5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
13.11.2014 um 20:55Anzeige
pokpok schrieb:Auf jeden Fall hat sie diese Strafe nicht verdient.Weil? Sie hat das Rechtssystem benutzt um einen Menschen zu zerstören. Wenn er ihr wirklich nichts angetan hat, und das scheint der Fall zu sein, dann möchte ich mir gar nicht vorstellen was für ein Mensch diese Frau sein muss um einfach 5 Jahre mit dem Wissen zu leben dass jemand wegen ihr im Knast verrottet.
z3001x schrieb:Weil?Ich habe nicht gesagt dass sie weniger verdient hat. ;)
pokpok schrieb:Ich habe nicht gesagt dass sie weniger verdient hat. ;)Ah ;-).
pokpok schrieb:Die schlimmste Strafe aber hat sie sich selbst auferlegt; sie muss mit dem Wissen bis an ihrem Lebensende leben.Ich weiß nicht. Hätte sie ihn in Rage verletzt oder getötet, würde ich glauben können dass ihr das irgendwann leid tut, ein paar Stunden oder Tage kann man schon in einem Wahn sein der zu so einer Tat führt. Aber sie hat sich eine Geschichte ausgedacht, ist zur Polizei gegangen, hat sich mit ihrer Kollegin verbündet, ist vor Gericht gegangen. Wochen und Monate, in der ihr klar geworden sein muss was sie da tut, und sie hat es nicht aufgehalten. Ich glaube nicht, dass sie ein Mensch mit einem sehr ausgeprägten Gewissen ist.
gerhard86 schrieb:Ich weiß nicht. Hätte sie ihn in Rage verletzt oder getötet, würde ich glauben können dass ihr das irgendwann leid tut, ein paar Stunden oder Tage kann man schon in einem Wahn sein der zu so einer Tat führt. Aber sie hat sich eine Geschichte ausgedacht, ist zur Polizei gegangen, hat sich mit ihrer Kollegin verbündet, ist vor Gericht gegangen. Wochen und Monate, in der ihr klar geworden sein muss was sie da tut, und sie hat es nicht aufgehalten. Ich glaube nicht, dass sie ein Mensch mit einem sehr ausgeprägten Gewissen ist.Sie ist kühl und berechnend. Emotional ist bei ihr nie viel los gewesen. Sie ist (war) zwar sehr nett und "pfiffig", aber sie kann (konnte) echt ein Emo-Eisklotz sein. Ich denke, dass sie diese Antiemotionalität, bzw. diese Fassade für diese Situation nicht fallen lässt.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, Personen, die gegen Rechtsnormen verstoßen, zu bestrafen. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:[1]Ich halte im vorliegendem Fall 5,5,Jahre für entschieden zu wenig, auch wenn das Strafgesetzbuch für die begangenen Delikte "nicht mehr hergeben mag", womit ich jedoch keinesfalls sagen will, dass Urteile nicht auf der Grundlage des StGB gefällt werden sollten - alles hat seine Vor- und Nachteile.
mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).
Jimmy82vor 3 TagenHeimlich schwul :D?
@blutfeder: Ja ich würde lieber von einem Mann vergewaltigt werden als ein Messer zwischen den Rippen zu haben.
roadcaptain schrieb:Ich halte im vorliegendem Fall 5,5,Jahre für entschieden zu wenig, auch wenn das Strafgesetzbuch für die begangenen Delikte "nicht mehr hergeben mag", womit ich jedoch keinesfalls sagen will, dass Urteile nicht auf der Grundlage des StGB gefällt werden sollten - alles hat seine Vor- und Nachteile.So wie ich das verstehe, gibt das Strafgesetzbuch bis zu 10 Jahre für schwere Freiheitsberaubung her. Und die hätte sie imho durchaus auch bekommen sollen.
gerhard86 schrieb:Und die hätte sie imho durchaus auch bekommen sollen.Das Problem dabei, einen Strafrahmen voll auszuschöpfen ist folgendes:
gerhard86 schrieb:So wie ich das verstehe, gibt das Strafgesetzbuch bis zu 10 Jahre für schwere Freiheitsberaubung her. Und die hätte sie imho durchaus auch bekommen sollen.der § 239 "Freiheitsberaubung" allein greift hier meiner Ansich nach nicht, denn sie selbst hat den Mann ja nicht seiner Freiheit beraubt.