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Gäfgen

8 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Entführung, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von Ilian geschlossen.
Begründung: Bitte hier weiterposten: Recht oder Skandal?
Seite 1 von 1
Luminarah Diskussionsleiter
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Gäfgen

04.08.2011 um 18:26
Markus Gäfgen wurden 3000 Euro Entschädigung plus Zinsen zugesprochen. Er hatte 2002 einen
Bankierssohn entführt und ermordet. Von der Polizei war ihm mit Folter gedroht worden um das Versteck des Jungen preiszugeben.Darauf führte er die Polizei zu der Leiche.

Findet ihr ,das dieses Urteil richtig ist?Oder hätte ihm aufgrund der Menschenrechtsverletzung eine höhere Summe zugesprochen werden müssen?

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Gäfgen

04.08.2011 um 18:27
@Luminarah
ich hätte ihn kein geld gegeben auch was er getan hat das er überhaupt 3000 Euro bekommen hat gehört sich schon bestraft


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Gäfgen

04.08.2011 um 18:34
Guck mal hier:

Recht oder Skandal?

;)


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Gäfgen

04.08.2011 um 18:35
Zitat von LuminarahLuminarah schrieb:Oder hätte ihm aufgrund der Menschenrechtsverletzung eine höhere Summe zugesprochen werden müssen?
Ich finde ja.
außerdem hätten die Polizisten ins Gefängnis gehört, nicht Gäfgen.
Die haben eindeutig das Grundgesetz gebrochen.
Eigentlich gehören die vor den Internationalen Strafgerichtshof.
Die werden eh arbeitslos da ja nun fast alle Massenmörder aus Jugoslawien gefasst sind.

Also:
Freiheit für Gäfgen!
Plus Millionenentschädigung!!!!

Also ehrlich, es mag rechtlich in Ordnung sein- moralisch ist es ein Schlag ins Gesicht des toten Opfers, der Eltern und der Polizei.

Ich fordere den höchsten Orden der BRD für Wolfgang Daschner!!!!!
Den wird er nicht bekommen, aber wir müssen ihm und den anderen Polizisten das Gefühl geben das sie ihn verdient haben.

Weitere Info:

Im Juni 2005 legte Gäfgen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Er berief sich auf eine Verletzung der Art. 3 EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) und Art. 6 EMRK (faires Verfahren). Nach Auffassung Gäfgens wurde die Folterdrohung im späteren Strafverfahren gegen ihn nicht ausreichend berücksichtigt. Das Verfahren hätte wegen der Folterdrohung eingestellt werden müssen. Er sei daher immer noch ein Folteropfer. Darüber hinaus seien durch sein Geständnis Beweismittel erlangt worden, die nur infolge dieser Aussagen von den Behörden hätten sichergestellt und verwertet werden können (vgl. Früchte des verbotenen Baumes). Dies verletze seinen Anspruch auf ein faires Verfahren.
wiki


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Gäfgen

04.08.2011 um 18:37
Man braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, worauf dieser Thread hinauslaufen wird. Nun denn....

Für mich ist die Sache relativ simpel: Herr Gäfgen hat ein Verbrechen begangen. Herr Gäfgen ist aber auch selbst Opfer einer Straftat (bzw. eines Amtsdeliktes) geworden.

Für Ersteres gehört er bestraft, für Zweiteres durchaus entschädigt.

Das ist eine rechtliche, und keine moralische Frage, auch wenn viele das gerne anders hätten.


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Gäfgen

04.08.2011 um 18:39
Zitat von wulfenwulfen schrieb:Ich fordere den höchsten Orden der BRD für Wolfgang Daschner!!!!!
Den wird er nicht bekommen, aber wir müssen ihm und den anderen Polizisten das Gefühl geben das sie ihn verdient haben.
Um Himmwels Willen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Dir dessen, was Du hier schreibst, bewusst bist.

Denk doch mal fünf Minuten über die weiteren Implikationen Deines Statements nach...


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1999 ehemaliges Mitglied

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Gäfgen

04.08.2011 um 18:41
Der Zweck heiligt die Mittel.

Die Polizisten hätten es aber klüger anstellen können.


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Gäfgen

04.08.2011 um 18:41
Zitat von MantrailerMantrailer schrieb:Denk doch mal fünf Minuten über die weiteren Implikationen Deines Statements nach...
Nun, das tat ich etwas länger als 5 Minuten.
Klar ist Folter eigentlich keine Diskussion wert.
Diese Gedanken haben sich die Polizisten aber sicher auch gemacht.
Sie haben die absolut richtige Entscheidung IN DIESEM Fall getroffen.


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