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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anstiftung Zum Selbstmord, In Den Tod Getrieben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:12
@DoctorWho
Ja, das ganze läuft darauf hinaus, dass Selbstmord an sich nicht strafbar ist, weil der Suizide die Entscheidung selbst fällt. Darauf beruht hier die juristische Entscheidung.

Aber ich bin bei diesem Fall anderer Meinung, aus Gründen wie oben beschrieben.

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:21
@tic

Das Problem liegt auch in der Nachweisbarkeit. Wenn sich am Ende jemand umgebracht hat, ist nicht mehr feststellbar, was nun genau dazu geführt hat und inwieweit die Beeinflussung von Außen relevant war.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:22
@Samsaraa
Ich hätte gerne deine Meinung hierzu:
Du verlässt deinen Partner/deine Partnerin. Dieser bringt sich um. Hinterlässt einen Abschiedsbrief, in dem steht, dass DU der Grund für den Selbstmord bist.

Bist du schuldig? Falls ja, welches Verbrechen hast du begangen?


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tic ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:27
selbst wenn es nachvollziehbar ist würde keiner bestraft @slider geh ich fest von aus.
selbst wenn ein Terrorisierter Amokläuft durchdreht und fest steht das er dazu getrieben wurde, es sogar durch Zeugen bestätigt wird, passiert nichts. Bei dem Fall hier wäre es auch mit zeugen doch genau so.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:29
@SergeyFärlich

Ich bin zwar nicht gefragt, trotzdem "muss" ich was dazu sagen/schreiben:

Wenn jemand so einen Brief, wie von dir geschildert, hinterlässt, ist das für mich unter aller Sau. Sorry! Aber wie kann man jemanden anderen dafür die Schuld geben? Ganz egal was passiert ist, es gibt andere Wege um damit zurecht zu kommen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:34
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:Aber ich bin bei diesem Fall anderer Meinung, aus Gründen wie oben beschrieben.
Das kommt aber nur daher, dass Du zwei unterschiedliche Sachverhalte gleich setzt.

Es ist juristisch (und auch tatsächlich) ein Unterschied, ob ich mich umbringe und jemand hilft mir, meinen Willen zu realisieren (straflos) oder ob jemand meinen Willen in unzulässiger Weise (indem er z.B. eine Krankheit aus nutzt) bestimmt (strafbar).


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:36
@nanusia
Zitat von nanusiananusia schrieb:Aber wie kann man jemanden anderen dafür die Schuld geben?
Dass so was unter aller Kanone ist, da gebe ich dir natürlich Recht. Mir ging es in dem Beispiel darum, dass ich nicht der Meinung bin, dass man irgendjemand für irgendeines anderen Suizides verantwortlich machen darf.

Suizid ist meiner Meinung nach eine höchstpersönliche Entscheidung. Und vor allem: er passiert nicht einfach so. Wenn ich mich selbst töte, dann muss ich davor zuerst aktiv werden. Tabletten schlucken, Pistole holen, Fenster aufmachen, etc...

Die Schuld dafür jemand anderem zu geben, halte ich für nicht in Ordnung


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:47
Ich fand diese Arbeit zum Thema "Selbsttötung und Beteiligung am Suizid in strafrechtlicher Sicht" dazu eigentlich recht interessant:

http://staatundverwaltung.jura.uni-leipzig.de/sites/uni-leipzig.de.enders/files/Seminararbeit_Berger.pdf (Archiv-Version vom 29.11.2015)

ab Seite 7 wird es verständlich erklärt.
Es ist so, dass es schon strafbar Handlungen gibt!!


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:49
Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?
Nein, rechtlich ist es keine Straftat! Da keine rechtswidrige Haupttat vorliegt, kann man sich auch nicht strafrechtsrelevant daran beteiligen, wie hier ja auch schon anderweitig dargelegt wurde.

Wenn jemand unter Ausnutzung eines Irrtums oder durch Vortäuschung falscher Tatsaschen den Suizid eines anderen fördert sieht das ganze natürlich anders aus!

Die Frage des Threads ist also geklärt!

All die anderen ethisch-moralischen Diskussion, die hier auf zahlreichen Nebenkriegsschauplätzen geführt werden sind es natürlich wert geführt zu werden, allerdings wohl nicht unter der hier im Raum stehenden juristischen Fragestellung.

Die rechtlich gleichermaßen interessante wie umstrittene Frage nach der Legitimität und Legalität von Sterbehilfe, bildet dabei nochmal eine eigene Kategorie.

Wäre wohl ein Thema für einen eigenen Thread.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 12:58
@The_Wolverine
Zitat von The_WolverineThe_Wolverine schrieb:Die Frage des Threads ist also geklärt!
das war sie schon auf seite 1


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:00
@SergeyFärlich

Da sind wir einer Meinung. Um sich selbst zu töten bzw. um zu dieser Entscheidung zu kommen, bedarf es einiger Faktoren.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:02
@The_Wolverine Müsste man dazu aber nicht zunächst erstmal die- oder denjenigen ermitteln, der "am anderen Ende" war um zu sehen ob nicht unterlassene Hilfeleistung, die Verletzung der Pflicht zur Suizidverhinderung oder eine mittelbare Täterschaft (durch z.B. Täuschung) gegeben war, eh man sagt, dass man gar nichts machen kann?


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:03
@SergeyFärlich
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Ich hätte gerne deine Meinung hierzu:
Du verlässt deinen Partner/deine Partnerin. Dieser bringt sich um. Hinterlässt einen Abschiedsbrief, in dem steht, dass DU der Grund für den Selbstmord bist.

Bist du schuldig? Falls ja, welches Verbrechen hast du begangen?
Natürlich, nicht. In diesem Fall wusste ich nicht, dass Sie sich umbringen wird.

Aber auch, wenn sie sagt "Wenn du mich verlässt, bringe ich mich um."
So ist das auch nicht meine Schuld.

Aber wenn Sie, nach dem ich sie verlassen habe sagt: "Ich bringe mich jetzt um, weil du mich verlassen hast" und ich ihr sage "Ja, mach doch! Los!", dann ist das nicht richtig. Ich verstärke Ihre Gefühle und Ihren Zustand.

Da kann man nur versuchen Ihr es auszureden. Z.B "Mach das nicht. Ich bin eh Scheiße" Oder "Wir können Freunde bleiben" etc. Das wär eine Hilfe. Einfach menschlich bleiben. Wenn das alles nicht hilft, kannst du auch nichts mehr machen.

@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es ist juristisch (und auch tatsächlich) ein Unterschied, ob ich mich umbringe und jemand hilft mir, meinen Willen zu realisieren (straflos) oder ob jemand meinen Willen in unzulässiger Weise (indem er z.B. eine Krankheit aus nutzt) bestimmt (strafbar).
Ja, ich weiß. Aus menschlicher Sicht, finde ich aber "Hilfe zur Vereitelung von Suizid" Besser als "Beihilfe zum Suizid"

In diesem Fall, sollen wir also den Täter sogar zujubeln, weil er Ihr beiseite Stand?
Ich finde, dass nicht richtig. Sie war nicht alt, und hatte keine körperlichen Leiden, sodass eine Beihilfe gerechter wäre.

Der Punkt ist doch: Der Täter hat nicht aus Nächstenliebe gehandelt. Er hat seine Phantasie befriedigt.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:05
@Samsaraa
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:sollen wir also den Täter sogar zujubeln, weil er Ihr beiseite Stand?
nicht alles, was moralisch fragwürdig ist, ist auch strafwürdig. zum glück.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:06
@doan

Ob Ermittlungen notwendig sind, kann ich von hier aus nicht sagen, ich habe auch den Artikel in der BILD nicht gelesen und den Link kann ich AdBlock-bedingt nicht öffnen. Im EP steht, dass die StA keine Notwendigkeit sieht zu ermitteln, das habe ich als gegeben angenommen und nur die Frage im Titel dieses Threads beantwortet!

So, muss jetzt zur Arbeit, bis dann!


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Dawnclaude Diskussionsleiter
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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:12
@The_Wolverine
hier ein kleiner auszug:
Der Mann, angeblich 34 Jahre alt, Vater einer Tochter und bei der Freiwilligen Feuerwehr, schleicht sich in Katharinas Vertrauen – behauptet: Ich helfe dir. Und zwar so: Indem sie über alle möglichen Arten der Selbsttötung sprechen, soll Katharina „Druck abbauen“. Der Mann schickt Katharina sogar ein mieses Video von einer Porno-Webseite, wo eine nackte Frau gehängt wird.

Katharina schreibt: „Würde mich nicht erhängen Ich bleibe bei Tabletten: in dem Fall der Fälle“

Er antwortet: „Das kostet ja keine Überwindung Das bringt ja jeder“

Sie: „Macht mich das jetzt schlechter – weil es einfach ist“

Er: „Strick reizt mehr, weil dann ist wirklich Sense“

Das Chatprotkoll dokumentiert die letzten, mörderischen Dialoge.

Er: „Hast du den Ledergürtel?“

Sie: Ich hänge nicht“

Er: „Wieso nicht?“

Er: „Kleiner Feigling du – lach – hol schon das Ding her – was machst du, überlegst du, was du tun sollst – halloha“.

Sie: „Was?“

Er: „Wie was, den Gürtel sollst du endlich holen.“

Sie: „Es ist sowieso alles egal“

Er: „Dann hol den jetzt endlich. Hol den Gürtel – was daran verstehst du nicht?“

Als Katharina zwei Stunden später von ihrem Freund gefunden wird, ist nichts mehr zu retten.

Für die Mutter ist unbegreiflich, dass die Behörden den Fall einfach abgehakt haben: „Ich will wissen, wer mein Kind in den Tod getrieben hat. Für mich ist das ein Mörder. Irgendjemand muss ihn doch stoppen, bevor er sich im Internet ein neues Opfer sucht.“
So anhand des Chatprotokolls hat man eigentlich einen klaren Beweis bei der Anstiftung. Und was er schreibt ist sie aufzufordern, sie zu provozieren , er bezeichnet sie als Feigling etc.
für mich ist das ziemlich eindeutig.

@DoctorWho du siehst da keinerlei kriminellen Akt, hatte ich das so richtig verstanden?


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:19
@Dawnclaude

Ändert ja nichts daran, dass Anstiftung zum Suizid nunmal nicht strafbar ist ... also was sollte die Staatsanwaltschaft ermitteln?


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:20
Zitat von DawnclaudeDawnclaude schrieb:So anhand des Chatprotokolls hat man eigentlich einen klaren Beweis bei der Anstiftung. Und was er schreibt ist sie aufzufordern, sie zu provozieren , er bezeichnet sie als Feigling etc.
Wenn er erkannt hat - oder hätte erkennen müssen - dass sie psychisch instabil ist und dass sein Drängen erst ihren Entschluss weckte oder (signifikant) bestärkte, dann hat er sich damit strafbar gemacht.
Ob das so war ist eine reine Tatfrage und sicherlich nicht aus einem Chatprotokoll alleine ablesbar.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:23
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:Der Punkt ist doch: Der Täter hat nicht aus Nächstenliebe gehandelt. Er hat seine Phantasie befriedigt.
Wenn mir jemand "Beihilfe zum Autowaschen" leistet - dann ist es doch auch nicht relevant, ob er das macht, weil es ihm Spaß macht, Autos zu waschen oder weil er sich aufopfert, um mir zu helfen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:25
@kleinundgrün
Den Einfluss sieht man doch auch daran, dass sie sich zunächst mit Hilfe von Medikamenten umbringen wollte.
Er sagt ihr aber, dass mit Medikamenten es jeder macht, und das zu einfach wäre. Er riet ihr zum Strick. Und sie hat es auch mit dem Strick dann gemacht.

Siehst du hier keine Manipulation?


Bei "Beihilfe zum Autowaschen" kommt keiner zum Schaden, alter. Da ist mir das Motiv, warum jemand Auto wäscht Scheißegal, auf gut Deutsch.


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