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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.03.2012 um 14:54
So erfreulich es ist, dass der "Kronzeuge" jetzt - nach 29 Jahren - auspackte, so sehr stellt sich aber doch die Frage, aus welchem triftigen Grund er dem mutmaßlichen Täter beim angeblichen Abtransportieren der Leiche von Ort A nach Ort B im Kofferraum des Ford 12 M half.

Wenn nämlich der mutmaßliche Täter bereits den Ort B (Mülldeponie) als sicheres Versteck für das Opfer ausgesucht hatte, dann muss man doch annehmen, dass er im Besitz eines Fahrzeuges war, zumal in einem Bericht steht, er habe den "Kronzeugen" mit seinem Wagen (Ford 12 M) abgeholt.

Das Ganze wirf viele Fragen auf, denn bei genauer Betrachtung hätte der mutmaßliche Täter diesen Tranport der Leiche zur besagten Mülldeponie auch alleine bewerkstelligen können. Warum also half der "Kronzeuge" dem mutmaßlichen Täter, wenn dieser ein eigenes Auto zur Verfügung hatte?

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31.03.2012 um 14:59
@Scipper Das meine ich, wenn ich schreibe, ich frage mich inzwischen, welche Rolle der Zeuge bei der Tat tatsächlich spielt(e).
Rein hypothetisch könnte auch er ( gemessen an unserem/ meinem Wissensstand ) der Täter gewesen sein und sich mit seinen im Vorfeld ( Stammtisch) und jetzt getroffenen Aussagen , clever in die bessere Situation gebracht haben , oder nicht ?!?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.03.2012 um 15:13
@Uhlenspiegel

Mir kam beim Lesen der diversen Presseberichte auch schon der Gedanke, ob der "Kronzeuge" vielleicht doch mehr Dreck am Stecken hat, als es auf den ersten Blick erscheint, wobei es mir fern liegt, ihn als Mittäter zu verdächtigen, aber ich frage mich, warum er dem mutmaßlichen Täter geholfen hat.

Ich kann mir das zwar auch mit einem gewissen jugendlichen Leichtsinn oder Unbedarftheit erklären, aber jeder normal denkende Mensch weiß mit 21 Jahren, dass es streng VERBOTEN ist, einem Täter beim Abtransportieren, Beseitigen oder Verstecken eines Leichnams behilflich zu sein.

So dumm und unbedarft ist kein Mensch, denn selbst der dümmste Mensch würde sich bei so was weigern - und sei es schlicht und ergreifend auch nur aus Angst vor Gott oder vor der Polizei. Was wäre denn geschehen, wenn er sich geweigert haben würde? Es bestand kein Zwang zur Mithilfe und selbst wenn einer ihn hätte dazu zwingen wollen, hätte er sich an die Polizei wenden können.


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31.03.2012 um 15:55
Bei einer reichen, gut betuchten Familie, die diesen Lebensstandard nach aussen trägt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der "Bua" dann mit 18 Jahren weder Führerschein noch Auto hat.
Die Fahrt zum Frauenarzt sehe ich eher so, dass damals dem Angeklagten Lolita doch noch am Herzen lag, man selbst aber unter Druck des Vaters stehend sich von Lolita fernhalten musste. Der hätte sicherlich nicht gewollt, dass der Sohn Lolita herumkutschiert.


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31.03.2012 um 16:37
@Scipper
@Uhlenspiegel

Von der Logik her müsste es das Fahrzeug des Zeugen gewesen sein mit dem die Leiche abtransportiert worden ist ,ansonsten hätte der Angeklagte die Hilfe des Zeugen nicht benötigt. Warten wir ab,eine Klarstellung dieses Umstands wäre hilfreich.

Es ist zwar merkwürdig, dass der Zeuge Lolita zum Frauenarzt begleitet hat. Das mag aber den dörflichen Verkehrsanbindungen geschuldet sein und dem Umstand,dass der Angeklagte keine Zeit hatte, sein Vater von derartigen Fahrten nichts wissen durfte und er zunächst trotzdem der Mutter seines ungeborenen Kindes alle anstehenden Untersuchungen ermöglichen wollte, weil er an ihr und dem Kind Interesse hatte,wie @DeepThought schon geschrieben hat.

@Scipper
Klar, weiß man auch mit 21 Jahren dass man Leichen nicht beseitigen darf und niemandem bei so etwas helfen darf. Daher bleibt dieser Punkt aufklärungsbedürftig, warum der Zeuge es getan hat. Das Gericht hätte da weiter insistieren müssen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.03.2012 um 20:10
Zitat von AngRaAngRa schrieb:"Noch etwas ist merkwürdig.
Gestern hat es auf input.de ein Interview mit dem Verteidiger des Angeklagten gegeben, welches nach ca.3-4 Stunden wieder entfernt worden ist. Das mag damit zusammenhängen, weil der Verteidiger den Nachnamen des Belastungszeugen genannt hat."
Hmm... - mal kurz was -gleichfalls merkwürdig- Organisatorisches, bevor ich mich in die neuen Beiträge einlese: Die angegebene Internetsite wechselte bei mir unmittelbar nach Aufruf und ohne mein Zutun auf http://agrar.bayer.de/ ,eine Produktseite der Bayer AG, die sich u.a. mit Rüsselkäferbekämpfung sowie gleichartigen Programmen gegen den Befall von Ratten, Mäusen und Fliegen befaßt... :D

Haben wir unter uns ggf. eine/n "Speicherer/in", der/die uns das erwähnte Interview (von mir aus ohne den sowieso bekannten Nachnamen des Belastungszeugen) einstellen könnte? Wäre ja durchaus hilfreich... ;)


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31.03.2012 um 20:19
@Bernard

Ich habe das Interview mit dem Verteidiger doch wieder gefunden.

http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?lang=de&e1=91


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.03.2012 um 20:28
Hier ist es:


Unter dem 29.3.2012

"Im Mordprozess Brieger wurde das soziale Umfeld beleuchtet - O-Ton RA des Angeklagten"

Man muss etwas suchen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.03.2012 um 20:58
Vielleicht erhellt dieser neue Bericht vom 29.03.2012 den Sachverhalt etwas näher:

„Mit den Alten sprechen“ wurde Lolita Brieger offensichtlich zum Verhängnis

Trier/Scheid/Frauenkron (boß) Ein geplantes Klärungsgespräch mit den Eltern von „Jüppchen“ über die Zukunft von Lolita Brieger und Josef K. in den Nachmittagsstunden des 4. Novembers 1982 wurde der damals 18-jährigen, schwangeren Frau wohl zum Verhängnis.

Das war am Donnerstag vor dem Landgericht in Trier das Ergebnis der Anhörung von Hildegard S. (63) aus Hallschlag - einer Arbeitskollegin von Lolita Brieger aus der gemeinsamen Näherinnenzeit bei einer Kleiderfabrik in Jünkerath.

„Ich habe sie nach der Arbeit etwa um 13.10 Uhr mit nach Hallschlag genommen“, so die Zeugin, „da sie nach eigenem Bekunden auf die Siedlung nach Scheid zu ihrem Freund Jüppchen fahren wollte, um zu klären, ob er für das Kind sorgen werde, denn er habe mittlerweile eine andere.“ Lolita damals wörtlich: „Ich will mit den Alten sprechen!“

Sie habe Lolita nach einer 20-minütigen Fahrt auf der Kreuzung in Hallschlag Richtung Scheid herausgelassen, da sie noch etwas anderes zu erledigen hatte.

Sie mache sich heute noch Vorwürfe, sie nicht nach oben zur Siedlung gefahren zu haben. Damit dürfte die Zeugin Hildegard S. wohl eine der Letzten gewesen sein, die Lolita Brieger lebend gesehen haben.

An die Kleidung Lolitas konnte sich Hildegard S. noch genau erinnern, da sie heute noch das Bild vor ihrem geistigen Auge habe: grüner Parka, weißer Strickpullover, Turnschuhe und pink-weiße Hose.

Offensichtlich habe Lolita sich dann zu der etwa 1,5 km entfernten Siedlung zu Fuß aufgemacht. Was genau sich bis zum Arbeitsbeginn am nächsten Tag abgespielt hat, ist die große Frage. Auf jeden Fall erschien sie am Freitagmorgen nicht auf der Arbeit. Da man aber wusste, dass sie schwanger war, bezog man das auf ihren Zustand. Und dann kam ohnehin das Wochenende, so die Zeugin.

Hildegard S. bezeichnete Lolita, die etliche Jahre jünger war als sie und auch in einem anderen Raum arbeitete, vom Typ als sehr lebhaft und traute ihr trotz zweier Selbstmordversuche nicht zu, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Sie habe sich noch gewundert, dass Lolita für den Besuch der Eltern ihres Freundes kein Geschenk dabei gehabt hatte.

Die Näherinnen hätten allerdings wegen des Bankrotts der Firma alle kein Geld bekommen. Daher habe sie ihr noch etwas angeboten, was Lolita aber abgelehnt habe. „Viele in der Firma haben sie unterstützt. Ihr wurden sogar Babysachen mitgebracht“, so die Ex-Kollegin.

Auch die beste Freundin des Opfers, Angelika Sch. aus Frauenkron, die sich selbst als Vertraute bezeichnete und alles mit Lolita habe besprechen können, bestätigte die vielen Zerwürfnisse zwischen dem Vater des Beschuldigten und später auch mit „Josef“, der sich nach und nach immer mehr zurückgezogen habe. Zunächst habe sich Josef sich noch auf den Nachwuchs gefreut, aber der Vater habe die Beziehung strikt abgelehnt.

Letztendlich habe K. auch eine neue Freundin in Udenbreth gehabt. In diesem Zusammenhang sei es auf einer Landstraße bei Udenbreth zu einer Begegnung gekommen, als Josef ihr und Lolita entgegenkam. Nach dem Vorwurf „Du kannst mich doch nicht mit dem Kind sitzen lassen!“ habe Josef Lolita wohl beim Wegfahren mit dem Auto erfasst, so dass sie zu Boden fiel. Anschließend sei sie über eine Wiese weggelaufen.

Von einer geplanten Heirat wisse sie nichts, so Angelika Sch.: „Gewünscht hatte Lolita sich das bestimmt. Von Geld für eine Abtreibung war nie die Rede, denn Lolita sagte, sie wolle das Kind austragen. Für kein Geld in der Welt werde sie es hergeben. Sie war richtig verliebt und ließ nichts über Josef kommen. Ich hatte ihr allerdings abgeraten, sich mit ihm zu treffen. Darüber ist es zu einem Streit gekommen. Ich hatte kein gutes Gefühl dabei, denn Josef K. hat sogar mir das Angebot gemacht, ob ich nicht mit ihm „gehen“ wolle. Das habe ich Lolita auch erzählt, aber sie hat nichts darauf gegeben.“

Der erste Freund des Opfers, Alois S. (50) aus Hallschlag (heute wohnhaft im Altkreis Schleiden), bezeichnete Lolita, mit der er von 1979 – 81 zusammen war, als ein nettes, hübsches, zuverlässiges, hilfsbereites, ehrliches und mittelmäßig fleißiges Mädchen. Bei dem damals 18-Jährigen war es umgekehrt: Hier war der Vater von Lolita nicht gerade begeistert von ihm, da sie mit 16 noch zu jung sei. Diesbezüglich kam es auch immer wieder zu Zerwürfnissen und Auseinandersetzungen. Nachdem Alois S. zur Bundeswehr musste, endete die Freundschaft Mitte 1981.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Heinz Neuhaus aus Bitburg, gegenüber unserer Zeitung: „Nach unserem Dafürhalten hat die bisherige Beweisaufnahme nichts Ergiebiges im Sinne der Anklage ergeben. Es sind bisher von den Zeugen keine Tatsachen geschildert worden, die die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe bestätigen können. Im Gegenteil, für uns stellt sich die Sachlage jetzt so dar, dass auch bezüglich der eigentlichen Tötung immer mehr Fragezeichen auftreten. Man kann nach unserer Auffassung heute nicht mal mehr genau sagen: War er es denn wirklich?“

Damit baut die Verteidigung- wie nicht anders zu erwarten – ihre Strategie auf der Widersprüchlichkeit der Zeugen und den fehlenden Mordmerkmalen auf.

Das große Rätsel dürfte sein: Was hat sich am 4. November 1982 auf dem Anwesen des Angeklagten abgespielt und wie ist die Leiche in den Holzschuppen an der B 421 Richtung Losheim gekommen, von der sie dann nach Aussagen des Hauptbelastungszeugen am frühen Abend des 4. November abtransportiert und in der Müllkippe Frauenkron versteckt wurde.

Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz kündigte an, die polizeilichen Vernehmungsniederschriften von den mittlerweile verstorbenen Zeugen im Laufe der nächsten Sitzungstage zu verlesen und gleichfalls zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen.

Das Verfahren wird ab 17. April unter anderem mit den Zeugenvernehmungen der Ermittler fortgesetzt und die Beweisaufnahme soll schließlich am 8. Mai enden.

Quelle: http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?lang=de&e1=91


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31.03.2012 um 21:01
Zitat aus einem weiteren Bericht vom 29.03.2012: "Nach der bisherigen Beweiserhebung sieht der Rechtsanwalt des Angeklagten (...) die Mordmerkmale niedrige Beweggründe oder Heimtücke nicht erfüllt und zweifelt an, dass Josef K. überhaupt der Täter ist."

Quelle: http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?lang=de&e1=91


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01.04.2012 um 02:13
Der Ford 12 M scheint dem "Kronzeugen" gehört zu haben: "Der 51-jährige gelernte Dachdecker und Landwirtschaftshelfer schilderte nun während eines fast zweistündigen „Kreuzverhörs“ durch Gericht, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte, wie er in den Abendstunden eines Novembersamstags 1982 so zwischen 19.30 und 20 Uhr bei Dunkelheit mit seinem Ford Taunus 20 M dem Angeklagten geholfen hatte, die Leiche Lolita Briegers aus einem Holzschuppen an der B 421 Richtung Losheim wegzuschaffen und auf der früheren Müllkippe von Frauenkron zu beseitigen."

Quelle: http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?lang=de&e1=91

Zieht man den Kalender vom November 1982 bei, so ergibt sich folgendes Bild:

N o v e m b e r 1 9 8 2 :
----------------------------
Mo: 1. November 1982
Di: 2. November 1982
Mi: 3. November 1982
Do: 4. November 1982
Fr: 5. November 1982
Sa: 6. November 1982
So: 7. November 1982
--------------------------

Nun erhebt sich die Frage, an welchem Tag der Mord geschah. Vermutlich am 4. November 1982, denn am anderen Tag (Freitag) erschien Lolita nicht zur Arbeit (das steht in einem Bericht). Falls das stimmt, hat der Transport der Leiche zwei Tage nach der Tat, und zwar am Samstag dem 6. November 1982 stattgefunden. So zwischen 19.30 und 20 Uhr bei Dunkelheit will der Zeuge "mit seinem Ford Taunus 20 M" dem Angeklagten geholfen haben, die Leiche Lolita Briegers aus einem Holzschuppen an der B 421 Richtung Losheim wegzuschaffen und auf der früheren Müllkippe von Frauenkron zu beseitigen. Zitat: „In dem zugeschnürten Bündel aus Plastik konnte man einen Körper spüren. Er sei selbst gefahren, so der Kronzeuge, an einen ca. zwei Kilometer vom Tatort entfernten, ausgemachten Ort an der ehemaligen Müllkippe von Frauenkron. „Dort sind wir rückwärts hereingefahren, haben sie herausgeholt und einfach so abgelegt, und Josef hat Unrat darüber getan.“ Den Zustand des Beschuldigten bezeichnete er als nervös, aufgeregt und hektisch. Der Zeuge weiter: „Anschließend sind wir nach Hause gefahren. Es dürfte zwischenzeitlich so um 21 Uhr gewesen sein.“ Frage: Warum transportierte der Kronzeuge die Leiche des Mordopfers mit seinem eigenen Auto (Ford 12 M)?


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01.04.2012 um 03:00
An den Admin bzw. Leiter der Diskussion (gleiches ging sofort per Eil-Meldung an die Leitung):

Ich bitte den vorstehenden Beitrag zu löschen, weil in der Tonaufzeichnung ein Name genannt wird. Leider fiel mir das erst nachher beim Abhören auf. Selbst löschen kann ich leider nicht.


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01.04.2012 um 03:23
Hier ein Fernsehbericht vom 21.03.2012 über den Fall Lolita Brieger und über den Fall Tanja Gräff:

http://www.1730live.de/archiv/news-details/datum/2012/03/21/spurlos-verschwunden.html


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01.04.2012 um 04:55
Zu meinem Text von 3:00 Uhr: Das wurde sofort erledigt. Vielen herzlichen Dank an den Admin.


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01.04.2012 um 10:23
@Scipper

ok,Dank des ausführlichen Berichts vom 27.3.2012 auf input.de kann man also davon ausgehen, dass das Fahrzeug mit dem Lolitas Leiche zur Mülldeponie gebracht worden ist dem "Kronzeugen" gehört hat.

Ich hatte mir schon gedacht, dass die eigentliche Hilfeleistung des Zeugen im Zurfügungstellen seines Fahrzeus bestanden hat, denn der Angeklagte wollte mE vermeiden,dass in seinem Fahrzeug Spuren wie etwa Leichengeruch etc. nachweisbar waren. Für mich ein Indiz,dass er Lolita nicht als Leiche in den Schuppen transportiert hat,sondern sie lebend dort hingelockt hat.

Bleibt natürlich die Frage,warum der Kronzeuge sich auf eine derartige Hilfeleistung eingelassen hat und wieso der Angeklagte überhaupt davon ausgehen konnte,dass er dem Zeugen etwas Derartiges gestehen konnte und dieser zur Hilfe bereit war und nicht sofort die Polizei verständigt hat. Nach dem ersten Treffen der beiden auf der Wiese am Wasserfass hätte der Zeuge dazu ausreichend Gelegenheit gehabt.

An eine irgendwie geartete Beteiligung des Kronzeugen am Tatgeschehen glaube ich nicht.Ich glaube aber,dass der Zeuge sich seine Dienste hat gut bezahlen lassen und dass der Angeklagte wusste,dass der Zeuge ohne Skrupel ist und für Geld alles machen würde, weil er möglicherweise dringend Geld brauchte aus dem einen oder anderen Grund.

Dass der Verteidiger alle Zeugen,die seinen Mandanten belasten als unglaubwürdig einstuft,gehört zu seiner Aufgabe. Darauf gebe ich nicht viel.

ME ist der Kronzeuge, was das Geständnis des Angeklagten und die Beseitigung der Leiche anbelangt ein glaubhafter Zeuge. Alles hat gestimmt.Er hat die Polizei an den richtigen Ort geführt.

Im Laufe der Jahre wird sich beim Zeugen das Gewissen geregt haben und er ist mit seiner "Hilfeleistung" nicht ins Reine gekommen. Ganz so skrupellos wird er nicht gewesen sein. Vielleicht hat er inzwischen auch Kinder in Lolitas Alter . Da wird man nachdenklicher. Daher hat er mE darüber geredet. Das machen Mitwisser oft. Aus diesem Grund werden vornehmlich solche Taten nicht aufgeklärt bei denen sich der Täter niemandem offenbart hat und nie Hilfe eines anderen in Anspruch genommen hat.


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01.04.2012 um 10:50
Als Tatzeitpunkt nehme ich den 4.11.1982 an.

Lolita hat diese Aussprachen mit den Eltern und danach die weitere Aussprache im Schuppen ( wovon ich wie die Staatsanwaltschaft ausgehe) nicht lange überlebt.

Der Angeklagte hatte ein Motiv das Mädchen zu töten. Sie scheint sehr verliebt und sehr selbstbewusst gewesen zu sein und sie hätte bezüglich der Pflichten, die der Vater ihres ungeborenen Kindes hatte, nicht klein beigegeben. Mit einer Abfindung hat sie sich nicht abspeisen lassen. Falls ihr Geld angeboten worden ist, dann wohl nicht für eine Abtreibung.Dazu war es Anfang November vier bis fünf Monate nach Entstehen der Schwangerschaft ohnehin zu spät.

Geld ist ihr sicher dafür angeboten worden,dass sie den Angeklagten gegenüber den Behörden nicht als Vater benennt. ME ging es in erster Linie auch gar nicht um den monatlichen Kindsunterhalt,der aus der Portokasse zu bezahlen gewesen wäre,sondern um den späteren Erbanspruch des unehelichen Kindes,der in der Höhe eines Pflichtteils bestanden hätte. Der Pflichtteil wäre angesichts der guten finanziellen Lage sicher sehr hoch gewesen.

Der Hof war dem Angeklagten vermutlich zum Tatzeitpunkt noch nicht überschrieben worden.Sicher war er aber fest als Nachfolger vorgesehen.

Ich vermute,dass der Vater des Angeklagten dem Angeklagten damit gedroht hat, dass er ihm den Hof nicht überschreiben wird,wenn er die Angelegenheit mit seinem unehelichen Kind nicht regelt. Damit sichergestellt ist, dass das Kind in keiner Weise profitiert vom Reichtum. Das mag den Angeklagten zum Handeln angetrieben haben. Natürlich ist das nur eine Idee von mir. Nichts Genaues weiß man nicht.


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01.04.2012 um 13:32
@AngRa
Ist sowas nicht strafbar? Also jemanden Geld anzubieten,damit er sich den Unterhaltszahlungen und Erbansprüchen des Kindes entledigen kann???
Außerdem hätte das dann der ganze Ort gewusst, dass Josef Vater von Lolitas Kind ist und sich nicht kümmert. Das hätte auch zu Tratschereien geführt.


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01.04.2012 um 13:46
@DeepThought

Der ganze Ort hat mE sowieso gewusst wer der Vater von Lolitas ungeborenem Kind war.

Mir kam es in meinem letzten Beitrag nur darauf an zu zeigen,warum der Angeklagte sich evtl. zum Handeln genötigt sah. Ich wollte Einflussmöglichkeiten und Druckmöglichkeiten ( Enterbung) des Vaters aufzeigen.

Dem Zeugen ist das Geld mE nicht angeboten worden ( falls es so war) um sich Unterhalts-und Erbansprüchen zu entledigen,sondern sich vom Mordverdacht zu befreien,der substantiiert gewesen wäre,wenn in seinem Auto Spuren wie Leichengeruch etc. vorgefunden wären.

Als der Zeuge eingeschaltet wurde, hatte das Unheil mE schon seinen Lauf genommen.


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01.04.2012 um 14:48
servus
@Scipper
Was war denn an der einen Namen Nennung so problematisch? Der Prozess ist öffentlich, alle Namen sind deswegen bekannt.
servus derweil


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01.04.2012 um 19:20
Angeblich hat der reiche Vater des Freundes der Lolita aufgrund ihrer Schwangerschaft im Jahre 1982 einen hohen Geldbetrag angeboten. Angeblich handelte es sich um 70.000 DM (Mark). Das Mädel hat aber die Annahme dieses Geldes abgelehnt, weil es den Kindesvater heiraten wollte.

Man muss aber erstmal eines bedenken: Wofür war das Geldangebot denn eigentlich bestimmt?

Wenn das Geld nicht für den Kindesunterhalt bestimmt war (sondern für eine Abtreibung), dann war das Geldangebot (sofern die Berichte stimmen) in höchstem Maße sittenwidig, zumal dann, wenn eine Abtreibung nach dem damals geltenden Recht streng verboten war (siehe § 218 StGB).

Fraglich ist, wofür der recht hohe Betrag bestimmt war, denn eine Abtreibung kostet sicherlich keine 70.000 Mark. Es sieht wohl eher so aus, dass der Betrag dazu bestimmt war, keine Ansprüche auf Kindesunterunterhalt oder auf vorzeitigen Erbausgleich gegen den Kindesvater anzumelden.


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