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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

285 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Köln, Aktenzeichen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

05.03.2024 um 22:30
Zitat von TombowTombow schrieb:Die ganze Beweisführung wird damit, rechtlich gesehen, wertlos, da sie ins Nichts führt. Ebenso wenig darf sie in irgendeiner Form dem Angeklagten angelastet werden.

Mit Lolita Brieger gibt es diesbezüglich auch einen durchaus vergleichbaren Präzedenzfall.
Das verstehe ich. Vielen Dank für die Erklärung.

Dann werde ich mir zwar meine Gedanken zu dem Fall machen, sie aber ggf. nicht mehr öffentlich machen, je nachdem, wie der BGH entscheidet. Ich achte und respektiere unsere Rechtsordnung.

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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

06.03.2024 um 11:42
Zitat von TombowTombow schrieb:Mit Lolita Brieger gibt es diesbezüglich auch einen durchaus vergleichbaren Präzedenzfall.
Das Beispiel ist nur bedingt passend, denn im Fall Lolita Brieger hat nämlich das Schwurgericht in erster Instanz den Angeklagten gar nicht erst verurteilt. Die Kammer hat in der Begründung ihres Freispruch sinngemäß geäußert: Wir sind von der Täterschaft an dem Kapitaldelikt zum Nachteil der Lolita Brieger überzeugt, können ihm aber aufgrund der forensischen und sonstigen Beweise / Indizien nicht zweifelsfrei einen Mord nachweisen, insofern ist der Angeklagte freizusprechen (alles andere als Mord war verjährt) und mit sofortiger Wirkung aus der U-Haft zu entlassen. (Jüppchen konnte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen).
Im Fall Lolita hatte das Opfer eine verrostete Drahtschlinge um den skelettierten Hals. Der Gerichtsmediziner konnte nicht belegen, ob damit die Tötung durch Erdrosseln vollzogen wurde. Das geplante Mitführen eines Tötungswerkzeuges belegt in der Regel einen Vorsatz, welcher meist im Widerspruch zu einem Totschlagsgeschehen steht.
Im Falle Petra Nohl wurde bekanntermaßen erhebliche Gewalt angewendet, ein unbedingter Tötungswille war somit gegeben. Das Opfer war wehr und arglos, die Tat geschah in Heimtücke aus niedrigen Beweggründen (Raub). Beispiel: Der Täter möchte dem Opfer eine Geldbörse entwenden. Es wehrt sich, es kommt zum Gerangel, es schreit und droht den Täter anzuzeigen. In Panik schlägt der Täter mehrmals mit seiner mitgeführten Bierflasche auf den Kopf des Opfers, das Opfer verstirbt. Es stehen im Raum: Schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag im Affekt, Totschlag. (Verdeckungs-) Mord im Beispielsfall eher weniger.
Bei Petra Nohl sprach der Gerichtsmediziner von extremster Gewalt. In seiner langjährigen Erfahrung hat er so ein Verletzungsmuster nicht anderweitig erlebt. Diese Übertötung diente meiner Meinung nicht nur dem Zwecke sich in den Besitz der mitgeführten 100,- DM zu bringen.
Ich bin wirklich gespannt ob die Revision zugelassen wird.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

06.03.2024 um 12:05
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Das geplante Mitführen eines Tötungswerkzeuges belegt in der Regel einen Vorsatz, welcher meist im Widerspruch zu einem Totschlagsgeschehen steht.
Auch ein Totschlag bedarf des Vorsatzes. Dieser ist sogar Voraussetzung, da es ansonsten "nur" eine fahrlässige Tötung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge ist. Ein Tötungsvorsatz steht mitnichten im Widerspruch zu einem Totschlag, sondern gehört zu dessen Tatbestand.
Zitat von FreewingFreewing schrieb:niedrigen Beweggründen (Raub)
Raub ist eher unter das Mordmerkmal Habgier zu subsumieren und spricht in der Regel nicht für sich schon für niedrige Beweggründe. Das sind eher Motive wie Rache, Hass etc.
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Ich bin wirklich gespannt ob die Revision zugelassen wird.
Die Revision ist immer zugelassen. Die Frage ist eher, ob diese, sollte eine Begründung geliefert werden, vom BGH als begründet angesehen wird. Die Revision muss im Gegensatz zur Berufung immer begründet werden und vielfach wird Revision eingelegt ohne diese anschließend zu begründen. Daher hat die Revision im Vergleich auch eher geringe Erfolgschancen.
Die Richterin habe lediglich Spekulationen angestellt, mit denen sich ein Mord nicht begründen lassen könne. Der Verteidiger von Norbert K. geht daher davon aus, dass das Urteil einer Überprüfung durch den BGH nicht standhalten werde, so der "Kölner Stadt-Anzeiger"
Quelle: https://www.t-online.de/region/koeln/id_100357482/koeln-urteil-im-karnevalsmord-anwalt-des-beschuldigten-legt-revision-ein-.html

In der Revision überprüft der BGH nicht die Tatsachen, die dem Urteil zugrunde gelegt wurden. Das ist mangels erneuter Beweisaufnahme auch gar nicht möglich. Es wird grundsätzlich nur auf etwaige Rechtsfehler geprüft. Dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Rechtsnorm (hier § 211 StGB) richtig angewendet wurde.
Daher ist es der logische Schritt der Verteidigung, dass sie mit der Revision überprüfen lassen wollen, ob die Tatsachenfeststellungen für eine Verurteilung wegen Mordes ausreichen. Sollte das festgestellte Mordmerkmal nicht ausreichend begründet sein, dann ist das Urteil fehlerhaft und wird somit aufgehoben.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

06.03.2024 um 12:42
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Die Revision ist immer zugelassen. Die Frage ist eher, ob diese, sollte eine Begründung geliefert werden, vom BGH als begründet angesehen wird. Die Revision muss im Gegensatz zur Berufung immer begründet werden und vielfach wird Revision eingelegt ohne diese anschließend zu begründen. Daher hat die Revision im Vergleich auch eher geringe Erfolgschancen.
Wie bei der Berufung kann der BGH seit 2004 eine Revision durch einstimmigen Beschluss als unbegründet zurückweisen, wenn er überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung nicht vorliegen und die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a ZPO).


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

06.03.2024 um 16:58
@Freewing
Es handelt sich hier um einen Strafprozess. Somit ist die Strafprozessordnung und nicht die Zivilprozessordnung einschlägig, wie der Name bereits verrät. Also greift die ZPO hier gar nicht und die Revision ist zulässig.
§ 333
Zulässigkeit

Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte ist Revision zulässig.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/333.html


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

14.03.2024 um 05:28
Wie man so eine Tat als Totschlag verkaufen soll, ist mir eine Rätsel. Als handele es sich um eine Wirtshausrauferei.

Eine junge Frau wird nachts an einer dunklen Ecke überfallen. Der Täter schlägt und tritt auf sie ein, bis sie völlig leblos daliegt. Übertötet, wie der Gutachter aussagt. Anschließend raubt er ihr die 100 Mark, die sie bei sich hatte. Mehr Mord geht nicht.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

13.04.2024 um 22:44
Es gibt einen aktuellen PodCast zum Fall von "TrueCrime Köln" vom Kölner Stadtanzeiger.

Dabei ist die Tochter von Petra Nohl

https://www.ksta.de/podcast/true-crime-koeln/true-crime-koeln-urteil-im-karnevalsmord-prozess-petra-nohls-tochter-ueber-ein-leben-in-angst-765875


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

14.04.2024 um 09:18
@Lanza

Danke fürs teilen! Wäre glatt an mir vorbei gegangen.

Ich finde es ganz gross dass die Tochter die Kraft gefunden hat sich in diesem Podcast öffentlich zu äussern. In Kriminalfällen redet man zumeist über den Täter und das Opfer. Die eindrucksvollen Schilderungen der Tochter haben sehr gut dargestellt dass die Angehörigen eben auch zu Opfern werden, und was das mit ihnen anstellt.


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