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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

94 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Kinderpornografie, Bestechlichkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

04.02.2024 um 07:36
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 30.01.2024:Wird die Öffentlichkeit im gleichen Maße über diesen Prozess bezüglich Kinderpornografie informiert werden wie in Kinderpornografie-Fällen, in denen es nicht um die Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit eines Polizeibeamten geht?
Wenn der Prozess öffentlich ist, was ich vermute, auf jeden Fall. Warum auch nicht?
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 30.01.2024:Werden wir überhaupt irgendetwas Substantielles über die Bestechung an sich erfahren, da es ja um die Verletzung eines Dienstgeheimnisses der Polizei geht. Andersherum gefragt: Verletzt eine Berichterstattung in den Medien das Dienstgeheimnis der Polizei, zumal die Vorwürfe schwer wiegen?
Es ist möglich, bei Prozessen auch zum Teil die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn z.B. über bestimmte Dinge gesprochen wird, die einen besonderen Geheimhaltung bedürfen oder wenn es um Minderjährige geht. Das wird das Gericht sicher beachten.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 30.01.2024:Was sind das für Männer, die ihren Beruf als Polizeibeamter aufs Spiel setzen durch Bestechung, den Besitz und Vertrieb von Kinder- bzw. Jugendpornografie und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen?
Männer, von denen man das eigentlich nicht denken würde. Aber von wem kann man sich so etwas überhaupt vorstellen?
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 30.01.2024:Ist es einer Frau möglich zu erkennen oder zu ahnen, dass ihr Liebhaber heimlich Sexvideos von ihr dreht?
Je nachdem, wie die Kamera(s) platziert sind, wohl nicht.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Dazu stellen sich Fragen:
- Konnten die Frauen gefunden und dazu befragt werden
Richtig. Nur diese Geschädigten können dazu etwas sagen.
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Wenn er dabei seine Uniform trug, deutet das darauf hin, dass das spontan während seiner Dienstzeit passierte
Warum? Es könnte doch bei ihm zu Hause geschehen sein. Da könnte er auch die versteckten Kameras angebracht haben.
Während der Dienstzeit müsste er doch jederzeit damit rechnen, dass ein/e andere/r Kolleg:in rein kommt.
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Vielleicht hat er ihnen versprochen, dass sie sich auf diese Art von einer "Anzeige" oder polizeilichen Maßnahmen befreien können.
Das wäre dann natürlich ein weiterer Straftatbestand.
Davon wurde in der Berichterstattung allerdings nichts gesagt. Die Kommentatorin sagte, dass der Betreffende möglicherweise mit diesen Videos bei Kollegen "hausieren" gegangen sei.
Darunter kann man sich einiges vorstellen, aber man könnte auch daneben liegen. Daher sollte die Verhandlung abgewartet werden, wo das geklärt werden wird.
Zitat von heiduaneheiduane schrieb:Polizisten gehen doch auch mit ihrer Dienstkleidung nach Hause, oder irre ich mich da?
Das ist unterschiedlich, manche ziehen sich zu Hause um, andere auf der Dienststelle. Das ist sicher sehr individuell. Wer z B. mit dem Fahrrad oder Motorrad kommt wird sich auf der Dienststelle umstrippen.
Zitat von emzemz schrieb:Polizisten fahren in der Bahn kostenlos, wenn sie das in Uniform machen.
Auf jeden Fall gibt es Frauen, die total auf Uniformen stehen und abfahren. Und wenn der junge Polizist vielleicht noch recht fesch aussah, könnte ich mir vorstellen, dass er Erfolge bei den Damen hatte. Das ist ja auch nicht verwerflich. Wenn er zu Hause privat seine Uniform trägt, vielleicht sogar auf den Wunsch der Dame - das muss er ja keinem erzählen und dann bekommt es keiner mit.
Da hat er sich mit den Videos nun wohl selbst ins "Knie gefickt"...
Allerdings die Aufnahmen ohne Wissen der Gefilmten anzufertigen und dann natürlich, das anderen zu zeigen, das ist ungesetzlich.
Und rein menschlich gesehen schon ekelhaft.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 30.01.2024:Warum erfahren wir den Vornamen und eventuell den ersten Buchstaben des Nachnamens des Polizeibeamten nicht? Ist es richtig so, dass wir den Namen nicht erfahren? Wann werden wir den Namen erfahren?
Warum reitest Du so darauf herum? Glaubst Du, diese Person zu kennen? Ansonsten ist es doch Wurscht, ob der Betreffende Sven R. heißt, Erkan Y., Kurt B. oder Andrea M. Oder?
Wer sich dafür interessiert, kann doch die Verhandlung besuchen, wenn diese öffentlich ist.
Dann sollte man besser früh kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Verhandlung lokal großes Interesse erweckt und die Plätze schnell besetzt sein werden.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 31.01.2024:Es geht in der Anklage um drei Anklagefelder, die man, um diesen Polizeibeamten zu beurteilen, auch immer zusammen nennen muss.
1) Besitz und Vertrieb von Kinder-/ Jugendpornografie
2) Bestechung
3) Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen
Zu 1) der Tatbestand ist Verbreitung von

Zu 2) Verwechsele nicht Bestechlichkeit mit Bestechung. Der Angeklagte selbst hat ja nicht bestochen.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 31.01.2024:Gegen Geld die Datenbanken der Polizei durchsuchen! Sensible Daten nach draußen tragen!
Es gab zurückliegend schon Fälle, wo festgestellt wurde, dass unberechtigt Daten abgefragt wurden. Das wurde bei datenschutzrechtlichen Überprüfungen festgestellt und dann wurden auch Verfahren eingeleitet. Jeder Benutzer hat ja eine eigene Kennung.
Möglicherweise sind die Aktionen des Betreffenden dadurch aufgefallen. Oder zusätzlich aufgefallen.
Ich möchte aber hier nicht herumspekulieren.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 31.01.2024:Ich finde, es müssen ganz deutlich die Themen genannt werden, um die es bei dem Treiben des der Bestechung angeklagten Beamten ging.
Bestechlichkeit
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 31.01.2024:der beschuldigte Polizeibeamte wird alles tun mit seinem Anwalt, damit die Klage abgewiesen wird.
Darum geht es jedem Beschuldigten und seinem Verteidiger. Das ist die Aufgabe des Strafverteidigers. Der Beschuldigte hier hat eine Menge zu verlieren. Möglicherweise hat er "nur" Polizist gelernt und sonst keinen anderen Beruf. Da geht es um seine Existenz.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 31.01.2024:Andererseits frage ich mich, ob es möglich ist, dass so nachlässig ermittelt wird, dass dann die Klage abgewiesen werden kann. Das glaube ich nicht.
Davon gehe ich auch nicht aus. Eine Anklage wird ja erst erhoben, wenn genug belastendes Material zusammen getragen worden ist. Erst dann wird eine Hauptverhandlung eröffnet. Ansonsten würde diese abgelehnt. Wenn ich es richtig deute, wurde seit 2022 ermittelt.
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Sein Beruf dürfte alles in allem in Zukunft passé sein
Auf jeden Fall. Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 11 Monaten verurteilt wird, muss er aus dem Dienst entlassen werden. Seine Besoldungsstelle muss ihn bei der Rentenversicherung nachversichern, denn Ansprüche auf Alimentation durch den Staat durch eine Pension hat er verwirkt. Eventuell muss er auch Bezüge zurückzahlen. Es könnte durchaus sein, dass sein Gehalt während der Suspendierung weiter überwiesen wurde. Das weiß ich natürlich nicht. Aber bis zu einer gerichtlichen Feststellung seiner Schuld:
Zitat von emzemz schrieb:Die Unschuldsvermutung gilt so lange, bis ein Urteil ergangen ist.
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Das wäre eine absurde Vorstellung, da sich ein Polizist jederzeit selbst in den Dienst versetzen kann, auch ohne Dienstkleidung.
So ist es aber. Ein Polizeibeamter hat auch das Recht auf Freizeit. Aber wenn er da von schweren Straftaten erfährt, hat er sogar die Pflicht, dem nachzugehen.
Ähnlich wie ein Arzt.
Ein Polizeibeamter kann sich während seiner Freizeit „zum Zweck der Verbrechensbekämpfung oder der Gefahrenabwehr“ selbst in den Dienst versetzen.
Quelle:
https://www.thorsten-blaufelder.de/2021/04/polizist-freizeit-dienstunfall-arbeitrecht-dornhan-rottweil/#:~:text=Ein%20Polizeibeamter%20kann%20sich%20w%C3%A4hrend,selbst%20in%20den%20Dienst%20versetzen.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Dieser Polizist ist in seinen eigenen Reihen ja nicht aufgefallen.
Lange wohl nicht, wenn das von 2017 an war. Irgendwann dann anscheinend schon. Vielleicht hat er sich sehr sicher gefühlt. Man weiß es nicht.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Meine vorläufige Antwort ist: Er kann zum Beispiel kein Polizist auf Streife gewesen sein, weil diese bestimmt keinen Zugang zu sensiblen Daten haben, wie Vorladungen zum Gericht, Kinderpornografie usw.
Nun, er hatte eine Uniform. Er wird also bei der Schutzpolizei gewesen sein.
Jeder normale Polizeibeamte kann bestimmte Daten abfragen und auch Akten einsehen.
Bestimmte Daten sind aber auch gesperrt.
Die können nur die Personen einsehen, die auch in diesem speziellen Bereich arbeiten.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Vor Gericht wollte der Richter das Video nicht sehen,
Das ist nicht richtig, der Richter muss meiner Meinung nach alles in Augenschein nehmen, um zu einem Urteil kommen zu können. Deswegen gibt es doch auch Rekonstruktionen und Tatortbegehungen usw.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich fand heute dieses Beispiel:
Kreis Herford Kinderpornografie: Polizei durchsucht Wohnungen

Herford · Bei Durchsuchungen im Kreis Herford stellt die Polizei in zahlreichen Wohnungen Datenträger sicher. Der Verdacht: Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie.
01.02.2024 , 11:58 Uhr
Wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie hat die Polizei im Kreis Herford die Wohnung von 19 Tatverdächtigen durchsucht. Dabei wurden Ende Januar 34 Mobiltelefone, 15 Computer und 49 Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks sichergestellt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Die Auswertung der großen Datenmengen werde einige Zeit dauern, heißt es in der Mitteilung.
Quelle: https://www.wz.de/nrw/kinderpornografie-polizei-durchsucht-wohnungen_aid-106248797
Das ist offensichtlich eine Razzia gewesen; ein großer Durchsuchungs-Einsatz, der auch eine größere Öffentlichkeitswirkung erzielt hat und von der die Presse schnell Wind erhält und nachfragt. Das kann man nicht mit einem Einzelfall vergleichen.

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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

04.02.2024 um 11:42
Zitat von nairobinairobi schrieb:Je nachdem, wie die Kamera(s) platziert sind, wohl nicht.
Da Kameras heute billig, winzig und allgegenwärtig sind, ist prinzipiell überall mit Kameras zu rechnen, etwa, wenn man über AirBnB oder ähnliche Plattformen Wohnraum anmietet.

Es gibt aber inzwischen kleine Geräte, mit denen sich versteckte Kameras ausfindig machen lassen, auch z.B. auf öffentlichen Toiletten, in Feuermeldern usw., hier ein willkürliches, stark überteuertes Beispiel unter vielen:

https://www.amazon.de/Finder-versteckter-Spionagekamera-Detektor-Taschenformat-Fitnessstudios/dp/B07HVJ8VZR

Ich weiß nicht, wie gut und wie sicher so etwas funktioniert, weil ich es noch nicht selbst ausprobiert habe. Solche Geräte werden aber überall angeboten, was auf einen entsprechenden Bedarf schließen lässt.


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04.02.2024 um 13:41
Zitat von emzemz schrieb:(2) Angeschuldigter wird er, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zum Schluss kommt, ihn anzuklagen (genauer: die öffentliche Klage zu erheben).
Wenn ich die Ausführung von @emz richtig verstanden habe, ist der Polizeibeamte jetzt ein Angeschuldigter. Es schwebt gewissermaßen schon eine Schuld über ihm, die noch abgewendet werden könnte, was aber schwierig erscheint.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Füchschen schrieb am 30.01.2024:
Warum erfahren wir den Vornamen und eventuell den ersten Buchstaben des Nachnamens des Polizeibeamten nicht? Ist es richtig so, dass wir den Namen nicht erfahren? Wann werden wir den Namen erfahren?
Warum reitest Du so darauf herum? Glaubst Du, diese Person zu kennen? Ansonsten ist es doch Wurscht, ob der Betreffende Sven R. heißt, Erkan Y., Kurt B. oder Andrea M. Oder?
Mir ist es vollkommen wurscht, wie der Angeschuldigte heißt. Ich kenne keinen Polizeibeamten aus Leer im Alter von 29 Jahren.

Wenn ich aber eine junge Frau wäre, die in der Umgebung des Angeschuldigten wohnt oder sonst irgendwie in Kontakt zum Angeklagten kommen könnte, vielleicht in einer Diskothek oder in einem Lokal in Aurich oder Cuxhaven oder Hamburg ist ja nicht weit, wenn der Angeschuldigte es noch mal richtig krachen lassen möchte, bevor der Prozess eventuell beginnt, dann möchte ich schon seinen Vornamen wissen, weil ich dann garantiert nicht mit ihm „zu einem Kaffee“ nach Hause mitgehen würde, wenn ich sofort oder nach ein paar Wochen festgestellt habe, dass er vertrauenswürdig genug dafür ist. Ich kann mir vorstellen, dass es noch Monate dauert bis der Prozess eröffnet wird oder nicht.

Ich muss ja als Frau jederzeit damit rechnen, dass dieser Mann mich beim Sex mit ihm garantiert aufnimmt auf Video, mit einer versteckten stecknadelkopfgroßen Kamera.

Wir haben ja nichts darüber gehört, ob der Polizist bereits in Untersuchungshaft ist.

Die Vorstellung, dass ich nichts ahnend gefilmt werde beim Sex, finde ich grauenhaft. Das ist ein so großer Vertrauensbruch! 🤮

Muss man sich als Angeschuldigter eigentlich täglich melden beim Gericht? Nicht wenige Verdächtige bzw. Angeschuldigte flüchten ins Ausland.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

04.02.2024 um 14:46
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Muss man sich als Angeschuldigter eigentlich täglich melden beim Gericht?
Nein, warum sollte man das?
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Nicht wenige Verdächtige bzw. Angeschuldigte flüchten ins Ausland.
Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass jemand sich ins Ausland absetzen möchte, könnte Fluchtgefahr gegeben sein. Das wäre in manchen Fällen ein Haftgrund, um Untersuchungshaft anzuordnen.
So oft ist das aber nicht der Fall bei deutschen Staatsangehörigen, denke ich. Diese haben ja in der Regel familiäre Bindungen, Freunde, einen Wohnsitz usw. Die Untersuchungshaft darf normalerweise nur 6 Monate dauern. Ob der Polizist in Untersuchungshaft gesessen hat, habe ich nicht lesen können.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass es noch Monate dauert bis der Prozess eröffnet wird oder nicht.
Wahrscheinlich...solche Verfahren ziehen sich...
Die Taten sollen sich im Zeitraum von 2017 bis 2022 ereignet haben. Über die Eröffnung des Strafverfahrens hat die Strafkammer des Landgerichts allerdings noch nicht entschieden, erklärte die Gerichtssprecherin.
Quelle:
https://www.t-online.de/region/bremen/id_100331980/ostfriesland-schwere-vorwuerfe-gegen-polizisten-heimliche-sexfilme-.html

Aus dieser Quelle gehen weitere interessante Informationen hervor:
Polizeibeamte aus einem anderen Teil Niedersachsens seien auf den Beamten aufmerksam geworden und hätten 2022 die zuständige Polizeidirektion Osnabrück informiert.

Polizeidirektion leitete Disziplinarverfahren ein
Die Polizeidirektion hat nach Angaben eines Sprechers inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Ihm sei zunächst das Führen der Dienstgeschäfte verboten worden. Nach weiteren Ermittlungen und Auswertungen sei der Beamte vorläufig seines Dienstes enthoben worden. Seine Dienstbezüge wurden einbehalten.
Durch die mutmaßlich Informationsweitergabe seien keine Ermittlungen gefährdet worden.
Quelle:
https://www.t-online.de/region/bremen/id_100331980/ostfriesland-schwere-vorwuerfe-gegen-polizisten-heimliche-sexfilme-.html


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04.02.2024 um 17:31
Im NDR-Video äußert die Journalistin Ch. Gerlach (Studio Oldenburg) zwei Vermutungen, die nicht im Text stehen:

1.)
Bezüglich der weiterverkauften Informationen aus dem Polizeicomputer:
Dass die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft Osnabrück) zuständig für Clankriminalität und Korruption sei, könnte darauf hindeuten, dass,
(...) diese beiden Tipps in das Milieu der organisierten Kriminalität verkauft worden sein könnten.
2.)
Auf die Frage, wie man dem Polizisten auf die Spur gekommen ist:
Das LG sagt, es war ein Beifang, ich habe gehört, er ist mit den Sexvideos hausieren gegangen bei Kollegen. Möglicherweise haben die ihn dann verraten, aber bestätigt ist das nicht.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderpornografie-und-Bestechlichkeit-Polizist-angeklagt,polizist334.html

Da Journalisten manchmal aus informierten Kreisen auch Zusatzinformationen erhalten, die sie nicht veröffentlichen sollen, könnte es sein, dass die Vermutungen nicht aus der Luft gegriffen sind.

Dass der Polizist Kollegen die Videos gezeigt haben könnte, ist vorstellbar, wenn man Auszüge der menschenverachtenden, opfer-verhöhnenden Chatverläufe der WhatsApp-Gruppe "Itiotentreff" kennt (Link unten) :
Am 11. September 2018 beschlagnahmten Ermittler das Handy einer Frankfurter Polizistin. Auf ihrem Gerät fanden sie einen WhatsApp-Chat mit mehreren Kollegen aus der Dienstgruppe der Beamtin. Über den Inhalt des Chats sollte ein leitender Ermittler später sagen: "Das ist so widerwärtig, da dreht sich einem der Magen um."
Auch die Weitergabe von internen Polizei-Informationen ist kein Einzelfall. Es ist höchstgefährlich, wenn Polizei-Informationen an Kriminelle und Staatsfeinde gelangen können. Und es ist fragwürdig, warum der Zugriff auf die Informationen nicht strenger geregelt ist.
Die Anwältin Seda Başay-Yıldız erhielt 2018 Morddrohungen per FAX. Unterschrieben war es mit "NSU 2.0". Ihre privaten Daten wurden von einem Polizeicomputer abgerufen.
Darüber berichtete 2019 unter anderem auch die "Frankfurter Rundschau".
Zugriff auf die privaten Daten der Anwältin soll nur die Polizei gehabt haben. Als Başay-Yıldız Anzeige erstattete, weil das Leben ihrer damals zweijährigen Tochter bedroht wurde, begannen die Ermittlungen.
Quelle: https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/id_100256520/nsu-2-0-details-nach-boehmermann-recherche-hat-die-polizei-mehr-zu-verbergen-.html

Was die Redaktion des "ZDF Magazin Royale" z. T. gemeinsam mit "FragDenStaat" noch aufdeckte, wäre hier OT. Deshalb sind hier die Links zu 2 Sendungen - mit Trigger-Warnung:
"Was deutsche Polizisten lustig finden"https://www.youtube.com/watch?v=CAoh6lkZmwE
"Was die Polizei mit dem NSU 2.0 zu tun hat" https://www.youtube.com/watch?v=hGVAs_AVQNw

Es gibt überall schwarze Schafe wie diesen Polizisten. Letztendlich flog er aber durch Kollegen auf. Damit möchte ich sagen, dass man nie eine Berufsgruppe unter Generalverdacht stellen sollte.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

04.02.2024 um 19:13
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auf die Frage, wie man dem Polizisten auf die Spur gekommen ist:
Ich hatte einen Link gepostet, in dem es genauer drin stand. Siehe mein Posting von 14.46 Uhr.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Und es ist fragwürdig, warum der Zugriff auf die Informationen nicht strenger geregelt ist.
Es wird alles mitgeloggt; es ist nachvollziehbar, wer wann was abgefragt hat. Der Anlass muss auch dokumentiert werden.
Natürlich werden da nur Stichproben gemacht, wenn kein konkreter Verdacht besteht.

https://www.ksta.de/koeln/recherche-in-datenbanken-was-die-polizei-abfragen-darf-und-was-nicht-579698


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

04.02.2024 um 20:38
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich hatte einen Link gepostet, in dem es genauer drin stand. Siehe mein Posting von 14.46 Uhr.
An wen er die Informationen verkauft haben könnte, steht nicht in den Artikeln von NDR und T-Online. Die Journalistin vermutet, dass
Zitat von watnuwatnu schrieb:(...) diese beiden Tipps in das Milieu der organisierten Kriminalität verkauft worden sein könnten.
In o. g. Artikeln steht, was die Journalistin als "Beifang" bezeichnete. Sie sagt, sie habe darüber hinaus gehört, dass er die Videos Kollegen gezeigt haben könnte.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das LG sagt, es war ein Beifang, ich habe gehört, er ist mit den Sexvideos hausieren gegangen bei Kollegen. Möglicherweise haben die ihn dann verraten, aber bestätigt ist das nicht.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Es wird alles mitgeloggt; es ist nachvollziehbar, wer wann was abgefragt hat. Der Anlass muss auch dokumentiert werden.
Natürlich werden da nur Stichproben gemacht, wenn kein konkreter Verdacht besteht.
Das könnte datensicherer geregelt sein, z. B. mindestens durch Vier-Augen-Prinzip. Ich denke, Datenschutz- und Datensicherheitsbeauftragten würde einiges mehr an Maßnahmen einfallen. Angesichts dessen, was schon an skandalösen Vorfällen bekannt wurde, ist die Kontrolle bei weitem nicht ausreichend. Dass Institutionen unterwandert werden, ist auch nicht neu. Aktuell ist gerade in den Medien:
Seit Jahren wird die Antigeldwäschebehörde des Zolls kritisiert. Nun konnte der kriminelle Miri-Clan laut einem Medienbericht wohl einen Spitzel in der Einheit des Bundesfinanzministeriums gewinnen.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/anti-geldwaesche-behoerde-miri-clan-hatte-offenbar-spitzel-in-fiu-a-12c2d512-8973-4ad5-a3c1-3d542113f457 ( Oder für andere Quellen ins Google-Suchfeld eingeben: Lindner Clan )

Was unter anderem die ZDF-Redaktion und "FragDenStaat" aufgedeckt haben, ist erschreckend. Egal, wie man Jan B. findet, es geht um die Informationen, nicht um den Moderator:
Zitat von watnuwatnu schrieb:"Was deutsche Polizisten lustig finden"Youtube: Was deutsche Polizisten lustig finden | ZDF Magazin Royale
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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

04.02.2024 um 21:44
Zitat von nairobinairobi schrieb:Warum reitest Du so darauf herum? Glaubst Du, diese Person zu kennen? Ansonsten ist es doch Wurscht, ob der Betreffende Sven R. heißt, Erkan Y., Kurt B. oder Andrea M. Oder?
Also ich finde es auch nicht "wurscht" und wüsste schon gerne genauer, wer das ist.
Das würde ja vielleicht zu ein paar anderen Auffälligkeiten bei der Polizei in Nordwestdeutschland passen. Was, wenn es eben nicht nur dieser eine wäre?
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Die Vorstellung, dass ich nichts ahnend gefilmt werde beim Sex, finde ich grauenhaft. Das ist ein so großer Vertrauensbruch! 🤮
Ist es. Und echtes Armutszeugnis, für den, der sowas macht. Jedenfalls sollte so jemand in Folge wirklich zuverlässig weder Polizist noch "Sozialpädagoge", Lehrer oder Derartiges in Vertrauensposition sein dürfen.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 04:37
Zitat von watnuwatnu schrieb:An wen er die Informationen verkauft haben könnte, steht nicht in den Artikeln von NDR und T-Online. Die Journalistin vermutet, dass
Es ist die Aufgabe der Pressevertreter, über Dinge, die die Bevölkerung zu bewegen, zu berichten. Unseriöse Presseorgane spekulieren oft mächtig herum, jeder kennt das sicher.
Das wird letztlich alles bei der Verhandlung am Landgericht zur Sprache kommen. Und weitere Verfahren müssten sich anschließen. Denn diejenigen, die bestochen haben, haben sich ja auch strafbar gemacht.
Es ist völlig in Ordnung, dass den Journalisten im Vorfeld nur bestimmte Dinge mitgeteilt werden. Meist geschieht das durch eine Pressemitteilung durch die Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft. Das muss sorgsam geschehen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden und nicht vorzuverurteilen.
Dem Verfahren darf nicht vorgegriffen werden.
Denn auch der Betroffene hat ein Persönlichkeitsrecht. Dazu gehört es sicherlich auch, dass sein Name nicht genannt wird.
Und auch die Begrifflichkeiten, wie z.B. Beschuldigte/r bzw. Angeschuldigte/r weisen darauf hin.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das könnte datensicherer geregelt sein, z. B. mindestens durch Vier-Augen-Prinzip.
Mindestens durch 4-Augen-Prinzip, wie meinst Du das?
Manchmal ist es ja so, dass sich Dinge ändern, sobald sich durch etwas herausstellt, dass da Fehlerquellen sind.
Vielleicht gibt es nach solchen Vorfällen häufiger Überprüfungen/Stichproben.
Man darf nicht vergessen, dass viele Polizeibeamt:innen ihre Arbeit ganz normal entsprechend der Vorschriften machen und berechtigte Abfragen machen. Das gehört sogar zu den Routineaufgaben.
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Das würde ja vielleicht zu ein paar anderen Auffälligkeiten bei der Polizei in Nordwestdeutschland passen.
Zu welchen?


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 05:08
Zitat von nairobinairobi schrieb:Man darf nicht vergessen, dass viele Polizeibeamt:innen ihre Arbeit ganz normal entsprechend der Vorschriften machen und berechtigte Abfragen machen. Das gehört sogar zu den Routineaufgaben.
Um die geht es aber doch an dieser Stelle nicht. Es geht um den- oder diejenigen (wird sich hoffentlich noch rausstellen), der/die seinen/ihren Auftrag missbraucht hat/haben und Daten aus solchen Abfragen gegen Bezahlung weitergegeben hat/haben. Von den anderen Straftaten mal abgesehen. Da gibt es nichts zu relativieren. Immerhin:
Durch die mutmaßliche Informationsweitergabe seien keine Ermittlungen gefährdet worden.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/polizei-aurich-besitz-von-kinderpornografie-schwere-vorwuerfe-gegen-beamten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240129-99-793877


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 05:22
Zitat von soomasooma schrieb:Um die geht es aber doch an dieser Stelle nicht.
Das klang in dem Posting von @watnu aber anders, zumindest habe ich das so empfunden:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Angesichts dessen, was schon an skandalösen Vorfällen bekannt wurde, ist die Kontrolle bei weitem nicht ausreichend. Dass Institutionen unterwandert werden, ist auch nicht neu.
Vielleicht kann @watnu ja noch etwas dazu schreiben.
Zitat von soomasooma schrieb:Immerhin:
Durch die mutmaßliche Informationsweitergabe seien keine Ermittlungen gefährdet worden.
Das ging aus den anderen Artikeln auch schon hervor.
Die fußen ja wohl alle auf den gleichen Informationen.

Das hier ist m.M.n.eine relevante Passage:
Bis zu einem Urteil im Strafverfahren sei das Disziplinarverfahren ausgesetzt, hieß es. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Polizist aus dem Dienst entfernt werden.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/polizei-aurich-besitz-von-kinderpornografie-schwere-vorwuerfe-gegen-beamten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240129-99-793877

Es werden dem Betroffenen ja drei schwer wiegende Dinge vorgeworfen. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ist glaube ich sogar ein Verbrechenstatbestand.
Schon wenn es um "nur" eines dieser drei Dinge ginge, wäre eine dauerhafte Entfernung aus dem Dienst eine notwendige Folge.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 05:27
Zitat von nairobinairobi schrieb:Vielleicht kann @watnu ja noch etwas dazu schreiben.
Hat er doch schon beispielhaft? Watnu noch? ;) Hier geht es ja vornehmlich um den (Noch)Beamten aus Leer.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Schon wenn es um "nur" eines dieser drei Dinge ginge, wäre eine dauerhafte Entfernung aus dem Dienst eine notwendige Folge.
"Wäre". Das hängt ja vom Strafmaß ab.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 08:19
Zitat von soomasooma schrieb:Wäre". Das hängt ja vom Strafmaß ab.
Was garantiert über den 12 Monaten liegen wird. Denn bei Verbreiten von kinderpornographischen Inhalten liegt die Strafandrohung schon bei mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Ich finde es besonders gravierend, dass das durch eine Person begangen worden sein soll, deren Aufgabe es ist, so etwas zu bekämpfen. Auch wenn er selbst wahrscheinlich nicht in dem Bereich gearbeitet hat.

Und wo will man einen Polizisten einsetzen, der interne Daten an Unberechtigte verkauft haben soll? Wer würde ihn in seiner Abteilung haben wollen? Wer mit ihm zusammen arbeiten wollen? Das Vertrauen ist doch völlig zerrüttet.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 10:56
Zitat von nairobinairobi schrieb:Warum? Es könnte doch bei ihm zu Hause geschehen sein. Da könnte er auch die versteckten Kameras angebracht haben.
Während der Dienstzeit müsste er doch jederzeit damit rechnen, dass ein/e andere/r Kolleg:in rein kommt.
Ich meinte ja auch, dass es bei ihm zu Hause war, bzw. in einem Raum, zu dem nur er Zugang hatte, z.B. Gartenhütte und dergleichen. In einer Polizeidienststelle wäre es ja wohl ziemlich absurd bis unmöglich.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 11:01
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:In einer Polizeidienststelle wäre es ja wohl ziemlich absurd bis unmöglich.
Das sollte man zumindest annehmen. Es sei denn, es wäre ein "Ein-Mann-Posten" gewesen 🙈
Trotz des Personalmangels bei der Polizei

https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/FDP-warnt-vor-Personalmangel-bei-der-Polizei-article23597202.html

können wir davon aber nicht ausgehen.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 12:36
Zitat von nairobinairobi schrieb:Zu welchen?
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:In einer Polizeidienststelle wäre es ja wohl ziemlich absurd bis unmöglich.
Ach nun ja, "absurd" können die hier ganz gut sogar.😆
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/anonymer-hinweis-vorgesetzte-finden-kistenweise-alkohol-in-polizei-keller-a-518184.html
Dann die Geschichte, Ermittlungen/Verfahren wurden allerdings eingestellt:
https://www.welt.de/vermischtes/article106178989/Emden-Mord-Gegen-acht-Polizisten-wird-ermittelt.html
Oder auch hier:
https://www.nwzonline.de/blaulicht/polizeidirektion-oldenburg-in-niedersachsen-beamte-erhielten-zu-viel-geld-praesident-johann-kuehme-leitet-ermittlungen-ein_a_4,0,2443258629.html


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 15:27
Damit Alle nachvollziehen können, um was es geht: @sooma hatte @nairobi geantwortet, dass es hier gerade nicht um seriöse PolizeibeamtInnen geht, die ihre Arbeit vorschriftesgemäß erledigen. Bitte bei Bedarf u. g. von mir gekürzte Zitate anklicken, um den ganzen Inhalt der Posts zu lesen:
Zitat von soomasooma schrieb:Um die geht es aber doch an dieser Stelle nicht. (...) Da gibt es nichts zu relativieren. Immerhin:
Meine AW bezieht sich auf:
Zitat von nairobinairobi schrieb:Vielleicht kann @watnu ja noch etwas dazu schreiben.
In meinem 1. Post ging ich auf den Thread ein, zog aber auch Vergleiche zu anderen Fällen. Zur sexistischen und/oder menschenverachtenden und/oder rechten Gesinnung, die unter einem Teil der Polizisten herrscht sowie zur illegalen Datenweitergabe verlinkte ich 2 Videos:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dass der Polizist Kollegen die Videos gezeigt haben könnte, ist vorstellbar, wenn man Auszüge der menschenverachtenden, opfer-verhöhnenden Chatverläufe der WhatsApp-Gruppe "Itiotentreff" kennt (Link unten) :
Googelt man "Polizisten" "Chats", sieht man schon anhand der Treffer, dass das Problem verschiedene Bundesländer bzw. nicht nur Deutschland betrifft. Ebenso liefern die Suchbegriffe "Polizist" "Kinderpornografie" diverse Artikel, z. B.:
Verdacht auf Nazi-Symbole und Kinderpornografie: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Polizisten in NRW
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/verdacht-auf-nazi-symbole-und-kinderpornografie-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-funf-polizisten-in-nrw-10253902.html

Unten folgt nur eine kleine Auswahl der Artikel, die ich zum Thema illegale Datenweitergabe durch Polizisten gefunden habe:
LKA-Beamter wegen Verrats von Dienstgeheimnissen verurteilt
Das Amtsgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Polizist jahrelang Mitglieder einer russisch-ukrainischen "Pflegemafia" mit Daten aus dem Polizeicomputer versorgt hat.
Quelle: https://www.rnd.de/panorama/lka-beamter-wegen-verrats-von-dienstgeheimnissen-verurteilt-WAZDG3E4SJP5IK6ZHGHUKLG2M4.html

O. g. wurde durch interne LKA-Ermittler aufgedeckt. Doch zuvor konnte er in zahlreichen Fällen Daten für die "Pflegemafia" aus dem Polizeicomputer abrufen.

Lasche Ermittlungen unter Kollegen:
In den neonazistischen Morddrohungen vom „NSU 2.0“ fanden sich oft private Daten, die aus Polizeicomputern stammten. Im Prozess zeigt sich, wie lasch gegen Polizistinnen und Polizisten ermittelt wurde.
Quelle: https://www.fr.de/rhein-main/nsu-mysterioese-datenabfragen-bei-der-polizei-91481033.html

Evtl. hohe Dunkelziffer aufgrund geringer Kontrolldichte:
Wenn sich Polizisten Daten erschleichen
"Aufgrund der geringen Kontrolldichte wissen wir nichts über eine möglich erhebliche Dunkelziffer. Die Zahl der anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen muss weiter erhöht und systematisiert werden", fordert Schulze.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-polizisten-daten-abfrage-gruene-1.5212617

Auch hier wurden Meldedaten für die Feindesliste von Rechtsextremen abgerufen:
FDP-Innenpolitiker (…) forderte einen bundesweiten, von Polizei und Verfassungsschutz unabhängigen Sonderermittler zu Netzwerken von früheren und aktiven rechtsextremen Polizeibeamten. Er verwies auf Polizeikollegen des NSU-Mordopfers Michèle Kiesewetter, die Mitglied im Ku-Klux-Klan waren, rassistische Äußerungen aus dem Innenstadtrevier in Stuttgart und Polizisten, die mutmaßlich Meldedaten für die Feindesliste der rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ aus Polizeicomputern abgegriffen hatten.
Quelle: Wikipedia: NSU 2.0#cite ref-130 zitiert aus u. g.
https://www.tagesspiegel.de/politik/hessens-polizeichef-tritt-zuruck-4181200.html

Von Kriminellem bestochen:
Das LG Hamburg verurteilte eine (inzw. ehemalige) Polizistin wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe. Sie gab einem Kriminellen Auskünfte aus dem Polizeicomputer. Zudem steht im Artikel:
Die Welt am Sonntag hat nun bei Innenministerien und Datenschutzbehörden in Erfahrung gebracht, dass wegen unbefugter Datenbankzugriffe seit 2018 in mehr als 400 Fällen gegen Polizeibedienstete ermittelt wurde.
Quelle: https://www.rnd.de/panorama/von-milliarden-mike-bestochen-bewaehrungsstrafe-fuer-polizistin-J5IPTLPDOXE6VQPVVJNYUUNHF4.html

Dass es nicht um Beamten-Bashing geht, habe ich schon im 1. Post zum Ausdruck gebracht ("schwarze Schafe..kein Generalverdacht"). Deshalb habe ich bewusst u. a. auch Textpassagen zitiert, aus denen ersichtlich ist, dass Fälle durch andere Ermittler aufgedeckt wurden. Aber dazu, o. g. Probleme zu verwässern oder nicht wahr haben zu wollen, kann ich mich nur wiederholen:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es ist höchstgefährlich, wenn Polizei-Informationen an Kriminelle und Staatsfeinde gelangen können.



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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 17:05
Zitat von nairobinairobi schrieb:Unseriöse Presseorgane spekulieren oft mächtig herum, jeder kennt das sicher.
Eine Journalistin des NDR, die schon öfters über Strafsachen berichtete, würde ich nicht als unseriös bezeichnen. In meinem Post ging es um Zusatzinformationen im Video, die nicht in den Texten standen. Da Journalisten manchmal Infos erhalten, die nicht veröffentlicht werden sollen, könnte es sein, dass u. g. Vermutungen nicht ganz aus der Luft gegriffen sind. (Siehe unten "Vertraulichkeitsstufen") Außerdem sagt sie, dass der Zuständigkeitsbereich der u. g. Staatsanwaltschaft auf organisierten Kriminalität hindeuten könnte.:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Im NDR-Video äußert die Journalistin Ch. Gerlach (Studio Oldenburg) zwei Vermutungen, die nicht im Text stehen:
1.)
Bezüglich der weiterverkauften Informationen aus dem Polizeicomputer:
Dass die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft Osnabrück) zuständig für Clankriminalität und Korruption sei, könnte darauf hindeuten, dass,

(...) diese beiden Tipps in das Milieu der organisierten Kriminalität verkauft worden sein könnten.

2.)
Auf die Frage, wie man dem Polizisten auf die Spur gekommen ist:

Das LG sagt, es war ein Beifang, ich habe gehört, er ist mit den Sexvideos hausieren gegangen bei Kollegen. Möglicherweise haben die ihn dann verraten, aber bestätigt ist das nicht.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderpornografie-und-Bestechlichkeit-Polizist-angeklagt,polizist334.html
Vertraulichkeitsstufen für Journalisten
Stufe 1:
Alle Informationen und die Quelle, also der Namen der Person, von der die Informationen stammen, dürfen veröffentlicht werden.
Stufe 2:
Die erhaltenen Informationen dürfen ohne Nennung der Quelle veröffentlicht werden. Statt Namen ist dann z. B. von „gut informierten Kreisen“ usw. die Rede.
Stufe 3:
Die in sog. "Hintergrundgesprächen" erhaltenen Informationen sollen nicht veröffentlicht werden. So können Journalisten aber zusätzliche nützliche Informationen und Einschätzungen von Beteiligten erfahren. (Sie müssen aber auch aufpassen, dass sie nicht durch vorgespielte Vertraulichkeit instrumentalisiert werden.)
https://www.deutschlandfunk.de/medien-abc-vertraulichkeit-100.html


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

05.02.2024 um 19:40
Zitat von watnuwatnu schrieb:Eine Journalistin des NDR, die schon öfters über Strafsachen berichtete, würde ich nicht als unseriös bezeichnen.
Die sicher nicht. Es gibt aber einige "Revolverblätter", die ich so einstufen würde.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Außerdem sagt sie, dass der Zuständigkeitsbereich der u. g. Staatsanwaltschaft auf organisierten Kriminalität hindeuten könnte
Kann sein, muss nicht. Die StA Osnabrück ist jedenfalls auch eine Zentralstelle für Korruption.

https://www.staatsanwaltschaft-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/zustaendigkeit_neu/zustaendigkeit-und-organisation-170339.html


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

06.02.2024 um 09:10
@Zeralda was hat das Lagern und trinken von Alkohol damit zu tun? Das ist gesellschaftlich vollkommen akzeptiert und nicht illegal. Außerdem stammt der Artikel aus dem Jahr 2007, ist also schon über 15 Jahre her. Im Keller unseres örtlichen Rathauses steht noch heute kistenweise Stoff herum, und der wird auch nicht selten getrunken.

Ich habe das Gefühl, hier geht es generell vielen darum gerade ihrer Abneigung gegenüber Polizisten freien Raum zu lassen. Der Fall um den es hier geht scheint mittlerweile schon eher zweitrangig geworden zu sein.


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