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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Richter, Augsburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

07.08.2021 um 01:23
Ich weiß echt nicht ob der Richter in diesem Fall tatsächlich so viel "Glück" gehabt hat. Klar, um die Gefängnisstrafe ist er drum rumgekommen, aber ob das verglichen mit der sozialen Ächtung und den finanziellen Einbußen wirklich so ins Gewicht fällt? Das eine Jahr Gefängnis (oder was es denn geworden wäre) kann man irgendwie absitzen, so aber kanm er alle Pläne fürs Alter abschminkem und die Familie geht vielleicht auch auf Distanz. Jemand wie Uli Hoeneß hat im Gefängnis gessessen, trotzdem kann sich dieser wohl auf einen erfreulicheren Lebensabend freuen.

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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

07.08.2021 um 01:34
@Zarastro
Die soziale Ächtung werden sicher alle Menschen erfahren, bei denen so etwas bekannt wird. Da das meist mit Hausdurchsuchungen einhergeht, u.U. auch am Arbeitsplatz, wird man das selten verheimlichen können. Trotzdem hat der Gesetzgeber kürzlich die Mindeststrafe für dieses Tat angehoben. man müsste dann natürlich die Frage stellen, war das gerechtfertigt? Richter haben nun kein Ermessensspielraum mehr nach unten hin, das einzige was bleibt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, möglicherweise auch mit Auflagen.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

07.08.2021 um 01:50
Zitat von LentoLento schrieb:Bei der Verteidigung kontrolliert die StA, ob die angeforderten Akten "fallrelevant" sind.
Den Satz verstehe ich nicht. Bei der Verteidigung „kontrolliert“ die StA gar nichts, das wäre ja auch noch schöner. Und von welchen bzw. von wem angeforderten Akten sprichst du?

Fakt ist, dass in Strafverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz herrscht. Das heißt, dass bereits die StA im Ermittlungsverfahren alle für relevant gehaltenen Aktenvorgänge beizieht. Sofern sie diese weiterhin für entscheiden hält, werden diese natürlich auch Bestandteil der Anklageschrift. Es kann sich dabei um alles Mögliche handeln, zB auch um Fälle, wo gegen den aktuellen Beschuldigten schon mal von anderen Gerichten Bewährungsstrafen verhängt worden sind, wo die Bewährung aber noch nicht abgelaufen ist.

Und so, mit diesen Bestandteilen, kriegt das Gericht so eine Anklageschrift auch auf den Tisch. Natürlich kann das Gericht, wenn es das für notwendig hält, weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben und weitere Unterlagen beiziehen.

Und natürlich haben Staatsanwaltschaften und Gerichte geschäftsplanmäßige Vertretungsregelungrn für den Fall von Urlaub und Krankheit. So ein Vertreter ist dann nicht nur mit den eigenen, sondern auch mit den Akten des Vertretenen befasst.

Und in Arztpraxen und Krankenhäusern haben natürlich diverse Person Zugriff auf sensible Daten.

Kurzum: Es ist naiv, zu glauben, in Wirtschaft, Verwaltung, Medizin und Justiz gebe es nichts als ein striktes Zwei-Augen-Prinzip. Das läßt sich, abgesehen von vielen anderen, schon aus Vertretungsgründen nicht durchhalten.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

07.08.2021 um 02:13
Zitat von LentoLento schrieb:Trotzdem hat der Gesetzgeber kürzlich die Mindeststrafe für dieses Tat angehoben. man müsste dann natürlich die Frage stellen, war das gerechtfertigt?
Da bin ich zwiegespalten. Einerseits verdienen die Opfer Gerechtigkeit und mit den Tätern habe ich kein Mitleid. Andererseits hat ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Anwalt darauf hingewiesen, dass dadurch die ohnehin überlasteten Gerichte noch mehr Arbeit bekommen. Denn jetzt ist natürlich auch die Motivation da, mit allen Mitteln gegen die Verurteilung vorzugehen, wohingegen man früher den Strafbefehl akzeptiert hat.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

07.08.2021 um 02:22
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Denn jetzt ist natürlich auch die Motivation da, mit allen Mitteln gegen die Verurteilung vorzugehen, wohingegen man früher den Strafbefehl akzeptiert hat.
Na ja, hier hat der Ex-Richter den Strafbefehl akzeptiert und ist dagegen nicht weiter vorgegangen. Dadurch kam es dann, anscheinend zum Bedauern mancher, zu keiner öffentlichen Hauptverhandlung mit weitergehendem Mediengetöse mehr.

Muss man so akzeptieren, wenn jemand einen Strafbefehl akzeptiert, auch wenn dadurch eine große Show ausbleibt.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

07.08.2021 um 11:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Den Satz verstehe ich nicht. Bei der Verteidigung „kontrolliert“ die StA gar nichts, das wäre ja auch noch schöner.
natürlich untersucht die StA, ob die vom Anwalt angeforderten Akten überhaupt etwas im Ansatz mit dem Fall zu tun haben kann und nicht Rechte Dritter dem entgegen stehen. Letzteres ist bei KiPo sicher geben, wenn es nicht zum eigentlichen Fall oder der Vorgeschichte gehört. Wenn die StA das nicht rausgibt, steht dem Anwalt der Rechtsweg offen, dann überprüft die Ablehnung ein Gericht. Das kannst Du im § 147 StPO nachlesen.

Ansonsten zu Deinem Beitrag

Danke, dass Du es schön dargestellt hast. Aber Deine Erklätrung besitzt einen knallroten Faden, man erkennt deutlich, welche Akten für den Fall relevant sind und welche nicht. Der rote Faden ist der Angeklagte, man kümmert sich natürlich auch um dessen Historie.

Bei Mittätern geht es dann natürlich das entsprechende und damit ist dann auch meist Schluss.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

07.08.2021 um 23:50
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Ich weiß echt nicht ob der Richter in diesem Fall tatsächlich so viel "Glück" gehabt hat.
Na klar hat er das, er hat ein halbes Bruttomonatsgehalt als Strafe für Kinderpornographie bekommen, anstatt dem gehaltsüblichen fünffachen Betrag. Öffentlich stigmatisiert ist natürlich jeder, der solche Taten begeht, was ja auch OK ist, da es sich so ziemlich um die ekelhaftesten Verbrechen handelt die es gibt. Aber er muss auch nicht in den Knast, das wäre als Ex-Richter mit so einer Tat so richtig hart geworden. Also summa summarum kein hartes Urteil, sondern eher ein unterdurchschnittliches, was ja derzeit auch stark kritisiert wird.

Und dass der Gesetzgeber die bisherige Rechtslage, von der der Täter gerade noch profitieren konnte,
selbst als unbefriedigend angesehen hat beweist ja die Verschärfung des Strafmaßes.
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Jemand wie Uli Hoeneß hat im Gefängnis gessessen, trotzdem kann sich dieser wohl auf einen erfreulicheren Lebensabend freuen.
Gutes Stichwort.

https://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/fc-bayern-muenchen/article151520032/Gericht-bestaetigt-Reichen-Bonus-fuer-Uli-Hoeness.html

@Lento

Auch wenn es vermutlich ein Einzelfall war: Mich würde interessieren was LG Augsburg und Co. unternehmen wollen um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Dass sich ein Vorsitzender kinderpornographische Bilder aus Gerichtsakten saugt, mit denen er möglicherweise nicht mal dienstlich zu tun hatte kann nicht im Interesse der Justiz sein. Sonst werden diese Fragen das nächste Mal in den Zeitungen stehen.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

08.08.2021 um 00:19
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Mich würde interessieren was LG Augsburg und Co. unternehmen wollen um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Sie sollten solch Asservate nach rechtsgültigen Urteilen von den Akten trennen und in Giftschränken aufbewahren. Ich fürchte aber durch Digitalisierung wird es noch unübersichtlicher.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

11.08.2021 um 00:40
naja… dr. claus p. ist jetzt 60. er wäre also noch 5 jahre aktiver beamter/richter gewesen. die durchschnittliche lebenserwartung eines mannes beträgt knapp 79 jahre. als senatsvorsitzender war er in r3, also gute 8 t€.
das ergibt für mich folgende rechnung:
5 jahre * 12 monate * 8.000,-€= 480.000 €
nach der pensionierung und der nachversicherung in der gesetzlichen rentenkasse dürfte sein verlust rund 3 teur/monat betragen
ergibt somit 13 jahre * 12 monate * 3.000,-€ = 468.000,-€
in summe rund 948.000,-€
hätte er es durchgezogen und das vergiftete angebot nicht akzeptiert, hätte man ihn auch maximal zu 1 jahr auf bewährung und einer bewährungsauflage von max. 100.000,- € verurteilen können. nachher ist man natürlich immer klüger, aber ob das ein guter deal war?
denn, was will er jetzt machen? er wird feststellen, dass er faktisch nicht mal mehr in den supermarkt zum einkaufen gehen kann. kein unternehmen, keine kanzlei wird ihn aus compliancegründen einstellen. der verlag wird sehr schnell seine fachbücher nicht mehr verlegen… seine hausbank sein konto kündigen etc.. sprich der mann erlebt gerade den völligen beruflichen, gesellschaftlichen und finanziellen zusammenbruch.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

11.08.2021 um 11:50
Der Sinn von einkommensgestaffelten Tagessätzen ist ja hier für einen einkommensabhängigen Ausgleich zu sorgen. Insofern haben die finanziellen Einbußen ihre Berechtigung.

Ich kann die Überlegungen hinsichtlich der "besseren Variante" nicht ganz nachvollziehen. Dass jemand nach so einer Tat nicht mehr als Organ der Rechtspflege fungieren kann sollte eigentlich selbstverständlich sein. Es ging eher darum eine Haftstrafe zu verhindern. Der Täter wird mit Sicherheit bestens Bescheid gewusst haben, was passiert und er hatte ja durch die verhältnismäßige lange Dauer der Sichtung des Materials ausreichend Bedenkzeit zur Verfügung.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

15.08.2021 um 12:07
Wie oft hat der Mainstream gemunkelt, wenn wieder mal ein chilliges Urteil bzgl Kipo oder Sexualstraftat ergangen war, dass das aufgrund der dort sitzenden "Glaubensbrüder" in der Justiz, geschehen ist.

Jetzt hat man es schwarz auf weiss.

Dieser Tagessatz ist echt ein schlechter Witz und suggeriert wieder mal, dass der Besitz von kinderpornographischem ein Kavaliersdelikt wäre.

Selbst wenn er freiwillig das Amt verlassen hat, der muss doch Vermögen haben in der Gehaltsstufe zig Jahre lang.
Wird das nicht berücksichtigt?

Ich hatte mal im jecken Kopf ein Fahrrad geklaut, worauf ich dann später gar nicht mehr klar kam. Habe den Strafbefehl akzepiert und auch 30€ Tagessatz bekommen.
Wtf.

Ob der feine Herr damit gerechnet hat, dass es trotz Strafbefehl durch die Medien gehen würde?

Ausgerechnet so ne Type.
Realsatire.
https://www.google.com/amp/s/m.bild.de/bild-plus/regional/muenchen/muenchen-aktuell/kinderporno-richter-claus-p-gegen-schnitzel-dieb-war-er-gnadenlos-77293452,view=amp.bildMobile.html


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

15.08.2021 um 21:37
Der Bäcker-Fall: Am 1. März 2018 klaute der Landbäckerei-Angestellte Peter G. (54) im Marktkauf in Ingolstadt eine Packung Heurigenwurst und eine Packung Jägerschnitzel. Wert: 19,87 Euro.

Vor Gericht wurde G. eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro auferlegt – also 1800 Euro.
Quelle: https://www.google.com/amp/s/m.bild.de/bild-plus/regional/muenchen/muenchen-aktuell/kinderporno-richter-claus-p-gegen-schnitzel-dieb-war-er-gnadenlos-77293452,view=amp.bildMobile.html


Dass so eine erbärmlich, widerliche Type wie dieser Claus (wo steht der Nachname?) natürlich auch mit sadistischen Neigungen auffällt und daher gern die Ärmsten der Armen hart bestraft, ist ja fast bilderbuchhaft pathologisch. Dieser Kerl hätte niemals so ein Amt bekommen dürfen und sollte jetzt aus dem Verkehr gezogen werden. Man muss sich vorstellen dass man mal einen Fehler macht, (wie oben beschrieben, oder noch nichtigere Sachen sich zu Schulden kommen lässt) und sowas hat dann richterlicheGewalt über einen. Ich komme mir vor wie im tiefsten Mittelalter, wo die übelsten Typen in Klerus und Adel die Leibeigenenen malträtiert haben.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

16.08.2021 um 19:30
Zitat von LOleanderLOleander schrieb:dieser Claus (wo steht der Nachname?) natürlich auch mit sadistischen Neigungen auffällt und daher gern die Ärmsten der Armen hart bestraft, ist ja fast bilderbuchhaft pathologisch. Dieser Kerl hätte niemals so ein Amt bekommen dürfen und sollte jetzt aus dem Verkehr gezogen werden. Man muss sich vorstellen dass man mal einen Fehler macht, (wie oben beschrieben, oder noch nichtigere Sachen sich zu Schulden kommen lässt) und sowas hat dann richterlicheGewalt über einen. Ich komme mir vor wie im tiefsten Mittelalter, wo die übelsten Typen in Klerus und Adel die Leibeigenenen malträtiert haben.
Das hast du genau auf den Punkt gebracht! Du sprichst mir aus der Seele!


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

16.08.2021 um 20:55
Weiß man eigentlich Genaueres zu der Fahrerflucht, wegen der der Bäckereiangestellte zuvor verurteilt worden ist? Es ist halt nun mal so, wenn man schon mal straffällig geworden ist, dann wird es nicht unbedingt billiger, bei den nächsten Straftaten.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

17.08.2021 um 18:31
Und was soll uns nun dies sagen...?

Meinst du, nur weil der Richter selbst kriminell ist, soll er bei anderen Kriminellen, ein Auge zudrücken?


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

17.08.2021 um 23:05
Zitat von LOleanderLOleander schrieb:Vor Gericht wurde G. eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro auferlegt – also 1800 Euro.
Wobei dem Wurstdieb € 100.- mehr als Bemessungsgrundlage angerechnet wurde als P. Wenn der ehemalige LG und OLG-Richter außerdem unter 90 Tagessätzen geblieben wäre wäre er nicht mal vorbestraft gewesen.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

18.08.2021 um 07:54
Ganz ehrlich die Geldstrafe tut dem Richter doch am wenigsten weh... die gesellschaftliche Ächtung wiegt da deutlich schlimmer und ja ich gebe zu das freut mich, dass das an die Öffentlichkeit kam. Mit so einem will doch keiner mehr was zu tun haben!!


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