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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anstiftung Zum Selbstmord, In Den Tod Getrieben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
tic ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:47
^^ klar, Fernsehn an und schauen was man verpassen könnte wenn man sich weg mätzelt.

nen Rollstuhlfahrer will Pilot werden... es stehem jeden alle Möglichkeiten offen ;) wenn die Möglichkeiten die man hat nicht die richtigen für einen sind dann bleibts trotzdem duster.

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:49
Zitat von sliderslider schrieb:Und was bringt dich zu der Erkenntnis, dass diese Menschen dazu nicht selbst in der Lage waren?
Wer bereits den Suizid probiert hat und gescheitert ist glücklicherweise, der hat wohl keinen Sinn mehr gesehen. Solchen Leuten muss man einfach nur helfen, ich weiß nicht, warum ich das überhaupt begründen muss...


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:51
@Dawnclaude

Du gibst dir eigentlich selbst die Antwort:

Die Türkei hat ein anderes Rechtssystem und andere Gesetze, als Deutschland. Anscheinend gibt es im türkischen Recht den Straftatbestand ,,Selbstmord" und ,,Anstiftung zum Selbstmord".
Also ist es in der Türkei strafbar.

In Deutschland, mit einem anderen Rechtssystem, aber nicht.
Dafür gibt es in Deutschland auch keine Straftat von wegen ,,Beleidigung des Türkentums" :D
Zitat von tictic schrieb:dein Vergleich hingt jedoch auch gewaltig, mein vergleich bezieht sich auf Freiheitsberaubung und/oder den Zwang sich zu fügen. Nen Schwiegermutteraufenthalt, wenn man nicht will muss man nicht.
Man muss sich auch nicht selbst töten.
Zitat von tictic schrieb:nein, die Strafe besteht darin weiter leben zu müssen weil suizid eben verhindert wird in so fern möglich und danach eben durch Maßregelungen die einem das Leben schmackhaft machen sollen was eben aus Freiheitsberaubung und/oder mit andere Maßnahmen durchgesetzt wird, gegen den Willen.
Das ist eine GEFÜHLTE Strafe! Keine VON EINEM RICHTER aufgrund eines GESETZES verhängte Strafe!

Den Unterschied muss man doch mal sehen.


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tic ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:55
Zitat von KcKc schrieb:Man muss sich auch nicht selbst töten.
klar, nur wenn man keine lust mehr hat sich zu quälen sollte es ne Option geben.
Zitat von KcKc schrieb:Den Unterschied muss man doch mal sehen.
trotzdem ist es eine Maßnahme die durch zwang durchgesetzt wird, durch einen zwang der im Vergleich zum "Normalbürger Zwang" dem jeder unterliegt um einiges höher ist, man kann es also als Strafe betrachten, vor allem wenn man absolut nicht dazu bereit ist.
Eine "Strafe die durchgesetzt wird weil man durch "äußere Formung anders geformt wurde als die Mehrheit... könnt man so sehen..


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Venom ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:56
Anstiftung zum Selbstmord sollte mit Mord gleichgesetzt werden und zwar als Mord ersten Grades also Mord mit einer besonderer Heimtücke und Grausamkeit (für sowas kommste in den USA nie wieder raus aus dem Gefängnis und wirst evtl sogar hingerichtet)


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 15:05
Ich sehe da kein Verbrechen. Ein abscheuliches Verhalten schon, aber nichts was man rechtlich belangen könnte.

Wer weiß ob derjenige nicht einfach ein Idiot mit zu wenig Hobbies ist und jetzt selbst schockiert ist, dass sie es getan hat.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 15:17
Zitat von DawnclaudeDawnclaude schrieb:Hier geht es um Machtgefühle und sexuelle Erregung durch die eigene Kontrolle jemanden zum sterben zu bringen.
Man muss vielleicht gar nicht mal so weit gehen. Eventuell hat er selber schlichtweg nicht gerafft wie ernst es ihr ist.

Wenn ich das richtig lese, dann hat sich das Ganze ausschließlich digital und via Videotelefonie/-chat abgespielt.
Online sind mir schon viele Menschen begegnet, die so ihre Geschichten erzählt haben. Lange Gespräche im Chat, über Telefon und andere Medien. Menschen, die ich nie gesehen habe und vermutlich auch nie sehen werde.
In den Gesprächen wurden viele Tipps über Lebenslagen gegeben und Meinungen ausgetauscht. Und trotz der sehr vertrauten Gespräche war ich bis zum Schluss bei den Meisten der Meinung, dass sie einfach Kuhmist erzählt und/oder viel zugedichtet haben.
Entsprechend habe auch ich je Person kleinere Fallen gestellt, um zu gucken in welche Richtung das geht.
Nein, ich habe nie dabei was gemacht was andere hätte schaden können.

Aber was ist, wenn er selber von einem Spiel aus ging? Wenn er den Ernst der Lage einfach nicht gecheckt hat? Wenn er dachte, dass sie nur wieder einer der jungen Emomädels (sagt man das heute noch, oder ist das out?) ist?
Wir kennen nicht den gesamten Gesprächsverlauf. Wir sehen nur Momentaufnahmen, Eindrücke ihrer Familie und das meinungsmachende Geschreibsel eines Schmierenblattes. Ihre Mutter ist aufgewühlt und klammert sich an jeden Strohhalm. Zu Recht. Ich würde auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen den Typen zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er das wirklich so verzapft hat.
Aber wir sehen hier nur Fetzen. Wir wissen nicht mal ob er in letzter Sekunde geschnallt hat das es ihr verdammt ernst ist und sie deswegen telefoniert haben. So wie wir nicht wissen ob er es wirklich nur aus dem puren Lustgewinn und der Gier gemacht hat.

@Aniara
Zitat von AniaraAniara schrieb:Solchen Leuten muss man einfach nur helfen, ich weiß nicht, warum ich das überhaupt begründen muss...
"Müssen" beinhaltet aber Zwang.
Man sollte versuchen zu helfen. Man sollte als Angehöriger alles in Bewegung setzen raus zu finden warum und wieso der jenige keinen anderen Weg fand. Man sollte versuchen diese Probleme aufzuarbeiten und abzustellen.
Aber wenn einem Menschen absolut nicht zu helfen ist, weil er es nicht will, was willst du dann machen? Muss man ihn dann einsperren und anketten, damit er sich nicht selber tötet?
Ich bin nicht ProSelbstmord, so lang es noch Therapiemöglichkeiten gibt. Steht ein Mensch aber am Abgrund von den man ihn schlichtweg nicht mehr wegziehen kann, dann sollte man ihn nicht an Ketten hängen nur damit er nicht springt.
Denn ab einem gewissen Zeitpunkt hält man Menschen nur noch weil man selber mit dem Verlust nicht klar kommen würde.

ps: Hallo. ;P


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 15:34
@Dawnclaude
@all
Da es offensichtlich eine Täter/Opfer "Beziehung" war, was bedeutet, das Opfer, geschäftsfähig, sich mit dem Idioten per Chat usw. nicht einlassen hätte dürfen und trägt dadurch eine juristische Mitschuld an ihren Suicid. Moralisch furchtbar. Der müsste bis an sein Lebensende überall Forumsverbot bekommen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 15:37
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Der müsste bis an sein Lebensende überall Forumsverbot bekommen.
Wenn das Einhalten moralischer Standards eine Voraussetzung für die Teilnahme an Foren wäre, wäre es recht ruhig im Internet.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 15:43
@kleinundgrün
Ja, haste ja recht.


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Dawnclaude Diskussionsleiter
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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 16:24
Zitat von zantahliszantahlis schrieb:Aber wir sehen hier nur Fetzen. Wir wissen nicht mal ob er in letzter Sekunde geschnallt hat das es ihr verdammt ernst ist und sie deswegen telefoniert haben. So wie wir nicht wissen ob er es wirklich nur aus dem puren Lustgewinn und der Gier gemacht hat.
Der typ war bis am Ende am Telefon, hat sie also durchgehend begleitet bis sie sich erhängt hat. Xmal hat er ihr gezeigt wie toll das ist durch nen Strick zu sterben und hat ihr son porno geschickt, wo genau das ja vorkam. Also dass ihn das sexuell stimulierte ist dadurch ja klar.
Ich denke weil er bis zum Ende am Telefon dabei war, kann man da schlecht sagen, dass er das nur scherzhaft machte. er hat sie dahin bis zur letzten Sekunde getrieben.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 16:43
Ok. Das sagt deutlich mehr darüber aus welche Intensionen er hatte. Die Infos fehlte mir an der Stelle.


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Dawnclaude Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 16:56
@zantahlis
jo sry, stimmt, die stand nicht nicht hier im Forum, wurde noch mal separat erwähnt im Text bei der Presse.
Zitat:
Während ihres Todes telefonierten die beiden über Skype – „isch Seifert“ war live dabei, als die junge Frau ihren letzten Atemzug tat. Er hatte sie in den Tod getrieben.
hier wirds noch mal nen ticken deutlicher bei einem bild update:

http://www.bild.de/news/inland/freitod/tote-katharina-hunderte-seiten-die-skype-protokolle-des-todes-chats-44892158.bild.html
Die Absicht des Users ist brutal: Der Mann will, dass Katharina ihn vor ihrem Selbstmord um Erlaubnis fragt.

Er will sogar sicher sein und möchte, das Katharina die Chats löscht, „falls die Polizei mal vor der Tür steht".

Sie schreibt über Gedanken und Gefühle. Über Verlangen. Und er? Er stachelt sie an. Will sie gefügig machen. Ahnt die junge Frau, was da gerade läuft?

Denn Katarina schreibt: „Was ist das eigentlich für ein Spiel?" Sie vermutet: „Willst du echt, dass ich mich umbringe, dann mach nur weiter. Fehlt gerade nicht mehr viel.“



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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 17:01
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Das ist eine GEFÜHLTE Strafe! Keine VON EINEM RICHTER aufgrund eines GESETZES verhängte Strafe!
Nur mal so aus Interesse gefragt...

Wenn jemand einen Suizidversuch hinter sich hat, darf er sich dann auch weigern in Behandlung zu kommen?

@Topic:

Ich sehe es schon nah an der Grenze. Wenn jemand darauf beharrt, dass sich jemand einen Strick bastelt, dann ist das schon mehr Anstiftung. Beihilfe zum Suizid sollte straffrei bleiben. Aber hier ist es schon mehr eine Aufforderung dazu, was etwas anderes ist wie ich finde.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 17:08
Zitat von nanusiananusia schrieb:Wenn jemand so einen Brief, wie von dir geschildert, hinterlässt, ist das für mich unter aller Sau. Sorry! Aber wie kann man jemanden anderen dafür die Schuld geben? Ganz egal was passiert ist, es gibt andere Wege um damit zurecht zu kommen.
Das ist so etwas wie die finale Rache. Derjenige wird im Leben nicht mehr glücklich sein, da er denkt, er ist Schuld am Suizid der Verlassenen. So etwas ist vom Suizidanten unter aller Sau. Wer ist dann eigentlich schuld, wenn er suizidiert? Seine tote verlassene suizidierte Freundin? rhetorisch.


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11.03.2016 um 17:42
Zitat von VenomVenom schrieb:Mord ersten Grades
...gitb es in manchen US-Bundestaaten, wodurch er in zahlreichen US-Serien vorkommt, in Deutschland gibt es Mord (§211 StGB) oder Totschlag (§212 StGB), bei letzterem noch den besonders schweren Fall (§212 II StGB), sonst nichts, keinen ersten oder zweiten Grad, die anderen Tötungsdelikte lass ich jetzt mal der Einfachheit halber raus. Wollte ich nur zur Info anmerken.


Was mich eigentlich schockiert, als ich heute Mittag offline ging, wurde hier über die Legalität der Beihilfe zum Suizid diskutiert, jetzt kommen ich wieder und es geht plötzlich um die Legitimität eines Suizides und jener einer, im Falle des Scheiterns anschließenden Therapie o.ä.! Das nenne ich echt mal Thema verfehlt!


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 18:03
@White_Mage
Zitat von White_MageWhite_Mage schrieb:Wenn jemand einen Suizidversuch hinter sich hat, darf er sich dann auch weigern in Behandlung zu kommen?
Ich denke mal:

Wenn er als zurechnungsfähig betrachtet wird, ja. Du kannst keinen zum Psychologen schleifen.

Nur, wenn akute Selbstgefährdung vorliegt, also z.B. davon ausgegangen werden muss, dass der Betreffende sofort aus dem Fenster springt, wenn man ihn aus den Augen lässt, dann setzt halt so eine Art Schutzverpflichtung des Staates und umstehender Personen ein.
Weil die sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen würden.

Ich bin aber kein Jurist, das stellt nur mein Verständnis der Sache dar.


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Pest ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 18:13
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Doch, es ist definitiv strafbar

Juristisch, denke ich mal, würde Mord als Anklage nicht in Betracht kommen, Totschlag und Unterlassene Hilfeleistung schon eher


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 18:46
@-peTze-



Das wurde schon auf den Seiten 1 - 3 einhellig geklärt, so einfach ist das nicht, im Falle einer Nötigung sähe das natürlich anders aus, aber aus dem Chatprotkoll ergibt sich weder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel noch wurde Gewalt ausgeübt.


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Pest ehemaliges Mitglied

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11.03.2016 um 18:47
@The_Wolverine
Das empfindliche Übel wäre der Tod an sich, Gesetzestexte lesen können, ist von Vorteil


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