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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

234 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Todesfall, Vertuschung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

08.09.2023 um 18:22
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Aus eigenen Erfahrungen kann ich dir berichten, dass die Adressen von opfern und Zeugen nicht immer auftauchen.
Was genau bedeutet "nicht immer" bzw. warum tauchen die Adressen in manchen Fällen überhaupt auf?
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Und letztendlich hat ein Anwalt des Täters im Gegensatz zum Opfer eine andere Aufgabe. Er hat seinen Mandanten zu vertreten, nur wenn er sich entsprechend vorbereiten kann (dafür benötigt es nun mal Akteneinsicht) ist eine faire Verhandlung möglich.
Und warum sollten Anwälte der Opferseite nicht mindestens die gleichen Befugnisse haben? Der Opferseite, der ja Unrecht geschehen ist, sollte m. Mng. nicht noch mehr Unrecht widerfahren - z. B. durch unzureichende Ermittlung oder Benachteiligung in Gerichtsprozessen.

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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

08.09.2023 um 18:39
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das ist ja nun nur die halbe Wahrheit. Dazu gehört auch, dass André Bamberski anschließend wegen Entführung und Freiheitsberaubung in Frankreich verurteilt worden ist.
Der Mann hat sich der Selbstjustiz bedient. Findest Du das jetzt einen Fall, den man als Beispiel dafür anführen sollte, wie Opfer das Recht in die eigene Hand nehmen und beugen, um zu dem ihnen ihrer Meinung nach zustehende Recht zu kommen?
Nein, ich bin überhaupt nicht für Selbstjustiz und ich wollte diesen Fall hier total wertefrei einbringen. Es ging mir darum einen Fall aufzuführen, wo die Opferseite das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden verloren hat. Wären die Ermittlungen von Anfang an sauber und seriös gelaufen, wäre Selbstjustiz vermutlich gar nicht nötig geworden.


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08.09.2023 um 20:46
Zitat von watnuwatnu schrieb:Was genau bedeutet "nicht immer" bzw. warum tauchen die Adressen in manchen Fällen überhaupt auf?
Wird ein Zeuge vor Gericht geladen, werden natürlich seine Personalien genannt.
Ausnahme bei Polizeibeamten, da heißt es: zu laden über die Dienststelle.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Und warum sollten Anwälte der Opferseite nicht mindestens die gleichen Befugnisse haben?
Sie haben andere Aufgaben. Aber Wie kommst du darauf, dass die Anwälte der Nebenkläger nicht die gleichen Einblicke wie die der Verteidigung haben?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

08.09.2023 um 22:20
Zitat von watnuwatnu schrieb:oder Benachteiligung in Gerichtsprozessen.
Wie würde so etwas aussehen? Eine Benachteiligung gibt es dabei nämlich nicht.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

09.09.2023 um 13:17
Zitat von emzemz schrieb:Aber Wie kommst du darauf, dass die Anwälte der Nebenkläger nicht die gleichen Einblicke wie die der Verteidigung haben?
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wie würde so etwas aussehen? Eine Benachteiligung gibt es dabei nämlich nicht.
Auf S. 1 gab es eine kurze Diskussion über Akteneinsichtsrechte von Beschuldigten und Verletzten (§§ 147, 406e StPO).
Zitat von inextensoinextenso schrieb:[D]ass Akteneinsicht dem Verletzten nicht im selben Umfang gewährt wird, wie dem Beschuldigten (...)
, hat bisher niemand widersprochen.

Und weil Ray unten stehend "im Gegensatz zum Opfer", nur den Anwalt des Beschuldigten/Täters erwähnt hat und nicht auch den Anwalt der Verletzten, hatte ich auch das dahingehend verstanden.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Zitat von inextensoinextenso schrieb:
Weshalb nun Opfer und Hinterbliebene in vollkommener Ahnungslosigkeit und rechtlos verweilen sollen, während Täter sogar die Adressen ihrer Opfer und von Zeugen durch Akteneinsichtnahme erhalten, erklärt sich für Nicht-Experten nicht von selbst.

Aus eigenen Erfahrungen kann ich dir berichten, dass die Adressen von opfern und Zeugen nicht immer auftauchen.
Und letztendlich hat ein Anwalt des Täters im Gegensatz zum Opfer eine andere Aufgabe. Er hat seinen Mandanten zu vertreten, nur wenn er sich entsprechend vorbereiten kann (dafür benötigt es nun mal Akteneinsicht) ist eine faire Verhandlung möglich.



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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

09.09.2023 um 13:58
Zitat von watnuwatnu schrieb:Und weil Ray unten stehend "im Gegensatz zum Opfer", nur den Anwalt des Beschuldigten/Täters erwähnt hat und nicht auch den Anwalt der Verletzten, hatte ich auch das dahingehend verstanden.
Für gewöhnlich klagt aber auch das Opfer den Täter nicht an sondern der Staat. Ergo ist das Opfer kein Part der Parteien. Im zivilenverfahren sieht das anders aus, dann hat aber auch der Ankläger bzw dessen Anwalt volle Akteneinsicht.


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09.09.2023 um 15:37
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auf S. 1 gab es eine kurze Diskussion über Akteneinsichtsrechte von Beschuldigten und Verletzten (§§ 147, 406e StPO).
Ein Link wäre einfacher, wer hat schon Lust eine ganze Seite danach zu durchforsten, was du jetzt genau meinen könntest.
Mir erschließt sich deine Antwort nicht.


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09.09.2023 um 19:10
In diesem Beitrag finden sich jede Menge Informationen zu dem Thema
Der Aktenauskunfts- und Akteneinsichtsanspruch privater Personen und sonstiger Stellen nach § 475 StPO
Quelle: https://iurratio.de/journal/der-aktenauskunfts-und-akteneinsichtsanspruch-privater-personen-und-sonstiger-stellen-nach-475-stpo
E. Der Auskunftsanspruch (§ 475 Abs. 1, 4 StPO)

I. Allgemeines
Nach § 475 Abs. 1 S. 1 StPO kann ein Rechtsanwalt im Auftrag Privater Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Nach S. 2 sind Auskünfte zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse hat.

(...)

VII. Interessenabwägung
Trotz des auf den ersten Blick eindeutigen Wortlautes des § 475 StPO ist umstritten, ob das berechtigte Interesse des Antragstellers im Falle des Vorliegens eines schutzwürdigen Interesses des Betroffenen gegen dieses abzuwägen ist. In Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird eine Interessenabwägung unter Verweis auf den Wortlaut von § 406e Abs. 2 S. 1 StPO abgelehnt.

Denn nach dieser Norm ist das Informationsgesuch zu versagen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen. Demgegenüber sind nach dem Wortlaut des § 475 Abs. 1 S. 2 StPO Auskünfte bereits dann zu versagen, wenn der Betroffene überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat. (...)

VIII. Weitere Versagungsgründe
Neben dem entgegenstehenden schutzwürdigen Interesse des Betroffenen benennt § 477 Abs. 2 StPO noch weitere Versagungsgründe, die eine Auskunftserteilung verbieten. So sind beispielsweise nach § 477 Abs. 2 S. 1 StPO Auskünfte zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Hierzu gehört auch die Gefährdung des Untersuchungszwecks anderer Strafverfahren.
(...)

Die Akteneinsicht scheint mit ziemlich vielen Hürden verbunden zu sein, vmtl aus gutem Grund. Es lohnt sich, den kompletten Artikel mal querzulesen. Die Hervorhebungen sind von mir.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

09.09.2023 um 19:36
Zitat von watnuwatnu schrieb am 06.09.2023:Und ich hatte geschrieben, dass u. a. kriminalistisches oder psychologisches Fachwissen hier wünschenswert ist. Besseres Verständnis für die Behördenarbeit kann Betroffenen unter Umständen auch helfen oder das Vertrauen wieder herstellen.
Das Problem ist eigentlich genau das, was du zur Vertrauenswiederherstellung wünschst. Besseres Verständnis für die Behördenarbeit würde voraussetzen, dass man Ermittlungswege beschreibt und die Arbeit der Ermittlungsbehörden transparent macht. Nur das geht eigentlich nicht, weil dann kann man auch eine Arbeitsanweisung für potenzielle Straftäter schreiben, was diese vermeiden müssen, damit die Ermittler an ihrer Arbeit gehindert werden und der potentielle Täter das perfekte Verbrechen begehen kann.
Das ist etwas überspitzt ausgedrückt, aber letztendlich ist es so.

Auf den einzelnen, tatsächlichen Fall angewandt, ist es tatsächlich so, dass auch der potentiell Verdächtige Schutz genießt, denn es kann ja nun auch sein, dass man beim Abarbeiten der Spuren feststellt, der Verdächtige X kann es nicht gewesen sein, aber über ihn wurde eine Spur zum Verdächtigen A hergestellt. Würde man im Ermittlungsverfahren schon von Anfang an das Opfer bzw bei getöteten Opfern dessen Angehörige einbinden, provoziert man unter Umständen eine Hexenjagd gegen völlig unschuldige Menschen.

Hinzu kommt, erlangen die Opfer oder Angehörige Kenntnis, wer da gerade verdächtig erscheint, möglicherweise als Täter in Betracht kommt, versuchen die Betroffenen vielleicht Beweise zu sammeln, suchen vielleicht Zeugen auf, um ihnen selber noch mal auf den Zahn zu fühlen. Dadurch kann unter Umständen das spätere Strafverfahren gefährdet werden, weil der Angeklagte behaupten kann, Zeugen wurden durch die Angehörigen oder das Opfer selber beeinflusst oder Indizien und Beweismittel wurden manipuliert, da vom Opfer/Angehörigen selber beschafft und bei den Ermittlungsbehörden abgegeben.
Es ist schon gut, wenn im laufenden Ermittlungsverfahren sozusagen Dritte nicht reinfunken.

Wie auch mehrfach schon dargestellt, es geht nicht nur um den Strafanspruch des Opfers/der Angehörigen, sondern um den Strafanspruch des Staates, denn der Täter hat mit seiner Tat die für alle geltende und uns alle schützende Rechtsordnung verletzt. Daher klagt die Staatsanwaltschaft an und ein ordentliches Gericht befindet darüber.

Ferner aus der Retrospektive kann man immer sagen, die Ermittler haben Fehler gemacht. Hinterher ist man immer schlauer. Ausserdem muss man ja sagen, dass sich Techniken im Laufe der Jahrzehnte so verbessert haben, dass man mit neuen Methoden jetzt Spuren auswerten kann, an die früher kein Mensch zu denken wagte. Ich denke da an einen Fall einer vergewaltigten und ermordeten Studentin zurück. In dem Fall hat man sich die blutbesudelte Kleidung nochmals vorgenommen. Zur Tatzeit war es nicht möglich trotz der Mengen ein vernünftiges DNA Profil, ausser vom Opfer zu erstellen, weil sich wohl Täter mit Opfer-Blut vermischt hatte. Jahre später fand man aber eine männliche DNA-Spur und einen erstaunlichen Treffer in der Datenbank. Es handelte sich um einen Sexualstraftäter, der auch noch eine Strafe verbüsste und auf den man nie gekommen wäre, weil er nur zufällig am Tattag am Wohnort der Studentin war und ansonsten räumlich ganz woanders verortet war.
Man kann doch da niemandem einen Vorwurf machen, weil die Untersuchungsmethoden Jahre zuvor noch nicht so weit waren.

Ich sehe es eigentlich auch so, dass der Anspruch an die Ermittlungsbehörden heute ein sehr hoher und vor allem falscher ist. Falsch vor allem, wenn ich mir so einige Gerichtsshows und zweifelhafte Sendungen betrachte, in denen Ermittler einfach machen, ohne Rücksicht auf Grundrechte und die StPO und meist am Schluss dann noch irgendein Zeuge auftaucht, der ja alles gesehen hat. Leute, so läuft das in der Realität nicht, auch wenn das oft als Realität verkauft wird.

Von daher denke ich, dass oft auch falsche Vorstellungen darüber herrschen, was Ermittlungsbehörden überhaupt qua Gesetz dürfen und was nicht. Das weckt oder lässt auch falsche Erwartungshaltungen beim Opfer/Angehörigen entstehen, die die Ermittlungsbehörden gar nicht erfüllen können.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

10.09.2023 um 12:58
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Hinzu kommt, erlangen die Opfer oder Angehörige Kenntnis, wer da gerade verdächtig erscheint, möglicherweise als Täter in Betracht kommt, versuchen die Betroffenen vielleicht Beweise zu sammeln, suchen vielleicht Zeugen auf, um ihnen selber noch mal auf den Zahn zu fühlen. Dadurch kann unter Umständen das spätere Strafverfahren gefährdet werden, weil der Angeklagte behaupten kann, Zeugen wurden durch die Angehörigen oder das Opfer selber beeinflusst oder Indizien und Beweismittel wurden manipuliert, da vom Opfer/Angehörigen selber beschafft und bei den Ermittlungsbehörden abgegeben.
Es ist schon gut, wenn im laufenden Ermittlungsverfahren sozusagen Dritte nicht reinfunken.
Und noch schlimmer: sie machen sich ein eigenes Bild von der Beweislage, ziehen daraus - eben weil sie in der Regel über sehr wenig bis keine Fach- und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kriminalistik und Ermittlung verfügen - falsche Schlüsse. Sie halten nach dem Lesen der Akten eine andere Person für den wahren Täter als die Ermittler, weil ihnen der ermittelte Täter weniger verdächtig erscheint, weil sie ihn persönlich kennen und sympathischer finden, ihm eine solche Tat nicht zutrauen, weil er vielleicht sogar ein Verwandter, Freund, Kollege ist...
Im Laufe eines Ermittlungsverfahrens gibt es oft Verdächtige, die dann teilweise als Täter ausgeschlossen werden können, weil sie z.B. eine Alibi haben oder ein anderer als TV ermittelt wird. Aber was ist mit den TV, die nicht endgültig entlastet werden können und noch schlimmer, denen, die gar nicht entlastet werden, bei denen die Indizien und Beweise aber schlichtweg nicht für einen Prozess und eine Verurteilung reicht.

Und gerade dass sind aber doch die Ermittlungen, auf denen auf Opferseite Unmut, Unzufriedenheit und Unverständnis aufkommt. Wo sich Opfer und/oder Angehörige fragen, was die Ermittler den da überhaupt machen, ob sie engagiert und sorgfältig genug vorgehen, ob sie nicht irgendetwas übersehen.

Man muss bitte sehr genau bedenken, dass auch ein Tatverdächtiger den Schutz den Staates genießt und verdient. Jeder Tatverdächtige hat als unschuldig zu gelten, bis ein Gericht ihn verurteilt. Der Staat, in Person des Staatsanwaltes und der Ermittler muss ihm die Schuld BEWEISEN, die vorgetragenen Beweise und Indizien müssen ein Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugen, ansonsten ist er freizusprechen bzw. es kann gar nicht erst ein gerichtliches Verhandlungsverfahren gegen ihn eröffnet werden.

Es kann aber doch dann nicht ernsthaft gewünscht sein, dass Opfer und Angehörige in die Ermittlungsakten schauen, sich ihr eigenes, subjektives und ehrlicherweise oft nicht unbedingt von Sachargumenten, sondern Emotionen geformtes Bild machen und ab da sicher sind, den "Täter" zu kennen.

Und wenn sie 100 x schwören, dass sie verstanden haben, dass sie Einsicht höchst vertraulich ist und sie über die Kenntnisse, die sie dort erlangt haben, absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren haben, glaubt auch nur einer hier, dass
es gelingt, sich daran zu halten?!?
Stellt Euch vor, ihr wisst, wer der wahre Mörder Eurer Tochter, Eures Sohnes, Eures Ehepartners oder eines Elternteil ist, weil das aus den Ermittlungsakten hervorgeht. Die Beweise reichen aber nicht für eine an Anklage.
Als Eltern, Kinder, Ehepartner oder auch Geschwister hätte man vielleicht das Recht, in diese Akten zu schauen. Ihr dürftet darüber, was ihr das gelesen habt, aber mit niemandem sprechen, nicht mit eurem Ehepartner, nicht mit Eurer eigenen Familie und schon gar nicht mit der besten Freundin/dem besten Freund.
Glaubt auch nur einer, dass es jemand schafft, sich daran zu halten?! Und wie sieht das Leben danach aus, wenn man mit der (mindestens gefühlten) Gewissheit, den Täter zu kennen, der aber nicht bestraft werden kann, rumlaufen muss, die man mit niemandem teilen darf. Ist das wirklich wünschenswerter, als nichts zu wissen?!?


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11.09.2023 um 15:30
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Besseres Verständnis für die Behördenarbeit würde voraussetzen, dass man Ermittlungswege beschreibt
Ich dachte dabei an solche lesenswerten Infos wie deinen (hier teilweise zitierten) Post und die Ergänzungen von cododerdritte direkt darunter.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:dann kann man auch eine Arbeitsanweisung für potenzielle Straftäter schreiben [...], damit die Ermittler an ihrer Arbeit gehindert werden [...].
O. g. ist selbst ein plausibler Grund dafür, nicht alles zu kommunizieren. (An "Arbeitsanweisung" denke ich übrigens auch öfters, wenn z. B. gegenüber Medien sehr detailliert beschrieben wird, wie ein Fall gelöst wurde.)
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:[...] dass der Anspruch an die Ermittlungsbehörden heute ein sehr hoher und vor allem falscher ist.
Ich vermute, dass Betroffene in einen psychischen Ausnahmezustand geraten können, in dem sie nicht zugänglich für Argumente sind, zu denen sie vorher selbst gesagt hätten, "das ist doch klar". Damit meine ich, ihre Ohren hören das Argument zwar, aber es erreicht ihr Bewusstsein nicht. Vielleicht wären sie zu einem anderen Zeitpunkt zugänglich. Doch das Vertrauensverhältnis könnte schon gestört werden, wenn die Ermittlerseite sie (indirekt) spüren ließe, dass sie als zu anspruchsvoll, also lästig wahrgenommen werden oder sowieso keine Ahnung haben.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Hinterher ist man immer schlauer.
Es gibt Fälle, in denen sehr früh Fehler passieren und von der Opferseite bemerkt werden. Dass auch den Profis Fehler passieren, ist menschlich. Nur, hätte z. B. die Polizei der Familie geglaubt, dass das Mordopfer Elisabeth Schmidt nie im Bett geraucht hatte, hätte sie evtl. die Wohnung versiegelt. Auch ohne diesen Hinweis hat die Polizei dem Obduktionsergebnis mit der irrtümlichen Annahme "Tod/Brand durch im Bett gerauchte Zigarette" vorgegriffen.
Wie in allen Lebensbereichen ist auch hier nicht alles nur Schwarzweiß. Und sicherlich gibt es auch
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:falsche Vorstellungen darüber[...], was Ermittlungsbehörden überhaupt qua Gesetz dürfen und was nicht.
Empathische Kommunikation auf Augenhöhe ist vielleicht ein erster kleiner Schritt, falsche Erwartungshaltungen ohne Vertrauensbruch aufzulösen. Hilfreich wäre dabei auch mehr Zeit auf Behördenseite - was durch Personalmangel utopisch klingt. (Quellen zu Personalmangel + Elisabeth Schmidt siehe Eröffnungspost).


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12.09.2023 um 18:22
Jahrelanger vertuschter sexueller Kindesmissbrauch am UKS Homburg - Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, Eltern zu informieren

In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKS Homburg konnte ein Arzt 2010 bis 2014 Kinder missbrauchen, obwohl die Klinik schon seit 2011 informiert war. Die Eltern wurden selbst dann nicht informiert, als die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete. Publik wurde der Fall erst 2019 durch das WDR-Magazin "Monitor".
Moderator Restle:
"(…) Offenbar war da der Ruf eines Klinikums wichtiger als die Bedürfnisse minderjähriger Opfer. Schwer zu begreifen und für die Betroffenen noch schwerer zu verkraften."
Quelle: https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/klinik-missbrauch-saarland-100.html
Im "Monitor" Video + Transkript kommt u. a. auch ein ehrenamtl. Richter am bayerischen Verfassungsgerichtshof zu Wort, H. Wächtler:
"Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist eine Verletzung des Gesetzes und das ist eigentlich der schlimmste Vorwurf, den man einer Behörde machen kann. Sie muss die Betroffenen informieren, sie muss sie auch über Schadensersatzmöglichkeiten informieren. Sie muss sie über Hilfsmöglichkeiten informieren, sie muss ihnen Akteneinsicht über einen Anwalt gewähren."
Ergänzend ist hier noch ein Bericht über das Ergebnis der unabhängigen Aufklärungskommission. Disziplinarische Folgen hatte es für niemand. https://www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/sr-missbrauchsskandal-am-uks-kommission-registriert-dutzende-verdachtsfaelle-100.html


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 07:06
»Muss das Messer erst stecken, bevor ich keine Angst mehr haben muss?«, schrieb die Betroffene im Juli im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiel-29-jaehrige-aus-rendsburg-hatte-vor-ihrer-entfuehrung-vergeblich-um-hilfe-gebeten-a-71211cdd-880c-4c83-8159-a0b363d4f897

In diesem haarsträubenden Fall, über den der Spiegel berichtet, kam es am Ende zu einem filmreifen Showdown auf einem ehemaligen Militärgelände, bei dem der Nachsteller der 29-jährigen schließlich festgenommen wurde.

Hier waren Gefährderansprache, gerichtlich verfügtes Annäherungsverbot usw. für den Mann, der in keinerlei Vorbeziehung zu der Frau stand, offenbar nicht ausreichend, um die Frau zu schützen.

Die Frau machte anscheinend sogar über ein soziales Netzwerk auf ihre Notlage aufmerksam. Wenn die Behörden in diesem Fall alles ihnen mögliche und erlaubte getan haben sollten, sind natürlich auch die gesetzlichen Möglichkeiten auf ihre Wirksamkeit in solchen Fällen zu hinterfragen.

Kaum aushaltbar, dass eine Frau in Angst vor einem namentlich bekannten Täter leben musste, der bereits gewalttätig gegen sie geworden war.

Mag sein, dass hier das Problem nicht bei den Ermittlungen im engeren Sinne lag, aber dennoch ein beunruhigendes Geschehen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 11:51
@sallomaeander

Das Problem ist halt, dass die Gesetzeslage einfach nicht mehr hergibt und die Kapazitäten der Polizei keinen Schutz von Einzelpersonen zulassen. Tragisch, aber nicht zu ändern. Da hilft nur eines, versuchen die Situation zu verlassen, also wegzugehen an einen anderen Ort.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 13:16
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Tragisch, aber nicht zu ändern. Da hilft nur eines, versuchen die Situation zu verlassen, also wegzugehen an einen anderen Ort.
Wenn das Gesetz dahingehend geändert wird, dass der Täter akribisch nachweisen muss, dass er eine von ihm zuvor bedrohte, geschlagene, vergewaltigte Person nicht mehr bedroht, dann liegt die Beweislast bei dem Täter. Zur Zeit liegt die Beweislast bei dem Opfer. Das ist unerträglich!

Es ist unerträglich, dass das Opfer wegziehen muss! Das Gesetz muss vorsehen, dass ein Mensch, der einen anderen Menschen so drangsaliert und letztlich mit dem Tode bedroht, wegzieht. Und danach muss er dauerhaft beweisen bis an sein Lebensende, dass er dieser Person nicht mehr nachstellt. Für mich haben solche Personen die Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Opfer durch ihr Verhalten bis an ihr Lebensende verloren. Und jeder, der nachdenkt, wird zu dem Ergebnis kommen, dass ein solcher Mensch, der nichts anderes im Sinn hat, als einer Person nachzustellen, als nächstes ihn selbst oder seine Familie, Freunde oder Bekannten oder irgendeine andere Person als nächstes Opfer auswählt.

Wenn ein Annäherungsverbot ausgesprochen wird, dann muss der Staat auch dafür sorgen, dass es eingehalten wird. Wenn klar ist, dass ein Mensch zu Sexualstraftaten neigt, dann muss er eine Fußfessel tragen.

Heute, am 14.09.2023, gibt es schon die nächste Nachricht über einen weiteren dreisten Sexualstraftäter, kaum dass die Nachricht über den Einsatz eines SEK-Teams zur Befreiung der 29-jährigen Sex-Geisel verklungen ist:
Mädchen (10) in Edenkoben entführt – Sexualstraftäter weigerte sich, Fußfessel zu tragen
Quelle: https://www.ludwigshafen24.de/region/maedchen-10-edenkoben-entfuehrt-sexualstraftaeter-entlassen-elektronische-fussfessel-weigerung-92517203.html

Das Gesetz muss viel härter vorgehen gegen solche Täter. Dazu benötigt es entsprechende Gesetze. Und nein, die Gesellschaft muss solche Täter nicht aushalten. Umgekehrt wird es logisch: Wenn sich jemand gemeinschaftsschädigend verhält, dann muss er es aushalten, eine Fußfessel zu tragen und wenn er es nicht macht, kommt die nächste klare Strafe.

Zur Zeit liegen alle Rechte bei dem Täter. Das ist ein Ungleichgewicht, dass dringend geändert werden muss. Dem Opfer sind umfangreiche Rechte zuzugestehen und dem Täter umfangreiche Pflichten mit einer klaren Staffelung von immer weiter zwingenden Strafmaßnahmen.

Ich bin auch für Resozialisierung, aber mit Fußfessel und anderen Maßnahmen. Der Täter sollte an seiner Tat genauso lange tragen wie das Opfer, das lebenslang von Erinnerungen heimgesucht wird.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 13:37
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Wenn das Gesetz dahingehend geändert wird, dass der Täter akribisch nachweisen muss, dass er eine von ihm zuvor bedrohte, geschlagene, vergewaltigte Person nicht mehr bedroht, dann liegt die Beweislast bei dem Täter. Zur Zeit liegt die Beweislast bei dem Opfer. Das ist unerträglich!
Ein derartiger Nachweis dürfte kaum umsetzbar sein. Oder wie soll der aussehen? :D
Damit erübrigt sich eine entsprechende Gesetzgebung.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Wenn ein Annäherungsverbot ausgesprochen wird, dann muss der Staat auch dafür sorgen, dass es eingehalten wird. .
Der Staat muss gar nichts. Oder soll er die bedrohte Person rund um die Uhr bewachen?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 14:29
Zitat von emzemz schrieb:Ein derartiger Nachweis dürfte kaum umsetzbar sein. Oder wie soll der aussehen? :D
@emz

Statt dass das Opfer umziehen muss, muss der Täter umziehen. Diesen Nachweis gibt der Täter bei der Polizei ab. Wenn er nicht umzieht, geht von ihm eine Bedrohung aus und er wandert in den Knast. Wenn Gesetze eindeutig gefasst sind ohne Schlupflöcher für Täter, dann wird auch der Staat entlastet. Falls der Täter keine Wohnung findet: ich wäre dafür, dass man den Tätern dann in einem Täterhaus eine Wohnung zuweist, die er solange haben kann, bis er eine für ihn passende Wohnung in dem Ort findet. Warum sollen sich Frauen im Frauenhaus verstecken müssen? Täter können dann auch mal in ein Täterhaus gehen, wenn sie es nicht schaffen, selbst umzuziehen in einen Ort, der z. B. 600 km entfernt vom Opfer ist. Warum sollen Frauen immer so flexibel sein, sich räumlich verändern und in Frauenhäuser ziehen oder ständig auf der Flucht vor einem Täter sein und womöglich noch mehrmals umziehen, während Täter einfach so weitermachen können wie bisher?

Wenn der Täter umgezogen ist: Mit einer Fußfessel wäre dann auch zu sehen, ob er sich dem Opfer wieder nähert. Nähert er sich, ich stelle mir vor, dass da dann rote Alarmzeichen aufblinken und ein Signal ertönt, wenn er 100 km Distanz zum Opfer unterschreitet. Dann gibt es Gefängnis und zwar ohne langen Prozess, denn die Fußfessel ist Beweis genug. Wie sonst soll ein Opfer vor einem Täter geschützt werden? So ein Täter geht dann sofort in U-Haft und innerhalb einer Woche wird der Beweis der Fußfessel geprüft und fertig. Ja, so ein Täter lebt dann eingeschränkt sein Leben lang, was aber ja mit seiner Tat zu tun hat.

Ich habe es gründlich satt, welche Rechte auf der einen Seite den Tätern eingeräumt werden und welche Pflichten auf der anderen Seite den Opfern, die heute die Beweislast tragen.
Zitat von emzemz schrieb:Der Staat muss gar nichts. Oder soll er die bedrohte Person rund um die Uhr bewachen?
Der Täter muss überwacht werden, nicht das Opfer. Täterüberwachung ist viel effektiver. Denn von einem Täter können 10 Opfer bedroht werden. Man muss also nur den einen Täter überwachen und nicht die 10 Opfer.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 14:36
@Füchschen

Tja. Die ganzen Fantasien scheitern, neben vielen anderen Punkten, in diesem Fall schon daran, dass hier noch gar keine Verurteilung vorlag.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 14:40
Der Täter von Edenkoben scheint an seiner SV zu arbeiten. Anders kann ich mir das unkooperative Verhalten eines einschlägig verurteilten Sexualverbrechers nicht erklären.

Es kann und darf in einem Rechtsstaat mMn nicht sein, dass renitente und notorische Gesetzesbrecher den Staat und die Gesellschaft auf die im verlinkten Artikel beschriebene Weise vorführen. Eine Führungsaufsicht nach verbüßter Strafe muss auch mit den entsprechenden Konsequenzen durchgesetzt werden können.
Zitat von simiesimie schrieb:Tja. Die ganzen Fantasien scheitern, neben vielen anderen Punkten, in diesem Fall schon daran, dass hier noch gar keine Verurteilung vorlag.
Lag doch von der letzten Tat vor. Was @Füchschen hier schreibt, kann man nicht einfach als "Fantasie" wegwischen. Auflagen werden nicht zum Spaß oder aus Schikane vorgenommen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 14:43
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Was @Füchschen hier schreibt, kann man nicht einfach als "Fantasie" wegwischen. Auflagen werden nicht zum Spaß oder aus Schikane vorgenommen.
Doch. Es sind Fantasievorstellungen, da sie in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung verstoßen.


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