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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

247 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unterhalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:00
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Und das stimmt nicht, denn dein Selbstbehalt steigt mit jeder Person die in deinem Haushalt lebt und für die du verantwortlich bist.
Natürlich steigt der Selbstbehalt mit jeder Person, aber es ging um den Selbstbehalt des Elternteils. Der Elternteil ohne Kind hat € 1.080,- für sich, der Elternteil mit Kind aber nur den Hartz IV-Satz, der geringer ist.
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Klar er hat einen Selbstbehalt von 1.080 Eruo, er muss den Unterhalt aber zurückbezahlen, heißt solange er nicht mehr verdient läuft das alles auf, bis er mehr verdient und er es zurückzahlen kann/muss.
Also muss er bei einem solchen Einkommen erstmal nichts bezahlen. Wenn er später mehr verdient, dann muss er erstmal den laufenden Unterhalt bezahlen. Bis es zu einer Rückzahlung des aufgelaufenen Betrags kommt, kann viel passieren. Viele können das nie bzw. tun es nicht.
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Du kommst doch so oder so für das Kind auf, egal mit welchem Einkommen. Zusätzlich gibt es ja auch noch ne Menge Dinge die man beantragen kann wenn das Kind bei einem lebt.
Eben - egal mit welchem Einkommen. Ohne Selbstbehalt von ca. € 1.100,--

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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:04
@Elsbeth_M
ich weis überhaupt nicht auf was du hinaus willst. Sorry, aber deine Argumentationen hinken.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Der Elternteil ohne Kind hat € 1.080,- für sich, der Elternteil mit Kind aber nur den Hartz IV-Satz, der geringer ist.
Auf dem HartzIV Satz lässt sich aufbauen mit diversen Unterstützungen (außerdem steht ja jedem frei arbeiten zu gehen, dann könnte man ja auch mehr verdienen), Im Übrigen ist bei Hartz IV ja bekanntlich die Miete bezahlt, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt kommen ja auch noch dazu.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Wenn er später mehr verdient, dann muss er erstmal den laufenden Unterhalt bezahlen. Bis es zu einer Rückzahlung des aufgelaufenen Betrags kommt, kann viel passieren. Viele können das nie bzw. tun es nicht.
Der laufende Unterhalt wird bezahlt und von dem Differenzbetrag des höheren Gehalts und dem Selbstbehalt werden die Unterhaltschulden abgetragen.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:04
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und inwiefern stützt das Deine These?
Steht doch da:
"Die Nomen stehen dann bei unbestimmter Menge oder Anzahl ohne Artikel."

Ein Nomen (Substantiv, Hauptwort ... oder wie immer man es nennen will) hat bei unbestimmter Menge keinen Artikel. Kein Artikel heißt, kein "ein", "die" o.ä.

"Menschen" (ohne "die") hat keinen Artikel, ist also eine unbestimmte Menge.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:10
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:ich weis überhaupt nicht auf was du hinaus willst. Sorry, aber deine Argumentationen hinken.
Ich verdeutliche es mal an einem Beispiel (selbst im Bekanntenkreis erlebt):
Eine alleinerziehende Mutter hat nur einen Teilzeitjob und verdient ca. € 900,--. Der Vater verdient € 1.080,-, muss also keinen Unterhalt zahlen. Die Mutter bekommt für die Kinder nicht den vollen Hartz IV-Satz, weil sie von ihren € 900,- für die Kinder mit aufkommen muss.
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Auf dem HartzIV Satz lässt sich aufbauen mit diversen Unterstützungen (außerdem steht ja jedem frei arbeiten zu gehen, dann könnte man ja auch mehr verdienen), Im Übrigen ist bei Hartz IV ja bekanntlich die Miete bezahlt, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt kommen ja auch noch dazu.
Nein! Unterhalt, Kindergeld usw. wird auf das Hartz IV angerechnet! Es kommt nicht noch dazu.

Und wenn eine alleinerziehende Mutter mit mehreren Kindern arbeiten geht, dann muss sie schon einen gut bezahlten Job haben, damit sie ohne Unterhalt des Vaters nicht ins aufstockende Hartz IV rutscht.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:10
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:D.h., wenn ein Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, € 1.080,- verdient, muss es keinen Unterhalt zahlen. Derjenige, bei dem das Kind wohnt, müsste bei diesem Einkommen bereits für das Kind aufkommen.
Was in gewisser Weise auch fair ist.

Derjenige, der mit dem Kind zusammen lebt, bildet auch eher eine Bedarfsgemeinschaft, aus der sich erweiterte Pflichten ergeben. Er hat eher Nachteile bei der Berufsausübung, bei seiner Freizeitgestaltung und auch beim finanziellen Aufwand.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb: ist also eine unbestimmte Menge
Ja. Und? Das stützt doch genau mein Beispiel mit den blauen Menschen. Ich vermute, Du setzt "unbestimmt" mit "weniger" gleich. Das wäre aber falsch. "Unbestimmt" bedeutet nur, dass es undefiniert ist. Es können "alle" sein oder weniger als "alle". Aber nicht weniger als "normalerweise".

Wenn Du sagst "Männer haben einen Penis", dann bedeutet es, dass bis auf die Ausnahmen, die aus welchen Gründen auch immer ihren Penis verloren haben, Männer grundsätzlich ein solches Organ haben. "Die Männer haben einen Penis" ist keine zahlenmäßige Erweiterung dazu - sie kann im Gegenteil eine zahlenmäßige Einschränkung bedeuten, wenn das "die" einen Ausschnitt aus der generellen Gruppe definieren soll.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:13
@Elsbeth_M
Sorry aber du erzählst kompletten Mist. Das Kindergeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden, nirgends weil es Zweckgebunden ist.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Und wenn eine alleinerziehende Mutter mit mehreren Kindern arbeiten geht, dann muss sie schon einen gut bezahlten Job haben, damit sie ohne Unterhalt des Vaters nicht ins aufstockende Hartz IV rutscht.
Naja, definiere gut bezahlt.


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24.09.2015 um 15:15
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Was in gewisser Weise auch fair ist.
Ich finds unfair, dass derjenige, der mehr Arbeit und Verantwortung mit den Kindern hat, auch noch finanziell mehr für sie aufkommen muss.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:"Unbestimmt" bedeutet nur, dass es undefiniert ist.
Ja, es ist undefiniert. Über die Menge wird keine Aussage gemacht. Es bedeutet also nicht zwangsläufig, dass es alle sind.
"Die Menschen sind blau" ist aber bestimmt, es bezieht sich auf alle.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:16
Wenn der 'Vater' sogar die Samenspende besorgt, ist das jetzt ziemlich asozial von ihm, mit dem Kind nichts mehr zu tun haben zu wollen.
Man sollte in diesen Fällen die Adoption zur Pflicht machen ...


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:26
@Issomad
Wie meinst du das? Ich dachte mit der Beurkundung beim Standesamt und die Angabe des Vaters ist keine Adoption mehr nötig, da er ja von vornherein als Vater gilt. Was sollte eine Adoption hier ändern?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:28
@Lilith101
Korrekt, er wurde ja als Vater eingetragen, daher ist keine Adoption notwendig/möglich.


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24.09.2015 um 15:30
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Sorry aber du erzählst kompletten Mist. Das Kindergeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden, nirgends weil es Zweckgebunden ist.
Bevor du mir unterstellst, kompletten Mist zu erzählen, solltest du dich informieren:

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-kindergeld (Archiv-Version vom 16.09.2015)

http://www.stern.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-kindergeld-darf-voll-auf-hartz-iv-angerechnet-werden-3571890.html
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Naja, definiere gut bezahlt.
Sie müsste ein Netto-Einkommen deutlich über dem Hartz IV - Satz von ca. € 1.500,-- für sich und zwei Kinder zwischen 6 und 13 Jahren haben.
Der Hartz IV-Satz für die Mutter beträgt € 399,--, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren € 267,-, hinzu kommen Wohnkosten von ca. € 500,--. Macht insgesamt ca. € 1.433,-.


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24.09.2015 um 15:34
@Elsbeth_M
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Der Hartz IV-Satz für die Mutter beträgt € 399,--, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren € 267,-, hinzu kommen Wohnkosten von ca. € 500,--. Macht insgesamt ca. € 1.433,-.
Ach so meintest du das, ja dann hab ich es vorhin falsch verstanden, wir aneinander vorbei geschrieben was auch immer, sorry dafür.

Okay, aber wenn 1200 Euro verdiene, für beide das Kindergeld rechnen würde (ca. 360 Euro), plus den Unterhaltsvorschuss (bei beiden je 194 Euro macht knapp 400 Euro) bin ich ja trotzdem besser dran :) also ist ein Mindesteinkommen von 1500 Euro gar nicht notwendig. Also lohnt sich arbeiten ja doch


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:36
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Ich finds unfair, dass derjenige, der mehr Arbeit und Verantwortung mit den Kindern hat, auch noch finanziell mehr für sie aufkommen muss.
Dafür "darfst" Du mit dem Kind zusammen sein. Normalerweise empfinden das Eltern als Privileg und auf der anderen Seite als Strafe, es nicht sein zu dürfen.
Das kann man nicht verallgemeinern, aber dem Grunde nach ist es so.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:es bezieht sich auf alle
Nein. Aber lass uns das per PN weiter diskutieren.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:38
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dafür "darfst" Du mit dem Kind zusammen sein. Normalerweise empfinden das Eltern als Privileg und auf der anderen Seite als Strafe, es nicht sein zu dürfen.
Der andere Elternteil "darf" doch auch mit dem Kind zusammen sein. Außerdem finde ich nicht, dass man für das Privileg, mit dem Kind zusammen sein zu dürfen, bezahlen soll.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. Aber lass uns das per PN weiter diskutieren.
Wozu?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:40
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Okay, aber wenn 1200 Euro verdiene, für beide das Kindergeld rechnen würde (ca. 360 Euro), plus den Unterhaltsvorschuss (bei beiden je 194 Euro macht knapp 400 Euro) bin ich ja trotzdem besser dran :) also ist ein Mindesteinkommen von 1500 Euro gar nicht notwendig. Also lohnt sich arbeiten ja doch
Ja, seit es den Mindestlohn gibt, lohnt es sich eher als früher.
Unterhaltsvorschuss gibts übrigens max. 6 Jahre und max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Später müsste man den rausrechnen.


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24.09.2015 um 15:43
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Wozu?
Na, falls Du einen weiteren Klärungsbedarf siehst. Wenn nicht, ist es mir auch recht. Aber hier ist es schon arg OT.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Der andere Elternteil "darf" doch auch mit dem Kind zusammen sein.
Aber nur in weit weniger großem Umfang.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Außerdem finde ich nicht, dass man für das Privileg, mit dem Kind zusammen sein zu dürfen, bezahlen soll.
Dann überlasse doch dem anderen Elternteil die Erziehung. Blöd wird es, wenn das Kind keiner will - aber das dürften extreme Ausnahmen sein.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:51
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dann überlasse doch dem anderen Elternteil die Erziehung. Blöd wird es, wenn das Kind keiner will - aber das dürften extreme Ausnahmen sein.
Warum sollte man vor die Wahl gestellt werden, entweder das Kind dem anderen Elternteil zu überlassen oder für's Zusammenleben mit dem Kind bezahlen zu müssen?
Beides ist doch absurd!

Fair wäre es, wenn sowohl die finanzielle als auch die arbeitsmäßige Belastung von beiden Elternteilen (weitgehend) gleichermaßen getragen wird. Und natürlich wäre es auch fair, wenn dann beide Elternteile die Vorteile des Kinderhabens genießen können.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

24.09.2015 um 15:59
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Unterhaltsvorschuss gibts übrigens max. 6 Jahre und max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Später müsste man den rausrechnen.
Das weiß ich, dafür kann man dann versuchen für das Kind aufstockend Hartz IV zu bekommen, es sei denn man verdient zuviel ;) Teufelskreis
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Fair wäre es, wenn sowohl die finanzielle als auch die arbeitsmäßige Belastung von beiden Elternteilen (weitgehend) gleichermaßen getragen wird. Und natürlich wäre es auch fair, wenn dann beide Elternteile die Vorteile des Kinderhabens genießen können.
Ein schöner Vorschlag, der sich aber nie durch- bzw. umsetzen lassen wird.


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24.09.2015 um 16:44
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Und natürlich wäre es auch fair, wenn dann beide Elternteile die Vorteile des Kinderhabens genießen können.
Das ist aber aus rein tatsächlichen Gründen nicht möglich. Also muss hier (jedenfalls im Regelfall) einer zurück stecken.
Toll wäre es natürlich, wenn die Kinder unter der Trennung ihrer Eltern nicht leiden müssten und wenn auch die Eltern durch ihre Trennung keine Nachteile hinsichtlich ihrer Kinder hin nehmen müssten. Aber so ist nicht die Realität und es ist wohl kaum möglich, diese Realität zu schaffen.


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24.09.2015 um 17:29
@Elsbeth_M
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Warum sollte man vor die Wahl gestellt werden, entweder das Kind dem anderen Elternteil zu überlassen oder für's Zusammenleben mit dem Kind bezahlen zu müssen?
Beides ist doch absurd!
Naja, ich finde das jetzt schon krass. Man weiss doch bevor man ein Kind zeugt, dass nur die Anschaffung kostenlos ist, dafür der Unterhalt sehr teuer. ;)
Man weiss auch, dass sollte etwas schieflaufen, der Elternteil, der das Kind haupsächlich erzieht, der finanziell gedisste ist.
Daran wird sich auch nix ändern, auch wenn es nicht fair ist. Andererseits, was will man dem Zahlenden denn noch nehmen? 1080.- sehe ich jetzt nicht als üppigigen Verbleib für einen Menschen der arbeitet.
Er zahlt seine Wohnung, hat Fahrtkosten, evtl. noch Kosten für Berufsbekleidung ( das kann ganz schön ins Geld gehen) usw.
Noch weniger, und kaum ein Unterhaltspflichtiger würde noch arbeiten.
Bleibt nur - Augen auf, bei der Familienplanung!


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