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Fall Yagmur - das Urteil ist gesprochen

63 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindestötung, Yagmur ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fall Yagmur - das Urteil ist gesprochen

26.11.2014 um 22:27
In der Mopo stand mehrfach geschrieben, dass die Pflegemutter unbedingt verhindern wollte, dass Yagmus ins Kinderheim muss. Deshalb hätte sie die Schuld auf sich genommen.
Als Yagmur am 28. Januar erneut ins Krankenhaus eingeliefert wird, kommt heraus, was sie hat: eine schwere Schädelverletzung, die schon ein Jahr alt ist, außerdem einen Riss der Bauchspeicheldrüse. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf.

Ines M. ruft bei den Behörden an. Sie will verhindern, dass das Kind in ein Heim kommt. Und weil sie sich nicht vorstellen kann, dass die leiblichen Eltern das Kind misshandeln, nimmt sie die Schuld auf sich: Sie erzählt, dass sie einmal am Kindersitz geschüttelt habe, als sie sich über Yagmur ärgerte. Aber die Behörden stellen bald fest, dass das nicht der Grund für die Verletzungen sein kann. Im Verdacht stehen vielmehr die Eltern.
Auch in anderen Berichten, die ich so schnell nicht finde, war die Rede davon. Vielleicht wollte sie weiterhin mit Yagmus in Verbindung stehen, sah ihre Chancen hierzu größer, wenn das Kind bei den Eltern verblieben wäre? Diese ihre Entscheidung war jedenfalls tragisch. Sie hätte sich nicht vorstellen können, dass die Eltern die Verletzungen verursacht hätten, hat sie in dem Artikel noch gesagt. Aber wie, frage ich mich, hat sie sich die Verletzungen dann erklärt?

In einem hat sie jedenfalls recht:
Was Ines M. aber anprangert ist die fixe Idee von Jugendämtern, Kinder seien grundsätzlich am besten bei ihren leiblichen Eltern aufgehoben.
Genau diese Sichtweise bewirkt in der Tat, dass Kinder viel zu spät aus ihrer Herkunftsfamilie genommen werden.

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26.11.2014 um 22:54
In einem hat sie jedenfalls recht:

Was Ines M. aber anprangert ist die fixe Idee von Jugendämtern, Kinder seien grundsätzlich am besten bei ihren leiblichen Eltern aufgehoben.


Genau diese Sichtweise bewirkt in der Tat, dass Kinder viel zu spät aus ihrer Herkunftsfamilie genommen werden.
es ist, verzeihung, schwierig:

Das Recht sagts wie folgt (und ich finde es richtig, dass es so ist!!!): Das Kind darf den Eltern niemals weggenommen werden, es sei denn... und dann folgen Bedingungen, die in der Tat, grob gesprochen, auf körperliche Unversehrtheit hinauslaufen. Wenn das Kindeswohl nicht massiv gefährdet sei, sei es in der leiblich/natürlich/gewachsenen Familie zu belassen...und das ist gut so! Ansonsten könnten sich Reiche nämlich Kinder kaufen. So nach dem Motto "ich kann dem Kind aber 2 Jahre Neuseeland durchfinanzieren" Nee, so nicht.


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Fall Yagmur - das Urteil ist gesprochen

26.11.2014 um 23:25
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Wenn das Kindeswohl nicht massiv gefährdet sei,
Naja, aber das ist der Punkt. Der Begriff der "massiven Gefährdung" ist dehnbar und wird meiner Meinung nach häufig zu weit gedehnt, ganz im Sinne des Dogmas, Blut sei dicker als Wasser. Es wird davon ausgegangen, dass das Kind allein aufgrund der genetischen Verbindung am besten bei den Eltern aufgehoben ist, egal wie desolat die Zustände dort sind, und das ist einfach Unfug.

Körperliche Unversehrtheit kann übrigens nicht das einzige Kriterium sein. Genauso ist es wichtig, dass dem Kind in der Familie ein Mindestmaß zum Beispiel an Bildung, Zuwendung, Respekt zukommt.

Selbstverständlich wünsche ich aber auch keine Willkür bei der Inobhutnahme.


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