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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

234 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Todesfall, Vertuschung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 13:48
Hallo,
Schwerpunkt dieses Threads ist die Frage, was Opfer von Straftaten oder deren Angehörige bzw. Hinterbliebene unternehmen können, wenn sie den Eindruck haben, dass in ihrem Fall die zuständige Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft nicht ausreichend ermittelt, Fehler macht oder sogar Fehler vertuscht hat. Welche Fälle gibt es? Ist bekannt, was die Betroffenen unternommen und erreicht haben? Ideal wäre es, wenn hier auch Fachkenntnisse eingebracht würden (z. B. juristische, kriminalistische, psychologische).
Gemeint sind damit allgemeine Informationen. Persönliche Einzelfall-Beratung dürfte gegen die Allmystery-Regeln verstoßen.

Es muss sich nicht nur um schwerste Verbrechen oder um schlagzeilenträchtige Straftaten handeln. Zum Beispiel auch für Betrugs- oder Einbruchsopfer kann es eine Zusatzbelastung sein, wenn das Vertrauensverhältnis zu denjenigen Behörden gestört ist, von denen sie sich Hilfe erhofften.
Auch gibt es Fälle, in denen Angehörige oder Hinterbliebene von einem Verbrechen überzeugt sind, während die Ermittler von freiwilligem Verschwinden, Suizid oder alleinverursachtem Unfall des Opfers ausgehen.

Die meisten Betroffenen werden ihre Vorwürfe kaum beweisen können. Wiederum sind sicherlich nicht alle Vorwürfe begründet. Z. B. müssen auch Ermittler rechtliche Grenzen beachten, wie die Unschuldsvermutung.
Auch führen Personalmangel und fehlende Infrastruktur zu Ermittlungsstau:
Fachkräftemangel - Gewerkschaften warnen vor »Personalkollaps« im öffentlichen Dienst
Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/fachkraeftemangel-gewerkschaften-warnen-vor-personalkollaps-im-oeffentlichen-dienst-a-5e9b4775-5763-4196-86f6-9494fac7e664

Nicht auszuschließen ist auch, dass für manche Hinterbliebene der Gedanke, ein geliebter Mensch könnte den Freitod gewählt haben, unerträglich ist.

Jedenfalls werden sich Laien trotz berechtigter Vorwürfe ohne mindestens juristischen Beistand kaum wehren können. Das kann sich nicht jeder leisten.

Bedingung der Allmystery-Verwaltung ist, in diesem Thread keinen bestimmten Fall zu sehr in den Mittelpunkt zu rücken. Das u. g. gut dokumentierte Beispiel soll hier vor allem stützen, warum man m. E. solchen Vorwürfen mehr Beachtung schenken sollte:

Über entsprechende traumatische Erfahrungen in der eigenen Familie berichtete der ehemalige Hamburger LKA-Chef Wolfgang Sielaff in Interviews. Nach seiner Pensionierung lösten er und sein Team den Vermisstenfall seiner 1989 verschwundenen Schwester nach fast 30 Jahren. (Threads Die Göhrde-Morde und Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W. )
Herr Sielaff war im Jahr 2003 nach seiner Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg erschüttert. Er hatte so erfahren, dass überhaupt keine Ermittlungen zum Verschwinden seiner Schwester mehr erfolgt waren. Außerdem waren alle Beweismittel vernichtet.
Auf Fragen, was die Ungewissheit mit einem Menschen macht, antwortete er:
Das war eine schlimme Zeit für uns alle. Angehörige und Hinterbliebene sind schließlich auch Opfer! Wenn ein schweres Verbrechen in eine Familie einschlägt, dann gerät das ganze Leben aus den Fugen (…).
Auch langfristige Auswirkungen beschrieb er: Die Tochter des Opfers leide bis heute schwer, auch, weil ihr Vater verdächtigt wurde.
Wir als Familie konnten uns nicht mit dem offenkundigen Verbrechen auseinandersetzen und es verarbeiten. Meine Mutter hat 20 Jahre lang gehofft, dass sich die Tür öffnet und ihre Tochter hereinkommt. Sie hat in ihrer Verzweiflung zwei Suizidversuche unternommen.
Quelle Interview 1: https://www.n-tv.de/leben/Als-das-Profiling-in-Deutschland-entstand-article22179374.html

Die Frage, ob sein Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert sei, verneinte er, fasste aber seine Vorwürfe zusammen:
Es hat damals allerdings ein großes Versagen von Polizei und Staatsanwaltschaft gegeben. Ein derartiges Maß an Desinteresse, Unterlassungen, Versäumnissen und Fehlentscheidungen ist mir noch nicht untergekommen. Fehlerkultur oder Selbstkritik? Fehlanzeige.
Quelle Interview 2: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/das-geheimnis-des-totenwaldes/hintergrund/das-geheimnis-des-totenwaldes-eiskalte-spur-interview-wolfgang-sielaff100.html

Allein auf Allmystery gibt es einige weitere Beispiele, z. B.:
Im Mordfall Elisabeth Schmidt hat die Polizei nicht die Brandwohnung versiegelt. Als das Obduktionsergebnis feststand, war die Wohnung schon ausgeräumt und somit eventuelle Beweise vernichtet.
Die Ermittlungen im Fall Der rätselhafte Tod der Schülerin Sajira S. in Lindau am Bodensee wurden eingestellt. Die Familie glaubt nicht an einen Selbstmord.
Ähnlich geht es auch der Familie im Fall einer ertrunkenen Rettungsschwimmerin. Thread Rätselhafter Todesfall am Bodensee - Isabelle Kellenberger

Sicherlich gibt es auch Beispiele, zu denen kein Thread existiert.
Es würde mich freuen, wenn dieser Thread euer Interesse weckt und vielleicht auch mancher Beitrag nützlich für Betroffene wäre.

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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 14:26
@watnu
Dir geht es um Fälle, in denen noch kein Täter ermittelt wurde? Habe ich das richtig verstanden?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 14:30
Zitat von jacki79jacki79 schrieb:@watnu
Dir geht es um Fälle, in denen noch kein Täter ermittelt wurde? Habe ich das richtig verstanden?
Nein, ansonsten wäre der Fall von Kurt-Werner Wich nicht erwähnt worden. Hätte hier die Behörden ordentliche Arbeit erledigt wären vermutlich noch einige Menschen am Leben.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 14:31
Ich hatte mal in einem Podcast davon gehört, dass sich Opfer, z.B. von häuslicher Gewalt, in einem rechtsmedizinischen Institut, untersuchen lassen können und gleichzeitig Spuren gesichert und archiviert werden. Für den Fall, dass das Opfer später doch noch Anzeige erstatten möchte, auf jeden Fall eine gute Sache.


https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/bundeslaender/hessen/frankfurt-am-main/was-tun/untersuchung-mit-spurensicherung/#:~:text=Es%20besteht%20keine%20Anzeigepflicht%20f%C3%BCr,Arzt%2C%20was%20Sie%20tun%20wollen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 14:38
Harry Wörz ist auch so ein Fall, da hat sich die Polizei echt nicht mit Ruhm bekleckert. Der Fall hat mich damals bis ins Mark erschüttert. Und trotz Freispruch nach etlichen Jahren, ist Herr Wörz bis heute nicht wieder richtig angekommen im Leben. Das ist für mich ein Skandal.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 14:49
Zunächst einmal sollten die Opfer von Straftaten, wenn möglich, diese auch zeitnah anzeigen. Da können dann etwaige Spuren gesichert werden. Halte ich persönlich für ganz wichtig, wenn man an einer Aufklärung interessiert ist.
Läuft die Aufklärung nicht wunschgemäß, ist es wahrscheinlich keine gute Idee als Laie gleich mal die Kompetenz der Ermittler anzuzweifeln. Es könnte ja auch an überzogenen Wünschen/Erwartungen/Vorstellungen des Opfers liegen.
Kontrolliert wird die Polizei eigentlich durch die Staatsanwaltschaft, allerdings birgt die enge berufliche Verzahnung auch Gefahren. Quis custodit custodes?
Wenn man eng zusammenarbeitet, kann man auch mal auf einem Auge blind werden. Ich glaube als Laie fällt es schwer da noch durchzublicken. Wahrscheinlich ist man gut beraten sich anwaltlich vertreten zu lassen.
In Fällen, in denen die Finanzen nicht ausreichen kann meines Wissens Prozesskostenhilfe beantragt werden. Allerdings gibt es auch da Bedingungen, die zu erfüllen sind.
Psychische Probleme, resultierend aus der erlittenen Straftat sollten begleitend mit dafür geschulten Pychologen etc. aufgearbeitet werden.
Kurz zusammengefasst: Hilfe holen, umgehend.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 15:00
@watnu
@mjk-17

Nun, die Fragestellung ist sehr komplex.
Gibt es einen verurteilten Täter, gäbe es "Restorative Justice", also den Täter-Opfer-Ausgleich. Der Weiße Ring bietet Opfern Unterstützung. Und über Opferhilfestellen kann man ein schriftliches Auskunftsersuchen stellen, dass man informiert wird, wenn der verurteilte und inhaftierteTäter in den offenen Vollzug verlegt wird, Lockerungen erhält oder entlassen wird.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 15:25
Zitat von watnuwatnu schrieb:Schwerpunkt dieses Threads ist die Frage, was Opfer von Straftaten oder deren Angehörige bzw. Hinterbliebene unternehmen können, wenn sie den Eindruck haben, dass in ihrem Fall die zuständige Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft nicht ausreichend ermittelt, Fehler macht oder sogar Fehler vertuscht hat. Welche Fälle gibt es? Ist bekannt, was die Betroffenen unternommen und erreicht haben?
Da könnte ich so manchen Fall anführen, wo sich die Angehörigen der Opfer nicht nach ihren Vorstellungen von den Ermittlungsbehörden beachtet und betreut fühlen. Das Problem dabei ist, dass die Öffentlichkeit immer nur die eine Sicht zu erfahren bekommt, nämlich die der Famiien, die Behörden allerdings keine Möglichkeit haben, sich gegen diese Anschuldigungen ebenso öffentlich zur Wehr zu setzen und den wahren Sachverhalt zu schildern.

Eine solche einseitige Diskussion wird zu nichts führen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 16:23
Hallo @all und Danke für euer Interesse. Manche Frage an mich wurde inzw. beantwortet, auch danke dafür.

Wenn man z. B. in Medien über (vermeintliche) Justizirrtümer liest, geht es meistens um die Täter. Hier möchte ich die Perspektive der Opferseite beleuchten.
Bitte habt etwas Geduld, ich bin neu und muss mich noch zurechtfinden. Wie man zitiert, habe ich herausgefunden. @emz ist mein erster Versuch (s. u. :-) Wie man einem Mitglied antwortet oder es anspricht, habe ich noch nicht herausgefunden.
Zitat von emzemz schrieb: (...) die Behörden allerdings keine Möglichkeit haben, sich gegen diese Anschuldigungen ebenso öffentlich zur Wehr zu setzen und den wahren Sachverhalt zu schildern.

Eine solche einseitige Diskussion wird zu nichts führen. (...)
Zur Vermeidung von Einseitigkeit hatte ich Gründe und Grenzen genannt, die Ermittlern gesetzt sind. Und ich hatte geschrieben, dass u. a. kriminalistisches oder psychologisches Fachwissen hier wünschenswert ist. Besseres Verständnis für die Behördenarbeit kann Betroffenen unter Umständen auch helfen oder das Vertrauen wieder herstellen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 16:36
Zitat von watnuwatnu schrieb:Besseres Verständnis für die Behördenarbeit kann Betroffenen unter Umständen auch helfen oder das Vertrauen wieder herstellen.
Das ist aber Sache der Betroffenen, inwieweit sie bereit sind, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
Dafür gibt es kein Patentrezept bzw. "kriminalistisches oder psychologisches Fachwissen", das dabei hilft.
Hilfreich ist auch:
Zitat von emanonemanon schrieb:Wahrscheinlich ist man gut beraten sich anwaltlich vertreten zu lassen.



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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 16:38
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wenn man z. B. in Medien über (vermeintliche) Justizirrtümer liest, geht es meistens um die Täter.
@watnu
Das ist nicht verwunderlich. Medien wollen mit ihren Inhalten Geld verdienen und da müssen sie schon bestimmte Arten der Berichterstattung wählen, um möglichst viele Konsumenten zu erreichen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 19:40
Zitat von emzemz schrieb:Eine solche einseitige Diskussion wird zu nichts führen.
Na ja, es muss ja nicht einseitig bleiben, wenn man die Rahmenbedingungen auf Ermittlerseite mit einbezieht und die entsprechenden Rechtsgrundlagen (StPO) und Dienstvorschriften vorstellt. Wenn man die Möglichkeiten auf der einen Seite (Ermittlungsbehörde) und die Erwartungen/Rechte auf der anderen Seite (Opfer, Hinterbliebene) ins Verhältnis setzt, gelingt möglicherweise eine Diskussion auf Sachebene. Sich oberflächlich mit Ermittler- und/oder Behördenversagen zu beschäftigen scheint mir nicht ausreichend, da zunächst zu klären wäre, aufgrund welcher Sachlage und im Kontext welcher Ermessensspielräume (Rechtsrahmen) etwaige Fehlentscheidungen und Versäumnisse zustande gekommen sind. Theoretisch müsste man die Akten analysieren, um entsprechende Schlüsse ziehen zu können. Akteneinsicht kann aber nur ein Anwalt beantragen und nehmen. Solche Informationen erhält man nicht aus Presseartikeln, da bräuchte es Leute die sich mit Strafprozessrecht und Befugnissen etc. auskennen und entsprechende Fachartikel und Fallbeispiele parat haben. Die Opfer-/Hinterbliebeneninteressen wertzuschätzen und ihnen mehr Aufmerksamkeit einzuräumen, finde ich grundsätzlich ein unterstützenswertes Anliegen. Es wäre vllt ratsam, das Thema systematisch und nicht unbedingt fallbezogen anzugehen. Zum Beispiel, welche Beratungsmöglichkeiten es für Opfer und Hinterbliebene gibt, wer im Zweifelsfall die Anwaltskosten für eine Akteneinsicht übernimmt, welche Beschwerdemöglichkeiten und -instanzen es gibt, wie die Erfolgsaussichten sind, welche Unterstützerinnen und Unterstützer es gibt etc.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 20:30
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Theoretisch müsste man die Akten analysieren, um entsprechende Schlüsse ziehen zu können. Akteneinsicht kann aber nur ein Anwalt beantragen und nehmen.
Aber so ein Anwalt hat keinen Anspruch auf komplette Akteneinsicht.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 20:36
Zitat von F.EinstoffF.Einstoff schrieb:Medien wollen mit ihren Inhalten Geld verdienen und da müssen sie schon bestimmte Arten der Berichterstattung wählen, um möglichst viele Konsumenten zu erreichen.
Und es muss ja auch bei der Berichterstattung irgendetwas herauskommen, das interessant und möglichst sensationell ist. Wenn man z. B. eine Reportage über einen ungeklärten Fall macht der von den Ermittlern mit großer Wahrscheinlichkeit als Unfall eingestuft wurde, dann lockt man doch keinen Hund damit hinter den Ofen hervor, dass da eben jemand besoffen eine Klippe hinuntergefallen ist - nein, da muss natürlich ein Mörder her und am besten noch ein Skandal, weil die Polizei nicht richtig ermittelt hat oder (noch besser) irgendwie von der politisch einflussreichen Familie des Täters daran gehindert wurde.

Und wenn dann noch die Familie des vermeintlichen Opfers nicht glauben mag, das das "doch immer so ordentliche" Kind sich zugesoffen hat und auch noch ein geschäftstüchtiger Anwalt oder gar ein halbseidener "Privatermittler" mitmischt, ist doch klar, in welche Richtung das geht....

Damit will ich keineswegs behaupten, dass es solche Skandale nicht auch wirklich gibt, aber nicht alles, was die Medien zum Skandal aufbauen, ist auch einer. Und nur weil die Angehörigen etwas glauben (wollen), muss es nicht unbedingt wahr sein.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 20:50
Zitat von emzemz schrieb:Aber so ein Anwalt hat keinen Anspruch auf komplette Akteneinsicht.
Das stimmt nicht. Die Verteidigung hat grundsätzlich umfassende Akteneinsicht nach Abschluß der Ermittlungen. In bestimmten Fällen kann Akteneinsicht teilweise oder ganz versagt werden (§ 147 Abs. 2 StPO). Die Entscheidung zur Versagung ist gerichtlich überprüfbar. Das gilt selbst für die Einsicht in die Spurenakten.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 21:15
Zitat von PeterWimseyPeterWimsey schrieb:emz schrieb:
Aber so ein Anwalt hat keinen Anspruch auf komplette Akteneinsicht.

Das stimmt nicht. Die Verteidigung hat grundsätzlich umfassende Akteneinsicht nach Abschluß der Ermittlungen.
Aber sicher stimmt das, was ich schrieb.

Erkenne den Unterschied zwischen "komplett" und "umfassend".
Sowie den Unterschied zwischen "Verlauf" und nach "Abschluss" der Ermittlungen.

Wenn du dich auf § 147 Abs. 2 StPo beziehst, so darf ich hieraus zitieren:
(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
Was jetzt rein gar nichts mit der Opferseite im Zusammenhang mit einer Straftat zu tun hat.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 21:48
Zitat von PeterWimseyPeterWimsey schrieb:Das stimmt nicht. Die Verteidigung hat grundsätzlich umfassende Akteneinsicht nach Abschluß der Ermittlungen.
Ja, die Strafverteidigung schon. Aber es geht hier um die Akteneinsicht von Opferanwälten/Nebenklägern und Hinterbliebenen als mittelbar Betroffenen einer Straftat.
(1) Für den Verletzten kann ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. In den in § 395 genannten Fällen bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht.

(2) Die Einsicht in die Akten ist zu versagen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen. Sie kann versagt werden, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, gefährdet erscheint. Sie kann auch versagt werden, wenn durch sie das Verfahren erheblich verzögert würde, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft in den in § 395 genannten Fällen den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat. Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/406e.html
Fakt ist, dass Akteneinsicht dem Verletzten nicht im selben Umfang gewährt wird, wie dem Beschuldigten (Quelle: StPO Kommentar Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., 1995, S.1153ff.). Es besteht ein deutliches Missverhältnis, wobei die Täterseite im Vorteil ist.

§ 406e Akteneinsicht (StPO) gilt meiner laienhaften Meinung nach aber ohnehin nur, wenn es zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren kommt. Aber wie sieht es bei langjährigen Vermisstenfällen oder ungeklärten Verbrechen aus? Wenn die Ermittlungen ergebnislos eingestellt worden sind? Existiert dann auch ein Rechtsanspruch der Opfer/Hinterbliebenen auf Akteneinsicht? Denn wer sonst (außer vllt noch Journalisten) hätte ein Interesse daran, Ermittlungsfehler und Versäumnisse aus den Akten zu extrahieren?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

06.09.2023 um 23:11
Zitat von emanonemanon schrieb:Es könnte ja auch an überzogenen Wünschen/Erwartungen/Vorstellungen des Opfers liegen.
In erster Linie sollte man verstehen, dass die Ermittler und Strafverfolger weder im Auftrag der Opfer noch von dessen Angehörigen arbeiten.
Natürlich haben Opfer und Hinterbliebene von Opfern von Straftaten ein großes Interesse daran, dass eine Tat aufgeklärt wird und der Täter eine gerechte Strafe bekommt.
Und dieses Interesse deckt sich natürlich auch in weiten Bereichen mit dem Interesse der Gesellschaft, die ebenfalls ein sehr großes Interesse daran hat, das Straftaten aufgeklärt werden - um den Täter bestrafen zu können, eine abschreckende Wirkung gegenüber weiteren Straftaten zu haben, um die Mitglieder vor weiteren Taten eines best. Täters zu schützen, um einem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden genüge zu tun, um den Rechtsfrieden zu gewährleisten, um ein bestimmtes Maß an Sicherheitsempfinden zu gewähren....

Aber es ist eben nicht so, dass die ermittelnden Behörden gegenüber den Angehörigen oder den Opfern zur Rechenschaft verpflichtet sind, dass sie ihre Arbeit von diesen beurteilen lassen müssen, dass sie von diesen Arbeitsaufträge entgegennehmen müssten, oder dass das, was ein Opfer oder ein Angehöriger sich wünscht, in irgendeiner Weise die Ermittlungen oder die Rechtssprechung haben dürfte.

Opfer/Angehörige haben zum einen (meistens) überhaupt keine Fach- und Sachkenntnis im Bereich von kriminalistischen Ermittlungen und Rechtssprechung. Sie kennen den Sachverhalt nur aus einer einzigen, nämlich ihrer Perspektive. Wie sollen sie da überhaupt in der Lage sein, Ermittlungsmethoden, -entscheidungen oder -ergebnisse zu beurteilen, geschweige denn sinnvoll anzuleiten?!?!
Zum anderen kann es doch nicht sein, dass z. B. im Falle eines Mordes, bei dem das Opfer engagierte Angehörige hat, die jeden zweiten Tag nachfragen, "ob es denn schon etwas neues gibt", engagierter, intensiver, aufwendiger ermittelt wird als im Falle eines vereinsamten Obdachlosen, der weder Familie noch Freunde hat, die den Ermittlern mal Feuer unterm Hintern machen.

Ich muss sagen, dass mir diese in der Öffentlichkeit ausgetragene Ermittlerschelte durch Angehörige gehörig auf den Keks geht. Will denn ernsthaft jemand, dass die Polizei das ganz große Besteck auffährt, wenn eine Mutter auf einer Polizeiwache aufschlägt, und dort ihre 21-jährige Tochter als vermisst melden will, weil diese am Vormittag nicht in der Schule erschienen ist und seit 12 Stunden nicht ans Handy geht?

Ich denke schon, dass Opfer und Angehörige besser betreut werden müssten. Aber ich sehe das nicht als Aufgabe der Ermittlungsbehörden und ich sehe auch nicht, dass eine bessere Betreuung darin bestehen sollte oder könnte, sie enger in die Ermittlungen einzubinden!

Wer gerne mal eine Straftat aus der Sicht eines Opfers betrachten möchte, dem empfehle ich die kürzlich veröffentlichten Sonderfolgen des Podcasts "Verurteilt". Wenn man sich das anhört, bekommt man schon eine Vorstellung davon, welche Konsequenzen eine Straftat für das Leben eines Opfers von Gewalt haben kann und auch, dass das Opfer damit sehr alleine und hilflos dasteht.

https://www.ardaudiothek.de/episode/verurteilt-der-gerichtspodcast/verurteilt-spezial-1-der-weg-des-opfers-die-tat/hr/94701170/


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

07.09.2023 um 00:02
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich denke schon, dass Opfer und Angehörige besser betreut werden müssten. Aber ich sehe das nicht als Aufgabe der Ermittlungsbehörden und ich sehe auch nicht, dass eine bessere Betreuung darin bestehen sollte oder könnte, sie enger in die Ermittlungen einzubinden!
Und um auf den Fall einzugehen, den du gerade ansprachst:
Wenn dann der Anwalt schon Einsicht in einen Teil der digitalisierten Akten bekommt, aber moniert, dass er keine Einsicht in die Spurenakten erhält, und dann anregt, man solle besagte Mutter in die Ermittlungen der BAO Cold Case einbinden, denn sie meint, keiner kenne den Fall so gut wie sie, dann ist es halt nicht mögich, auf diese Bedürfnisse der Angehörigen einzugehen und ihnen das Misstrauen in die Arbeit der Ermitter zu nehmen. Dann bleibt es eben bei den immer wieder vorgetragenen Vorwürfen zu den Ermittlungspannen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

07.09.2023 um 00:39
Zitat von emzemz schrieb:und dann anregt, man solle besagte Mutter in die Ermittlungen der BAO Cold Case einbinden, denn sie meint, keiner kenne den Fall so gut wie sie
Was ja durchaus auch stimmen mag. Und jetzt? Geht halt nicht aus formalen Gründen!


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