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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

311 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vergewaltigung Falschanschuldigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:47
@SCHMANDY
ja von mir aus. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Herr Mollath nicht der Sachbeschädigung und Körperverletzung überführt werden konnte.

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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:53
@JPhys2

Ich kenn das ja aus der psychiatrie.
Da waren auch leute, die sagten sie seien nicht krank und müssten nicht dort bleiben weil sie keine gefahr darstellen, waren dann aber so zornig über ihre einweisung, dass sie den Chefarzt bei Blickkontakt sofort angehen wollten und physisch attackiert haben.

Damit haben sie sich dann, ob sie wirklich draußen gewalttätig geworden wären oder nicht, keinen gefallen getan.

Weil man kann niemanden rauslassen , gerade nicht aus der forensik, der noch symptome seiner Krankheit zeigt.

Aus der Forensik dar fman raus, wenn man austherapiert ist.

Alles andere wäre grob fahrlässig, und bei jedem anderen straftäter wäre dann wieder von Kuscheljustiz geredet worden und von psychologen die jeden gehen lassen der ihnen sagt er tut nix mehr.

In diesem Fall war der eingewiesene möglicherweise kein straftäter (was ich weder bestätigen noch verneinen will), hat sich aber nunmal (was natürlich wohl auch der Frau klar wahr) genau so verhalten, und das auch vor der Einweisung, wie es in's Bild passte.


Das ganze ist aber genauso sehr einzelfall, wie unser threadthema hier.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:55
also meine Feststellung da oben passt auch bei einer Vergewaltigung. Wenn es keine eindeutigen Beweise gibt, wie kann es dann Fehlurteile geben? Ohne Spurenlage, nur aufgrund Aussage von Exfrau, Freundin?


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illik ehemaliges Mitglied

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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:55
Viel zu milde diese Strafe.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:56
@illik
genau, aber trotzdem sollte es keine Fehlurteile geben.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:56
@Allesforscher

Um mal zu deiner ursprünglichen These zurückzukommen
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:Männerdiskriminierung auch vor Gericht, nicht ungewöhnlich.
Zu dem Thema gibt es eine interessante statisik

Damit sich nicht wieder jemand beschwert schreib ich mal gar nichts dazu sondern mache einfach nur copy paste
Ein Missverhältnis bei den ausgesprochenen wie vollstreckten Todesurteilen ergibt sich bei den Geschlechtern der Todeskandidaten. Der größte Teil der zum Tode Verurteilten sind Männer. Die Kriminalitätsrate bei Männern ist deutlich höher, Frauen sind seltener als Täter in schwere Gewaltverbrechen verwickelt. Betrachtet man jedoch den Anteil der wegen solcher Delikte verhafteten Frauen und den weiteren Verfahrensverlauf, wird offenbar, dass circa 13 Prozent der in Mordfällen Verhafteten Frauen sind, der Anteil von Frauen an den zur Todesstrafe verurteilten Sträflingen hingegen, nach einigen Untersuchungen seit über zwanzig Jahren, konstant um die zwei Prozent liegt.
Wikipedia: Todesstrafe in den Vereinigten Staaten#Geschlechtsspezifische Aspekte


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:57
@Allesforscher

Weil ein Indizienbeweis durchaus geführt werden kann.
Ich habe mich nicht komplett ausführlich mit dem Fall beschäftigt, aber soweit ich weiß lagen dem Richter z.b. bereits dinge vor, die offenbar nicht der wahrheit entsprachen, z.b. ein angeblich zu unrecht ausgestelltes attest was die körperverletzung belegen sollte.


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illik ehemaliges Mitglied

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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 19:58
@Allesforscher
Schön sind wir mal derselben Meinung.
Aber ich habe dir geschrieben, dass du mich nicht mehr anschreiben sollst. Bitte halte dich auch an meine Bitte!


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:00
@illik

Ich sehe die strafte nicht als zu niedrig an.
Wir müssen da im verhältnis bleiben, die frau mag indirekt zu seinem Tod geführt haben, aber sie hat niemanden ermordet, sie hat eine falsch aussage getätigt.

Dafür ist die Strafe, wenn keine vorstrafe existiert, ziemlich hoch.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:02
@shionoro
es konnte nicht bewiesen werden, ob er der Reifenstecher war. Auf einem Video soll eine Person in einem Mantel erkennbar gewesen sein. Aber kein Gesicht dieser Person.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:03
@Allesforscher

Ich rede von der Körperverletzung.-
Diese hat ein Arzt attestiert, und das Attest lag dem richter vor.
Erst später kam raus, dass der Arzt wohl befangen war, das war dem Richter aber nicht bekannt.


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illik ehemaliges Mitglied

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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:03
@shionoro
Aufgrund ihrer absichtlichen Falschaussage hat sie das Leben des Mannes runiert und ihn 5 Jahre seines Lebens geraubt. Und dafür bekommt sie gerade einmal 5,5 Jahre?
Ich finde das ist dann doch etwas höhnisch gegenüber dem Opfer, welches bekanntlich ja sogar an den Folgen dieses Rufmordes starb.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:05
@shionoro
mich würde interessieren, ob er der Reifenstecher war.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:06
@illik
Zitat von illikillik schrieb:Aufgrund ihrer absichtlichen Falschaussage hat sie das Leben des Mannes runiert und ihn 5 Jahre seines Lebens geraubt. Und dafür bekommt sie gerade einmal 5,5 Jahre?
Bedenke bitte dass wir in unserem rechtsystem allgemein keinen Wettlauf an Grausamkeit mit Verbrechern machen.
Wir ermorden keine Mörder. Wir vergewaltigen keine Vergewaltiger.
Diese Frau hat sich mit Unterstützung des Staates der Freiheitsberaubung für 5 Jahre schuldig gemacht...und wurde mit mehr als 5,5 Jahren Freiheitsenzug bestraft.

Ich kann verstehen wenn dir das zu wenig ist aber für unser Justiz system ist es eher erstaunlich viel


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:10
@Allesforscher

Dann musst du das recherchieren, ich sage lediglich, dass fehlurteile geschehen bedeutet nicht zwangsläufig das etwas systemimmimanent falsch läuft vor deutschen gerichten.

Wenn da beispielsweise fragwürdige atteste existieren die aber im gerichtsverfahren glaubhaft erscheinen ist ein fehlurteil durchaus verständlich.

Nicht jede verurteilung kann auf grund von Videobeweismaterial erfolgen, zu einem gewissen grad muss man sich auf das verlassen als richter, was man nunmal vorliegen hat.

Die BEfangenheit des Arztes stellte sich erst später heraus.

@illik

5,5 Jahre sind viel, nicht geradeinmal.
Wenn du durch eine fahrlässige tötung jemanden umbringst bekommst du im schnitt weniger.
Wie gesagt existiert hier ´keine Vorstrafe, und die gefahr, dass die Frau das wieder macht dürfte auch gering sein.

Es geht nicht um das aufwiegen von strafmaßen.

Der Mann wurde angeklagt wegen vergewaltigung, sie wegen einer falschaussage.

Der Mann wurde fälschlicherweise auf Grund von Vergewaltigung verurteilt, sie wohl korrekterweise auf Grund der Falschaussage, nicht auf Grund von Vergewaltigung.

Dass er an den Folgen des rufmordes starb ist zwar warscheinlich, aber nicht beweisbar, und konnte auch kaum von der Frau abgesehen werden.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:14
@shionoro
ja deswegen hat eine Verurteilung auch nicht bei zweifelhafter Beweislage zu erfolgen.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:15
@Allesforscher

Du wiederholst das immerwieder wie ein Kassettenrekorder, nur wird das ja im Normalfall auch nicht gemacht.
Fehlurteile können aber auch passieren, wenn man sich an diesen grundsatz hält.
Wie das passieren kann habe ich dir eben erklärt


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illik ehemaliges Mitglied

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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:16
@JPhys2
@shionoro
Natürlich ist es juristisch gesehen richtig, wie entschieden wurde. Die Verhälnissmässigkeit muss ja gewahrt bleiben. Aber aus moralischer Sicht ist es zu wenig.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:21
@illik

Das muss jeder für sich entscheidne, aber es ist klar, dass kein urteil aufwiegen kann, dass ein Mensch unter 40 seines gesamten Restlebens beraubt worden ist komplett ohne eigenes verschulden und aufgrund von reiner böswilligkeit und inkompetenz.

Aber der Frau ergeht es ja nicht anders.
5,5 Jahre sind nicht wenig, und danach wird sie als Lehrerin wohl ebenfalls kaum weiterarbeiten können.
Warum sollte man die Knaststrafe noch weiter erhöhen, nur damit sie noch schwerer wieder später irgendwas sinnvolles aus ihrem Leben macht?

Ich finde die Strafe saftig. Niemand will mehr als 5 Jahre seines Lebens verlieren, besonders nicht jemand der eigentlich aus der mittelschicht komm tund nicht im Knast sonderlich ertragreiche Kontakte knüpfen kann.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

13.11.2014 um 20:23
@shionoro

Bei diesem Urteil wurde, denke ich, auch ihre hohe kriminelle Energie und ihre "Böswilligkeit" besonders gewürdigt. Zumal man sowas auch Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft nennt. Da sieht das Gesetz dann durchaus happige Strafen vor.


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