@Tussinelda Das nennt man Rhetorik.
Aber klar, warum nicht auf die Aussage eingehen, dass meiner Ansicht nach bei einer mehrfachen Verbindung aus Alkoholkonsum und Verbrechen der Alkoholkonsum nicht mehr strafmildernd berücksichtigt werden sollte?
Ja ich vertrete sogar die Ansicht, das sollte dann strafverschärfend berücksichtigt werden im Urteil.
Wir bauen immer mehr Eigenverantwortung ab, stets werden Entschuldigungen für einen Täter gesucht, Hinweise dafür, dass er ja eigentlich auch irgendwie ein Opfer ist und eigentlich ein guter, anständiger Mensch und Strafen ja sowieso falsch sind.
Das stimmt nicht.
Falsch sind unangemessene Strafen, die in keiner Relation zur Tat stehen. Falsch ist es beispielsweise, einem Dieb die Hand abzuschlagen.
Falsch sind auch Strafen ohne jeden Resozialisierungsgedanken. Resozialisierung bedeutet aber nicht, dass man dem Täter einfach mal so ein oder zwei Jahre oder auch einfach die komplette Haft erlässt, wenn das Täterprofil hergibt, dass dies kontraproduktiv ist.
Jemand, der sich keiner Schuld bewusst ist, obwohl er einen ,,Dummgucker" schwer verletzt hat, wird aus dem Erlass seiner Gefängnisstrafe aufgrund von Resozialisierungs- und Entschuldigungsgedanken nur die Botschaft ziehen, dass der Staat ohnehin nichts gegen ihn machen kann. Ergo er tun kann, was ihm gefällt.
Eigenverantwortung heisst unter anderem:
Wir haben in dieser Gesellschaft Regeln, nach denen wir unser Zusammenleben gestalten. Und wir haben Strafen dafür, wenn diese Regeln gebrochen werden.
Eigenverantwortung heisst eigenverantwortlich handeln, heisst: Die Konsequenzen für sein Handeln tragen.
Wenn ich jetzt beschließe, raus zu gehen und irgendwen zu verprügeln, kann ich nicht einfach hinterher rumheulen und sagen:,,Sorry, ich war halt so sauer, weil meine Fußballmannschaft verloren hat...".
ICH bin für meine Tat verantwortlich! Nicht die Fußballmannschaft! Also muss ICH auch die Konsequenzen tragen!
Insbesondere, wenn ich weiss, dass mich der Konsum von Alkohol aggressiv und gewalttätig macht, zählt es schon im Voraus zu meiner Verantwortung, wenig oder gar keinen Alkohol zu trinken.
Wäre ich Richter, würde ich das nicht als strafmildernd gelten lassen, wenn jemand meint, es tue ihm Leid, er werde bei Alkoholkonsum schnell aggressiv.
Meine Antwort an den Betreffenden wäre dann:,,Wenn Sie WISSEN, dass Sie bei Alkoholkonsum aggressiv und gewalttätig werden, dann saufen Sie nicht! Sie sind kein kleines, unmündiges Kind mehr!"