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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Richter, Augsburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 20:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weit mehr als jede Geldstrafe bzw. Geldauflage dürfte beide Genannten am Ende der Verlust der Arbeitsstelle mit dem daraus resultierenden fehlenden Einkommen getroffen haben.
Ich persönlich finde die zwangläufige gesellschaftliche Ächtung viel dramatischer. Die Fallhöhe ist doch sehr tief, vom geachteten heimatverbunden Richter, Familienvater, der selbst Urteile über Menschen mit ähnlichen und schlimmeren Vergehen gefällt hat, zu einem Vorbestraften, der sich vielfach mit Bildern von missbrauchten Kindern sexuelle Befriedigung verschafft hat. Niemand, der irgendwie auf seinen Ruf achtet, möchte doch in Zukunft mit ihm in Verbindung gebracht werden. Dass der Mann, dem offensichtlich jeder moralische Kompass fehlte, nicht mehr seinen Beruf ausüben kann, ist selbstverständlich. Ein besserer Mensch wird er aber dadurch nicht.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 22:04
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Dass der Mann, dem offensichtlich jeder moralische Kompass fehlte, nicht mehr seinen Beruf ausüben kann, ist selbstverständlich. Ein besserer Mensch wird er aber dadurch nicht.
Da kann man wirklich nur sagen "well deserved". Das finden höchstens einzelne Personen bedenklich, aber die gewaltige Erregung, die dieser Fall im Moment in Augsburg hervorgerufen hat spricht ja für sich. Dass einer, dem beim Anblick von gequälten, vergewaltigten Kindern einer abgeht in unserer Gesellschaft keine tragende Rolle als Mitglied der bayerischen Rechtspflege mehr spielen darf ist ja selbstverständlich. Sexualverbrechen an Kindern rufen naturgemäß seit jeher die meisten Emotionen hervor, umgekehrt werden entsprechende Straftäter in der Knasthierarchie ganz unten angesiedelt und ihr Fortkommen ist seit jeher gefährdet. Eine gegenteilige Ansicht rüttelt an den Grundfesten unserer Zivilisation.

Offenbar war mit dem juristischen Kniff aber auch beabsichtigt die Angelegenheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu regeln. Dass das nicht gelungen ist ist paradoxerweise zumindest teilweise ein Verdienst der "Bild", die als erste berichtet hat und die gerade ein ordentliches Programm fährt, so wie man es kennt, was in diesem Fall genau das richtige ist. Der Schuss ging nach hinten los.

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05.08.2021 um 22:26
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Sexualverbrechen an Kindern rufen naturgemäß seit jeher die meisten Emotionen hervor,
Sie rufen viel Emotionen hervor, aber es scheint ja ein Massenphänomen zu sein und geht durch alle gesellschaftlichen Schichten. Nicht einige wenige gehen diesem schlimmen Treiben nach, sondern viele. Nur ein kleiner Teil dieser Verbrechen wird überhaupt bekannt und die Täter zur Rechenschaft gezogen. Missbrauch von Kindern gab es schon immer, vor allem in den Familien bzw. innerhalb der Verwandtschaft und auch in diversen Institutionen. Früher wurde sowieso alles vertuscht und niemand zur Rechenschaft gezogen, heute werden wenigstens einige ihrer Strafe zugeführt. Aber sie stellen nur die Spitze des Eisbergs dar.


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05.08.2021 um 23:47
@Misetra

Die Empörung betrifft in diesem Fall nicht nur das Verbrechen an sich, wie immer wenn so ein Fall bekannt wird, sondern zumindest im Falle der Augsburger Strafverteidiger die ihrer Meinung nach zu geringe Strafe. Wenn die bisherige harte Linie durch die Novellierung nochmal verschärft wurde ist das Verständnis für so einen diametralen Strafbefehl verständlicherweise gering, vor allem wenn innerhalb so kurzer Zeit eine so riesige Anzahl an Dateien gesammelt wurde.


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06.08.2021 um 00:27
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Wenn die bisherige harte Linie durch die Novellierung nochmal verschärft wurde ist das Verständnis für so einen diametralen Strafbefehl verständlicherweise gering,
Das mag bei Laien so sein. Strafverteidiger wissen aber, dass gesetzlich bestimmt ist, dass ein Täter nach dem Recht bestraft wird, das zur Zeit der Tat gilt.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 2 Zeitliche Geltung

(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
Es ist rechtlich also völlig egal, ob sich das Recht NACH Begehung der Tat infolge einer Gesetzesnovellierung verschärft. Abgeurteilt wird der Täter nach dem Gesetz zur Tatzeit. Das gilt für jeden, damit auch für den hiesigen Verurteilten.


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06.08.2021 um 06:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers für die Zulassung spielen natürlich Vorstrafen eine Rolle. Inwieweit also hier der Verurteilte, so lange seine Vorstrafe im Bundeszentralregister nicht gelöscht ist, eine Anwaltszulassung bekommen würde, ist fraglich.
So ist es. Und das wird sehr ernst genommen. Ich kenne ein oder zwei Fälle persönlich, wo fachlich überzeugende Kandidaten keine Chance auf eine Zulassung hatten, auf grund ihrer Vorstrafen noch aus Studententagen.

Und was den "Tagessatz" angeht, diese Form der Strafe ist ja gerade deswegen erfunden worden, um vermeintlich "Reiche" nicht genauso "gering" zu bestrafen, wie vermeintlich "Arme." Ein System, das durchaus auch funktioniert. Nun kann man das aber nicht nach Gutdünken aussetzen, weil es einem in einem Einzelfall nicht passt.


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06.08.2021 um 08:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das mag bei Laien so sein. Strafverteidiger wissen aber, dass gesetzlich bestimmt ist, dass ein Täter nach dem Recht bestraft wird, das zur Zeit der Tat gilt.
Es gibt zwei Dinge.

Natürlich darf ein Täter nur nach den Gesetzen bestraft werden, welche zum Tatzeitpunkt gegolten haben, das ist das eine.

Das andere ist das Strafmaß, hier werden den Gerichten Entscheidungsspielräume gegeben. Diese sind jedoch durch den Gesetzgeber kurz nach dem Verurteilung nach unten hin reduziert worden, weil der Gesetzgeber erkannt hat, dass die bisherige untere Grenze (vom Gesetzgeber als vermutlich vom Großteil der Bevölkerung) als zu niedrig angesehen wird.

Der StA hätte sicher die Möglichkeit gehabt, die Strafe auch auf ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung zu setzen, was eigentlich auch der Wille des Gesetzgebers ist, der kurz nach der Verurteilung zum "Zwang" wurde.

Sicher ist es "legitim", dass der StA hier diese relativ geringe Strafe festgesetzt hat, weil er die untere Grenze nicht berücksichtigen musste. In Wirklichkeit hat er aber den wirklichen Willen des Gesetzgebers ignoriert und das wird hier von den Schreibern schon richtig gesehen.

Vor dem vorliegenden Hintergrund, dass man die Sache eigentlich auch im geheimen abwickeln wollte, hat das Ganze für den Normalbürger doch ein starkes "Geschmäckle". Hier gibt es dann schon gewisse Parallelen zur katholischen Kirche. Sicher ist es noch etwas anders, hier ging es "nur" um den Besitz von solchem Material aber wie gesagt, Parallelen sind vorhanden.

Nur Offenheit der Justiz ist die Grundlage, mit der sie Vertrauen bei der Bevölkerung erreichen kann.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

06.08.2021 um 10:54
Zitat von LentoLento schrieb:Der StA hätte sicher die Möglichkeit gehabt, die Strafe auch auf ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung zu setzen, was eigentlich auch der Wille des Gesetzgebers ist, der kurz nach der Verurteilung zum "Zwang" wurde
Der am LG Augsburg und OLG München bedienstete Richter hatte schlicht und einfach

unverschämtes Glück. Seit 1. Juli gilt für den bloßen Besitz kinderpornografischer Inhalte eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Diese Strafverschärfung fand auf den vorliegenden Fall aber noch keine Anwendung. Der Jurist ist inzwischen freiwillig ohne Ansprüche aus dem Justizdienst ausgeschieden.
https://jurios.de/2021/08/04/bayern-richter-wegen-kinderpornos-aus-strafakten-verurteilt/?amp

Und die Behauptung, er wäre durch den Verlust der richterlichen Rentenansprüche bereits bestraft ist nichts Anderes als eine frigid-zynische Verhöhnung der Opfer. Das ist auch im Hinblick auf den geäußerten Willen des Gesetzgebers schlicht und einfach keine adäquate Sanktion, zumal der Betreffende sicher nicht beruflich untätig bleiben wird wenn einmal Gras über die Sache gewachsen ist. Es wird die Aufgabe der Journalisten sein diesbezüglich dranzubleiben.
Zitat von CuchulainCuchulain schrieb:Es muss unbedingt weiter ermittelt werden, denn nur so können weitere Knotenpunkte (Konsumenten oder/und Produzenten, "Vertriebler") ermittelt werden. Aber DAS scheint nicht im Interesse der Justiz zu liegen.
"Der Schutz unserer Kinder hat im Freistaat höchste Priorität.“, sagte der Justizminister bei der Arbeitsaufnahme der ZKI 2020. Wobei die bayerische Truppe im Gegensatz zu anderen Bundesländern wenigstens personell gut aufgestellt ist.

Die Augsburger Justiz hingegen spricht von einem "außerordentlich bedauerlichen Einzelfall". Überprüfungen von einschlägigen Urteilen seien nur im Wege des Wiederaufnahmeverfahrens möglich.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-olg-richter-kinderpornos-1.5373539


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

06.08.2021 um 11:43
Zitat von LentoLento schrieb:Vor dem vorliegenden Hintergrund, dass man die Sache eigentlich auch im geheimen abwickeln wollte,
Wieso „im Geheimen abwickeln“? Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nicht verpflichtet, mit jedem Fall, den sie auf dem Schreibtisch haben, an die Öffentlichkeit zu gehen. Dass es hier keine Hauptverhandlung gab, hat wie gesagt schlicht damit zu tun, dass der Verurteilte den auf schriftlichem Wege gegen ihn ergangenen Strafbefehl akzeptiert und hiergegen kein Rechtsmittel eingelegt hat. Wieso hätten da Gericht und/oder StA dieses schriftliche Verfahren an die Medien geben sollen?
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und die Behauptung, er wäre durch den Verlust der richterlichen Rentenansprüche bereits bestraft ist nichts Anderes als eine frigid-zynische Verhöhnung der Opfer.
Fakt ist, dass er seine Arbeit los ist und daraus keine Einkünfte mehr hat, wie damals Sebastian Edathy auch. Man muss diese Leute nicht bedauern, aber man muss auch feststellen, dass Verlust des Arbeitsplatzes weiß Gott nicht nicht bei jedem Straftäter der Fall ist, der per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Insofern dürfte es dem alttestamentarische Rachebedürfnis einiger ja vielleicht ein ganz klein wenig genügen, dass der Verurteilte jetzt weder Einkommen noch Versorgungsansprüche hat.


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06.08.2021 um 17:09
Zitat von LentoLento schrieb:Es dürfte aus den Akten klar ersichtlich sein, welche Kammer für ein bestimmtes Verfahren zuständig ist. Diese einfache Überprüfung ist eine Sache von wenigen Minuten.
Richtig kann man alles machen...
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn da ein verfahrensfremder Richter Zugriff wünscht, dann müsste man sich erstmal fragen, warum.
Wer soll sich da fragen warum, der Archivar?
Sie Herr Richter … sie haben soeben eine Akte mit KiPo angefordert, für was brauchen sie denn die Akte, das stelle ich mir heiter vor. Oder geht das dann gleich noch an höherer Stelle.
Aber gut wenn das zukünftig so gehandhabt wird, von mir aus gerne. Eine Stelle zur Überwachung von Richtern zwecks Aktenanforderung bei Kinderpornografie.
MMn wird jetzt dann jedem Richter unterschwellig unterstellt, er lässt sich Akten kommen, damit er sich KiPo ansehen kann. Es wird immer solche Fälle geben, ich glaube nicht, dass man da etwas dagegen tun kann.
Wir könnten ja auch noch die Anwälte überprüfen, mglw. haben die auch Akten mit KiPo in ihrem Schreibtischen aufbewahrt.
Zitat von LentoLento schrieb:Da gibt es nur sehr wenige Gründe, z.B, wenn es um den gleichen Angeklagten nur in einem anderen Verfahren geht, auch das wäre rasch ermittelt.
Natürlich wenn die Gerichte soviel Zeit haben, wie gesagt das kann man alles machen.
Aber in den Griff kriegen werden wir das vermutlich trotzdem nicht.
Wenn jemand nach etwas sucht, dass in Richtung KiPo geht, dann findet er das auch im Darknet.
Wir können nicht alle Leute überwachen.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

06.08.2021 um 17:52
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:MMn wird jetzt dann jedem Richter unterschwellig unterstellt, er lässt sich Akten kommen, damit er sich KiPo ansehen kann. Es wird immer solche Fälle geben, ich glaube nicht, dass man da etwas dagegen tun kann.
Es geht hier gar nicht um KiPo sindern um die grundsätzliche Frage, wozu sollen Richter in verfahrensfremde Akten Einblick haben.
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Wir könnten ja auch noch die Anwälte überprüfen, mglw. haben die auch Akten mit KiPo in ihrem Schreibtischen aufbewahrt.
Anwälte bekommen grundsätzlich nur die Akten zu den Verfahren, mit denen sie auch wirklich zu tun haben, sprich ein Mandat erhalten haben. Was darüber hinaus geht, müssen das Anwälte auch gut begründen (z.B. warum ein anderes Verfahren mit dem Verfahren, das sie gerade bearbeiten zu tun haben kann). Bei Anwälten gibt es diese durchaus sinnvolle Beschränkung.

Vorliegend war der Richter damals auch Pressesprecher, hier kann es sein, dass er weitergehende Befugnisse hatte, aber die Frage ist und bleibt auch im Fall eines Pressesprechers, warum benötigt er die kompletten Akten. In Wirklichkeit ist es für ihn unmöglich sich dadurch ein ausreichendes Bild zu verschaffen, denn dazu müsste er viel zu viel Zeit aufbringen, Zeit, die normalerweise die Berufsrichter der Strafkammer aufbringen. Ich denke, dass er sich normalerweise die Information von den Berufsrichtern der Kammer selber holen werden, nur diese können auch Auskunft bzgl. der Verhandlung selber liefern. Vielleicht liest er auch noch die Anklageschrift. Mehr braucht auch ein Pressesprecher vom Verfahren selber nichts wissen.
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Natürlich wenn die Gerichte soviel Zeit haben, wie gesagt das kann man alles machen.
Wie ich schon schrieb, eine Überprüfung, ob derjenige, welcher die Akten anfordert mit dem Verfahren etwas zu tun hat, ist eine Sache von wenigen Minuten. Wenn er Gründe hat, dass er Einblick in fremde Akten benötigt, kann er diese auch sehr schnell formulieren und es kann schnell auch üpberprüft werden, genau wie es heute schon für den Zugriff auf die Akten durch Anwälte erfolgt.

Würde man Deiner Argumentation folgen, so setzt man Anwälte schon heute einem Generalverdacht aus.


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06.08.2021 um 18:22
Zitat von LentoLento schrieb:Würde man Deiner Argumentation folgen, so setzt man Anwälte schon heute einem Generalverdacht aus.
Also bitte, ich stelle hier kein Anwälte unter Generalverdacht.
Ich habe hier argumentiert, dass Richter möglicherweise jetzt dann unter Verdacht stehen.
Aber wenn Du es so genau nimmst, Anwälte haben schließlich nicht nur einen Mandaten, da könnte sich in den Jahren schon einige Akten ansammeln.
Vllt. googelst Du mal, dann siehst du das es etliche Anwälte gibt die sich auf Kinderpornografie spezialisiert haben.
Was würdest Du dann machen, wenn einer von diesen Anwälten KiPo gesammelt hat, plus Fotos aus dem Darknet auf seinem Rechner zu finden sind?
Dann müssten wir auch sagen, das muss aber zukünftig überprüft werden.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

06.08.2021 um 18:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso „im Geheimen abwickeln“? Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nicht verpflichtet, mit jedem Fall, den sie auf dem Schreibtisch haben, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Das ist zwar richtig. In manchen Fällen ist das jedoch opportun.

Und Dein Vergleich mit anderen, welche zu einer Gelstrafe verurteilt werden zieht nicht wirklich. Diese müssen normalerweise nicht damit rechnen, dass sie ihren Beruf verlieren, wenn die Tat auffliegt. Der Richter um den es hier geht wird sich dieser Problematik jedoch von vornherein Voll und Ganz bewusst gewesen sein und trotzdem hat er sich dazu hinreßen lassen.
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Aber wenn Du es so genau nimmst, Anwälte haben schließlich nicht nur einen Mandaten, da könnte sich in den Jahren schon einige Akten ansammeln.
Das ist richtig, aber sie kommen eben niemals an verfahrensfremde Akten und damit können sie nicht gezielt danach suchen. das ist schon ein großer Unterschied. Das hier möglicherweise ein Anwalt mit dieser Neigung durch ein Verfahren, zu dem er ein Mandat besitzt, an die Akten kommt, ist nicht vermeidbar, sonst würde er an seiner Berufsausübung behindert, was mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar ist.

Hier geht es um verfahrensfremde Akten.


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06.08.2021 um 18:27
Zitat von LentoLento schrieb:Es geht hier gar nicht um KiPo sindern um die grundsätzliche Frage, wozu sollen Richter in verfahrensfremde Akten Einblick haben.
Es könnten ja auch die eigenen Akten gewesen sein. Am LG Augsburg war der Täter offenbar mit Strafsachen befasst, da könnte es sein, dass er auch mal Anklagen wegen Besitzes etc. von Kinderpornographie zu verhandeln hatte.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich persönlich finde die zwangläufige gesellschaftliche Ächtung viel dramatischer. Die Fallhöhe ist doch sehr tief, vom geachteten heimatverbunden Richter, Familienvater, der selbst Urteile über Menschen mit ähnlichen und schlimmeren Vergehen gefällt hat, zu einem Vorbestraften, der sich vielfach mit Bildern von missbrauchten Kindern sexuelle Befriedigung verschafft hat. Niemand, der irgendwie auf seinen Ruf achtet, möchte doch in Zukunft mit ihm in Verbindung gebracht werden.
Ja, das denke ich auch, dass dieser tiefe soziale Fall dramatisch sein muss. Das ist jemand, von dem, wie es sprichwörtlich heißt, jetzt kein Hund mehr ein Stück Brot nimmt. Dazu keine Arbeit mehr. Selbst den einen oder anderen Euro zu verdienen durch Verfassen von Aufsätzen in Fachzeitschriften, Mitarbeit an Kommentaren, Dozententätigkeit bei Fachanwaltslehrgängen oder mal ein Semester Privatdozent an der Uni kann er sich für alle Zeiten abschminken, er ist „verbrannt“.

Wie gesagt, nicht dass man ihn bedauern müsste, aber was will man, alles zusammengenommen, denn noch mehr an Bestrafung? Lebenslange Freiheitsstrafe?


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

06.08.2021 um 18:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es könnten ja auch die eigenen Akten gewesen sein. Am LG Augsburg war der Täter offenbar mit Strafsachen befasst, da könnte es sein, dass er auch mal Anklagen wegen Besitzes etc. von Kinderpornographie zu verhandeln hatte.
"Es könnte sein". Hier wäre eben ein klare Aufklärung durch die StA vonnöten gewesen. Und hier sind wir wieder mal bei der Pressepolitik der StA, welche man als mangelhaft betrachten muss.

Was man gehört hat, dass seine Kammer mit Drogendelikten zu tun hatte. Mehr aber auch nicht. Das könnte man schon fast als „Beredtes“ Schweigen ansehen.

Wie gesgat, sollte hier die Kontrolle nicht ausreichend gewesen sein, hofe ich, dass die in Zukunft ausreichend erfolgt.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

06.08.2021 um 18:33
Zitat von LentoLento schrieb:Und heir sind wir wieder mal bei der Pressepolitik der StA, welche man als mangelhaft betrachten muss.
Die Presse kann doch anfragen bei der StA, was sie wissen möchte. Aber dass die StA nicht von sich aus in jedem Fall zur Presse geht und sagt „Hier haben wir für euch was Interessantes, die Akten sind für euch dabei, kopiert sie euch“, ist nicht zu beanstanden.


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06.08.2021 um 18:35
@Andante

ich habe Dir hier jetzt schon genug Punkte genannt, welche unbeantwortet geblieben sind.

U. a. Fragen, welche Du genaugenommen selber aufgeworfen hast.


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06.08.2021 um 23:35
Zitat von LentoLento schrieb:Hier geht es um verfahrensfremde Akten.
Das ist wohl etwas weltfremd. In jeder Anwaltskanzlei oder Arztpraxis, die gemeinschaftlich geführt wird, kommt jeder der beteiligten Ärzte oder Anwälte an die Akten bzw. Mandanten- oder Patientendaten bzw. -akten des anderen ran, schon aus Vertretungsgründen bei Urlaub oder Krankheit. Ist auch so bei Krankenkassen, im Bauamt oder anderswo so. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften auch.

Unabhängig davon ist bei Gerichten der Begriff „verfahrensfremde Akte“ weit gefasst. Oft müssen zu einem Verfahren aus verschiedensten Gründen Akten aus anderen laufenden oder abgeschlossenen Verfahren, auch von anderen Gerichten, zur Aufklärung beigezogen werden. Die sind dann nicht „verfahrensfremd“, sondern Beiakten zum eigenen Verfahren.


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07.08.2021 um 00:12
Nach meinem Kenntnisstand hat er sich doch nur bereits bestehende Bilder aus den Akten geholt. Also waren die eh schon im Netz verfügbar.


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07.08.2021 um 00:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist wohl etwas weltfremd. In jeder Anwaltskanzlei oder Arztpraxis, die gemeinschaftlich geführt wird, kommt jeder der beteiligten Ärzte oder Anwälte an die Akten bzw. Mandanten- oder Patientendaten bzw. -akten des anderen ran, schon aus Vertretungsgründen bei Urlaub oder Krankheit. Ist auch so bei Krankenkassen, im Bauamt oder anderswo so. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften auch.
Ich weiß nicht. Ist es nicht eher weltfremd ein Archiv eines Gerichts mit einem Archiv einer Anwaltskanzlei zu vergleichen?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Unabhängig davon ist bei Gerichten der Begriff „verfahrensfremde Akte“ weit gefasst. Oft müssen zu einem Verfahren aus verschiedensten Gründen Akten aus anderen laufenden oder abgeschlossenen Verfahren, auch von anderen Gerichten, zur Aufklärung beigezogen werden. Die sind dann nicht „verfahrensfremd“, sondern Beiakten zum eigenen Verfahren.
Ein die gleichen Akten müsste auch die Verteidigung Zugriff erhalten. Bei der Verteidigung kontrolliert die StA, ob die angeforderten Akten "fallrelevant" sind. Auch hier ist eine Kontrolle durchchaus möglich und vor dem vorliegenden Hintergrund erscheint es notwendig geworden zu sein. Es gibt sogar noch einen erheblichen Unterschied. Ein Anwalt müsste sogar noch vor der Anklageerhebung dazu diee Möglichkeit erhalten, denn es kann durchaus sein, dass man so die Anklage abwenden kann. Ein Gericht befasst sich damit erst mit dem Abschluss des Verfahrens, wo die Dinge durch die Ermittlung schon halbwegs klar sein "sollten". Es wäre daher sogar eher ungewöhnlich, wenn ein Richter dann noch weitere Akten hinzuzieht. Das deutet dann eher auf einen schlechte Vorarbeit der StA hin.


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