Aussageverweigerung, Recht eines Beschuldigten
28.03.2016 um 21:13Anzeige
Wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst einer Straftat bezichtigen müssten, dürfen Sie schweigen. Sie können dann zwar nicht die ganze Aussage verweigern. Aber die entsprechenden Fragen müssen Sie nicht beantworten. Dies gilt auch, wenn Sie etwa eine Ordnungswidrigkeit zugeben müssten. Und dasselbe Recht zu schweigen haben Sie schließlich auch, wenn Sie durch Ihre Aussage zwar nicht sich selbst, aber einen nahen Angehörigen (wie bei dem Zeugnisverweigerungsrecht) belasten würden.Quelle: http://www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21878&article_id=79344&_psmand=145
crimefan schrieb:Ähm, doch...und du bist als Zeuge immer in der Lage zu beurteilen, ob du dich mit der ein oder anderen Aussage gerade selbst belastest? Gratuliere ;) Ich nicht :D
emz schrieb:und du bist als Zeuge immer in der Lage zu beurteilen, ob du dich mit der ein oder anderen Aussage gerade selbst belastest?Deshalb darfst Du Schweigen, wenn Du denkst, dich damit einer Straftat zu bezichtigen.
Rick_Blaine schrieb:Ich verstehe ja, dass einige frustriert sind von den wenigen Fällen, in welchen es scheinbar klar ist, dass der Angeklagte schuldig ist und er durch sein beharrliches Schweigen und seinen guten Anwalt an einem Schuldspruch vorbeikommt.Du hast recht, das spielt sicher eine Rolle. Klar orientiere ich mich an den hier verfolgten Prozessen. Umso wichtiger sind die Statements von Fachleuten, die dann ihre Sicht der Dinge darlegen. Danke für deine Ausführungen.
muscaria schrieb:dass ein TV z.B. kurz nach der Tat sein Auto verschwinden lassen kann,Auf welchen Fall beziehst du dich da?
emz schrieb:Auf welchen Fall beziehst du dich da?Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
raptor83 schrieb:Findest du das wirklich verkehrte Welt. Warum muss ein Tatverdächtiger sein Auto aushändigen. Dann würde er sich ja unter Umständen selbst belasten.Ja eben! Ein Unschuldiger hätte gar kein Problem, sein Auto rauszurücken, denn da gäbe es ja nichts zu finden, es ist ja die Wahrheit. Der würde eben auch aussagen, weil er ist sich ja gar keiner Schuld bewusst, um überhaupt bewusst zu lügen. Er würde auch keine Notwendigkeit sehen, ganz zu schweigen. Das macht eben für einige den Unterschied aus, zwischen Aussagen und Schweigen. ;)
Ja eben! Ein Unschuldiger hätte gar kein Problem, sein Auto rauszurücken, denn da gäbe es ja nichts zu finden, es ist ja die Wahrheit. Der würde eben auch aussagen, weil er ist sich ja gar keiner Schuld bewusst, um überhaupt bewusst zu lügen.Das ist schon manch einem zum Verhängnis geworden - beispielsweise Amanda Knox.