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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

247 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unterhalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 11:38
@Lilith101
@Elsbeth_M

Ich fasse dann mal zusammen, ihr meint also, im BGB gibt es Gesetze, die nicht durchgesetzt werden bzw. nicht durchsetzbar sind?

Das täte mich aber schon sehr wundern :D

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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 11:45
@emz
Du kannst einen Vater nicht zum Umgang mit seinem Kind zwingen. Das verstößt gegen das Grundgesetz (Freie Entfaltung und so) und dass das GG über dem BGB steht, dürfte dir doch klar sein.

Und ja, es ist in der Tat so, wenn der Vater den Umgang verweigert kannst du bestenfalls eine finanzielle Strafe geltend machen. Der Umgang ist trotzdem dahin. Und auf die Frage ob man das seinem Kind zumuten will bist du so gar nicht eingegangen, gibts hierfür einen Grund ?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 11:49
@Lilith101
Was heißt, "dem Kind zumuten"? Wenn der Wunsch doch von dem Kind ausgeht ...


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 11:53
@emz
Sag mal du willst mich nicht verstehen, oder du kannst nicht lesen.

Natürlich wird es vom Kind gewünscht. Wenn der Vater aber kein Interesse hat, dann wird er sich genauso dem Kind gegenüber verhalten. Was glaubst du was das mit einem Kind macht? Direkt zu spüren dass es dem Vater egal ist, keine Liebe zu spüren, kein Vertrauen. Hast du eine Ahnung was das kaputt macht? So mal abgesehen davon kann aufgrund des Desinteresses des Vaters auch die Aufsichtspflicht darunter leiden, d.h. kleinere Kinder sind hier gefährdet weil leichter etwas passieren kann. Das würde denke ich keine Mutter zulassen. Und nicht nur die Mutter sondern auch die Ämter und Gerichte, weshalb es keinen Zang und Kein Urteil auf Umgang gibt, welchen der Vater nciht will.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 11:55
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Warum sollte der Vater denn keinen Umgang haben wenn er sich darum bemüht und das Kind es auch will?
Weil er möglicherweise einen schlechten Einfluss auf das Kind ausübt. Was das Kind - gerade wenn es noch recht jung ist - entweder nicht bemerkt oder nicht richtig einschätzen kann.


@emz
Zitat von emzemz schrieb:Ich fasse dann mal zusammen, ihr meint also, im BGB gibt es Gesetze, die nicht durchgesetzt werden bzw. nicht durchsetzbar sind?
Ja, offenbar ist es so. Was soll man denn auch machen? Den Vater mit Gewalt aus seiner Wohnung holen und mit seinem Kind zusammen setzen?!


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 11:57
@Elsbeth_M
Klar, als Mutter musst du dann erst nachweisen, dass er tatsächlich schlechter Umgang fürs Kind ist (ich kenne das nur zu gut, High-five und willkommen im Club). Habe den Satz erst verstanden nachdem du ein wenig aus deiner privaten Kiste geplaudert hast :)


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 11:58
OT: ich bin mal schnell was essen bis später


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:02
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Weil er möglicherweise einen schlechten Einfluss auf das Kind ausübt. Was das Kind - gerade wenn es noch recht jung ist - entweder nicht bemerkt oder nicht richtig einschätzen kann.
Das ist allgemeines Lebensrisiko. Das trifft Kinder in einer intakten Beziehung der Eltern genau so.
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Klar, als Mutter musst du dann erst nachweisen, dass er tatsächlich schlechter Umgang fürs Kind ist
Genau.
Ist ja auch fair. Gerade wenn die Beziehung nicht allzu einvernehmlich beendet wird, hält jeder Elternteil den anderen für einen unfähigen Arsch. das ist aber in Wahrheit nicht unbedingt der Fall. ein schlechter Ehepartner ist nicht unbedingt ein schlechtes Elternteil.
Zitat von emzemz schrieb:Ich fasse dann mal zusammen, ihr meint also, im BGB gibt es Gesetze, die nicht durchgesetzt werden bzw. nicht durchsetzbar sind?
Das Kindswohl "schlägt" sozusagen diese Norm. Es gibt ja ständig Kollisionen in den Gesetzen. Und ein erzwungener Kontakt ist sehr wahrscheinlich weder für das Kind noch für den Vater sinnvoll.
http://www.welt.de/politik/article1860621/Vaterliebe-laesst-sich-nicht-gerichtlich-erzwingen.html


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:04
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist allgemeines Lebensrisiko. Das trifft Kinder in einer intakten Beziehung der Eltern genau so.
Wie lange bleibt eine Beziehung der Eltern intakt, wenn einer einen schlechten Einfluss auf die Kinder ausübt?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:09
Um das noch mal auf den Punkt zu bringen:

Das oberste Gebot ist das Wohl des Kindes. Wenn der elterliche Umgang dem Kind nutzt, wird es elterlichen Umgang bekommen - auch gegen den Willen der Beteiligten. Nur ist es natürlich so, dass gegen den Willen der Beteiligten ein Kind kaum einen Nutzen aus diesem Umgang haben wird.

Gleiches gilt für den Unterhalt. Das Kind kann von allen Beteiligten am allerwenigsten für seine Existenz. Es hat einen Anspruch darauf, versorgt zu werden. Wenn dieser Anspruch sich gegen einen Samenspender richtet, dann hat dieser halt Pech gehabt. Auch hier: allgemeines Lebensrisiko.
Wie lange bleibt eine Beziehung der Eltern intakt, wenn einer einen schlechten Einfluss auf die Kinder ausübt?
Das passiert doch ständig. Elternteile vernachlässigen die Kinder und die anderen schauen weg. Es ist ja nicht so, dass Eltern stets die Kinder als vorrangig betrachten. Es gibt genügend intakte (im Sinne von zusammenlebende) Familien, in denen das hinsichtlich des Kindes nicht optimal läuft.

Und daher ist die Trennung an sich kein Indiz dafür, dass der andere nun ein schlechtes Elternteil wäre.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:15
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das passiert doch ständig. Elternteile vernachlässigen die Kinder und die anderen schauen weg.
Dann üben beide einen schlechten Einfluss auf die Kinder aus. Klar, wenn beide diesbezüglich an einem Strang ziehen, dann bleibt die Beziehung intakt.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:18
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Ich persönlich muss sagen, ich finde das Urteil absolut gerechtfertigt. Wenn ein Paar sich für eine Samenspende und eine künstliche Befruchtung entscheidet, so hat der Mann doch damit seinen Väterlichen Rechten Pflichten verschrieben. Leibliches Kind hin oder her, bei einer Adoption hätte er diese genauso gehabt.
Genau diese Argumentation wollte ich auch bringen, in diesem Sinne kann ich dir voll und ganz zustimmen.

Wer sich für ein Kind entscheided, hat für eben jenes Verantwortung zu übernehmen!


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:18
Klar, Kindeswohl hat immer Vorrang.

Ich hatte da einen konkreten Fall im Blick, bei dem ein Kind unbedingt seinen Vater kennenlernen wollte, von dem es von der Mutter nur Negatives gehört hatte. Der Vater, der rein gar nichts mehr mit seiner Ex zutun haben wollte, lehnte deshalb auch den Kontakt zum Kind ab.

Das Kind hat sich durchgesetzt und aus dem erzwungenen Kontakt mit dem Vater wurde ein freiwilliger, wenngleich auch sehr sporadisch.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:21
@kleinundgrün

Ist es ein Gerücht, dass bei ehelichen Kindern, der Mann nur eine gewisse Zeit hat nach bekanntwerden der ersten Zweifel ob das Kind von ihm ist?

Beispiel: Ehemann ist zeugungsunfähig und weiß das auch. Frau bekommt ein Kind, unter welchen Umständen auch immer. Nach 10 Jahren wird die Ehe geschieden und der Mann sagt: " Hoppla, das Kind ist ja gar nicht von mir"
Ich meine, ich hätte mal gelesen das ginge nach 10 Jahren nicht mehr.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:27
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ist es ein Gerücht, dass bei ehelichen Kindern, der Mann nur eine gewisse Zeit hat nach bekanntwerden der ersten Zweifel ob das Kind von ihm ist?
Nein. So ist es.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich meine, ich hätte mal gelesen das ginge nach 10 Jahren nicht mehr.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html


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24.09.2015 um 12:32
@kleinundgrün
Danke für die Antwort :)

@Lilith101
Dann ( nach Fristablauf) ist es unerheblich ob das Kind durch eine Samenspende oder einen ONS gezeugt wurde.
Finde ich auch richtig. Ein Kind ist keine Mitgliedschaft wie im Sportverein, die man eben mal kündigen kann.


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24.09.2015 um 12:37
Wäre interessant zu erfahren ob die zahlungen auch wirklich "einfach so" eingestellt wurden.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:41
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb: Klar, wenn beide diesbezüglich an einem Strang ziehen, dann bleibt die Beziehung intakt.
Nicht mal das. Es gibt genug Familien, in denen ein Teil gewalttätig ist oder sonst sich regelmäßig daneben benimmt und die Beziehung dennoch fort besteht. Man kann Menschen nur bedingt zwingen, vernünftige Eltern zu sein.

Letztlich ist es doch so, dass eine Trennung oft dazu führt, dass man sich nicht mehr leiden kann und nicht selten auch dazu, dass man sich hasst.
Könnte der Elternteil den Umgang seines Kindes mit dem anderen (verhassten) Elternteil einfach so unterbinden, dann besteht die Gefahr, dass das Kind dazu missbraucht wird, dem anderen weh zu tun. Das ginge auf Kosten des Kindes und damit muss man eben nachweisen, dass es einen echten Grund geben muss.
Das Kind soll möglichst nicht übermäßig zum Spielball im Beziehungskrieg werden. Ein Elternteil ist daher eher nicht die beste Adresse, um über den Umgang mit dem anderen Elternteil allein zu entscheiden.
Dann ist es unerheblich ob das Kind durch eine Samenspende oder einen ONS gezeugt wurde.
Es wäre sogar unerheblich, wenn die Frau den Mann hintergeht, um an das Sperma zu kommen (Stichwort "Samenraub").
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:Wäre interessant zu erfahren ob die zahlungen auch wirklich "einfach so" eingestellt wurden.
was hast Du dabei im Hinterkopf?


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24.09.2015 um 12:45
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Könnte der Elternteil den Umgang seines Kindes mit dem anderen (verhassten) Elternteil einfach so unterbinden, dann besteht die Gefahr, dass das Kind dazu missbraucht wird, dem anderen weh zu tun.
Hab ich denn sowas gefordert?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 12:51
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Hab ich denn sowas gefordert?
Du hast immerhin versucht zu begründen, warum in einer gescheiterten Beziehung der Vater ohne Einwilligung der Mutter kein Umgangsrecht haben sollte.
Lilith101 schrieb:
Warum sollte der Vater denn keinen Umgang haben wenn er sich darum bemüht und das Kind es auch will?
Weil er möglicherweise einen schlechten Einfluss auf das Kind ausübt. Was das Kind - gerade wenn es noch recht jung ist - entweder nicht bemerkt oder nicht richtig einschätzen kann.



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