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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

139 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Gerichtsmedizin, Körperverletzung Mit Todesfolge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 13:38
Bei dieser Tätergruppe kommt unsere Justiz an ihre Grenzen.

Tribalistische Strukturen mit absoluter Binnen-Loyalität , was zu entlastenden Falsch- und Nichtaussagen von Zeugen führt. Weitgehende Gewaltenthemmung gegenüber Opfern, Zeugen und (das ist das Gravierendste) auch Vertretern von Justiz und Exekutive.

Da wird man sich mehr einfallen lassen müssen als Beschwichtigung, Sozialstunden und "Therapie". Sonst weiten sich de facto rechtsfreie soziale Räume auch außerhalb von Bremen, Hameln, Godesberg und Co aus.

Davon ab wäre es meiner Meinung nach unter medizinisch-strafrechtlichen Aspekten überfällig, wiederholtes Treten gegen den Kopf eines wehrlos am Boden Liegenden zwingend als versuchten Mord zu werten. Die entlastende Konstruktion, die initial im vorliegenden Fall zur Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge führte, verhöhnte jedes gesunde Rechtsempfinden - übrigens auch das von vielen Justizangehörigen.

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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 13:47
Ja, hier scheitert unser Rechtssystem. Es ist so traurig für die Angehörigen.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 14:24
Nein, hier scheitert nicht unser Rechtssystem. Wenn man nicht beweisen kann, dass jemand überhaupt am Tatort war, muss ein Freispruch erfolgen.

Staaten, in denen das anders ist, sollte man meiden.

Hier hätte die Anklage erst gar nicht zugelassen werden dürfen. Hier hat nicht das System versagt, sondern die StA und das die Anklage zulassende Gericht.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 14:35
Bitter für die Mutter und alle anderen Angehörigen.

Es gab da ein paar  junge Leute die sich prächtig über diesen Mord amüsiert haben. Die bekommen ja nun Bestätigung und können das Urteil feiern. -.-

Mir egal wie die Rechtslage aussieht, für mich ist das ein absolut schlechtes Signal und suggieriert vielen wohl einen Freischein für weitere Gewaltdelikte dieser Art. Wir haben ja noch nicht genug davon.

Ob der Angeklagte es nun gewesen ist oder nicht, vermag kein Außenstehender zu beurteilen. Es wäre an Polizei und Rechtssystem gewesen den Täter zu ermitteln.

Der ganze Prozess war eine Gerichtsposse und Farce. Alleine von Mord ( Tritte gegen den Kopf sind für mich nichts anderes) auf Totschlag zu kommen, zeigt wo bei uns das Gesetz dringend einer Änderung bedarf.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 14:44
Zitat von yongyong schrieb:Alleine von Mord ( Tritte gegen den Kopf sind für mich nichts anderes) auf Totschlag zu kommen, zeigt wo bei uns das Gesetz dringend einer Änderung bedarf.
Man kam nicht von Mord auf Totschlag sondern von Totschlg auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Das ist hier aber auch schon zu genüge diskutiert worden, im möglichen Strafmaß hätte das vermutlich nichts geändert.
Zitat von yongyong schrieb:Mir egal wie die Rechtslage aussieht, für mich ist das ein absolut schlechtes Signal und suggieriert vielen wohl einen Freischein für weitere Gewaltdelikte dieser Art. Wir haben ja noch nicht genug davon.
Dass es für künftige Täter ein Freischein bedeutet, bezweifle ich. Falls der Angeklagte doch der Täter gewesen wäre, hätte er nur Glück gehabt, dass keine DNA von ihm am Tatort gefunden wurde.

Und eine Alternative zu einer Freilassung hat es in diesem Fall nicht gegeben.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 18:33
Ich finde auch das die Strafen für Gewaltverbrechen bei uns viel zu sanft gehandhabt werden. Bin ja mal gespannt was noch alles passieren muss ehe man darüber nachdenkt härtere Strafen einzuführen!


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 20:52
Zitat von yongyong schrieb:Es gab da ein paar  junge Leute die sich prächtig über diesen Mord amüsiert haben. Die bekommen ja nun Bestätigung und können das Urteil feiern. -.-
Wenn das stimmt, ist das unfaßbar. Bar jeglicher Scham und Menschlichkeit.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 20:58
Zitat von tobaktobak schrieb:Wenn das stimmt, ist das unfaßbar. Bar jeglicher Scham und Menschlichkeit.
Wir reden hier über ziemliches Asi-Pack.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 22:15
Die Nebenklage kritisierte scharf das Verhalten vieler Zeugen in dem Prozess. Man könne davon ausgehen, dass einige genau wüssten, wer der Täter sei, vor Gericht aber geschwiegen hätten. „Das ist für jeden aufrecht Denkenden ein Schlag in das Gesicht“, sagte Anwalt Düber. Das Verfahren habe die „Grenzen des Ertragbaren“ für die Hinterbliebenen aufgezeigt. Seine Mandantin sei „durch die Hölle gegangen“.
https://www.welt.de/vermischtes/article164202899/Angeklagtem-steht-nach-Freispruch-Entschaedigung-zu.html

Es lohnt sich. Was muß diese Klientel wohl für einen Eindruck haben. Wirklich äußerst schwer zu ertragen.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 22:54
@tobak
Es wäre traurig, wenn zu Unrecht Inhaftierte keine Entschädigung erhalten, zumal Deutschland in ganz Europa die niedrigste Haftentschädigung zahlt. Es sind gerade mal 24€ pro Tag, sowenig ist Freiheit in D wert. So etwas steht natürlich in der Welt nicht drin, reine Stimmungsmache. Frankreich zahlt - je nach vorgeworfener Tat - bis zu 1000€ pro Tag. Nee, in D "lohnt" es sich nicht wirklich. Hier bekommt er gerade mal 6000€ für diese Zeit.

Außerdem ist es natürlich Unsinn, dass man ein Verbrchen begeht um dann die Haftentschädigung zu erhalten, denn für einen Freispruch gibt es keine Garantie, reines Stammtischgeschwätz hier. Sollte der Angeklagte Täter sein, hat er nur Glück gehabt, dass man keine DNA von ihm fand.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 23:17
Was ist eigentlich mit dem zweiten Angeklagten, welcher auch am Geschehen beteiligt gewesen sein soll. Ist auch dieser freigesprochen worden?


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 00:45
@tobak
@hANSaLBERS


Sieht leider so aus. :(


@SCMP77

Alles was nicht brav Meinungskonform marschiert ist Stammtisch?

Ja, er hat Glück gehabt, wenn er es war. Eine Haftentschädigung kommt meiner Meinung nach bei vielen Menschen dieser Art doch als Belohnung rüber und ist damit eines der vielen gänzlich falschen Signale.

Ich bringe jemanden um und bekomme noch Geld dafür...


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 01:00
@yong
Und? Stelle Dir doch einfach nur Mal vor, dass er unschuldig ist. Findest Du dann eine Entschädigung unberechtigt? Um genau das geht es.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 01:06
@SCMP77

Außer den 25€ pro Tag hat man noch die Chance Verdienstausfall für die Zeit geltend zu machen. Allerdings hat hier der zu Unrecht im Gefängnis sitzende die Beweispflicht.

http://www.taz.de/!5160032/


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 02:31
@SCMP77

Wenn jemand unschuldig jahrelang im Gefängnis sitzt, die Unschuld auch erwiesen wurde, dann wäre eine extrem hohe Vergütung mehr als gerecht, denn die verlorenen Lebensjahre kann kein Geld der Welt ersetzen.

Da selbst die Justiz wohl weniger an seine Unschuld glaubt, laut ZDF hat es nur an Beweisen gemangelt ( oh Wunder) , steht ihm dieses Geld zwar rechtlich zu, menschlich jedoch nicht.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 04:32
Für Dich bleiben offensichtlich nach einem Freispruch Angeklagte Täter,, wenn ein Freispruch nur mangels Beweisen erfolgt. Das erklärt Deine Ansicht, hat aber kein bißchen mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. In den wenigsten Fällen kann man die Unschuld beweisen.

Im vorliegenden Fall gibt es sogar eine andere Person, welche dem Angeklagten ähnlich sieht und wohl auch in Frage kommt. Selbst die StA hat für Freispruch plädiert und die Nebenklage sieht es auch als notwendig an. Es spricht einiges für die Unschuld, nur der Beweis fehlt.

Du solltest Deine Einstellung insgesammt überdenken.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 06:25
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Es wäre traurig, wenn zu Unrecht Inhaftierte keine Entschädigung erhalten
Was definitiv, also im Laufe der Ermittlungen/Verhandlung bewiesenermaßen zu Unrecht inhaftierte angeht, auf jeden Fall.

Wie man jedoch an der anderen Strafe sehen kann, haben wir es hier ja keineswegs mit einem vollkommen zu Unrecht verdächtigten Unschuldslamm zu tun.
(Bekommt er die Entschädigung eigentlich nur für den Zeitraum, der darüber hinausgeht, die andere Strafe abzugelten?)

Wie ich verstanden habe, geht die StA keineswegs von seiner Unschuld aus, sondern vielmehr von lügenden Zeugen, und hält sich lediglich zähneknirschend an geltendes Recht (wozu es, klar, keine Alternative gibt, außer noch mehr nachbohren, dazu haben wir aber nicht genug Hintergrundinformationen).

Das Feixen der Freunde gibt allerdings zu denken. Da ist keinerlei Erleichterung / Reue oder gar Mitgefühl im Spiel, sondern ganz was anderes.
Man kann nur hoffen, daß das für die Gesellschaft der geringere Schaden ist, auf Dauer.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 06:45
Zitat von tobaktobak schrieb:Wie ich verstanden habe, geht die StA keineswegs von seiner Unschuld aus, sondern vielmehr von lügenden Zeugen, und hält sich lediglich zähneknirschend an geltendes Recht (wozu es, klar, keine Alternative gibt, außer noch mehr nachbohren, dazu haben wir aber nicht genug Hintergrundinformationen).
Selbst wenn die Behauptung von lügenden Zeugen zutreffen würden, wissen wir nicht, welche Person (den Freigesprochenen oder die ihm ähnliche) die Zeugen angeblich schützen wollen. Laufen gegen die Zeugen eigentlich Verfahren gemäß § 153 StGB?
Zitat von tobaktobak schrieb:Wie man jedoch an der anderen Strafe sehen kann, haben wir es hier ja keineswegs mit einem vollkommen zu Unrecht verdächtigten Unschuldslamm zu tun.
Das spielt für die Frage der Entschädigung keine Rolle. Für das andere Verfahren ist er auch verurteilt worden. Und wie das Strafregister der zweiten möglichen Person aussieht, wissen wir auch nicht.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 06:59
Zitat von tobaktobak schrieb:(Bekommt er die Entschädigung eigentlich nur für den Zeitraum, der darüber hinausgeht, die andere Strafe abzugelten?)
Da er in der anderen Sache zur Bewährung verurteilt wurde, dürfte er über den kompletten Zeitraum entschädigt werden.

Das hat für ihn aber den Nachteil, sollte er in der Bewährungszeit ein weiteres Verbrechen begehen, dass die auf Bewährung stehende Strafe bei einer erneuten Verurteilung zusätzlich berücksichtigt wird, da die zu Unrecht erfolgte Strafe dann mit der Entschädigung abgegolten ist.

Insofern ist das Urteil als recht Weise anzusehen die andere Tat auf Bewährung auszusetzen, von der finanziellen Entschädigung dürfte derjenige wenig haben, weil die in diesen Kreisen recht schnell ausgegeben wird. Dagegen dürfte die zusätzliche Strafe bei einer neuen Straftat innerhalb der Bewährungszeut deutlich schwerer wiegen.

WENN hier noch etwas zu retten ist, dann wird dieser Druck bewirken, dass er nicht wieder straffällig wird.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

04.05.2017 um 08:51
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Da er in der anderen Sache zur Bewährung verurteilt wurde, dürfte er über den kompletten Zeitraum entschädigt werden.

Das hat für ihn aber den Nachteil, sollte er in der Bewährungszeit ein weiteres Verbrechen begehen, dass die auf Bewährung stehende Strafe bei einer erneuten Verurteilung zusätzlich berücksichtigt wird, da die zu Unrecht erfolgte Strafe dann mit der Entschädigung abgegolten ist.
Das wurde in der Berichterstattung anders dargestellt:
Die Kammer hatte ihn zwar wegen einer ganz anderen, mitangeklagten Schlägerei zu einer achtmonatigen Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt – diese Strafe sei aber aufgrund der langen Untersuchungshaft von fast einem Jahr vollständig verbüßt.
https://www.welt.de/vermischtes/article164202899/Angeklagtem-steht-nach-Freispruch-Entschaedigung-zu.html#Comments
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:von der finanziellen Entschädigung dürfte derjenige wenig haben, weil die in diesen Kreisen recht schnell ausgegeben wird. Dagegen dürfte die zusätzliche Strafe bei einer neuen Straftat innerhalb der Bewährungszeut deutlich schwerer wiegen.
Es geht mir gar nicht so sehr um das Geld an sich, sondern um die Botschaft, wie sie diese Kreise versteht.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:WENN hier noch etwas zu retten ist, dann wird dieser Druck bewirken, dass er nicht wieder straffällig wird.
Dein Wort in Gottes Ohr. :(


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