Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

184 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Moderatoren, Big Brother-teilnehmerin, Natalie Langer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 13:48
Ich finde die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord, nach US Amerikanischem Rechtsempfinden, besser.
Der heißt es "Mord ersten Grades" (Mord) und "Mord zweiten Grades" (Totschlag).
Denn nur allzu oft gibt es doch Fälle in denen kein Mordmerkmal nachgewiesen kann, aber durchaus ein vorsätzliches Handeln besteht. Danach gibt es hier die Verurteilung wegen Totschlags. Nicht zu verwechselbn mit Körperverletzung mit Todesfolge.
Unterm Strich kann man in Deutschland für den Tod eines Menschen verantwortlich gemacht werden und nach wenigen Jahren wieder auf freien Fuß kommen.
Ob man mit dem Tod des Menschen leben kann, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Anzeige
1x zitiertmelden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 13:52
@OfficerB

wenn kein mordmerkmal nachgewiesen werden kann, dann wird vollkommen zu recht wegen totschlags verurteilt. wo ist da jetzt das problem?

und was das amerikanische recht anbelangt, so gibt es auch bundesstaaten in denen die tötung auch in drei graden möglich ist ...


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 13:59
Auch Totschlag ist eine vorsätzliche Tat. Der Täter geht aber zeitlich begrenzt in den Knast. Das ist das Problem.
Gerecht ist dies bestimmt nicht. Wenn man einen Menschen vorsätzlich, also mit Absicht tötet und mit 5 Jahren bestraft wird, hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Ich rede hier übrigens nur vom Unterschied zwischen Totschlag und Mord - es gibt weitere Tötungsdelikte.


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 14:03
@OfficerB

totschlag kann nicht nur vorsätzlich sein, sondern ist stets vorsätzlich, sonst liegt eine fahrlässige tötung vor.


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 14:05
@DoctorWho
genau das sehe ich auch so.
Ich persönlich habe eben ein anderes Rechtsempfinden. Wenn z.B. Person A jemandem ne Plastiktüte über den Kopf stülpt und ihm einen qualvollen Tod bereit, kann es nach deutschem Recht Totschlag sein.
Ach ja, nicht berücksichtigt ist die vorzeitige Entlassung wegen "guter Führung" ...


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 14:07
@OfficerB

dieser fall könnte aber auch mord mit dem mordmerkmal grausam sein


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 14:10
@DoctorWho
die Plastiktüte über dem Kopf, grausam ersticken, einige Minuten mit dem Tod ringen ... das ist grausam und ist in jedem Fall Mord. Es gab aber mal ein Urteil da ist diese Vorgehensweise als Totschlag gewertet worden.


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 14:16
@OfficerB
das kann ich jetzt nicht verifizieren ... ich glaube dir da mal einfach. die rechtsprechung zu diesem thema ist ziemlich komplex und widersprüchlich.


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

11.02.2016 um 16:11
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:Ich finde die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord, nach US Amerikanischem Rechtsempfinden, besser.
Der heißt es "Mord ersten Grades" (Mord) und "Mord zweiten Grades" (Totschlag).
Denn nur allzu oft gibt es doch Fälle in denen kein Mordmerkmal nachgewiesen kann, aber durchaus ein vorsätzliches Handeln besteht. Danach gibt es hier die Verurteilung wegen Totschlags.
ist doch in österreich auch so!
da wird grob unterschieden zwischen geplant (mord) und im affekt (totschlag).
ich persönlich finde die aktuelle gesetzeslage in deutschland mit den mordmerkmalen auch schwierig!


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

12.02.2016 um 07:11
@DoctorWho
es gab doch hier den besprochenen Fall des Mannes der seine Ehefrau mit einer Plastiktüte über dem Kopf erstickt hat. Er bekam eine zeitlich befristete Strafe wegen Totschlags. Der Man war in einem Orchester angestellt.
Eon Mord ist soweit ich weiß geplant, ein Totschlag nicht. Bei diesem Fall, so wie ich mich erinnern kann, hatte der Ehemann sogar vorher schon ein Grab ausgehoben ... also wenn das mal nicht geplant war!?


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

12.02.2016 um 08:31
Nein, nein. Ich weiss, dass das immer wieder durch die Foren geistert, aber es wird dadurch nicht richtiger: in Deutschland sind sowohl Mord (§ 211 StGB) als auch Totschlag (§ 212) Vorsatzdelikte. Das heisst, man muss den Taterfolg, den Tod des Opfers, wollen oder die Möglichkeit des Taterfolgs zumindest billigend, bewusst, in Kauf nehmen.

Das ist ein klein wenig etwas anderes als dass man ihn "geplant" haben muss, der Vorsatz kann theoretisch binnen Sekunden gefasst werden. Aber juristisch macht das erst mal keinen Unterschied.

Mord ist ein Totschlag, bei dem zusätzlich noch die sogenannten Mordmerkmale erfüllt sind, die sind in Deutschland relativ einmalig und auch immer mehr umstritten.

Aber wichtig ist eben, dass man klar versteht: es gibt weder einen fahrlässigen Totschlag, noch einen fahrlässigen Mord. Die Straftat die Fahrlässigkeit behandelt ist die "fahrlässige Tötung" mit einem ganz anderen Strafmass.

Und da kommen wir zum nächsten Begriff: dem Strafmass. Das ist @OfficerB s Problem: er sieht, wie viele andere auch, im Strafmass des Totschlags das Unrecht der Tat nicht ausreichend gewürdigt.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass in Deutschland eben Totschlag und Mord zwei verschiedene, miteinander verwandte Delikte sind, die aber beide einen Vorsatz voraussetzen.

In den USA ist das nun wieder ein wenig anders, aber gar nicht so verschieden, wie man oft meint. Das Problem ist, dass hier unterschiedliche Begriffe verwendet werden, die teilweise falsch übersetzt werden:

Nach common law ist Mord: "The killing of a human being by another with malice aforethought." Dieses alte Englisch kann bei der Übersetzung schon Probleme bereiten, denn "malice aforethought" (in etwa "böswilliger Vorsatz") wird oft mit Vorplanung etc. verwechselt. Die common law Definition gibt aber eigentlich eher die deutsche Totschlag-Definition wieder:

Nach common law müssen nachgewiesen werden:
a) Dass ein Mensch durch einen anderen getötet wurde, es muss ein Kausalzusammenhang nachgewiesen werden (proximate cause).
b) Es muss ein Vorsatz bestanden haben. Dieser wird aber teilweise anders definiert als in Deutschland:
-Vorsatz, den Tod zu wollen
-Vorsatz, den Tod billigend in Kauf zu nehmen
-Vorsatz, eine schwere Verletzung hervorzurrufen, die lebensbedrohlich sein kann (great bodily harm) - in Deutschland wäre das die gesonderte Straftat "Körperverletzung mit Todesfolge"
-felony murder: ein ganz eigenes Konzept, in dem die Beteiligung an einer generell gefährlichen Straftat zu einem Mordtatbestand wird, wenn ein Mensch bei dieser Straftat ums Leben kommt, auch wenn es nicht durch den Beschuldigten direkt geschah (Beispiel: zwei Täter überfallen eine Bank, einer von beiden erschiesst den Wachmann. Der andere wird wegen der felony murder rule ebenfalls als Mörder verurteilt).

Hier gibt es die typisch deutschen "Mordmerkmale" in dieser Form nicht: Heimtücke, Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit, niedere Beweggründe usw. zählen nicht.

Insofern fallen unter common law die deutschen Taten "Mord" und "Totschlag" beide zusammen unter "murder."

Nun hat aber auch in den USA diese Definition eine Erweiterung erfahren: in allen Bundesstaaten gibt es inzwischen eine Ausfplittung des "murder" Paragrafen nach "Schwere" oder "Grad" (degree), was nur eine Änderung des Strafmasses bedeutet. So kann man auch in den USA bestimmte Art und Weisen oder bestimmte Motive beim Mord schwerer bestrafen als andere. "First degree murder" ist dann oft z.B. Mord an einem Polizeibeamten etc.

Ein Merkmal kann dann "premeditation" sein, eine "Vorausplanung oder Vorausüberlegung" seitens des Mörders.

Demgegenüber kann dann, je nach Bundesstaat verschieden definiert, ein "Mord im Affekt" oder "Totschlag im Affekt" bestehen. Das ist ein Begriff, den es so im Deutschen gar nicht gibt. Er kommt aus der Verwendung des common law Begriffs "manslaughter" (Totschlag).

Anders als im Deutschen bezeichnet manslaughter im common law nur eine Affekttat, die "in the heat of passion, without cooling down" verübt wurde (klassisches Beispiel: Ehemann erschiesst den Nebenbuhler, den er in flagranti mit der Frau im Bett erwischt).

Und auch hier hat sich bei der Modernisierung des amerikanischen Strafrechts inzwischen eine Aufsplittung ergeben: in vielen Bundesstaaten gibt es "voluntary manslaughter" (Affekttat) und "involuntary manslaughter", das ist dann die deutsche "fahrlässige Tötung."

So, ich hoffe jetzt sind alle ganz konfus :) Der Konfusion entkommt man im Jurastudium in beiden Systemen dann durch ätzend witzige Übungen in Strafrechtsseminaren, bei denen dann genüsslich Beispiele wie dieses präsentiert werden und analysiert werden müssen: "Theodor (die Täter haben immer Namen die mit T beginnen) und Ottokar (die Opfer immer mit O) geraten im Biergarten nach Genuss von mehr als 5 Mass Bier pro Person in Streit, wer der friedfertigste sei. Als Beweis seiner unübertroffenen Friedfertigkeit zieht Theodor dem Ottokar den Masskrug über den Schädel. Dieser stirbt an den Folgen dieses Beweises.... (ich habe dieses Beispiel nie vergessen, das wir ausgerechnet während eines bekannten bayerischen Volksfests durchexerzierten (nein, nicht während dem Oktoberfest, da hatten wir noch Semesterferien). In den USA waren dann die Beispiele genauso lustig.

Also, langer Rede kurzer Sinn: man darf die Begriffe und Definitionen beider Rechtssysteme nicht durcheinander bringen: Totschlag (manslaughter) ist in den USA ganz anders definiert als in Deutschland! Und Vorsatz ist in Deutschland sowohl bei Mord als auch bei Totschlag Voraussetzung.


1x zitiertmelden
Egi ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

12.02.2016 um 16:46
Kurz off topic.

Es gab im angelsächsischen britischen Recht noch etwas spezielles: High treason (Hochverrat). Zum Beispiel dafür, dass sich jemand für den König bzw. die Königin ausgibt.
“To impersonate the monarch is to suggest that you are the monarch and the true monarch doesn’t exist.”
Die Strafe dafür hatte es in sich:

Wikipedia: Hanged, drawn and quartered

Hängen, Ausweiden und Vierteilen.


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

12.02.2016 um 17:46
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:-felony murder: ein ganz eigenes Konzept, in dem die Beteiligung an einer generell gefährlichen Straftat zu einem Mordtatbestand wird, wenn ein Mensch bei dieser Straftat ums Leben kommt, auch wenn es nicht durch den Beschuldigten direkt geschah (Beispiel: zwei Täter überfallen eine Bank, einer von beiden erschiesst den Wachmann. Der andere wird wegen der felony murder rule ebenfalls als Mörder verurteilt).
ein aktuelles beispiel hierfür wäre die besetzung in oregon! wobei aber niemand wegen felony murder verhaftet wurde!


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

23.02.2016 um 18:06
Servus zusammen,

hier eine kurze Zusammenfassung vom 2. Prozesstag. Vernommen wurde der Verlobte von Nathalie L., Stefan K.
Weiter geht es am 14.03.2016

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/nach-fahrerflucht-verlobter-sagt-er-wollte-natalie-langer-nur-beschuetzen


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

23.02.2016 um 19:55
@Rick_Blaine

Danke für die ausführliche Erklärung. Ich hoffe, dass damit die ganze Mord/Totschlag/Strafmaß-Diskussion ein Ende findet.

Als Seitenbemerkung muss ich sagen, das konkrete Delikt lässt sich wohl im US-Strafrecht besser abbilden als im deutschen. In vielen US-Bundesstaaten gibt es das als eigenständige Straftat das "vehicular manslaughter".


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

23.02.2016 um 21:43
@Schorfheide
Danke für den Link.


Die Geschichte stinkt hinten und vorn, die er da aufgetischt hat. Man merkt, dass er sie schützen will. Sie war bewusstlos. Sie erinnerte sich an nichts. Er brachte ohne ihr Wissen den Wagen nach Polen. Merkt Ihr was? Aber derselbe Mann, der sich so schützend vor sie stellt, will sie bewusstlos stundenlang allein im Haus liegen lassen haben, statt den Krankenwagen zu rufen, wie es jeder normale Mensch täte, wenn er seinen Partner so vorfinden würde? Kaum glaubwürdig, die Story. Hoffentlich kommen die damit nicht durch. Sehr sympathisch macht das die "Dame" auch nicht, sich selbst vom Täter zum Opfer zu machen. Sollen wir jetzt noch Mitleid mit IHR haben am Ende?


1x zitiertmelden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

23.02.2016 um 22:05
Nicht nur die Formulierung der Anklage auch die gesamte Sachlage, wie sie sich jetzt darstellt und auch von den Beschuldigten erzählt wird, ist und bleibt spannend. Vor allem mit welcher kriminellen Energie er jetzt auch noch versucht hat, den Wagen mehrmals vor den Baum zu fahren, um den typischen und vermutlich eindeutigen Unfallschaden zu vertuschen... krass


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

24.02.2016 um 13:45
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Die Geschichte stinkt hinten und vorn, die er da aufgetischt hat. Man merkt, dass er sie schützen will. Sie war bewusstlos. Sie erinnerte sich an nichts. Er brachte ohne ihr Wissen den Wagen nach Polen. Merkt Ihr was? Aber derselbe Mann, der sich so schützend vor sie stellt, will sie bewusstlos stundenlang allein im Haus liegen lassen haben, statt den Krankenwagen zu rufen, wie es jeder normale Mensch täte, wenn er seinen Partner so vorfinden würde? Kaum glaubwürdig, die Story. Hoffentlich kommen die damit nicht durch. Sehr sympathisch macht das die "Dame" auch nicht, sich selbst vom Täter zum Opfer zu machen. Sollen wir jetzt noch Mitleid mit IHR haben am Ende?
Vor allem klingt das nach Schutzbehauptung von ihr: "Ich kann mich an nix erinnern" und ansonsten kein Wort sagen. Und er hofft wohl, höchstens für den vorgetäuschten Diebstahl verknackt zu werden.

Erst fährt er mit einem Unfallwagen (die Spuren sollen wohl gut sichtbar gewesen sein, sonst hätte er die Sache mit dem Baum und dem Stein ja nicht machen müssen) zur Arbeit ohne die Unfallspuren zu bemerken, er wundert sich nicht, das seine Verlobte bewusstlos in der Küche liegt und sie reden nur über den Vorfall, weil sie nachmittags Kreidezeichnungen auf der Strasse sehen?

Da stimmt wirklich hinten und vorne nichts zusammen.


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

24.02.2016 um 14:05
@kb2000
Ich hoffe, dass das nicht nur uns so auffällt. Sie ist eine Person, die m.E. in ihrem Leben vor allem immer mit allem durchgekommen ist, weil sie gut aussieht und ihre Reize einzusetzen weiß. Ich hoffe nicht, dass der Richter auch drauf reinfällt, sind ja auch nur Menschen (und Männer :D ). Ihren Verlobten hat sie ja auch scheinbar total um den Finger gewickelt, dass der alles auf sich nimmt und selbst die Nachtatplanungen komplett so darstellt, als wäre sie all dem gegenüber passiv und inaktiv gewesen wie in Schockstarre, sodass er agieren musste.

Sooo fertig kann sie ja nicht gewesen sein, wenn sie sich am nächsten Tag schon wieder ans Steuer des Unfalllwagens setzte, um zu ihren Eltern zu fahren. Ich hatte auch mal einen schweren Unfall mit Personenschaden, der Schock saß so tief, dass ich wochenlang nicht mehr fahren konnte. Also, dass sie DAS sofort danach wieder konnte, ist für mich ein Zeichen, dass sie der Unfall total kaltgelassen hat!


melden

Anklage erhoben (versuchter Mord) gegen Moderatorin Natalie L.

05.03.2016 um 07:00
Hier mal ein ähnlich gelagerter Fall mit Fahrerflucht, Prominenz und das Urteil (fahrlässige Körperverletzung mit Geldstrafe 4.900€ !!). Weit entfernt also von "versuchter Mord" usw, wo doch das Opfer eine alte Dame (87) ebenfalls am Boden liegen blieb mit gebrochenen Arme und Beine. Der Fahrer stieg sogar nochmal aus, sprach mit dem Opfer und verschwand dann...

Zitat Urteil:

"Da er keine Vorstrafen und keine Punkte in Flensburg hat, verurteilt die Amtsrichterin ihn für fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht zu nur 4900 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze à 70 Euro). "

http://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/fahrerflucht-geldstrafe-fuer-currywurstkoenig-vom-kudamm


Anzeige

1x zitiertmelden