@vii Also sagst du, es liegen keine gleichen Bildungschancen vor, wenn mein Mitstudent nicht arbeiten muss und jede vorlesungsfreie Zeit Urlaub in der Karibik machen kann, während ich nebenher noch 1 Tag in der Woche arbeite, um mir was dazu zu verdienen?
Warum würdest du das unter Chancenungleichheit einordnen?
Und mal umgedreht, da ich den Eindruck habe, meine Arbeitstätigkeit neben dem Studium hat mir schon einige, zusätzliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verschafft:
Wie sieht es mit der Chancenungleichheit aus, wenn ich später bei der Bewerbung dadurch Punkten kann, dass ich während meiner Studienzeit schon praktische Erfahrungen im Feld gesammelt habe oder in anderen Bereichen, während mein vermögender Mitstudent lediglich theoretisches Wissen besitzt und ansonsten zugeben muss, dass er neben dem Studium nur die Füße hochgelegt und gefeiert hat?
Muss man ,,neben dem Studium arbeiten" also tatsächlich als Chancenungleichheit betrachten?