Lupida schrieb:Das ist gewiss weder zwingend noch grob unprofessionell. Nach deutschem Recht dürften sie die DNA maximal auf freiwilliger Basis nehmen, das wird in Frankreich nicht anders sein.
Ja aber die Polizei, hier in D wie auch in F, hat Mittel und Wege, die Dinge, die sie in formal-juristischem Sinne nur auf Basis freiwilliger Kooperation erlangen darf, in der Regel zu sagen wir 95 - 98,5% dennoch zu erlangen.
Außerdem wird bei freiwilligen DNA-Nachweisen zumindest in Deutschland bei Unwilligkeit der freiwilligen Abgabe oft auch nachgefasst, vom Staatsanwalt. Sodass es am Ende nicht weit her ist mit der De-Facto-Freiwilligkeit. Sag nicht, dass ich das gut finde, nur dass es realiter so abläuft.
Eine Reihenuntersuchung wäre das auch gewiss nicht. Das sind vll 10 Leute, die es betrifft, also die in Haut-Vernet waren zu dem Zeitpunkt. Und wenn jemand sich eben örtlich zeitlich in der Nähe eines (angenommene) Kapitalverbrechenstatorts aufhält, ist das auch ein Argument für einen StA, dass er das anordnet. So läuft es jedenfalls hierzulande.