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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

05.10.2016 um 09:05
Mit den "perfekten" oder "fast perfekten" Verbrechen ist das so eine Sache: Sie sind deswegen perfekt, weil sie entweder nicht als Verbrechen erkannt werden (vorgetäuschter Unfall oder natürlicher Tod) beziehungsweise weil kein Täter ermittelt werden kann oder sich einem Verdächtigem die Tat nicht beweisen lässt. Bin wirklich gespannt, wie das Urteil hier ausfällt. Meiner Meinung nach reichen die Beweise keinesfalls aus, um die Schuld der Angeklagten zweifelsfrei festzustellen.

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Mordanklage nach 41 Jahren

05.10.2016 um 10:15
@Egi
So ist es.

Man wundert sich sowieso, warum die StA das als angeblichen Fauxpas des damaligen StAs ansieht.
Bargenda sprach von einem «absoluten Fauxpas» des damaligen Schwedter Kreisstaatsanwalts. Er habe vor 42 Jahren «selbstherrlich alles im Alleingang» regeln wollen. Dabei habe er eklatante Widersprüche übersehen und den Fall zu schnell eingestellt, weil er geglaubt habe, ein Tötungsverbrechen nicht nachweisen zu können.
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Mord-vor-42-Jahren-Staatsanwaltschaft-sieht-fast-perfektes-Verbrechen

Bargenda sollte doch etwa nicht vergessen haben, dass die Aussage der Tochter heute wohl eine andere ist als damals? Wenn überhaupt liegen hier "andere Erkentnisse" vor als damals, denn die neue Aussage der Tochter lag wohl damals nicht vor. Aber es ist klar, vermutlich erkennt die StA, dass man wegen der Widersprüche der Tochter in dem Verfahren wohl kein Staat mehr zu machen ist.

Letztendlich ist ihr Plädoyer auch vollkommen widersprüchlich, zum einen ein "fast" perfektes Verbrechen zum anderen ein angeblich vollkommen ungeeigneter StA im ersten Ermittlungsverfahren.

Aber dass sie hier unter diesen Voraussetzungen einen alten Kollegen angreift, der sich nicht mehr wehren kann, ist schon mehr als verwunderlich. Aber Bargenda wurde von einem Gericht in einem anderen Verfahren schon absurde Theorien vorgeworfen, da ist das dann auch nicht mehr wirklich verwunderlich.

Ganz unabhängig von der Frage der Fairness in diesem Verfahren, sehe ich auch aus unseren bekannten Informationen keine Möglichkeit, die Zweifel auszuräumen. Die hohen Ansprüche, welche das BGH bzgl. Aussage gegen Aussage-Konstellationen stellt, ist für den vorliegenden Fall wohl kaum mehr erfüllbar. Und es gibt hier viel zu viel andere Möglichkeiten, welche man nicht ausschließen kann.


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Mordanklage nach 41 Jahren

05.10.2016 um 10:43
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die hohen Ansprüche, welche das BGH bzgl. Aussage gegen Aussage-Konstellationen stellt, ist für den vorliegenden Fall wohl kaum mehr erfüllbar.
Könntest du das bitte etwas genauer erklären?
Welche Ansprüche stellt das BGH bezüglich Aussage gegen Aussage - Konstellationen?


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Mordanklage nach 41 Jahren

05.10.2016 um 21:19
@Tajna
Es gibt hier eine Vielzahl von Ansprüchen.

Einmal die Kontinuität der einzelnen Aussagen in den einzelnen Zeugenbefragungen. Dann, wenn die Zeugin in einem wesentlichen Detail bewusst die Unwahrheit gesagt hat, ist ein Urteil basierend auf Ihre Aussage nur dann möglich, wenn andere ihre Aussage unterstützenden Elemente vorhanden sind. Es gibt noch weitere, aber diese sehe ich vorliegend als wesentlich an.

Sicherlich sind diese Rechtssätze des BGH immer dehnbar, das entscheidende Gericht hat da immer einen gewissen Entscheidungs-Spielraum.

Aber vorliegend haben wir schon mit dem ersten Rechtssatz ein Problem. Die Kontinuität in ihren Aussagen lässt sich schon mal nicht feststellen bzw. die Zeugin hat selber zugegeben, dass angeblich die Mutter 1974 sie zu gewissen Aussagen instruiert habe. Sprich, die ersten Aussagen gaben ein anderes Bild wieder als heute. Das ist das Problem, die Kontinuität war hier von vornherein nicht gegeben. Welche sind richtig? Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Zeugenbefragung ein 12 jähriges Mädchen den Ermittlern etwas hätte vormachen können, es wäre schon damals ans Licht gekommen, dass sie die Unwahrheit gesagt hätte. Um hier die Kontinuität wirklich richtig bewerten zu können, wäre eben auch hier die Akte notwendig.

Kommen wir zum nächsten Punkt, der hier dann noch dazu kommt und auch nicht gerade unwesentlich ist. Die Frage ist natürlich immer, welches Details ist wesentlich.

Das Gericht muss sich aus der Aussage der Zeugin ein Bild machen, ob sie evtl. ein Belastungsinteresse besitzt. An diesem Punkt ist die Zeugin schon aufgefallen, als sie das frühere Verhältnis falsch wiedergegeben hatte und keine Antwort wusste, warum sie dies fehlerhaft wiedergegeben hatte. Der Vorsitzende hatte schon damals gesagt, dass dies ärgerlich sei, vermutlich auf Grund dieser Rechtsansicht des BGH.

Und dann gibt es den schweren Vorwurf, die Akte zu besitzen und zurück zu halten. Bzgl. dieses Vorwurfs hat sie sich eine in keiner Weise mehr glaubwürdige Räuberpistole erzählt. Das mögliche Zurückhalten der Akte kann man auch nicht mehr nur als ein Details ansehen, hier könnte man eher annehmen, dass sie ihre Aussage durch das Gericht nicht überprüfbar machen will, die Grundlage dieser Aussage dürfte eigentlich nicht mehr vorhanden sein.

Ich persönlich glaube, dass der Anwalt die Tragweite dieser Räuberpistole erkannt hatte und daher um die Beendigung des Verfahrens gebeten hatte, dem fast das Gericht auch nachgekommen ist, so hatte es gerade mal nur einen Verhandlungs-Tag vor den Plädoyers dazwischengeschoben, der wohl so unspektakulär verlaufen war, dass die Medien darüber nicht berichtet hatten. Die Aussage des Richters, falls sie von der Presse richtig wiedergegeben worden ist, dass da vielleicht noch etwas käme, zeigt schon eine gewisse Resignation in der Sache für die Wahrheitsfindung nichts Ausreichendes in der Hand zu haben.


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Mordanklage nach 41 Jahren

05.10.2016 um 23:12
Das eine 12jährige zum Schutz der Mutter in Vernehmungen nicht lügen würde, kann ich nicht nachvollziehen. Kinder würden oft sogar noch Lügen erfinden oder sogar selbst die Schuld auf sich nehmen, um das Elternteil zu schützen. Das zeigen doch viele Misshandlungs- und Missbrauchsfälle.


Nichtsdestotrotz finde ich die Aussage heute von ihr problematisch.

Niemand kann mehr sagen, was danach vielleicht (unwissentlich) dazu gedichtet wurde, weil die Wahrnehmung sich verändert hat. Oder ihr etwas eingeredet wurde.


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05.10.2016 um 23:19
Schlimm. Da ist ein kleiner Junge gestirben und niemand kann mehr sicher nachvollziehen wie er starb.


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.10.2016 um 00:02
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Das eine 12jährige zum Schutz der Mutter in Vernehmungen nicht lügen würde, kann ich nicht nachvollziehen.
Da hast Du mich falsch verstanden. Ich habe nur gesagt, dass ich persönlich glaube, dass eine Lüge den Ermittlern damals aufgefallen wäre. Das schaffen selbst Erwachsene nur selten.

Durch den Verlust der Akte gibt es aber keine geeignete Grundlage mehr, mit ausreichender Sicherheit zu ermitteln, ob es damals eine Lüge war oder nicht.
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Schlimm. Da ist ein kleiner Junge gestirben und niemand kann mehr sicher nachvollziehen wie er starb.
Ich glaube, eine 100%ige Sicherheit gibt es bei den wenigsten Unfällen dieser Art. Theorien kann man immer finden.


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.10.2016 um 00:27
@SCMP77

Also die Kontinuität der Aussagen und ein eventuelles Belastungs-Interesse sind Kriterien für die Beurteilung von Aussagen.
Ich finde, da steht die ältere Tochter nicht so gut da, auch weil sie klarmachte, dass sie sich von der Mutter benachteiligt fühlt.
Aber, dass sie Unterlagen aus der Akte hat oder hatte, wird man ihr nicht nachweisen können.

Was sind eigentlich die sonstigen Kriteren?
Das würde mich interessieren auch wenn es mit dem Fall hier nichts zu tun hat.


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.10.2016 um 00:45
Zitat von TajnaTajna schrieb:Aber, dass sie Unterlagen aus der Akte hat oder hatte, wird man ihr nicht nachweisen können.
Wie gesagt, es geht hier nicht um den Nachweis sondern um einen schweren Verdacht, der nicht ausgeräumt werden konnte. Und bei dem Versuch der Aufklärung hat sie eine offensichtliche Unwahrheit gesagt, das ist zwar kein Nachweis, das sich eine Kopie der Akte in ihrem Besitz befand oder befindet, aber sie hat in einem wesentlichen Detail, der dieser Aufklärung diente, bewusst die Unwahrheit gesagt.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

06.10.2016 um 14:25
Ein weiteres Detail ist interessant (zumindest dann, wenn es von einer Zeugin exakt wiedergegeben wurde): Der damalige Staatsanwalt soll gesagt haben, er glaube, dass Erna ihren Sohn ermordet habe, könne es aber nicht beweisen. Wäre er sich völlig sicher gewesen, hätte er das wahrscheinlich anders formuliert. Doch selbst das würde heute vor Gericht nicht ausreichen, weil reines Hörensagen und unprüfbar.

Da alles außer Mord bereits verjährt ist, hätte Erna F. nur behaupten müssen, dass Verbrechen wäre von einem (inzwischen verstorbenen) Liebhaber begangen worden. Tatbestände wie Anstiftung oder Beihilfe zum Mord sind verjährt, ebenso unterlassene Hilfeleistung. Weil sie diesen Weg nicht ging, ist sie entweder wirklich unschuldig oder ihr Anwalt sieht enorme Chancen, dass eine faktenbasierte Verurteilung scheitert.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.10.2016 um 09:15
Hier ist ein Artikel, der den ganzen Fall noch einmal zusammen fasst. Inhaltlich aber nichts Neues.

Quelle:
http://www.n-tv.de/panorama/Das-Schweigen-der-Erna-F-article18835371.html


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.10.2016 um 12:56
Heute wird das Urteil erwartet !
Im Indizienprozess gegen eine Frau, die vor 42 Jahren in Schwedt (Oder) ihren acht Jahre alten Sohn getötet haben soll, wird jetzt das Urteil erwartet. Das Landgericht Neuruppin hat für heute einen Verkündungstermin angesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche auf zehn Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes plädiert. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Die Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe zurückgewiesen.
http://www.t-online.de/regionales/id_79250218/urteil-im-neuruppiner-kindesmord-prozess-erwartet.html (Archiv-Version vom 13.11.2016)


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.10.2016 um 14:55
Ein Freispruch, der zu erwarten war:

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/10/freispruch-im-kindsmordprozess-neuruppin.html (Archiv-Version vom 18.10.2016)


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.10.2016 um 17:08
Zitat: ""Unsere Erkenntnisse reichten für eine Verurteilung nicht aus", erklärte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann am Donnerstag.

Das Gericht habe alles Mögliche unternommen, um die "prozessuale Wahrheit" herauszufinden. Damit schloss sich die 1. Strafkammer der Forderung der Verteidigung an. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte auf Mord plädiert.

"Wir wissen nicht, was in der Nacht tatsächlich passiert ist", betonte Lechtermann. "Wir sehen uns schlicht nicht in der Lage, belastbare Indizien zu produzieren."
"

Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/gericht-prozess-freispruch-ddr-kindesmord-mord-kind-sohn-anklage-neuruppin-172688


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.10.2016 um 17:20
Zitat von FraumitHutFraumitHut schrieb:"Wir wissen nicht, was in der Nacht tatsächlich passiert ist", betonte Lechtermann. "Wir sehen uns schlicht nicht in der Lage, belastbare Indizien zu produzieren." "
Oh, na sowas, ich kann hellsehen:
Darum finde ich die Mordanklage nach über 40 Jahren relativ sinnlos. Das wird enden mit "Nichts Genaues weiß man nicht."
30.04.2016


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.10.2016 um 21:03
Hier noch ein ausführlicherer Artikel:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/neuruppin-wie-der-richter-den-freispruch-fuer-erna-f-begruendet-a-1116555.html

Ich bezweifel jedoch, ob hier dem Rechtssaat wirklich genüge getan wurde. Ein Schuldspruch wäre nie zu erwarten gewesen, man hätte das Verfahren nie zulassen dürfen.

So hat der Staat - und das wird aus dem letzten Absatz deutlich - bewirkt, dass durch einen Prozess, der nie eine Aussicht auf Erfolg hatte, schwer das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten verletzt wurde.

Dass hier dem Rechtsstaat genüge getan wurde, kann man gerade nicht sagen, ganz im Gegenteil.

Sich dieses schweren Fehlers offensichtlich bewusst, versucht der Richter ja noch ein gutes Licht auf die Angeklagte zu werfen. Immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber viel zu spät.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.10.2016 um 22:45
Na toll. Und trotzdem prüft der Staatsanwalt die Provision.

Schlimm.


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Mordanklage nach 41 Jahren

14.10.2016 um 00:19
Die Provision? Na, das wollen wir doch nicht hoffen. Der bezieht ein gutes Gehalt vom Staat.

Aber Scherz beiseite, ich bin auch der Meinung, das Gericht konnte nur so urteilen. Mir stellt sich allerdings immer noch die Frage, warum die Sache überhaupt zum Gerichtsverfahren zugelassen wurde. Das machte doch derselbe Richter, der jetzt feststellt, dass nicht genügend Beweise vorhanden sind für eine Verurteilung. Das müsste er doch schon bei der Prüfung der Zulassung gemerkt haben. Oder hab ich was verpasst und es sind ihm in der Verhandlung gravierende Beweise weggebrochen?


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Mordanklage nach 41 Jahren

16.10.2016 um 08:16
Von Anfang an hatte @SCMP77 das richtige Gespür in diesem Fall. Der Freispruch war vorhersehbar und die einzige rechtstaatlich akzeptable Lösung. Auch ich bin der Meinung, dieser Fall hätte niemals zur Hauptverhandlung führen dürfen. Hier hat eine vollkommen übereifrige Staatsanwältin einer älteren Frau unnötig monatelang das Leben schwer gemacht und immense Steuergelder verschwendet.

Meine Ausbilder hätten mir niemals erlaubt mit so einer hauchdünnen Beweislage auch nur daran zu denken, so einen Fall vor Gericht zu bringen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

16.10.2016 um 08:40
Es ist auch zu bedenken, dass die Frau auch nicht mehr angeklagt werden kann, auch wenn sich noch Beweise ergeben (in diesem Fall wohl eher nicht).
Von daher fand ich die Anklage sehr unverantwortlich.


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