67 Jährige nach Zwangsräumung gestorben.
16.04.2013 um 17:02Anzeige
BhaktaUlrich schrieb:Was ist ein Vermieter - ein Vermieter ist jemand der seinen Abgott Geld um noch mehr Geld bittet ohne sich selbst sonderlich körperlich an zu strengen - andrer für seinen Abgott bezahlen läßt am besten so viel wie möglich - das ist betrug - das ist Versklavung zum abhängig machen - unterjochen, untergraben auf kosten - des Sicherheitsgefühls - ein Bleibe, eine Basis zum überleben zu haben. Wenn keine eigens Haus besitzt das ja eigentlich der Bank gehört - solange es nicht bezahlt ist - ist ab hängig von einer genieteten Bleibe.Das ist Bullshit. Ein Vermieter ist häufig der Depp, der dafür Geld kriegt, dass der Mieter wo wohnen kann, ohne sich mit dem ganzen Verwaltungskram oder die Finanzierung der Immobilie herumärgern zu müssen.
tris schrieb:Das ist Bullshit. Ein Vermieter ist häufig der Depp, der dafür Geld kriegt, dass der Mieter wo wohnen kann, ohne sich mit dem ganzen Verwaltungskram oder die Finanzierung der Immobilie herumärgern zu müssen.Aber wirklich, das muss man doch mal endlich den armen Investoren sagen, die überall Immobilien erwerben...
Das Amtsgericht Wedding weist den Anwalt mehrfach darauf hin, es benötige ein Attest eines Facharztes. Zudem reiche die allgemeine Bescheinigung über eine Erkrankung nicht aus. Ein Arzt müsse ihr attestieren, dass durch die Räumung eine konkrete Verschlechterung ihrer Gesundheit drohe.Nicht einmal ein Krankenhaus schlägt Alarm, oder nimmt die Dame stationär auf da es keine großartigen Bedenken sieht.
Rosemarie F. lässt sich daraufhin in einem Krankenhaus untersuchen. Laut der Einlieferungsbescheinigung „erscheint die Wohnungsräumung aus medizinischer Sicht nicht zumutbar“. Andererseits heißt es dort auch, dass „aktuell keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt“. Das Krankenhaus nimmt Rosemarie F. nicht stationär auf, sondern entlässt sie wieder nach Hause.Schlußendlich bleibt sie dem Gericht immer noch ein Fachärztliches Attest schuldig. Trotz Anwalt im Rücken.
Der Anwalt legt am 8. April Beschwerde ein, die das Gericht am gleichen Tag zurückweist: Rosemarie F. habe „nach wie vor kein fachärztliches Attest vorgelegt, aus dem sich eine Räumungsunfähigkeit ergibt“. Am gleichen Tag weist auch das Landgericht in zweiter Instanz die Beschwerde ab: Das Krankenhaus habe Rosemarie F. „keine aktuelle Eigengefährdung bescheinigt“. Aus den Attesten sei „nicht ersichtlich, zu welchen gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Schuldnerin gerade die Räumung der Wohnung führen würde“.http://www.taz.de/!114524/
vincent schrieb:Aber wirklich, das muss man doch mal endlich den armen Investoren sagen, ...Ich glaube @tris und ich reden hier eindeutig von
tris schrieb:Das ist Bullshit. Ein Vermieter ist häufig der Depp, der dafür Geld kriegt, dass der Mieter wo wohnen kann, ohne sich mit dem ganzen Verwaltungskram oder die Finanzierung der Immobilie herumärgern zu müssen.Schwachsinn - der Vermieter ist durch Versicherungen abgesichert diese bezahlt auch der Vermieter ansonsten ist der Vermieter eben nicht clever genug.
Bis zuletzt hatte F. vor Gericht versucht, wegen „Räumungsunfähigkeit“ in der Wohnung bleiben zu dürfen – die Richter lehnten den Antrag aber ab, da die Rentnerin kein fachärztliches Attest vorlegen konnte.http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/nach-zwangsraeumung-verstorbene-rentnerin-friedliche-mahnwache-fuer-rosemarie-f-/8056826.html
BhaktaUlrich schrieb:wer hat dir den Sand in die Augen gestreut - die Investition - ist der Besitz der nicht geringer wird - er wird durch de Mieten amortisiertAh ja. Ein 6-Parteienhaus, das ich für 450.000,-€ kaufe