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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

198 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Köln, Autobahn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 13:04
Zitat von cjellicjelli schrieb:Nützt das alles nichts, wird schließlich ein Zwangstest angeordnet.
Der Richter darf nur aufgrund der Verweigerung keinen Zwangstest anordnen.
Mangelnde Freiwilligkeit in der Praxis und Druck auf Untersuchungsverweigerer

Insbesondere wird eine durch die Praxis der Behörden entstehende Unfreiwilligkeit oftmals kritisiert. Da die Teilnehmer für eine genetische Reihenuntersuchung auf Basis von Vermutungen wie beispielsweise dem vermuteten Wohnort des Täters ausgewählt werden, besteht nicht einmal ein Anfangsverdacht gegen irgendeinen der vorgesehenen Teilnehmer. Trotzdem werden diese Personen unter einen Vorverdacht als „potentielle Tatverdächtige“ gestellt und müssen entweder ihre Unschuld beweisen oder polizeiliche Ermittlungen über sich ergehen lassen.

Da ein aufwendige und teure Reihenuntersuchung jedoch wenig erfolgversprechend wäre, wenn jede zur Teilnahme aufgeforderte Person, insbesondere der gesuchte Täter, ohne weitere Konsequenzen die Teilnahme einfach ablehnen könnte, versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft in der Praxis, auf Testverweigerer Druck auszuüben und Verdachtsgründe zu finden, um sie zu einer Testteilnahme zu bewegen.

Bei einer genetischen Reihenuntersuchung in Bochum (siehe Beispiele) wurde schon im Informationsblatt der Polizei für den Fall einer Testverweigerung eine Beschuldigtenvernehmung angedroht: „Sind Sie nicht mit dieser Maßnahme einverstanden, können Sie im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung einen Alibinachweis vorlegen.“ Es wurde ein Fall bekannt, wo die Polizei beim Arbeitgeber nach einem Alibi gefragt hatte.[6] Gegen Personen, die kein ausreichend sicheres Alibi vorlegten, wurden Beschlüsse des Amtsgerichts Bochum erwirkt, die eine zwangsweise Entnahme einer Speichelprobe gemäß § 81a StPO („körperliche Untersuchung des Beschuldigten“), bei Widerstand ersatzweise einer Blutprobe, anordneten. Es wurde also ohne nähere Untersuchung ein Tatverdacht angenommen, der wie folgt begründet wurde: „Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen treffen bestimmte äußere Merkmale, wie etwa Alter, Größe, Wohnort, Bewegungsmuster, Antreffort, wobei bereits eines dieser allgemeinen Merkmale ausreichend sein kann, auf den Betroffenen zu.“

Bei einer genetischen Reihenuntersuchung in Dresden erklärte der Dresdener Oberstaatsanwalt Christian Avenarius im Juli 2006, dass niemand zum Beschuldigten werde, wenn er sich dem Gentest verweigere. Die Teilnahme sei absolut freiwillig. In solchen Fällen würde man sich aber die Person genauer ansehen und auch das Umfeld des Betreffenden überprüfen. Ergebe sich daraus kein Anfangsverdacht, werde auch nicht ermittelt.

Bei einer genetischen Reihenuntersuchung in Gütersloh (siehe Beispiele) wurden insgesamt fast 11.500 DNA-Proben erfolglos untersucht. Gegen 10 von 27 Männern, die nicht freiwillig an der Reihenuntersuchung teilnehmen wollten, wurden vom Amtsgericht Bielefeld Beschlüsse zur zwangsweisen Teilnahme erlassen. Diese wurden später vom Landgericht Bielefeld als rechtswidrig eingestuft. Einer der Männer wurde aber schon vorher gewaltsam zur Teilnahme gezwungen.
Quelle: Wikipedia: DNA-Reihenuntersuchung#Mangelnde Freiwilligkeit in der Praxis und Druck auf Untersuchungsverweigerer
Zitat von emzemz schrieb:Welches Gesetz meinst du denn?
Entweder, der Verweigerer muss in Ruhe gelassen werden, oder es wird ein Gesetz zur Möglichkeit einer zwangsweisen Teilnahme erlassen.
Gesetzgeber wird DNA-Massentests als Zwangsmaßnahme regeln müssen

Nur ist das Vorgehen für die Ermittler letztlich alternativlos. Denn wenn der Gesuchte am DNA-Massentest nicht teilnimmt, bleibt nur die Überprüfung derjenigen Personen, die die Teilnahme verweigert haben. Ansonsten wäre der DNA-Massentest umsonst durchgeführt worden. Die Verweigerer wiederum haben keine Möglichkeit, sich gegen das polizeiliche Vorgehen zu wehren. Denn Rechtsschutzmöglichkeiten sieht § 81h StPO nicht vor, da nach dem Sinn des Gesetzes die Teilnahme ja eben freiwillig erfolgt. Der gesetzgeberische Wille und die Wirklichkeit fallen hier deutlich auseinander.

Was ist nun die Konsequenz? Das Festhalten an einer Norm, deren Voraussetzungen in der Praxis schlicht nicht erfüllbar sind? Sicherlich nicht. Angesichts der Aufklärungserfolge in der Vergangenheit kann aber auch ein totaler Verzicht auf diese Ermittlungsmaßnahme nicht ernsthaft in Betracht kommen.

Faktisch kann der Gesetzgeber die Freiwilligkeit bei DNA-Massentests nicht gewährleisten. Er wird deshalb nicht umhinkommen, über kurz oder lang den DNA-Massentest als Zwangsmaßnahme auszugestalten – mit der Folge, dass dann auch erhebliche Rechtsschutzmöglichkeiten für die Betroffenen bestehen müssen. Nur so kann diese Ermittlungsmethode Teil einer an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verbrechensaufklärung sein und mit der Verfassung in Einklang gebracht werden.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dna-massentests-keine-alternative-zu-freiwilligkeit-oder-zwang/

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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 13:14
Und was sagt anwalt.de:
Welche Rechte haben Betroffene?

Zunächst sollte man nie freiwillig in eine DNA-Entnahme einwilligen. Wird DNA ohne richterlichen Beschluss, also bei Gefahr im Verzug, entnommen, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und dies dokumentieren lassen. Liegt ein richterlicher Beschluss vor und bekommt man per Post die Vorladung zur DNA-Entnahme, so sollte man als Betroffener umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Anwalt kann dann das entsprechende Rechtsmittel einlegen und erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist. In der Regel wartet die Polizei bis über das Rechtsmittel endgültig entschieden wurde. Gern können Sie mich in einer solchen Angelegenheit kontaktieren!

Wie immer gilt: Man hat keine Mitwirkungspflicht, lediglich eine Duldungspflicht. Auch sollte man darauf achten, sich in kein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln zu lassen und immer von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen!
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dna-entnahme-wann-darf-sie-angeordnet-werden-wie-kann-man-sich-dagegen-wehren_154665.html


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 13:14
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:emz schrieb:
Welches Gesetz meinst du denn?

Entweder, der Verweigerer muss in Ruhe gelassen werden, oder es wird ein Gesetz zur Möglichkeit einer zwangsweisen Teilnahme erlassen.
Du meinst also, selbst wenn sich ein Tatverdacht immer weiter erhärtet, darf dann so ein Testverweigerer nicht mehr belangt und nicht mehr gegen ihn ermittelt werden?


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 13:20
Zitat von emzemz schrieb:Du meinst also, selbst wenn sich ein Tatverdacht immer weiter erhärtet, darf dann so ein Testverweigerer nicht mehr belangt und nicht mehr gegen ihn ermittelt werden?
Nein, sobald sich ein Tatverdacht erhärtet, darf von jedem eine DNA Probe angeordnet werden. Ich meine: nur weil ein Eingeladener nicht teilnimmt und er kein Alibi nachweisen kann, darf keine zwangsweise DNA Probe von ihm verlangt werden. Umgekehrt:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er wird deshalb nicht umhinkommen, über kurz oder lang den DNA-Massentest als Zwangsmaßnahme auszugestalten – mit der Folge, dass dann auch erhebliche Rechtsschutzmöglichkeiten für die Betroffenen bestehen müssen. Nur so kann diese Ermittlungsmethode Teil einer an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verbrechensaufklärung sein und mit der Verfassung in Einklang gebracht werden.



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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:01
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:... darf keine zwangsweise DNA Probe von ihm verlangt werden
Irgendwie passt der Satz für mich nicht.
Man kann etwas verlangen und wenn dem nicht Folge geleistet wird, es zwangsweise anordnen.
Aber etwas zwangsweise verlangen?

Ich kann dir nicht folgen, lassen wir es besser.


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:13
Zitat von emzemz schrieb:rgendwie passt der Satz für mich nicht.
Man kann etwas verlangen und wenn dem nicht Folge geleistet wird, es zwangsweise anordnen.
Aber etwas zwangsweise verlangen?

Ich kann dir nicht folgen, lassen wir es besser.
Du willst nicht verstehen, schon klar.

Jedenfalls wurde auch schon jemand, der sich mit einem Messer gegen die zwangsweise Entnahme von DNA gewehrt hat, freigesprochen:
Gütersloh (ai). Erfolg für Axel Schöpf und seinen Rechtsanwalt Martin Rother: das Amtsgericht Gütersloh hat gestern den 59-Jährigen vom Vorwurf des Widerstandes gegen gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall freigesprochen. Bei einer Verurteilung hätten Schöpf eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Monate gedroht.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schöpf vorgeworfen, sich gegen seine Festnahme am 7. Juli 2010 mit einem Messer gewehrt zu haben. Schöpf wurde an jenem Tag wegen seiner Weigerung, eine Speichelprobe abzugeben, verhaftet und zur Abgabe gezwungen. Die Probe gehörte zu dem Massengentest, die das Gericht bei der – bis heute erfolglosen – Suche nach dem Mörder von Ingrid Amtenbrink angeordnet hatte.

Das Gericht stellte, wie zuvor schon in einem Beschluss das Landgericht Bielefeld, in aller Deutlichkeit fest, dass sowohl die Verhaftung als auch die Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war. Denn gegen Schöpf habe keinerlei Anfangsverdacht bestanden. Die Rechtswidrigkeit der vom Gericht damals erlassenen Beschlüsse hätte den Beamten bekannt sein müssen.
Quelle: https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/6863344_Axel-Schoepf-vom-Gericht-freigesprochen.html


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:28
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Denn gegen Schöpf habe keinerlei Anfangsverdacht bestanden.
Ohne jeglichen Anfangsverdacht sieht das natürlich schlecht aus.
Aber wenn sich ein Verdacht erhärtet, dann sieht es halt anders aus.


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:38
Zitat von emzemz schrieb:Ohne jeglichen Anfangsverdacht sieht das natürlich schlecht aus.
Aber wenn sich ein Verdacht erhärtet, dann sieht es halt anders aus.
Das habe ich doch immer gesagt.

Aber es reicht halt nicht, dass Einer, der nicht abgegeben- und kein Alibi hat, nur dadurch unter Verdacht steht. Ein Alibi hat nach 30 Jahren nämlich so gut wie niemand mehr.

Vielleicht sollte es nicht möglich sein, herauszufinden, wer nicht abgegeben hat: die Klarnamen/Daten werden verschlüsselt abgespeichert, eine Entschlüsselung ist nur nach richterlichem Beschluss möglich.

Man könnte so den Tatverdächtigen immer noch über Freiwillige herausfinden, die mit ihm verwand sind (wird in den USA neuerdings desöfteren so mit Hilfe von DNA-Ahnenforschungsdatenbanken gemacht).
...
Eine solche Zwangsentnahme wird es künftig nur noch in begründeten Fällen geben. Das Landgericht Bielefeld hat jetzt den Beschluss erlassen, dass es nicht ausreicht, einen Mann nur deshalb unter Mordverdacht zu stellen, weil er in der Nähe des Opfers wohne oder gewohnt habe und für den Tattag kein Alibi vorweisen könne. Vennewald: "Natürlich halten wir uns an den Beschluss. Wir werden andere Methoden der Ermittlung anwenden, mit den Verweigerern noch einmal das Gespräch suchen." Da es sich um einen Beschluss und nicht um ein Urteil handele, sei die Entscheidung der Kammer auch nicht in einer höheren Gerichtsinstanz anfechtbar.
Quelle: https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/3879756_Unter-Druck-gesetzt.html


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:43
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Aber es reicht halt nicht, dass Einer, der nicht abgegeben- und kein Alibi hat, nur dadurch unter Verdacht steht.
Hat das jemand behauptet? nein.
Und der Fall, den du da heranziehst, der stammt aus 2010.


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:47
Welche Gründe kann es denn noch für die 35 fehlenden Speichelproben geben?

Angeschrieben wurden Männer, die zur Tatzeit einen Bezug zu Köln-Poll hatten. Da knapp 30 Jahre vergangen sind, ist es wahrscheinlich, dass einige in der Zwischenzeit umgezogen sind. Müssten also Personen, die heutzutage in Hamburg, München oder Berlin wohnen, auch nach Köln zur Speichelprobenabgabe anreisen oder würde diese in der nächstmöglichen Dienststelle am Wohnort abgegeben werden?

Weiß das jemand?


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:48
Zitat von emzemz schrieb:Hat das jemand behauptet? nein.
Und der Fall, den du da heranziehst, der stammt aus 2010.
Das ist doch wohl egal, oder hat sich Deiner Erkenntnis nach seitem etwas geändert?


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 14:59
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Welche Gründe kann es denn noch für die 35 fehlenden Speichelproben geben?

Angeschrieben wurden Männer, die zur Tatzeit einen Bezug zu Köln-Poll hatten. Da knapp 30 Jahre vergangen sind, ist es wahrscheinlich, dass einige in der Zwischenzeit umgezogen sind. Müssten also Personen, die heutzutage in Hamburg, München oder Berlin wohnen, auch nach Köln zur Speichelprobenabgabe anreisen oder würde diese in der nächstmöglichen Dienststelle am Wohnort abgegeben werden?
Es wird versucht, alle zum Test erinzuladen. Besipiel Mordfall Bögerl (Artikel von 2014):
...
Derzeit fehlten noch Proben von rund 100 Männern. „Wir versuchen im Moment, die Personen wiederzufinden“, sagte der Sprecher. Da ein Großteil der Männer verzogen oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sei, seien die Ermittlungen sehr aufwändig und bräuchten einige Zeit. Im Februar hatten an einem ersten Massengentest rund 3300 Männer teilgenommen, in einem zweiten Test im August kamen Proben von mehreren hundert Männern zusammen.
Quelle:https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mordfall-boegerl-von-rund-100-maennern-fehlen-proben.90df397f-5819-4d79-a11f-1f73fc9d7f1a.html

Die Gründe warum einer, der die Einladung erhalten hat, nicht teilnehmen will, können dann natürlich vielfältig sein.


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 15:07
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das ist doch wohl egal, oder hat sich Deiner Erkenntnis nach seitem etwas geändert?
Das weiß ich doch nicht.
Jedenfalls scheint sich der Fall nicht wiederholt zu haben, sonst hättest du was Aktuelleres zitiert.
Vielleicht hat man ja aus dieser Erfahrung gelernt ;)


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

19.04.2023 um 15:48
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es wird versucht, alle zum Test erinzuladen
Vielen Dank für die Information!

Unabhängig davon, warum 35 Speichelproben noch fehlen, bin ich ohnehin vorsichtig optimistisch, dass der Fall noch geklärt werden kann. Wie ich sehe leitet nämlich Markus Weber wieder die Ermittlungen, er war schon die federführende Kraft im Petra-Nohl-Fall. Der Mann scheint früher oder später selbst die kniffligsten Fälle noch gelöst zu bekommen.


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

27.04.2023 um 19:19
Anbei ein neuer Beitrag über den Fall von Seçkin, informativ aufbereitet, wie ich finde

Youtube: Hoffnung auf neue Hinweise durch DNA-Tests im Cold Case Seçkin Çağlar | Lokalzeit MordOrte
Hoffnung auf neue Hinweise durch DNA-Tests im Cold Case Seçkin Çağlar | Lokalzeit MordOrte
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Es kommen auch Angehörige ( Bruder Basri ) sowie auch KHP Martin Weber (Fall Petra Nohl) zu Wort & er gibt ein kurzes Update zum aktuellen Stand der DNA Reihentestung.

Kurz zusammengefasst: Das Alter 14-75 Jahre bezieht sich auf den Tatzeitpunkt (mir war das tatsächlich bisher nicht hundertprozentig klar, wenn auch logisch), vorerst wurden nur jene Männer geladen, welche Bezug zu Poll und Umgebung hatten und - Stand heute - noch in dieser Gegend bzw. näheren Umgebung wohnen und "greifbar" sind.
In weitere Folge würde man den Kreis auf die Verzogenen erweiteren, Ultimo Ratio wäre eine Reihentestung der Frauen.

Auch werden die Hinweise, welche der Polizei nach wie vor helfen könnten, noch einmal explizit erwähnt und eingeblendet.

Quelle: siehe Link oben


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

03.05.2023 um 18:19
Entgegen der Ankündigung, dass mit ersten Ergebnissen des DNA-Massentests Ende April zu rechnen sei, wird man sich wohl noch bis Mitte Mai gedulden müssen:
Eigentlich sollten bis Ende April 2023 die Ergebnisse der Speichelproben vorliegen. Nun wurde bekannt: Erst   Mitte Mai 2023 sollen nun die Auswertungen beendet sein. Doch auch dies ist noch fraglich. Denn Stand Ende April 2023 müssen noch 19 Personen kontaktiert werden. Dies teilte die Kölner Staatsanwaltschaft mit.
Unvollständig wird die Speichelproben-Abgabe ohnehin ablaufen, denn:
„Sechs Menschen sind verstorben“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
https://www.rundschau-online.de/koeln/porz/porz-veedel/fall-caglar-auswertung-des-massen-gentests-in-koeln-dauert-laenger-563682


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

28.05.2023 um 11:45
Auch wenn noch nicht sämtliche Proben des ersten Massengentests ausgewertet sind, bereitet die mit dem Fall betraute Cold-Case-Einheit die nächsten Schritte vor:
200 Personen werden in den kommenden Tagen angeschrieben. Diese Männer leben größtenteils außerhalb von Köln. Für die Entnahme der Speichelprobe ist dann die Polizei am dortigen Wohnort zuständig. Schon jetzt ist klar: Die Suche nach dem Mörder von Seckin Caglar ist ein echter Kraftakt.
Die Ermittler haben insgesamt 1000 zu überprüfende Männer auf ihrer Liste und auch mittlerweile Verstorbene werden noch in den Fokus rücken:
Denkbar ist beispielsweise, dass vom Genmaterial des Sohnes oder der Tochter auf die DNA des Vaters als Spurenverursacher geschlossen werden kann“, erklärt Weber im Gespräch mit der Rundschau. An eine Exhumierung ist derzeit nicht gedacht.
https://www.rundschau-online.de/koeln/porz/porz-veedel/koeln-moerder-der-16-jaehrigen-seckin-caglar-bleibt-verschwunden-579697


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

05.07.2023 um 14:35
Der True-Crime-Podcast "Licht ins Dunkel" beschäftigt sich in Folge #37 mit dem Fall Seckin Caglar, u.a. zu Wort kommt dabei der mit den Ermittlungen betraute KHK Markus Weber.

Anbei der Link zu dem Podcast, der aber auch auf sämtlichen anderen Plattformen, wie z.B. Spotify, abrufbar ist.

https://www.podcastfabrik.de/podcasts/lichtinsdunkel/


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

05.07.2023 um 14:48
Im Podcast kommen sehr viele interessante Infos zur Sprache. Markus Weber gibt einen schönen Einblick in den Fall.


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Mord an 16-jähriger Kölnerin Caglar Seckin im Oktober 1991

08.07.2023 um 11:08
Kurze Infos aus dem og Podcast Licht ins Dunkel:

Die Polizei geht davon aus, dass der Überfall sehr schnell von Statten gegangen sein muss, direkt nachdem Seckin die Bahn verlassen und sich wohl alleine auf den Heimweg gemacht hat. Der Täter muss sie demnach sehr schnell und entschlossen überwältigt haben. Es blieben nur ein paar Minuten, um Seckin in die Gewalt des Täters zu bringen.

Es startet sehr schnell noch am Abend eine großangelegte Suche der Polizei und parallel eine Suche der Familie, was abends ergebnislos abgebrochen wird. Tags drauf machen sich Polizei und viele Angehörige wieder auf die Suche und haben gemeinsam Suchmaßnahmen durchgeführt. Dabei wurde das tote Mädchen gefunden.

Am Tatort findet die Polizei eine einwandfreie Täter-DNA und Blutgruppe, etc. Demnach ist es eine Blutspur. Weitere Aussagen dazu gibt es nicht.

Danach gab es die schriftlichen Hinweise/Briefe, dass ein weiteres, anonymes Opfer den Täter kennen würde. Die Frau wurde später gefunden und heute ist diese Spur ausermittelt und spielt keine Rolle mehr.

Es gibt fünf potentielle Zeugen, die in der Nähe der Haltestelle gesehen wurden. Mike beschreibt diese: Ein Paar, ein junger Mann mit hellem Jackett, ein etwa 25 jähriger ca 1,80 m großer Mann mit wahrscheinlich blauem Fahrrad und Jeans und Lederjacke, ein junger Mann verwaschene Jeans und hellen Pullover. Es werden Menschen gesucht, die häufig zu der zeit mit der Bahn fuhren.

Bei der diesjährigen Öffentlichkeits- und Medienaktion zum Fall gab es bislang sehr viel Resonanz. Die Polizei bittet weiterhin ausdrücklich darum, dass auch unwichtig erscheinende Beobachtungen von möglichen Zeugen an die Ermittler gegeben werden. Das geht ua einfach über Hinweisformular.

In zwei Wochen gibts den zweiten Teil zum Fall. Da gehts dann um die neuen Ermittlungen und die DNA-Reihenuntersuchung, usw


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