Tiergarten schrieb:Die Polizei jedenfalls hält die Darstellungen wohl für in vollem Umfang glaubwürdig, sonst hätte sich das Bundeskriminalamt nicht noch in einem Fahndungsaufruf von September 2024 ganz auf die Aussagen dieser Zeugen gestützt.
Der Polizei bleibt gar nichts anderes übrig, als mit den spärlichen Informationen aus den Zeugenvernehmungen zu arbeiten.
Wenn die Polizei öffentlich nach dem Täter fahnden möchte, dann muss und kann sie auch nur "das Wenige" verwenden, das sie hat und von dem sie davon ausgeht, dass es zutrifft:
Beschreibung Tatverdächtiger
männlich
circa 175 cm groß
Alter zum Tatzeitpunkt 1979: 20-30 Jahre (heutiges Alter: Mitte 60 bis Mitte 70)
Quelle:
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Mord_CW/Sachverhalt.html?nn=26874#weitereInformationen232072Leider ist das nicht viel.
In diese "Täterbeschreibung" passten und passen letztlich Millionen von Männern...
Tiergarten schrieb:Andererseits konnten die Zeugen laut BKA bemerkenswerte Details dieses Wagens erinnern - wie etwa ein kleines Ausstellfenster an der Seite, das schräge Heck, den Kühlergrill und die Anordnung der Rücklichter.
Ich erkläre mir die in der Tat bemerkenswert erscheinenden Detailangaben zum Wagen des Täters damit, dass den Zeugen damals Abbildungen verschiedener Automodelle vorgelegt wurden, anhand derer die Polizisten diese mutmaßlichen Merkmale des Täterfahrzeugs zusammen mit den Zeugen "erarbeitet" haben.
Ich möchte bezweifeln, dass die Mitschülerin und andere Zeugen "einen Blick für Autos" hatten und eine detaillierte Beschreibung des Täterfahrzeugs ohne jede Hilfestellung abgegeben haben.
Gegen das Vorgehen an sich, Augenzeugen Bilder von verschiedenen Autos vorzulegen, um eine möglichst genaue Beschreibung des gesuchten Fahrzeugs herauszuarbeiten, habe ich aber überhaupt keine Einwände. Das ist meiner Meinung nach sogar sehr sinnvoll.