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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

133 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Gericht, Strafverfahren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 00:47
Hier heisst es ja auch oft, dass es ja nichts neues gibt. Warum da nichts neues ausgegraben wurde, wenn der Verurteilte ja angeblich unschuldig sei.

Dabei verlieren wohl viele aus den Augen, dass es da ksum Möglichkeiten gibt. Wie will man das machen aus dem Gefängnis heraus. Ohne Ermittler?

Genauso wie man wenn man mal als möglicher Täter ins Auge gefasst wurde, nicht mehr wertfrei gesehen wird. Das ist nur menschlich.
Leider hat man da oft das Gefühl, dass es nicht mehr Im Zweifel für den Angeklagten heisst, sondern Täter weil man den Ankläger nicht vom Gegenteil überzeugrn kann.

Da es keine wirkliche zweite Chance nach einer Verurteilung gibt, ist ein guter Anwalt und Schweigen immer noch etwas, was es als OPTIONEN gibt und für die wir alle froh sein sollten. Auch als Unschuldiger.

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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 01:09
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Hier kommen mir manche Prozesse vor wie ein absurdes Schauspiel, bei dem der Hauptdarsteller eine Statistenrolle einnimmt.
@muscaria

Der oben zitierte Kommentar von Dir bringt mich zu der Annahme, dass Du noch nicht bis in die letzte Konsequenz nachvollzogen hast, was @Rick_Blaine in diesem Thread erläutert hat. Andy hat ja z.B. sehr schön erklärt, dass der Angeklagte naturgemäß Statist ist. Das liegt daran, dass die Beweislast beim Staat und nicht bei ihm liegt. Der Staat wirft ihm eine Straftat vor und muss diese nun beweisen.

Möchtest Du dieses Prinzip nun wirklich ändern? Willst Du die naturgemäßen Statisten zu Akteuren - ggf. auch wider Willen - machen?

Wir Menschen verhalten uns im Leben jenseits eines Verhörzimmers oder Gerichtssaales oft nicht anders als des Mordes Angeklagte, wenn wir uns alltäglichen Anschuldigungen ausgesetzt fühlen. Manche reagieren auf Anschuldigungen mit Gegenwehr, manche mit Rechtfertigung und andere schweigen. Die jeweilige Reaktion hat meistens nichts mit dem Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen zu tun, sondern mit der Persönlichkeit und dem Vermögen des Beschuldigten.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 01:50
@Katinka1971
Das ist leider Gottes so.

@all
Ich kann da mal einen Fall schildern:

Ich kenne jemanden, der vor etlichen Jahren einmal Tatverdächtiger in einer Mordermittlung gewesen ist. Der Fall ist deutschlandweit bekannt. Es ging seinerzeit um einen Serienmörder, der in NRW sein Unwesen getrieben hat.

Es gab ein Phantombild vom Täter.

Eine Frau meinte den Bekannten auf diesem erkannt zu haben. Aus diesem Grund ist die Polizei an seiner Arbeitsstelle aufgetaucht und hat ihn verhaftet. Ein Alibi hat er nicht gehabt, da er allein gelebt hat. Da es aber keine weiteren Indizien gegen ihn gab, ist er auf freien Fuß gesetzt worden. Einige Tage später musster er zur Gegenüberstellung, bei der er identifiziert wurde und darauf in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Tatverdacht konnte zumindest in einem Fall nicht erhärtet werden, da er sich zum fraglichen Zeitpunkt im Ausland aufgehalten hat. Auch im familieären Umfeld ist ermittelt worden, da er selbst kein Auto besessen hat zu der Zeit. Keiner hat sein Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt an ihn verliehen. Und Firmenwagen sind ausgeschieden, da sich kein passendes Fahrzeug in der Firmenflotte befunden hat.
Eine weitere Zeugin hat wohl ausgesagt, dass er nicht der Mann ist, den sie zum fraglichen Zeitpunkt gesehen hat. Die erste Zeugin war sich später auch nicht mehr sicher.

Der wahre Täter ist später verhaftet worden und sitzt heute in Sicherungsverwahrung.

Mir ist nicht so ganz klar, wie man die beiden Männer verwechseln konnte. Ich habe da eine Theorie. Ob sie stimmt, weiß ich nicht. Ich habe mit ihm nie über die Sache gesprochen. Aber er hat wohl zu seinem Chef gesagt, dass das die schlimmste Zeit seines Lebens gewesen ist und war ihm dankbar, dass er an ihm fest gehalten hat. Er hat wohl auch gesagt, dass die ermittelnden Beamten ihm ab der vermeintlichen Identifizierung durch die Zeugin nicht mehr unvoreingenommen begegnet sind, vor allem, weil er zu den Vorwürfen zum Großteil geschwiegen hat, weil er ja überhaupt nichts dazu sagen konnte. Sein schweigen machte ihn in den Augen einiger nur verdächtiger. Die ermittelnden Beamten wollten nur ein Geständnis von ihm. Es hat wohl auch lange gedauert, bis er eine Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft erhalten hat.

Ich habe das ganze so wieder gegeben, wie ich es noch im Gedächtnis habe aber im Großen und Ganzen hat es sich so zugetragen.

Da sieht man, dass man schnell Teil einer Ermittlung werden kann. Ich möchte mir jetzt nicht auch noch ausmahlen, was passiert wäre, wenn man in seinem Auto Blutspuren gefunden hätte, wenn er zur der Zeit denn eines gehabt hätte.

Bevor ich den Fall kannte, hätte ich wohl auch gesagt: "Wer nichts zu befürchten hat,...". Mir kommt es bei einigen, nicht nur hier im Forum, so vor, dass ihnen nicht ganz klar ist, dass man sich schneller als man glaubt in einer Ermittlung wieder finden kann und das die Entscheidung, nicht auszusagen nicht unbedingt zum eigenen Vorteil ausgelegt wird.

Wenn ich da jemandem Unrecht tue, entschuldige ich mich schon mal dafür.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 05:56
@raptor83
Zitat von raptor83raptor83 schrieb:Da sieht man, dass man schnell Teil einer Ermittlung werden kann
Genau so ist es. Ich habe nun schon mehrfach Menschen kennengelernt, die keiner Fliege etwas zu Leide tun können, und durch unglückliche Umstände in die Gefahr gekommen sind, den Rest ihres Lebens in einem Gefängnis verbringen zu müssen. In einem ganz konkreten Fall, an dessen Wiederaufnahme ich zur Zeit arbeite, und daher keine weiteren Details nennen kann, haben unbedachte, aber ganz ehrliche Aussagen durch Fehlinterpretation, durch Einmischung von nicht ganz lauteren Zeugen und durch durch die Aussagen in der Folge sehr einseitige Polizeiermittlungen eine junge Frau nun für 13 Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Das ist nicht lustig. Hätte sie keine Aussagen gemacht, wäre niemals auch nur ein Tatverdacht entstanden.

Ich kann garantieren, unsere Gesellschaft ist besser dran, wenn wir das Aussageverweigerungsrecht behalten und weiterhin darauf bestehen, dass der Staat die Schuld beweisen muss.

@muscaria
Wie @SCMP77 hier schon bemerkt hat, der Punkt ist doch der, dass ein Angeklagter eben nur ein Verdächtiger ist. Was ist, wenn er unschuldig ist? Was ist, wenn er keine Ahnung hat, von welchem Auto hier die Rede ist und die Frage eben nicht beantworten kann? Das war ja das Dilemma der Folter aus juristischer Sicht: aus Angst vor den schrecklichen Schmerzen sagte man einfach, was die Ankläger hören wollten. Man hatte dann seine Aussage, aber der Wahrheit war man nicht näher gekommen.

Wenn nun Schweigen vor Gericht bestraft werden soll, dann ist alles was man dadurch erhalten will, eine Menge Unwahrheit, unschuldig Verurteilte und kein wenig mehr Gerechtigkeit.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 11:31
Leider ist es zusätzlich so, dass es - wie ich es vorher schon schrieb -, oft nicht mehr heisst "im Zweifel für den Angeklagten". Ich habe hier schon öfter von Fällen gelesen, da hiess es, dass der Staatsanwalt gesagt hat, dass man dem Angeklagten beweisen würde, dass er die Tat ausgeführt haben könnte, es also keine Beweise gibt. Das finde ich beängstigend.
Auch hier heisst es ja oft, wer so lange in Uhaft sei, da müsse unheimlich viel gegen ihn sprechen.
Und dann hört man wieder von so Fällen, dass jemand verurteilt wird, obwohl alles gegen seine Täterschaft spricht und dann alles passend hingebogen wird.
(Ich denke da an den Fall mit Vergewaltigungsvorwürfen eines Teenagers, x Termine zu dem das stattgefunden haben soll, schlimme Dinge ausserhalb "normalem "Geschlechtsverkehrs", Verurteilung des vermeitlichen Täters obwohl das Mädchen noch nie Geschlechtsverkehr hatte laut Arzt und er zu diversen genannten Terminen nicht vor Ort war. Begründung Gericht, dass sie sich da halt im Termin geirrt habe, kein Wort über fehlende Spuren. Heute ist er frei. Da er nicht ihr einziges Opfer war.)

Wegen all dem finde ich, haben vermeitliche Täter eher ein Recht auf noch mehr Schutz, als auf weniger.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 12:14
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb: Ich habe hier schon öfter von Fällen gelesen, da hiess es, dass der Staatsanwalt gesagt hat, dass man dem Angeklagten beweisen würde, dass er die Tat ausgeführt haben könnte, es also keine Beweise gibt. Das finde ich beängstigend.
(Hervorhebung von mir)

Das, muss ich sagen, finde ich allerdings auch beängstigend.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 12:40
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Einmal berücksichtigst Du hier bei dieser Diskussion nie, dass TV auch unschuldig sein könnten. Was sollen sie dann erzählen?
Wie kommst du darauf? Selbstverständlich kann ein TV unschuldig sein, sogar wenn alle äußeren Umstände auf seine Schuld hindeuten.
Was er erzählen soll? Die Fragen des Richters beantworten, was denn sonst?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Zeugen schweigen
Eben. Obwohl sie eine Aussagepflicht haben, können sie sich entscheiden, nichts zu sagen.
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:dass Du noch nicht bis in die letzte Konsequenz nachvollzogen hast, was @Rick_Blaine in diesem Thread erläutert hat.
Gut möglich. Aber ich gebe mir Mühe.
Ist denn 'Fragen beantworten' gleichbedeutend mit 'seine Unschuld beweisen'?
Angenommen, jemand wurde im Park erschlagen und ein mit dem Opfer zerstrittener TV saß zur fraglichen Zeit meilenweit entfernt im Kino. Wenn er jetzt beweisen müsste, dass er dort war, das wäre wirklich schrecklich. Aber es ist doch so, dass der StA ihm beweisen muss, dass er am Tatort war. Ist es dann tatsächlich besser, nicht zu sagen, wo er war? Ich hätte jetzt gedacht, dass ein ganzer Ermittlungsapparat eine viel größere Chance böte, ein Alibi zu bestätigen.


Irgendwie läuft es bei den hier genannten Beispielen immer darauf hinaus, dass es zu Missverständnissen kommt, denen mit Schweigen offensichtlich besser begegnet werden kann als mit Reden. Das ist für mich das eigentlich Beängstigende.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 12:47
@muscaria
Ich habe Dich gefragt, wie Du erreichen willst, dass Beschuldigte sprechen. Du hast letztendlich zugegeben, dass dies in Wirklichkeit nicht möglich ist. Was soll also die Diskussion? Was willst Du erreichen?
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Irgendwie läuft es bei den hier genannten Beispielen immer darauf hinaus, dass es zu Missverständnissen kommt, denen mit Schweigen offensichtlich besser begegnet werden kann als mit Reden. Das ist für mich das eigentlich Beängstigende.
Hierzu gibt es eben leider Fälle und ich gebe Dir Recht, das ist sehr beängstigend


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 13:02
@muscaria
Und Du bringst hier immer Beispiele, wo es für denjenigen evtl. ein Alibi nachweisen könnte. Aber das sind in Wirklichkeit Glücksfälle. In der Regel ist man nicht zufällig im Kino sondern ist in den eigenen vier Wänden, wo keiner sein Alibi bestätigen kann. Was willst Du dann von demjenigen eigentlich noch wissen?


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 13:20
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:sondern ist in den eigenen vier Wänden,
Und das sollte man dann besser nicht sagen?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Was soll also die Diskussion?
Thema des Threads ist das Aussageverweigerungsrecht von Angeklagten vor Gericht. Gründe, die dafür oder dagegen sprechen. Wären alle der gleichen Meinung, gäbe es ja keine Diskussion. :)


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 13:53
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Und das sollte man dann besser nicht sagen?
Das werden die Verdächtigten vermutlich schon vorher irgendwann gesagt haben. Aber was würde diese Information nach Deiner Sicht bringen, wenn sie der Wahrheit entspricht? Würde da die StA und das Gericht dann gleich sagen "Ja, wir glauben Dir, daran haben wir überhaupt nicht gedacht! Freispruch aus erwiesener Unschuld!".
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Thema des Threads ist das Aussageverweigerungsrecht von Angeklagten vor Gericht. Gründe, die dafür oder dagegen sprechen.
Ich glaube, dass Du schon viele Gründe gehört hast, die dafür sprechen.

Und da in Wirklichkeit - ohne Folter - es gar nicht möglich ist, den Angeklagten zum Reden zu bringen, ist die Diskussion rein theoretischer Art, was uns nicht weiter hilft.

Die Statistik zeigt ganz deutlich, für einen Schuldspruch reichen meist die übrigen Indizien aus, wie gesagt, wir müssen daher überhaupt nicht rechtsstaatliche Prinzipien verlassen und Dinge verlangen, welche überhaupt nicht durchsetzbar sind. Klar, wir können die Folter wieder einführen, aber wie schon @Rick_Blaine saget, bekommen wir dann alles andere als mehr Gerechtigkeit.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 14:26
Ich vermute mal, dass viele spätere Tatverdächtige erst ins Fadenkreuz geraten, weil sie als Zeuge aussagen und befragt werden.
Im Grunde bräuchten sie da schon anwaltliche Beratung. Aber wenn sie die fordern, wird das als Schuldeingeständnis hingestellt.

Man macht sich erst recht verdächtig.

Dabei reden Menschen auch viel Unsinn. Auch ohne schuldig zu sein.

Nervosität wegen der ungewohnten Situation. Schock. Anderen schützen wollen. Es einem anderen nicht zutrauen.

Manche reden sich - völlig ohne Grund - um Kopf und Kragen. Stoppen auch nach dem Hinweis darauf nicht.

Sind leicht zu verunsichern, bringen deswegen vieles durcheinander.

Wollen sich aufspielen, endlich sind sie mal wichtig.

Versuchen etwas zu verschweigen, das überhaupt nichts mit der Tat zu tun hat, weil sie etwas anderes nicht öffentlich sagen können.



Klar könnte jedem klar sein, dass es dumm ist zu lügen, um eine Affäre die er hat, nicht auffliegen zu lassen. Aber der erste Reflex greift meist wohl kürzer. Und wenn er es später berichtigt, steht er als Lügner da. Und so greift dann eines zum anderen.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 14:37
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Klar, wir können die Folter wieder einführen,
Bewusstes Falschverstehen ist leider alles andere als überzeugend.
Aber diesem Stilmittel begegnet man hier im Forum ja öfter.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 14:51
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und da in Wirklichkeit - ohne Folter - es gar nicht möglich ist, den Angeklagten zum Reden zu bringen, ist die Diskussion rein theoretischer Art, was uns nicht weiter hilft.
Wenn man das so sieht, wäre ein Gesetz, das Zeugen zur Aussage zwingt, ja dann auch nicht möglich, und das gibt es.

Oder mal so gefragt, warum geht etwas bei Zeugen durchzusetzen, was bei Angeklagten nicht funktioniert.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 14:53
Zeugen müssen die Wahrheit sagen. Sie müssen sich aber nicht selbst belasten.


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31.03.2016 um 15:10
@Rick_Blaine

Wie wird das denn in der Praxis gehandhabt? Wer entscheidet denn, ob eine Antwort belastend wäre? Der Zeuge allein? Könnte er dann nicht quasi jede Verweigerung damit begründen? Oder braucht der Zeuge wiederum einen Anwalt, der dieses Argument bestätigt?


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31.03.2016 um 15:26
Ich frage jetzt mal etwas anders. Der Tatverdächtige Theodor soll das Schaufenster eines Juweliers ausgeraubt haben. Dazu muss er sich zwar nicht äußern, gibt aber an, den Abend bei seinem Kumpel Konrad verbracht zu haben. Konrad wird befragt. Er kann die Aussage, wann denn nun Theo gegangen ist, eigentlich nicht verweigern, weil er sich damit nicht belastet, er muss die Wahrheit sagen, will ihn aber nicht in die Pfanne haun. Also verweigert er die Aussage, und dann?


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 15:29
Zitat von emzemz schrieb:Wenn man das so sieht, wäre ein Gesetz, das Zeugen zur Aussage zwingt, ja dann auch nicht möglich, und das gibt es.
Wenn ein Zeuge absolut nicht will, kann man ihn nicht dazu zwingen. Die Beugungshaft ist auf 1/2 Jahr beschränkt, mehr ist nicht zulässig, weil schwerer einen Zeugnisverweigerung nicht wiegen darf, hier gilt eben auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Wenn das der Zeuge diese Haft einfach in Kauf nimmt, kann man ihn eben in Wirklichkeit nicht dazu zwingen.

Da ein Zeuge da normalerweise nicht zu verlieren hat (wobei hier auch schon Gegenbeispiele genannt wurden, wo in Wirklichkeit Verdächtige unter dem Vorwand der Zeugenbefragung früh morgens aus dem Schlaf gerissen und in die Wache verfrachtet wurden), passiert das in der Praxis so gut wie nie.

Letztendlich steht die Aussagepflicht eines Zeugen auch nur auf dem Papier, ein Zeuge, der es darauf anlegt, braucht nach einem 1/2 Jahr Beugungshaft nicht mehr auszusagen.


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Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten

31.03.2016 um 17:25
Und wenn er sagt, dass er sich nicht erinnert, passiert ihm auch nichts.

Gensuso wie eine Lüge müsste man es ihm erst einmsl nachweisen.


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01.04.2016 um 06:14
@emz
Dein Beispiel zeigt ganz gut das Thema in Theorie und Praxis: In der Theorie darf Konrad die Aussage nicht verweigern, da er sich durch die Aussage in keiner Weise selbst belastet. Verweigert er dennoch die Aussage, kann er theoretisch wie @SCMP77 schon sagte, mit Sanktionen wie Beugehaft etc. bedroht werden.

In der Praxis geschieht das sehr selten, denn es steht immer die Frage im Raum, wie wahrheitsgetreu denn eine erzwungene Aussage sein wird. Wenn Konrad einen triftigen Grund hat, Theodor zu schützen und offensichtlich wird, dass die Anklage eben keine anderen Zeugen hat, die Theodor irgendwo zu einer bestimmten Zeit verorten können, nun, dann kann Konrad eben eine Falschaussage machen ohne dass es ihm jemand beweisen kann.

Die Diskussion hier wird viel zu sehr auf einer theoretischen Ebene geführt. In der Praxis kommt es viel häufiger vor, dass Zeugen eben die Aussage verweigern und ihnen passiert nichts. Natürlich dient das nicht gerade der "Gerechtigkeit," aber so ist nunmal das menschliche Leben. Wenn der Zeuge der Anklage partout nichts gesehen haben will oder sich partout nicht mehr erinnert, dann wird der Staatsanwalt ohne ihn Leben müssen und eventuell gar die Anklage fallen lassen müssen. Und der Verteidiger im umgekehrten Fall eben auch ohne den Zeugen leben müssen.

@muscaria
Bei der Frage, wer eigentlich beurteilt, wann sich ein Zeuge selbst belastet, ist es zunächst einmal der Zeuge selbst, der das entscheiden muss. Sinnvoll ist es, sich in dem Fall, dass er das Gefühl hat, er könnte sich selbst belasten, mit einem Rechtsanwalt zu beraten.

Bleibt der Zeuge dabei, kann es kompliziert werden, denn der Richter kann verlangen, dass die Verweigerung begründet wird. Das ist aber gar nicht so einfach, wenn man eben nicht belastende Details angeben will.

Dazu hier eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19981116_2bvr051096


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