5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
13.11.2014 um 17:50Anzeige
gerhard86 schrieb:Sie hat ihm das angetan, nicht das Rechtssystem.Auf Ermittlungen bzgl der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers wurde verzichtet, weil man sich vor der öffentlichen Bewertung fürchtete. Das ist ein grober Fehler, der nicht hätte passieren dürfen, und ohne den es gar nicht erst soweit gekommen wäre.
Pallas schrieb:Was hat die "öffentliche Bewertung" damit zu tun?Bei dem konkreten Fall wurde auf die Glaubwürdigkeitsprüfung verzichtet, weil man sich davor fürchtet, dass es dann einen öffentlichen "Aufschrei" gäbe, vermutlich, weil es so aussähe dass das "Opfer" unter Generalverdacht gestellt würde und das Gericht erstmal von der Unglaubwürdigkeit ausginge, was natürlich heikel ist bzw wäre, weil tatsächliche Opfer ja oft mit sich ringen, überhaupt von dem Geschehenen zu erzählen und wenn hier unsensibel vorgegangen wird, der Effekt oft ist, dass sie sich gar nicht mehr dazu äussern wollen.