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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 00:23
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es ist überhaupt nicht deutlich geworden, wer die Akteneinsicht beantragt hat.
Die Schlußfolgerung kann man so nicht ziehen.
Da gibt es mehrere ( mindestens 2) Möglichkeiten.
Das ist vollkommen egal. Die Behörden können nicht mehr nachweisen, dass die Zeugin keinen umfassenden Einblick in die Akten hatte. Hier ist letzendlich durch Schlamperei die Beweiskraft verloren gegangen.

Das ist immer das Problem wenn Behörden schlampen, man kann die Wahrheit nicht mehr erfoschen, weder in die eine noch in die andere Richtung und dazu gehört natürlich, die Frage wer Akteneinsicht hatte. Die von der Tochter erzählte Räuberpistole ist kein 100%iger Nachweis, da gebe ich Dir recht, aber immerhin ein deutlicher Hinweis. Aber ein Nachweis ist auch überhaupt nicht notwendig. Fest steht, dass man nicht mehr ausschließen kann, dass genau die Tochter, welche die Mutter schwer belastet Akteneinsicht gehabt hat. Daher dürfte diese Zeugenaussagen so gut wie nicht verwehrtbar sein. Und wie gesagt, ob sie damals befragt wurde, was sie damals ausgesagt hat, auch das ist durch die Schlamperei verloren gegangen. Das kommt dann als AddOn noch dazu. Die Aussagen sind in doppelter Hinsicht als extrem kritisch anzusehen.

Und solche Schlamperei der Behörden darf nie zum Nachteil von Angeklagten sein. Und das gilt jetzt bztgl. der höchstwahrscheinlichen vertlosen Zeugenaussagen als natürlich auch bzgl. der Annahme einer fehlenden Sicherheitseinrichtung, wenn der Typ des Gasherdes durch die gleiche Schlamperei nicht ermittelt werden kann. Und diese Liste dürfte noch ein vielfaches Länger sein.

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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 01:08
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die Behörden können nicht mehr nachweisen, dass die Zeugin keinen umfassenden Einblick in die Akten hatte.
Das müssen sie auch gar nicht. Das wäre Umkehr der Beweislast. Und selbst wenn sie Einsicht gehabt hätte, wozu sie ja wohl berechtigt war, leidet darunter nicht die Beweiskraft ihrer Aussage.

Ich weis gar nicht, was für entlastende Aussagen aus der Akte ersichtlich sein sollten?
Am Ort des Geschehens war ja ansonsten niemand ausser der Mutter, der Tochter ( die Jüngere kann sich nicht erinnern) und der eintreffende Notarzt als unabhängiger Zeuge.
Und die stehen ja alle zur Verfügung und machen eindeutige Aussagen.
Die Auffindesituation ist eindeutig nachvollziehbar.
Ferner liegt das Obduktionsergebnis vor. Die tödliche Blutkonzentration des Gases im Blut steht ziemlich genau fest.
Und ein gerichtsmedizinisches Gutachten, das aus diesen Erkenntnissen, wissenschaflich begründete Schlussfolgerungen zur Wahrscheinlichkeit verschiedener Abläufe herleitet.

Das einzige was in der Akte noch drin stehen könnte wären Aussagen, die die Motivlage der Angeklagten in Zweifel ziehen könnten und das auch nur auf subjektiver Ebene.
Da gibt es aber auch mehrere Zeugen die in der Verhandlung über den "Lebenswandel" und die möglichen Motive, die einem Mord zugrunde liegen könnten recht plausible Aussagen gemacht haben.

Ein Alibi oder entsprechendes kann es dort ja auch nicht gegeben haben.

Aber das spielt auch im Prozess nur eine untergeordnete Rolle
Im Allgemeinen gilt vor Gericht der Grundsatz, was in der Verhandlung nicht vorliegt kann auch keine Beurteilung finden.
Weder zu Gunsten noch zu Ungunsten der Angeklagten.

Nach Aussagen einer Zeugin scheint der ermittelnde Staatsanwalt damals ja selbst von der Schuld der Angeklagten überzeugt gewesen sein.

In der Verhandlung wurde ja dann auch lediglich versucht zu ermitteln, welche Gründe , die für das Gericht nicht nachvollziehbar sind, damals zu einer Einstellung der Ermittlungen ( nicht des Verfahrens) führten.

Wie dem auch sei, die Ermittlungen wurden später wieder aufgenommen und die Erkenntnisse die sich aus diesen Ermittlungen ergeben haben, einen dringenden Tatverdacht begründet und zur Anklage geführt.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 01:46
@Nightrider64
@SCMP77

Ich denke, es ist nicht wirklich sicher, dass überhaupt jemand die Akte eingesehen hat, die Staatsanwältin könnte das mit einem ähnlichen Fall verwechselt haben.
Das würde auch zu der Aussage des Archivleiters passen, dass die Akte dort niemals gelagert war.

Natürlich könnte auch eine der Schwestern die Akte eingesehen haben und eventuelle Kopien später vernichtet haben, entweder weil sie dachte, sie braucht sie nicht mehr oder vielleicht auch, weil die Akte Belastendes oder Entlastendes oder nichts Belastendes enthielt - es bleibt Alles offen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die anonyme Anzeige von einer anderen (unbekannten) Person stammte, die sich dabei möglicherweise nur auf Vermutungen stützen konnte.

Wenn die Mutter nachts ihren damaligen Chef und Geliebten zu Hilfe rief, dann könnte es möglicherweise nicht stimmen, dass sie das tote Kind erst am Morgen im Bett fand - was aber nicht bedeuten muss, dass sie das Kind getötet hat.
Das könnte auch bedeuten, dass sie nicht wusste, was sie jetzt tun muss, um sich richtig zu verhalten - vielleicht stand sie selbst unter der Einwirkung von CO.

Die Aussage des Gutachters, das Kind hätte unmöglich den Gashahn zudrehen können, leuchtet mir nicht ein.
Natürlich hätte das Kind den Ofen ausschalten können, danach aber zu schwach oder zu benebelt gewesen sein, um die Küche zu verlassen.
Anschließend hätte es das Bewusstsein verlieren können und längere Zeit in der mit CO verseuchten Küche liegen können, bevor es starb, wobei der CO-Gehalt in seinem Blut noch weiter zunahm.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 02:02
Bevor das Kind starb, müsste es in diesem Szenario noch von jemand in sein Bett gelegt worden sein, da es im Bett noch erbrochen hatte.

Alternativ könnte das Gas auch weiterhin ausgetreten sein und jemand hätte das Kind, noch bevor es starb, zurück ins Bett gelegt.


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13.09.2016 um 08:54
@Tajna
Es ist egal, da die Akte verschwunden ist, können die Behörden nicht mehr beweisen, dass die Tochter irgendwann darauf Zugriff hatte. Akteneinblick hätte sie auf jeden Fall verlangen können, da sie ein berechtigtes Interesse gehabt hätte (so wie es die StAin auch behauptet), Das kann irgendwann - auch noch zur DDR-Zeit - erfolgt sein.

Zusätzlich deutet die Räuberpistole darauf hin.


Und wie gesagt, die StA ist hier ganz klar in der Beweislast. Und was das bedeutet, ist doch klar, der angeblich nicht erfolgte Einblick müsste zweifelsfrei erwiesen sein, und dass ist hier bei bestem Willen nicht mehr möglich.

Zeugen dürfen auch nicht bewusst die Unwahrheit sagen. Das ist eine strafbare Handlung, aber nicht nur das, auch die ganzen übrigen Zeugenaussagen verlieren dadurch an Bedeutung. Es ist zwar nicht so, dass sie auch dort die Unwahrheit gesprochen haben muss, aber man kann es eben nicht mehr ausreichend ausschließen.

Auch NUR wieder ein AddOn zu den nicht mehr widerlegbaren Akteneinblick, was will man da eigentlich noch?

Ich hoffe das Blasen zum Zapfenstreich zeigt, dass der Richter hat sich hier doch wieder der extremen Problematik einer verlorenen Akte erinnert - an die er bei der Zulassung des Verfahrens nicht gedacht hat - und die Angeklagte nun freigesprochen wird, denn nur in diesem Fall, wäre das Hören von weiteren Gutachtern, welche über die Ausbreitung/Durchmischung etc. von Gas etwas fachkundig vortragen können und auch befragt werden können, nicht mehr notwendig.

Dass dann kein Unrechtsurteil gesprochen worden wäre, wäre dann aber nur einem Zufall zu verdanken gewesen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb: Das müssen sie auch gar nicht. Das wäre Umkehr der Beweislast. Und selbst wenn sie Einsicht gehabt hätte, wozu sie ja wohl berechtigt war, leidet darunter nicht die Beweiskraft ihrer Aussage.
Starker Tobak, Du weißt, wer die Beweislast für die Richtigkeit belastender Zeugenaussagen trägt? Ganz klar bei der StA.

Deine Ansicht würde das ganze Rechtssystem auf den Kopf stellen. hier ein entsprechendes Beispiel, was für Dich vielleicht klarer wäre: Nehmen wir an, mittels eines DNA-Tests wird angeblich ein Täter überführt. Wer trägt die Beweislast einer nicht erfolgten Kontamination? Wenn die Verteidigung Hinweise hat, welche nicht aus dem Blauen gegriffen sind, trägt dort auch die StA die Beweispflicht. Gelingt dies nicht, darf im Verfahren die Spur nicht berücksichtigt werden.

Außerdem, wenn Deine Ansicht die richtige wäre, wie soll die Angeklagte beweisen können, dass die Tochter Einblick in die Akte hatte? Du siehst hier wieder mal deutlich, dazu wäre mindestens die Akte notwendig. Du siehst, wir kommen hier immer und immer wieder auf die fehlende Akte zurück. Ich hoffe Dir wird irgend wann mal klar, dass hier kein faires Verfahren gewährt wird.

Bzgl. den übrigen Dingen, welche Du in Deinem beitrag gesagt hast, erspare ich mit weitere Kommentare, da sich unsere unterschiedliche Ansicht in diesen Dingen massiv unterscheiden und wir offensichtlich zusammen kommen, das wäre Zeitverschwendung. Du kannst Dir eine Entlastung durch eine verloren gegangene Akte nicht vorstellen, ich sehe das ganz anderes, man hätte mit dieser die Fehlerhaftigkeit der Zeugenaussagen u.U. nachweisen können.


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13.09.2016 um 13:19
@SCMP77
Du musst schon die Behauptung, auf die sich meine Antwort bezieht mit zitieren, ansonsten macht das keinen Sinn.

Die Antwort bezog sich auf folgende Feststellung:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die Behörden können nicht mehr nachweisen, dass die Zeugin keinen umfassenden Einblick in die Akten hatte
und daraus wurde geschlussfolgert, das keine Verurteilung stattfinden könne.
Und das ist eben nicht der Fall


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 13:24
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nach Aussagen einer Zeugin scheint der ermittelnde Staatsanwalt damals ja selbst von der Schuld der Angeklagten überzeugt gewesen sein.
Du hast Zeugenaussagen nicht richtig wieder gegeben und das WESENTLICHSTE hast Du hier einfach weggelassen.

Die Zeugin sagte aus, dass der StA den VERDACHT hatte, dass die Angeklagte hier ein Kapitaldelikt ausgeführt haben könnte, es ihr aber NICHT zu beweisen sei.

Damals, wo es klar war, was für ein Herd war, noch deutlich mehr Zeugenaussagen vorlagen, natürlich der Untersuchung vorlag, wäre noch in deutlich sicherer Form als heute, ein Nachweis zu führen gewesen. Das ist dem StA damals jedoch nicht möglich gewesen.

Das ist das Ergebnis der Zeugenaufnahme. Hier hat sich so oder so das Gericht auf Glatteis begeben und nicht berücksichtigt, dass Zeugen selten den genauen Wortlaut wiedergeben können und eigene Gedanken mit dem gehörten vermischen, erst recht nach 41 Jahren. Man hört nicht immer genau hin. Hier hat sich glücklicherweise die Zeugin sich an die wesentlichsten Dinge noch erinnern können.

Du bist selber für diese Problematik das beste Beispiel: Was wäre gewesen, wenn sie es so gesagt hätte wie Du, wo noch nicht mal 1 Monat vergangen ist?


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 13:38
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die Zeugin sagte aus, dass der StA den VERDACHT hatte, dass die Angeklagte hier ein Kapitaldelikt ausgeführt haben könnte, es ihr aber NICHT zu beweisen sei.
und ich schrieb:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nach Aussagen einer Zeugin scheint der ermittelnde Staatsanwalt damals ja selbst von der Schuld der Angeklagten überzeugt gewesen sein.
Wo ist jetzt da ein Widerspruch?

Die MOZ geht da sogar noch weiter und spricht davon, das der Staatsanwalt nach Aussage der Zeugin überzeugt davon war:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wie eine Bekannte des inzwischen verstorbenen Staatsanwaltes Bruno Gromm am Dienstag vor dem Landgericht in Neuruppin aussagte, sei er wenige Wochen nach der Kohlenmonoxid-Vergiftung von Mario in privater Runde überzeugt gewesen, dass Erna F. ihren Sohn umgebracht hat
( http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1513226 (Archiv-Version vom 28.10.2016))

@SCMP77
Also erst richtig lesen, dann denken und dann schreiben.
Und vor allem auch die Bedeutung von mir benutzter Formulierungen wie; es scheint, ist Wahrscheinlich, nicht auszuschließen usw. berücksichtigen.


Nochmal zur "Umkehr der Beweislast"
Es kann nicht zu Gunsten oder Ungunsten der Angeklagten gewertet werden, wenn jemanden nicht nachgewiesen werden kann, das er etwas (hier die Akteneinsicht) nicht getan hat, sondern man muss nachweisen was jemand getan hat


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 14:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nach Aussagen einer Zeugin scheint der ermittelnde Staatsanwalt damals ja selbst von der Schuld der Angeklagten überzeugt gewesen sein.
Wenn Du den wesentlichen Unterschied nicht kennst, dann hat es leider keinen Sinn mehr hier über rechtliche Fragen zu diskutieren. Ich habe auch klar gesagt, dass Du das WESENTLICHSTE weggelassen hat, das unterschlägst Du hier. Ob ein StA überzeugt ist oder nicht ist rechtlich vollkommen bedeutungslos, wenn er im gleichen Atemzug sagt, dass man es nicht beweisen kann.

Wie gesagt, obgleich es noch nicht mal 1 Monat vergangen ist, hast Du das Wichtigste einfach weggelassen. Was gilt dann für 41 Jahre alte Zeugenaussagen?

Bzgl. den Beweislastregeln solltest Du Dich mal schlau machen, das ist Unsinn.

Kannst ja mal anhand des DNA-Beispiels von mir selber Gedanken machen. Nach Deiner Ansicht wäre die DNA-Spur vor Gericht verwertbar. Vielleicht wird Dir es dann klar.

Im Zivilrecht nennt man das abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Mach Dich da mal unter diesem Stichwort erst mal schlau, da gibt es genügendn Abhandlungen, weil es die entscheidenden Regeln für Gerichtsverfahren insgesamt sind.. Im Strafrecht ist es noch etwas anders, weil teilweise sogar der Richter selber tätig werden muss (das nennt sich dann von Amts wegen), auch wenn die StA/Angeklagte es nicht entsprechend angreift. Aber bei der Abgestuften Darlegungs- und Beweislast wird klar, welcher Beweis nicht geführt werden kann, wenn das Gegenargument möglich und auch nicht nur aus dem Blauen behauptet wird, aber der Gegenbeweis nicht durchführbar ist wie hier. genau dann unterliegt die Partei, welche die Beweislast hat. Das Thema ist deutlich komplexer, als Du es Dir vorstellst.

Vorliegend ist die mögliche Einsichtnahme der Tochter alles andere als aus dem Blauen behauptet, sie wird gestützt durch die Räuberpistole und der Aussage der StAin.

So, das war's für heute, ich denke, Du wirst etwas Zeit brauchen, Dich in die Thematik einzuarbeiten.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 19:29
@SCMP77



Das was die Zeugin über den Staatsanwalt von damals sagt, ist aber auch nur Hörensagen. Inwiefern das den Tatsachen entspricht, kann auch niemand sagen. Ob er das wirklich so gemeint hat. Ob sie vielleicht etwas missverstanden hat. Keiner kann das nach seinem Tod noch überprüfen und es ist immerhin so, dass da 41 Jahre dazwischen liegen.



Ich glaube, viele sind da etwas "realitätsfern". Wenn es um amerikanische Gerichtsverhandlungen geht, erleben wir oft im Fernsehen/ in Büchern, dass die Anklage oder die Verteidigung mit ihren Zeugen "übt". Da kommen dann keine Widersprüche, weil man das ja anhand der Akten macht.

In Deutschland habe ich so etwas noch nie erlebt und ich stand schon xfach als Zeuge vor Gericht (das Meiste beruflich bedingt). Und ich hatte da oft große Schwierigkeiten mich da noch genau zu erinnern. Hätte ich da nicht meine eigenen Akten gehabt (die ich mir die vorher angesehen habe - habe ich auch offen gesagt), hätte ich wohl in den meisten Fällen auch was durcheinander geworfen oder nicht mehr gewusst.
Das waren dann zwar keine dramtischen Fälle wie hier in dem Fall, aber doch sehr viel zeitnaher und ich hatte Wochen/Monate vorher damit zu tun.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 20:04
@Katinka1971
Ich gebe Dir vollkommen Recht.

Obgleich schon allein durch das Hören-Sagen der Beweiswert einer solchen Aussage sehr gering ist, und dann auch noch die 41 Jahre dazu kommen, so zeigt das deutlich - etwas überspitzt formuliert, dass der Richter der Angeklagten unbedingt ein Verbrechen beweisen will, und da sind ihm solch kritisch zu bewertenden Zeugenaussagen auch recht. Ich persönlich sehe das als eine gewaltige Selbstüberschätzung an, nach einer solch langen Zeit Spreu vom Weizen zu trennen.

Sein Ziel hat der Richter nicht erreicht, ganz im Gegenteil, die Zeugin konnte sich trotz der langen Zeit an den wesentlichen Satz erinnern, die Angeklagte wurde schon damals verdächtig, der Beweis konnte damals trotz deutlich umfangreicheren Indizien und Zeugenaussagen als heute nicht geführt werden.

Was wäre gewesen, wenn die Zeugin diesen wesentlichen Punkt einfach im Laufe der zeit vergessen oder falsch in Erinnerung hätte?

Wahrheitssuche hin oder her, man muss auch die Grenzen dieser kennen und wissen, was ein solches Verfahren dann so für Gefahren mit sich bringt, dass ein Unschuldiger verurteilt wird, das passiert leicht, wenn man mit Gewalt etwas durchboxen will, so wie es aktuell sichtbar wird.

Interessant ist da auch folgender Ausschnitt aus dem Gerichtssaal der letzten Verhandlung:
Vorsitzender Richter Udo Lechtermann kündigte bereits an, dass es noch weitere Termine geben werde. Auf die Frage des Rechtsanwalts von Erna F., ob das denn nötig sei, sagte der seit nun schon mehr als drei Monaten um die Wahrheitsfindung bemühte Richter halb resigniert, halb hoffnungsvoll: „Wer weiß, ob da nicht doch noch was kommt…?“ Ob es die Wahrheit ist?
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/kindsmord-vor-41-jahren-fall-immer-mysteriose

Wenn es richtig wiedergegeben wurde, so trifft der Satz recht genau die aktuelle Lage des Verfahrens, aber zeigt auch den Willen, so lange noch weiter zu machen, bis er meint, etwas gefunden zu haben. Die Frage nach der Wahrheit ist unter solchen Umständen mehr als berechtigt.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 20:18
In privater Runde bedeutet nicht vom Hörensagen sondern vom Hören.
Hätte die Zeugin nicht zu der erwähnten privaten Runde in der das geäußert wurde dazu gehört, hätte man sie wohl kaum vor Gericht vernommen.
Aber da werde ich jetzt auf keine weitere Wortklauberei eingehen.
Das Gericht wird schon gefragt haben, ob sie das selbst gehört hat und ob und wie sicher sie sich daran erinnern kann.
Ein weiteres Indiz gegen die Angeklagte


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 20:32
@SCMP77



Er kann den Prozess ja auch nicht strecken, bis zum geht nicht mehr und er muss Mord nachweisen, Totschlag oder unterlassene Hilfeleistung wäre ja verjährt.



Ihr steht ja eigentlich auch zu, dass Entlastungszeugen neu gehört werden bzw. was damals als entlastend eingestuft wurde. Aber da keine Akte da ist, hat sie da keine Chance.

Und es liegt in der Natur des Menschen, dass sich die, die etwas Schlimmes annehmen, sich eher erinnern oder noch nach langer Zeit damit befassen, als wenn etwas Gutes angenommen wird.

Wieder etwas, was für mich das alles etwas unfair macht.







Ich stelle mir gerade vor, jemand will mir etwas böses. Bringt so viele Jahre nach einem Todesfall, bei dem ermittelt wurde und der als natürlich eingestuft wurde bzw. als Unfall dann eine Anzeige auf. Die Akte ist längst vernichtet, da zu lange her (wäre in dem Fall hier ja auch so gewesen normalerweise). Wie wehrt man sich da noch? Das ist doch ein Alptraum. Ein Mord den man nicht beweisen kann und der deswegen immer noch offen ist, dessen Akte weiter geführt wird, ist wieder etwas anderes.





Mich würde ja mal interessieren, ob es da Stasiakten dazu gibt. Wenn da irgendetwas unter den Tisch gekehrt werden sollte, dann muss das doch da drin stehen. In ihrer Akte oder in der des Staatsanwalts. Ist da nichts drin oder existiert gar keine von ihr, würde ich sowieso davon ausgehen, dass da nichts dran war. (Als Staatsanwalt, stand er doch sicher unter Beobachtung).

Gerade in der DDR war man doch in ständiger Gefahr, dass einem die Kinder weggenommen werden, wenn man nicht so mitgemacht hat wie gewünscht. Man hätte da sicher nicht gezögert ihr die Kinder wegzunehmen, vor allem die jüngere Tochter, und hätte sie zum Vater, in Pflegefamilien oder zur Adoption freigegeben.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.09.2016 um 21:26
@Katinka1971
Ja, Du sprichst genau das aus, was ich auch denke.

Ich denke auch, dass Dein letzter Abschnitt hier viel mehr Wahrheit enthält, als das ganze Verfahren bisher. Ich denke auch schon länger in diese Richtung. Es gibt da auch schon weise Rechtssätze des BGH, dass so etwas auch Gerichte in die Wahrheitsfindung einzubeziehen haben. Die Glaubwürdigkeit von Angeklagten darf nicht gleich durch bewusst falsche Aussagen verloren gehen. Man darf bei solchen Dingen nicht einfach das menschliche nicht vergessen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ein weiteres Indiz gegen die Angeklagte
Interessant, wie wir da immer konträher Meinung sind, aber letztendlich auch klar, wenn Du den wesentlichen Abschnittt der Zeugenaussage immer wieder weglässt. In meiner Rechtsauffassung müssen Dinge erstmal bewisen werden können, ehe man etwas "feststellt" oder ehe man "überzeugt" ist.

Da werden wir nie zusammen kommen, reine Zeitverschwendung.

Schönen Abend und schöne Wochen noch für Dich. Sprechen wir uns mal nach dem ersten Urteil.


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Mordanklage nach 41 Jahren

16.09.2016 um 11:16
Hier der Bericht vom gestrigen Verhandlungstag, letztendlich vorhersehbar. Im Westen äh Neuruppin nichts Neues.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1515811


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.09.2016 um 23:21
Habt ihr den Bericht im Stern gelesen?

Da stand - zumindest für mich - viel neues drin.


Die Tochter, die so gegen ihre Mutter spricht, hat jahrelang Kontakt zu ihr gehabt. Obwohl sie das bestreitet. Es gibt aber Briefe.
Sie sagt sie erinnert sich nicht daran.

Die Mutter hat ihr auch eine 6stellige Summe überlassen für einen Fond, als die Mutter das Geld wieder wollte, war der Fond leer (warum konnte ich nicht herauslesen).

Erst als es um ein vorgezogenes Erbe ging, kam es zum Bruch.

Sie war verheiratet, hat sich scheiden lassen. Hat dann den Vater von Mario geheiratet. Schwerer Autounfall, Vater monatelang im Krankenhaus.
Seitdem immer noch Probleme mit den Folgen.

Ihre Stasiakte nur 4 Seiten stark. Selbst Tod des Kindes nicht vermerkt.

Hatte mehr Urlaub als andere und freie Zeit, wenn in Leipzig Messe war. Soll da als Prostituierte dann gearbeitet haben. Wurde wohl auch gefördert staatlicher seits.


Problemlose Ausreise 1987.



Hoffe, ich habe alles richtig wiedergegeben. Habe das Heft nicht selbst. Nur beim Arzt im Wartezimmer gesen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.09.2016 um 23:23
Gerade gefunden beim googeln.
Dann könnt ihr euch selbst ein Bild machen.

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/mordprozess-nach-42-jahren---der-war-einfach-tot--7049200.html?has_appbrowser=1


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.09.2016 um 23:29
https://www.welt.de/vermischtes/article155228583/Erna-drehte-das-Gas-auf-und-wartete-bis-Mario-starb.html



Noch ein Bericht. Hier geht es vor allem um die Kindheit der Mädchen. Und wie unterschiedlich sie diese sehen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

27.09.2016 um 05:23
@Katinka1971
@SCMP77

Ich finde die teils genutzten Formulierungen, dass "der Richter" hier ein Verbrechen bzw. Mord "beweisen"/"nachweisen" muss, etwas befremdlich.

Die Richter - es ist eine große Strafkammer- müssen am Ende entscheiden, ob Sie den von der Staatsanwaltschaft angeklagten Tatvorwurf Mord für erwiesen halten - dann werden sie entsprechend verurteilen - oder nicht - dann Freispruch.
Sie können den Prozess auch nicht einfach vor Abschluss der Beweisaufnahme also vor Erhebung aller zulässig von Staatsanwaltschaft und Verteidigung angebotener Beweise abbrechen in der Annahme, dass das eh nichts mehr wird, wie teils hier zwischen den Zeilen suggeriert.
Dann wäre die zulässige Revision garantiert und der Prozess würde insgesamt auch nicht kürzer.

Man mag sich vielleicht fragen, warum die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen wurde; für eine Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gelten aber auch Grenzen, Vorwegnahme der Beweiswürdigung geht da auch nicht.

Insofern verstehe ich nicht warum "dem Richter" hier vorgeworfen wird, seinen Job zu machen. Auf welcher Grundlage soll denn jetzt eingestellt oder abgebrochen werden?


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Mordanklage nach 41 Jahren

05.10.2016 um 06:05
"Vor 42 Jahren soll Erna F. ihren Sohn (8) in Schwedt getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem „fast perfekten Verbrechen“, fordert zehn Jahre Haft. Die Verteidigung verlangt Freispruch."
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/staatsanwaltschaft-fordert-zehn-jahre-haft-fuer-mutter-erna-f-74


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