Heute wurde vor dem Landgericht Siegen das Urteil
in dem Fall gefällt, und eine Haftstrafe von 6 Jahren
und 10 Monaten verkündet.
- In der Begründung des Urteils hob die Kammervorsitzende, Richterin Elfriede Dreisbach, hervor, dass Opitz ein „vollumfängliches, reuiges Geständnis“ abgelegt habe. Dieses Geständnis habe sich „ganz erheblich strafmildernd“ ausgewirkt. Auch die Beteuerung des Angeklagten, dass er immer versucht habe, Menschen zu schonen, rechnete ihm die Kammer positiv an. Tatsächlich, so Dreisbach, sei „nie jemand verletzt worden“.
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