyers nächste Woche gespannt.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

17.04.2015 um 15:40
Ja, aber die Erde an der Schaufel war nicht vom Grab , und es wurden viele Ermittlungsfehler gemacht . Ob das ausreicht? Das ist immer so ne Sache bei uns in Deutschland . Schön wäre es!


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

23.04.2015 um 21:17
Gibt es denn schon irgendwas neues?


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

24.04.2015 um 14:53
Ja @ MeLoOoDy........stand heute in der Zeitung!

Südwestdeutsche Zeitung
Lange Haftstrafe gefordert
Plädoyers im Prozess um erstickte Frau in Südwestpfalz – Angeklagter Ehemann schweigt weiter
ZWEIBRÜCKEN (daa). 14 Jahre Haft wegen Totschlags hat Staatsanwalt Felix Valentin gestern für den Angeklagten gefordert, der an Pfingsten seine von ihm getrennt lebende Ehefrau erstickt und ihre Leiche im Wald bei Nünschweiler (Kreis Südwestpfalz) vergraben haben soll. Der Mann schwieg auch gestern am letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Zweibrücken. Der Prozess läuft seit 2. Dezember.
Valentin bewertete die Tat als Totschlag. Ihr fehlten die Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe, Heimtücke oder Grausamkeit. Als Motiv des gebürtigen Italieners wertete der Staatsanwalt, dass sich seine Frau von ihm getrennt habe und er damit nicht zurechtgekommen sei. Deshalb sei er ihr gegenüber aggressiv geworden und habe ihr zuletzt eine Kurznachricht geschickt. Ihr Text: „Ich habe deine Zukunft in meiner Hand.“Für seine Täterschaft spreche, dass sich an der weißen Arbeitshose der Frau Blut des Angeklagten gefunden habe, er bei der Entsorgung von Kleidern der Frau beobachtet wurde, DNA-Spuren der Frau und des Angeklagten an den Einweghandschuhen im Container gefunden worden seien. Außerdem habe der Angeklagte – nachgewiesen durch einen Zweitschlüssel mit Speicherchip – das Auto der Frau zu einem Zeitpunkt benutzt, als sie in der Tatnacht schon von einem Diskothekenbesuch in Kaiserslautern zurückgekehrt war. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Mann seine Frau in ihrer Wohnung erstickt hat.
Valentin beschrieb den Angeklagten als einen „wenig umgänglichen Sonderling“, der zentriert auf den engsten Familienkreis gewesen sei. Er habe sich schon Tage vor der Tat mit der Idee befasst, seine Ehefrau zu töten. Bereits Ende Mai habe er begonnen, eine Grube im Wald auszuheben, in die er die Leiche seiner Frau am Morgen des 9. Juni legte. „Es gibt keinen Hinweis auf irgendeinen anderen Täter. Es steht also fest, dass er es war“, sagte der Staatsanwalt. Strafverschärfend wertete er, dass der Angeklagte mit einer erheblichen kriminellen Energie vorgegangen sei, weil er die Grube vorher ausgehoben und dann versucht habe, seine Spuren zu verwischen.
Als Vertreterin der Familie der Getöteten, die als Nebenklägerin auftrat, wollte Rechtsanwältin Sandra Knaudt dieser Bewertung nicht folgen. Sie stufte die Tat als einen besonders schweren Fall des Totschlags ein und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte trage eine außergewöhnlich hohe Schuld, es sei eine Nähe zu den Mordmerkmalen erkennbar. Er habe die Tat kaltblütig geplant und gezielt ausgeführt. Er habe sich auf die Frau gekniet und die besondere Nähe gesucht, sie gewürgt und ihr beim Sterben zugesehen, sagte sie.
Verteidiger Walter Höh verwies auf Lücken, die durch die Ermittlungen nicht geschlossen werden konnten. Offen blieb, wo und wann genau die Frau getötet wurde. Es könne nur spekuliert werden, dass die Getötete in ihrem Fahrzeug transportiert worden sei, sagte Höh.
Das Handy des Angeklagten sei an keinem der Orte festzustellen gewesen, wies der Verteidiger auf die fehlenden Positionsdaten hin. Das Gericht müsse nun prüfen, ob die Schwachstellen in der Beweisführung dazu führen, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden sei. Sollte dies nicht der Fall sein, plädierte Höh für eine Haftstraße von zwölf Jahren. Er wertete die Tat als Verzweiflungstat.
Das Urteil wird am Mittwoch um 8.30 Uhr gesprochen.
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 95
Datum Freitag, den 24. April 2015
Seite 12


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

24.04.2015 um 14:54
Land
„Ein eiskalter, geplanter Mord“
ZWEIBRÜCKEN: Plädoyers im Totschlagprozess vorm Landgericht – Anwältin der Familie fordert lebenslange Haft
„Er sitzt da, als würde er auf den Bus warten, wie man nur so eiskalt sein kann“, rief gestern Mittag die junge Schwägerin des Angeklagten, dem vorgeworfen wird, seine Frau am 9. Juni 2014 erstickt und im Wald bei Nünschweiler vergraben zu haben. Es war der hochemotionale Abschluss des letzten Verhandlungstages im Totschlagprozess vor dem Zweibrücker Landgericht. 14 Jahre Haft forderte der Staatsanwalt, die Nebenklägerin möchte den Mann lebenslänglich hinter Gittern sehen, der Verteidiger plädierte auf zwölf Jahre.
Gestern kam die Familie der getöteten Frau noch einmal zu Wort. Der Vater der Frau schilderte die Befindlichkeiten der Familie seit dem gewaltsamen Tod der Tochter. Er berichtete von den psychischen Problemen, die die Familie seit der Tat hat, von den Sorgen um seine vier Kinder und seine beiden Enkel. „Sie können das nicht verstehen. Sie hassen ihren Vater und vermissen ihre Mutter“, sagte er mit Blick auf den achtjährigen Sohn, der kinderpsychologisch betreut wird, den Namen und die Schule gewechselt hat, und die fünfjährige Tochter des Paares. „Er hat ihr 50 Jahre genommen“, sagte der Familienvater später mit Blick auf seine getötete Tochter, „sie war erst 30 und gesund. Sie hätte 80 Jahre alt werden können.“ Eine andere Schwester der Getöteten sagte, dass der Mann eine ganze Familie zerstört habe, zwei kleinen Kindern ihre Mutter und ihren Vater genommen habe. „Für mich war das ein eiskalter, geplanter Mord“, sagte sie und sprach vielen Familienangehörigen, die sich auch im Zuschauerraum aufhielten, aus dem Herzen. Von diesen Emotionen der Familie war denn auch die Argumentation von Sandra Knaudt, der Anwältin der Familie, die als Nebenklägerin auftritt, geprägt. Sie bewertete die Tat als besonders schweren Totschlag und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Emotionen, die der Verteidiger des Angeklagten bei der Bewertung der Tat ausgeblendet sehen möchte. „Wir müssen die Dinge betrachten und uns auf die Fakten konzentrieren. Wir dürfen uns nicht von Gefühlen und Emotionen leiten lassen“, sagte Walter Höh. Seine Aufgabe sei es, zu überprüfen, ob es in der Indizienkette Schwachpunkte oder Lücken gebe. Er nannte die genaue Tatzeit, die nicht ermittelt werden konnte, den Tatort, den Tathergang oder die Frage, ob der Angeklagte die Grube vor der Tat ausgehoben habe. „Die Beweisaufnahme hat nicht zweifelsfrei ergeben, dass die Tat in der Wohnung stattgefunden hat“, sagte Höh. Die Leichenspürhunde der Polizei hätten weder im Auto der Getöteten noch in dem des Angeklagten angeschlagen. Das Mobiltelefon des Angeklagten sei an keinem der infrage kommenden Positionen geortet worden, nannte er die Lücken. Als Strafmaß, falls das Gericht nicht an der Schuld zweifelt, schlug Höh zwölf Jahre vor. Das Leid, das der Mann den Angehörigen der Getöteten zugefügt habe, sei eine geläufige Folge bei solchen Taten und könne nicht zu einer Strafverschärfung führen.
„Er war ein bisschen alleine, er war sogar einsam, er war überfordert. Vieles war hilflos, was zwischen der Trennung und bis zur Tat geschah. Warum sehen es andere nicht, dass sich hier eine große Krise aufbaut?“, fragte er. Für den Angeklagten habe die Trennung eine schwierige, ausweglose Situation bedeutet, versuchte Höh die Tat zu erklären und verteidigte das Schweigen des Angeklagten. „Eine Entschuldigung von ihm hätte manchem hier im Saal geholfen“, fügte der Anwalt verständnisvoll an. Doch der Angeklagte, dem bei einer Verurteilung die Aberkennung der Freizügigkeit und die Abschiebung nach Italien droht, wollte auch gestern keine letzten Worte sprechen, sich nicht zur Tat äußern. (daa)
Südwest



Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Pirmasenser Rundschau - Nr. 95
Datum Freitag, den 24. April 2015
Seite 17


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

24.04.2015 um 15:24
@Just..me


Vielen lieben Dank dass Du Dir wieder so eine Mühe gemacht hast :)

14 Jahre Haft wurden also vom Staatsanwalt für den Angeklagten gefordert,dann wird man ja am Ende sehen wie lange er dann tatsächlich bekommt. Traurig das in vielen Fällen einer Trennung am Ende ein Leben ausgelöscht wird,weil einer damit nicht klar kommt.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

29.04.2015 um 13:04
Heute kam das Verfahren zu einem Ende.
Er hat 14 Jahre, wegen Totschlags, bekommen.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

29.04.2015 um 13:08
14 Jahre...ohne Worte


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

30.04.2015 um 06:48
Bei guter Führung kommt er nach 8 Jahren raus.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

30.04.2015 um 08:34
Südwestdeutsche Zeitung
Überführt anhand von Indizien
Die erste Strafkammer des Zweibrücker Landgerichts ist sicher: Ein 1973 in Italien geborener Mann hat an Pfingsten 2014 seine Frau getötet und im Wald vergraben. Dafür soll er nun 14 Jahre hinter Gitter. Das gestrige Urteil zog zumindest vorläufig einen Schlussstrich unter einen fünfmonatigen Prozess.
Von Andreas Ganter

Zweibrücken. Eine Stunde redet die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas. Dann ist sie fertig mit ihrer mündlichen Erläuterung des Urteils und schließt die Verhandlung. Zuvor hat sie ausführlich erklärt, warum der Angeklagte wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde.
Thomas wendet sich dabei mehrfach direkt an den gebürtigen Italiener, der aus der Ehe mit dem Opfer zwei Kinder hat. Dabei fallen eindringliche Sätze wie dieser: „Man mag sich nicht ausdenken, welche Schmerzen Sie dieser Familie zugefügt haben. Dafür sind nur Sie ganz allein verantwortlich.“
Der Gerichtssaal ist voll, mehr als 30 Zuschauer und Journalisten sind gekommen, um das Ende des langen Prozesses zu erleben. Der Präsident des Landgerichts, Markus Gietzen, verfolgt die Urteilsverkündung ebenfalls. Im Publikum befinden sich auch Geschwister des Angeklagten. Sie sind aus Italien angereist. Trotz der vielen Leute ist es mucksmäuschenstill im Raum. Jeder will hören, was die Richterin sagt.
Die geht noch einmal auf die Chronologie der Ereignisse ein, erinnert, dass die junge Frau nach einem Discobesuch an Pfingsten plötzlich verschwunden war. Tagelang suchte die Polizei mit Hunden und Hubschraubern nach ihr in Nünschweiler (Kreis Südwestpfalz) und Umgebung. Am 17. Juni wurde ihre Leiche gefunden – ausgerechnet an dem Tag, an dem das Opfer seinen 30. Geburtstag hätte feiern können.
Der Prozess zog sich nicht zuletzt deshalb so lange hin, weil der Angeklagte zur Tat schwieg – abgesehen von einer Äußerung bei einem Ortstermin am Fundort der Leiche. „Ich war das nicht“, schrie er damals in den Wald (wir berichteten). Das Gericht schenkte dem aber keinen Glauben. Die Indizien fügen sich für die Kammer wie Puzzlestücke zusammen. So geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte schon Tage zuvor die Grube ausgehoben hat. Und: Als seine Frau frühmorgens aus der Disco kam, erwartete der Angeklagte sie und erstickte das Opfer. Anschließend fuhr er sie dem Urteil zufolge mit ihrem Wagen in den Wald, zog die Leiche aus und verscharrte sie in der dafür vorbereiteten Grube. Wo die junge Frau erstickt wurde, lässt sich nicht endgültig klären, aber die Kammer geht davon aus, dass die Wohnung der Nünschweilerin der Tatort ist.
Neben etlichen Zeugenaussagen, die den Mann belasteten, spielten vor allem Sachverständige eine wichtige Rolle in der Verhandlung. So wurde etwa Blut des Angeklagten an einer Hose nachgewiesen, die das Opfer wohl trug, als er sie erstickte. Zudem wurden Handydaten der beiden ausgewertet, aber auch die elektronischen Schlüssel vom Auto des Opfers lieferten eindeutige Hinweise auf den Täter.
Vom Motiv hat das Gericht ebenfalls eine klare Vorstellung. Eifersucht habe eine wichtige Rolle gespielt. Der Ehemann sei nicht damit klargekommen, dass seine Frau wieder arbeiten gegangen sei. Das sei aber notwendig gewesen, um Geld für die Familie zu besorgen, nachdem der Angeklagte lediglich hin und wieder mit Gelegenheitsjobs zum Familieneinkommen beigetragen hatte. Einhergehend mit der neuen Situation – die junge Frau begann eine Ausbildung zur Altenpflegerin – ging die Beziehung in die Brüche.
Der Mann konnte es nach Überzeugung des Gerichts nicht ertragen, dass seine Gattin neue Bekannte hatte – und zusehends an persönlicher Freiheit gewann. Dem wollte er entgegenwirken, indem er sie verfolgte und ihre Schritte kontrollierte – bis es im Oktober 2013 zur Trennung kam. Aber selbst dann stellte er ihr weiter nach und verfolgte sie auf Schritt und Tritt. Im Juni 2014, wenige Tage vor der Tat, schrieb er ihr eine Nachricht auf das Handy: „Ich habe deine Zukunft in der Hand.“
Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Vertreterin der Nebenklage plädierte hingegen auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie argumentierte, dass es sich um einen besonders schweren Fall von Totschlag handele. Die Verteidigung forderte zwölf Jahre Haft und einen Schuldspruch wegen Totschlags – falls die Beweislage ausreiche (wir berichteten).
Die Vorsitzende Richterin lässt am Ende keine Sekunde auch nur den Hauch eines Zweifels aufkommen, dass die Beweislage ausreicht, um den Mann für 14 Jahre hinter Gitter zu stecken. Noch im Gerichtssaal kündigt der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Felix Valentin, an, auf eine Revision zu verzichten. Die Anwältin der Nebenklage, Sandra Knaudt, sagt im Gespräch mit der RHEINPFALZ, dass sie ebenfalls keine Revision anstreben werde. Anders der Verteidiger des Angeklagten, Walter Höh: Er will Rechtsmittel einlegen.
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 100
Datum Donnerstag, den 30. April 2015
Seite 14


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

30.04.2015 um 08:35
Land
14 Jahre Haft wegen Totschlags
Zweibrücken/Nünschweiler: Landgericht Zweibrücken verurteilt gebürtigen Italiener, der seine Frau an Pfingsten erstickt haben soll
Von Andreas Ganter

Der gebürtige Italiener, der im Juni vergangenen Jahres seine Frau in Nünschweiler erstickt und anschließend im Wald vergraben haben soll, wurde gestern verurteilt. Das Zweibrücker Landgericht ist sicher, dass er die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat.
Der Staatsanwalt hatte vergangene Woche, wie berichtet, auf 14 Jahre Haft wegen Totschlags plädiert – und genau dieser Forderung ist das Landgericht gestern nachgekommen. Die erste Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine von ihm getrennt lebende Frau nach einem Discobesuch an Pfingsten erstickt hat. Anschließend soll er sie in den Wald gefahren und dort ausgezogen haben, bevor er ihre Leiche in einer dafür vorbereiteten Grube verscharrte.Das Gericht geht davon aus, dass die junge Frau in ihrer Wohnung in Nünschweiler getötet wurde, einen Beweis dafür gibt es nicht. Aber der Tatort spiele keine Rolle, führte die Vorsitzende Richterin, Susanne Thomas, aus. Sie ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Beweislast erdrückend sei. Nahezu alle Zeugenaussagen und Sachverständigen-Gutachten hatten den Angeklagten im Laufe der fünfmonatigen Verhandlung belastet (wir berichteten).


Bei der gestrigen Urteilsverkündung war der Gerichtssaal bis auf ein paar wenige Plätze voll belegt. Das Interesse der Öffentlichkeit war, verglichen mit anderen Prozessen, enorm. Weil Justizmitarbeiter zudem alle kontrollierten, die das Landgericht betreten wollten, bildete sich schon eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn eine Schlange vor dem Gerichtsgebäude in Zweibrücken. Offenbar wollten die Verantwortlichen auf Nummer sicher gehen. Während bei normalen Verhandlungstagen zwei Justizbeamte im Saal waren, hatten sich gestern sechs postiert. Die Befürchtungen waren letztlich unbegründet. Der Angeklagte verfolgte das Geschehen regungslos, und auch seitens der Besucher waren keine Aggressionen oder Auffälligkeiten zu bemerken. Ganz im Gegenteil. Es war so still im Saal, dass man eine Nadel fallen gehört hätte.
Nach der mündlichen Erläuterung des Urteils und dem Ende der Verhandlung, noch im Gerichtssaal, öffneten die zahlreich erschienen Familienmitglieder des Opfers ihre Jacken und Westen. Darunter trugen sie weiße T-Shirts mit einem Bild der getöteten jungen Frau. Daneben stand in schwarzer Schrift: „Du bist nicht mehr da, wo du warst. Aber du bist überall, wo wir sind.“ Die Mutter erklärte diesen Auftritt mit den Worten: „Ich wollte, dass sie bei der Urteilsverkündung dabei ist.“
Im Gespräch mit der RHEINPFALZ sagte sie nach dem Prozessende: „Wir können mit diesem Urteil leben.“ Die Mutter betonte, dass es für sie eine enorme Entlastung sei zu wissen, dass der Verurteilte nun vom Zweibrücker Gefängnis nach Diez verlegt werde und somit aus der Region verschwinde. Die Familie der getöteten Frau war als Nebenklägerin aufgetreten. Ihre Anwältin, die Saarbrücker Juristin Sandra Knaudt, lobte die „hervorragende Verfahrensbeteiligung“ durch die Kammer. Das Gericht habe seine Aufgabe „vorbildlich erledigt“. Der Vater der Getöteten zeigte sich dankbar für das Strafmaß. Er sei sicher, dass der Täter die höchste Strafe bekommen habe, die möglich gewesen sei. Auf eine Revision wollen die Angehörigen verzichten.
Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Felix Valentin, noch im Gerichtssaal erklärte, ebenfalls keine Revision anzustreben, kündigte Verteidiger Walter Höh gegenüber der RHEINPFALZ an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Dafür hat er eine Woche Zeit, sonst ist das Urteil rechtskräftig. SÜDWEST
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Zweibrücker Rundschau - Nr. 100
Datum Donnerstag, den 30. April 2015
Seite 17


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

05.05.2015 um 18:53
Erstmal vielen Dank für das reinstellen der Berichte.
Zitat von Just..meJust..me schrieb am 24.04.2015:Das Gericht müsse nun prüfen, ob die Schwachstellen in der Beweisführung dazu führen, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden sei. Sollte dies nicht der Fall sein, plädierte Höh für eine Haftstraße von zwölf Jahren. Er wertete die Tat als Verzweiflungstat.
Der Verteidiger hat also für 12 Jahre plädiert, wenn das Gericht die Tat für erwiesen hält ...

Hätte er denn nicht auf Freispruch plädieren müssen, wenn der Angeklagte sagt "ich war es nicht"?

Wenn ich dann noch den Worten des Verteidigers folge ......
Zitat von Just..meJust..me schrieb am 24.04.2015:„Er war ein bisschen alleine, er war sogar einsam, er war überfordert. Vieles war hilflos, was zwischen der Trennung und bis zur Tat geschah. Warum sehen es andere nicht, dass sich hier eine große Krise aufbaut?“, fragte er. Für den Angeklagten habe die Trennung eine schwierige, ausweglose Situation bedeutet, versuchte Höh die Tat zu erklären und verteidigte das Schweigen des Angeklagten. „Eine Entschuldigung von ihm hätte manchem hier im Saal geholfen“, fügte der Anwalt verständnisvoll an.
... das klingt für mich so, als hätte sich der Anwalt für die Tat des Angeklagten entschuldigt, bzw. versucht die Beweggründe zu erklären.

Da geh ich doch jetzt stark davon aus, dass der Angeklagte die Tat gegenüber seinem Anwalt gestanden hat. In dem Fall durfte er (so weit ich weiß) gar nicht auf Freispruch plädieren.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

05.05.2015 um 20:26
Der Anwalt kann auf Freispruch plädieren. Das ist ein Unterschied zu unschuldig.
Der Job eines Verteidiger s ist das Beste für den Mandanten rauszuholen.
Beweise muss die Gegenseite bringen. Aber wenn genug da sind versucht er das niedrigste Strafmaß das möglich ist zu bekommen.
Der Angeklagte muss sich nicht an den Rat des Anwalts halten, wenn er dem Anwalt sagt ja ich war es wird der Anwalt das so nie sagen ausser der Angeklagte will gestehen, z.B. um eine mildere Strafe zu bekommen. Reue wird normalerweise auch strafmildernd gewertet. Will der Angeklagte das aber nicht kann der Verteidiger noch auf Freispruch plädieren wenn der Angeklagte es so will, der kennt ja auch die Beweise.
Der Anwalt ist an seine Schweigepflicht gebunden, er darf dazu nichts von sich aus sagen.

So kenn ich als Laie das.

Dass gleichzeitig auf Freispruch und falls nicht auf milde Strafe plädiert wird, interessant.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

06.05.2015 um 13:19
Er hätte mMn auf Freispruch wegen den erwähnten Lücken in der Indizienkette plädieren können.

12 Jahre erscheinen mir von Verteidigerseite recht hoch angesetzt, da das Mindeststrafmaß bei Totschlag mit "nicht unter 5 Jahren" angesetzt ist und Anwälte ja da sind um ein möglichst mildes Strafmaß raus zu schlagen.


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

13.05.2015 um 22:41
Geht der Anwalt in die Berufung ?


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

19.05.2015 um 14:36
Ja


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

08.06.2015 um 15:44
Hat nochmal jemand was mitgekriegt?


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Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler

01.10.2015 um 20:37
Grad mal nachgelesen wie es ausgegangen ist. Fand die Beweise auch eindeutig. Die lassen sich nicht mit alternativen Möglichkeiten weg reden. Und der Verteidiger ist ja nicht doof, er wusste genau, wie erdrückend die Beweislage für seinen Mandanten ist und hat daher auf ein, in dem Fall, mildes Urteil plädiert von 12 Jahren. Das ist schon nachzuvollziehen, warum er das so gemacht hat.

Und von der Berufung wird man sicherlich nichts mehr hören, da wird auch nichts mehr bei rumkommen.


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