Autofahrer prügelt Fußgänger tot
um 02:04An sich wie mit Allem im Strafrecht: Anhand von Anzeichen und Grundsätzen. Eine Garantie, dass man sicher richtig liegt, gibt es da kaum.Zaunkönigin schrieb:Wie will man das feststellen?
Hinterher, wenn Täter erwischt werden, heulen sie doch sowieso alle rum, dass es natürlich nicht beabsichtigt war.
Person A schlägt Person B nieder und tritt ihm mit 15 Mal stampfend mit den Fuß gegen den Kopf und tritt dann mit Anlauf wie beim Fußball dem Bewusstlosen gegen den Kopf.
In dem Beispiel wird fast immer mindestens auf bedingen Tötungsvorsatz erkannt werden, auch wenn A sagt, er wollte nicht töten. Weil es offensichtlich ist, dass man sich mit dem Tod abfindet.
Person A schlägt Person B nieder und tritt ihn schnell darauf mit voller Wucht mit dem Schuh gegen den Kopf.
Gibt Fälle, da wird auf Tötungsvorsatz erkannt und bei fast identischen Fällen, wird der Tötungsvorsatz verneint. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an.
Genau, weil sowohl der Strafrahmen bei Totschlag als auch bei Körperverletzung mit Todesfolge sehr groß ist.Lanza schrieb:Da gab es bei KV mit Todesfolge immerhin 10 Jahre.
Mancher Totschlag wird geringer geahndet
Wenn jemand natürlich so abnorm und grundlos zuschlägt, ist der natürlich weit oben im Rahmen anzusiedeln.
Wenn aber jemand der sonst kreuzbrav ist und spontan einmal in einem aufgeladenen Streit in eine lebenswichtige Region sticht, ist das ziemlich „normal“(hört sich blöd an) für einen Totschlag.
Aber das zeigt es vllt ganz gut auf. Der Täter im Zug hat sogar mit größerer krimineller Energie gehandelt, aber es ist halt aufgrund der Situation und der Vorgehensweise schon glaubhaft, dass er nicht damit gerechnet hat, dass der Zugbegleiter stirbt.
Während jemand der mit einem Messer zusticht, in der Sekunde sich schon mit dem Tod abfindet.


