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Opfer wird verurteilt

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Täter, Anklage ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 14:40
Zitat von ramisharamisha schrieb:Wer da nicht wütend wird und die Beherrschung verliert, wenn sich das Blättchen wendet,
ist in meinen Augen ein Übermensch.
Absolut. Deswegen auch die erhebliche Strafmilderung. Er war (zu Recht) wütend, aufgebracht, ängstlich .... Und er hat vorsätzlich einen Menschen getötet, ohne dass es "notwendig" gewesen wäre, sich zu retten. Wenn man diese beiden Aspekte zusammen betrachtet, ist eine Bewährungsstrafe doch ziemlich gerecht?
Du hast den Artiekl nicht wirklich gelesen, oder?
Oder einfach nicht verstanden. Und trotzdem seine Meinung ausgekübelt.

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28.10.2014 um 14:42
Zitat von z3001xz3001x schrieb:und ein Beispiel für ein perverse Rechtssprechung in Deutschland
Landet der Rentner also doch auf dem Elektrischen Stuhl?
Gab es einen Grund dem Flüchtenden in den Rücken zu schießen?


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28.10.2014 um 14:52
@Aniara
Du würdest anders daher reden, wenn Du selbst betroffen wärst. Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist kein Kavaliersdelikt und sondern ein schwerer Übergriff, von den Folgen mit sexueller Gewalt vergleichbar. Daran kaut ein Mensch lange, vielen geht über Jahre ein Grundgefühl von Sicherheit verloren, viel sind monatelang oder länger arbeitsunfähig, traumatisiert, müssen die Wohnung wechseln.
Wegen so Arschlöchern wie diesem toten Einbrecher, die keinen Respekt vor ihren Mitmenschen haben und sich am Gut anderer bedienen, weil sie nicht in der Lage sind, selbst etwas aufzubauen.
MMn sollte es erlaubt sein, dass sich ein Opfer mit Waffengewalt wehrt und seinen Besitz verteidigt.
Und das Opfer sollte sich nicht rechtfertigen müssen, dafür dass es sich verteidigt.
Der Kleinkriminelle tote Jugendliche sollte sich posthum dafür rechtfertigen, dass er eingebrochen ist. Immerhin wird er das nicht wiederholen können. Das ist das Gute daran.


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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 14:52
@kleinundgrün
Ich halte die Strafe für ausreichend, zumal das Resultat der Überreaktion im Nachhinein
offenbar ja bereut wird. Aber nur wer sich in dieser Situation wirklich im Griff hat und
nicht spontan reagiert, sollte den alten Mann verurteilen. Aber dazu müsste man erst
in diese oder eine vergleichbare Situation kommen.

@Aniara
Du weißt nicht, ob du, drangsaliert von 5 Personen, noch lebend aus der Situation kommst
und bist dann so nobel, die Flüchtigen einfach sausen zu lassen? So "lammfromm" kannst
auch nur du sein. ;-)


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28.10.2014 um 14:59
@Driftwood

Den gesamten Artikel hatte ich durchaus gelesen. Gerade deshalb fragte ich ja. Denn für mich ist es eben ein Unterschied, ob es so wie im Artikel heißt

Der Rentner hat inzwischen eine Pistole in der Hand.
Was bedeuten kann, die Waffe befand sich im Wohnraum in seiner unmittelbaren Nähe, oder

In der Zwischenzeit hat der Rentner sich die Waffe besorgt
wie du schriebst und worunter ich mir vorstelle, er hat sich die Waffe aus dem Waffenschrank, also einem anderen Raum geholt und das nun wiederum würde bedeuten, er hätte sich in diesem Raum in Sicherheit bringen können.


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28.10.2014 um 14:59
Zitat von ramisharamisha schrieb:Aber nur wer sich in dieser Situation wirklich im Griff hat und
nicht spontan reagiert, sollte den alten Mann verurteilen.
Du meinst, wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein?

Nun, ich finde es eine gesellschaftliche Errungenschaft, dass wir nicht wollen, dass andere Menschen aus Frust, Angst, Hass, Vergeltung oder sonstigen (auch berechtigten) Gefühlsregungen getötet werden. Man kann zu Recht erwarten, dass man sich trotz solcher Gefühle wenigstens so weit im Griff hat, nicht gleich zu töten.

Natürlich hat der Räuber erhebliches Unrecht begangen. Er hat Leid verursacht und muss dafür bestraft werden.
Aber die Bestrafung liegt eben beim Staat (der Gesellschaft als Ganzes) und nicht im Ermessen einzelner. Der eine schießt dem Fliehenden in die Beine, der nächst in den Kopf. Vielleicht trifft es auch mal ein Kind, das zu den Raubzügen genötigt wurde und selbst Opfer ist. Oder einen geistig Behinderten der das Unrecht seiner Tat gar nicht erkennen kann. Wo ist denn da die Gerechtigkeit?


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28.10.2014 um 15:06
@kleinundgrün
Ich nehme an, der alte Mann befand sich in einem nervlichen Ausnahmezustand und
hätte er Zeit zum Überlegen gehabt, wäre es nicht zu dem tödlichen Schuss gekommen.

Und Steine sollten nur die werfen, die schon mal in einer solchen Situation waren
und sie beurteilen können.


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28.10.2014 um 15:10
Zitat von ramisharamisha schrieb:Ich nehme an, der alte Mann befand sich in einem nervlichen Ausnahmezustand und
hätte er Zeit zum Überlegen gehabt, wäre es nicht zu dem tödlichen Schuss gekommen.
Und genau deswegen muss er - obwohl er vorsätzlich einen Menschen getötet hat - nicht ins Gefängnis. Er hat anderen Menschen den Sohn, den Freund, vielleicht den Vater für immer genommen. Er hat Leid verursacht. So wie der Räuber.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Und Steine sollten nur die werfen, die schon mal in einer solchen Situation waren
und sie beurteilen können.
Nun, das Gericht hat sehr kleine Steine geworfen. Anscheinend konnten sie sich in die Situation hinein versetzen.


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28.10.2014 um 15:16
Zitat von ramisharamisha schrieb:noch lebend aus der Situation kommst
und bist dann so nobel, die Flüchtigen einfach sausen zu lassen?
Sie waren bereits am Flüchten, wie oft denn noch? Keinen Grund zu schießen, und schon gar nicht oberhalb der Hüfte.


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28.10.2014 um 15:17
Zitat von z3001xz3001x schrieb:Und das Opfer sollte sich nicht rechtfertigen müssen, dafür dass es sich verteidigt.
Dazu bestand kein Anlass, die Täter waren bereits am Flüchten. Steht im Artikel, einfahc mal lesen, bevor du hier postest.


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Alano ehemaliges Mitglied

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28.10.2014 um 15:19
Ich kenne das Opfer. Hatte ihm mal ein Paket geliefert, als ich noch bei DHL Express arbeitete.


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Gaap ehemaliges Mitglied

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28.10.2014 um 15:24
@Gute_Luise

Gerechtfertigt wären die Schüsse nur dann gewesen, wenn der Mann von den Jugendlichen ebenfalls mit einer Schusswaffe bedroht worden wäre. Die Notwehr basiert ja auf Verhältnismäßigkeit. Das heißt, wenn der, der dich bedroht, eine Schusswaffe hat, darfst du in Notwehr, sofern du eine hast, auch eine Pistole auf ihn richten. Das wäre, wenn der Angreifer nur ein Messer hat und du eine Pistole, schon Überschreitung der Notwehr.

Ja, das Urteil ist so korrekt wie es da steht.


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28.10.2014 um 15:24
Zitat von AniaraAniara schrieb:Sie waren bereits am Flüchten, wie oft denn noch? Keinen Grund zu schießen, und schon gar nicht oberhalb der Hüfte.
Du warst in deinem Leben scheints nie richtig wütend!


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28.10.2014 um 15:25
Zitat von GaapGaap schrieb:Gerechtfertigt wären die Schüsse nur dann gewesen, wenn der Mann von den Jugendlichen ebenfalls mit einer Schusswaffe bedroht worden wäre.
Wurde er ja!


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Gaap ehemaliges Mitglied

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28.10.2014 um 15:26
@ramisha

Aha? Ich hab gelesen er hat erst geschossen als die Jugendlichen geflüchtet sind. Wo ist denn da bitte die Notwehr?


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28.10.2014 um 15:28
Übrigens dürfen Polizisten auf Menschen schießen, wenn diese etwas auf sie richten,
was auch nur andeutungsweise einer Schusswaffe ähnelt.


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28.10.2014 um 15:29
@Gaap
Hab ich was von Notwehr geschrieben? Der Mann war im Ausnahmezustand,
er schoss im Affekt, er hatte ja kurz zuvor um sein Leben fürchten müssen.


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Gaap ehemaliges Mitglied

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28.10.2014 um 15:30
@ramisha

Darüber hat das Gericht aber anders entschieden und ich teile diese Meinung.


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28.10.2014 um 15:30
Zitat von ramisharamisha schrieb:er schoss im Affekt,
Das ist falsch, er schoss gezielt auf die Flüchtigen. Von Affekt keine Spur.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Du warst in deinem Leben scheints nie richtig wütend!
1. Kannst du das gar nicht beurteilen.
2. Wäre das auch kein Grund auf einen flüchtigen Räuber zu schießen.


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28.10.2014 um 15:30
Zitat von AniaraAniara schrieb:Dazu bestand kein Anlass, die Täter waren bereits am Flüchten.
Genau und das Einbruchsopfer wollte die Täter nicht entkommen lassen.
Einbruch hat ein erbärmliche Aufklärungsquote von ~15%. Deshalb ist Deutschland so ein beliebtes für organiserte Kriminalität. Selbst wenn sie geschnappt werden, haben sie nicht viel zu befürchten.
Und derartige Urteile stellen Einbrecher auch noch partiell unter den Schutz des Gesetztes. Kranke, endverblödete Scheisse.


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