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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anstiftung Zum Selbstmord, In Den Tod Getrieben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 13:34
@kleinundgrün

Eine komplette Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es hier rein rechtlich nichts zu ermitteln gibt ... sind dir das zu wenig Fachleute?

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 13:37
Zitat von sliderslider schrieb:Eine komplette Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es hier rein rechtlich nichts zu ermitteln gibt ... sind dir das zu wenig Fachleute?
Deine Behauptung war, dass das StGB in solchen Fällen - nicht in dem konkreten Einzelfall! - nichts hergeben würde und dass sich darüber die Experten einig wären.
Ich warte also nach wie vor auf einen entsprechenden Link, aus dem ich entnehmen kann, dass das Drängen zu einer Selbsttötung nicht sanktioniert werden kann.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 13:42
@kleinundgrün

Naja, ich hatte mich schon auf den Einzelfall bezogen, da ich das "dafür" aus dem Ursprungsbeitrag so interpretiert hatte.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 14:03
Zitat von sliderslider schrieb:Naja, ich hatte mich schon auf den Einzelfall bezogen
Aber selbst dieser Einzelfall wurde eben nur deswegen als nicht strafwürdig betrachtet, weil die tatsächlichen Voraussetzungen nicht die sind, die hier so entrüstet dargestellt werden.
Es war in den Augen der StA eine Selbsttötung und es lag kein Fremdeinfluss hinsichtlich des Tatentschlusses vor.
Was soll da auch bestraft werden, wenn der "Beihelfer" nichts am Tatentschluss sondern nur an der Art der Tatausführung beeinflusst hat.

Du hast, wie leider so viele andere hier, das Problem nicht verstanden. Dabei ist das schon auf der ersten Seite erschöpfend abgehandelt.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 15:47
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich warte also nach wie vor auf einen entsprechenden Link, aus dem ich entnehmen kann, dass das Drängen zu einer Selbsttötung nicht sanktioniert werden kann.
§26 StGB
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

http://dejure.org/gesetze/StGB/26.html

§27 StGB
Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

http://dejure.org/gesetze/StGB/27.html

Selbstmord ist keine rechtswidrige Tat. Somit ist eine Bestrafung wegen Beihilfe und Anstiftung bei Selbstmord nicht möglich.
Einen Straftatbestand der die Aufforderung an sich unabhängig von Anstiftung oder Beihilfe bestraft gibt es im StGB nicht. Dies kannst du nachvollziehen indem du den besonderen Teil des StGB nach einem solchen Paragraphen durchforstest:

http://dejure.org/gesetze/StGB


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 15:55
@jimmy82
"Drängen" ist aber nicht "Anstiften" im Sinne des § 26 StGB. Wenn du eine Person dazu nötigst (untechnisch gesprochen) oder in ihr einen entsprechenden Irrtum hervor rufst, auf dessen Basis der Entschluss zur Selbsttötung nicht mehr freiwillig ist, bist du kein Anstifter zu einer Selbsttötung.
Aber auch das steht eigentlich schon auf Seite 1.

Ich kann das aber auch bei Interesse etwas näher ausführen. Nur sollten wir uns dafür einen etwas weniger emotionalen Blickwinkel zu legen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 15:57
Zitat von jimmy82jimmy82 schrieb:Einen Straftatbestand der die Aufforderung an sich unabhängig von Anstiftung oder Beihilfe bestraft gibt es im StGB nicht. Dies kannst du nachvollziehen indem du den besonderen Teil des StGB nach einem solchen Paragraphen durchforstest
Doch. Nennt sich z.B. "mittelbare Täterschaft".


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 16:16
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich warte also nach wie vor auf einen entsprechenden Link, aus dem ich entnehmen kann, dass das Drängen zu einer Selbsttötung nicht sanktioniert werden kann.
Gibt es denn eine juristische Definition für den Begriff "drängen"?


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 16:24
Zitat von sliderslider schrieb:Gibt es denn eine juristische Definition für den Begriff "drängen"?
Nein. aber darauf kommt es auch nicht an, wie Du es bezeichnest.
Es kommt nur darauf an, was passiert.

Tötet sich jemand "freiwillig" und "eigenverantwortlich" (alles untechnisch gesprochen), dann ist eine Teilnahme daran straflos. Eben weil die Haupttat straflos ist. Und der Helfer begeht auch kein eigenes Unrecht.

Wenn ich jemanden aber benutze, damit er sich - z.B. zu meinem Vergnügen - um bringt, dann bin ich Täter (und nicht Teilnehmer) dieser Tat. Der "Selbstmörder" ist quasi mein Werkzeug für seinen Tod.

Ein etwas verständlicheres Beispiel:
Wenn ich im Lichtschalter meines auserkorenen Opfers eine Bombe platziere, die durch Betätigen des Schalters ausgelöst wird und mein Opfer drückt den schalter und stirbt, dann ist das schlicht ein Totschlag oder Mord in mittelbarer Täterschaft. Das Opfer bringt sich zwar technisch gesehen selber um, indem es die Bombe aus löst. Aber weil es davon ja nichts weiß, ist das für den Täter keine Selbsttötung.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 16:54
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn ich im Lichtschalter meines auserkorenen Opfers eine Bombe platziere, die durch Betätigen des Schalters ausgelöst wird und mein Opfer drückt den schalter und stirbt, dann ist das schlicht ein Totschlag oder Mord in mittelbarer Täterschaft. Das Opfer bringt sich zwar technisch gesehen selber um, indem es die Bombe aus löst. Aber weil es davon ja nichts weiß, ist das für den Täter keine Selbsttötung.
Ja, und wenn ich jemanden Gift ins Getränk tue, dann ist das "technisch" gesehen auch eine Selbsttötung. Worauf willst du hinaus?
Die Frage ist doch, ob es bei einer "richtigen" Selbsttötung (also wenn die Person etwas tut, von der sie weiß, dass es sie umbringen kann) hinsichtlich der Beeinflussung von Außen eine Grenze gibt ab der man dem Beeinflussenden eine strafrechtliche Schuld zuspricht.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 17:04
Wenn jemand einen anderen dahin geistig manipuliert, sich umzubringen, dann erfüllt das keinen Straftatbestand. Das Opfer hat eine Mitschuld in dem Sinne, das es sich darauf eingelassen hat. So der derzeitige Stand.
Bei Behinderten/Geschäftsunfähigen/Demenzkranken wäre Anstiftung zum Suicid eine Straftat, nämlich Mißbrauch von Schutzbefohlenen mit Todesfolge. Meine, es gab mal so einen Fall, kommt gottseidank selten vor. Und es muss halt bewiesen werden und im Zweifel immer für den Angeklagten.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 17:12
Zitat von sliderslider schrieb:Ja, und wenn ich jemanden Gift ins Getränk tue, dann ist das "technisch" gesehen auch eine Selbsttötung. Worauf willst du hinaus?
Dass es darauf ankommt, ob die Person, die sich umbringen will, es selbst entscheiden kann, ob sie das vergiftete Getränk zu sich nimmt oder nicht.
Also ich besorge nur das Gift, mische es in den Saft (oder was auch immer), und die Person weiß, dass das Getränk vergiftet ist und kann selbst entscheiden, ob sie das Gift trinkt oder nicht.

Wenn ich aber jemandem Gift in den Tee mische und derjenige weiß nicht, dass der Tee vergiftet ist, begehe ich u. U. einen Mord, selbst wenn diese Person irgendwann ggf. mal eine Suizidabsicht geäußert hat.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 17:17
@SKlikerklaker

Ist mir alles klar.

Ursprung der Diskussion war dieser Beitrag von @Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Nunja rechtlich gesehen muss man da differenzieren, wenn man eine Person töten will und diese psychisch dahingehend manipuliert, dass diese letztendlich Selbstmord begeht, dann hat man strafrechtlich den Totschlag ggf. Mord verwirklicht.
Und ich würde gerne wissen, wie diese "psychische Manipulation" aussehen muss, damit es strafrechtlich relevant ist. Und zwar so, dass es eben nicht den Straftabestand einer Nötigung erfüllt.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 20:43
@kleinundgrün:

Mittelbare Täterschaft erfordert ebenfalls eine rechtswidrige Haupttat. Wenn diese Mord ist ist es kein Suizid. Man kann sich z.B. den Fall vorstellen, dass man einem geistig Schwerbehinderten ein Messer gibt und ihm sagt: "Wenn du dir das volle Kanne in den Hals rammst kommst du in ein Land wo es lauter Bonbons gibt" und er macht das dann ohne zu verstehen was er da tut, dann ist es zwar natürlich Mord, aber hat mit Selbstmord nichts zu tun weil hinsichtlich der Selbsttötung der Behinderte keinen Vorsatz hatte. Selbstmord ist wenn man sein Leben selbst absichtlich und wissentlich beenden will.

Da aber die §§25, 26 u 27 die Beihilfe, Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft und Anstiftung regeln jeweils eine rechtswidrige Haupttat brauchen ist die Aufforderung sich umzubringen niemals strafbar, außer wenn der Betroffene geistig nicht in der Lage ist anders zu handeln als dieser Aufforderung Folge zu leisten - das ist dann aber kein Selbstmord.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 20:54
Wie kann man darüber eigentlich so lange diskutieren? Verfolge das hier nun schon von Anfang an und bin erstaunt wieviele Beiträge die die Fakten bringen (ja auch wenn die Haupttat als Selbstmord klassifiziert wird kann jm wegen Mord/Totschlag in mittelbarer Täterschaft verurteilt werden) einfach überlesen oder als falsch dargestellt werden


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 21:00
@Purgatory2015: Nein ein Urteil wegen Mord/Totschlag in mittelbarer Täterschaft kann nur ergehen wenn ein Mord/Totschlag in mittelbarer Täterschaft vorliegt der schon per Definition kein Selbstmord ist. Wenn ich einem Behinderten sage: Ramm dir ein Messer rein und du kommst ins Zauberland und der tut das ohne zu blicken ist das kein "als Selbstmord klassifizierter Mord in mitterlbarer Täterschaft" - du hast dann nicht den Behinderten zum Selbstmord angeleitet sondern du hast ihn ermordert. Selbstmord ist es nicht weil der Behinderte seine Handlung ohne Selbsttötungsabsicht vollzogen hat. Was ist daran so schwer zu verstehen. Es ist ein Mord als hättest du ihm selber das Messer rein gejagt. Dass sich jemand selbst tötet macht die Handlung nicht zum Selbstmord. Wenn ich mit dem Motorrad zu schnell fahre und einen Unfall baue ist das kein Selbstmord nur weil ich eine Handlung ausgeführt habe die zu meinem eigenen Tod geführt hat. Es ist erst Selbstmord wenn ich auch sterben wollte.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 21:18
@jimmy82
Jurist?

Es kommt meines Erachtens darauf an, inwieweit (wie bereits erwähnt) der tötungsentschluss auf freiwilligkeit beruht oder nicht. Und inwiefern der Täter das Opfer als Werkzeug gegen sich selbst macht.
Naja ich selbst sehe zum Beispiel als Selbsttötung an, wenn sich jm in der Badewanne mittels eines Haartrockners das Leben nimmt, aber anscheinend kann auch das als Tötung in mittelbarer Täterschaft ausgelegt werden und ein entsprechendes Urteil gefasst werden, wenn der Täter einen noch so unrealistischen Irrtum hervorruft. Ist im Grunde alles Auslegungssache, so dass die vermeidliche "strafbarkeitslücke" in Ausnahmefällen umschifft werden kann.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 21:22
@Purgatory2015:

Ich habe 3 Jahre Jura studiert aber bin kein Jurist. Ich kenne diesen merkwürdigen Sirius Fall mit dem Fön falls du den meinst. Die Frau ging davon aus, dass der Fön in der Badewanne nicht zu ihrem Tod führen würde, sondern sie nur in einen anderen Körper transferrieren würde. Sie hatte also keine Selbsttötungsabsicht. Da sie in diesem Irrtum handelte war es auch kein Suizidversuch und wurde auch nicht so klassifiziert. Die Richter haben es dann so betrachtet, dass der Typ versucht hat sie umzubringen indem er einen Irrtum in ihr hervor gerufen hat, dass die Tötungshandlungen nicht zu ihrem Tod sondern zu etwas Gutem führen würden. Sie lehnte sogar Selbstmord ausdrücklich ab.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 21:37
@jimmy82
Der Sirius Fall ist der Klassiker wo unter hervorrufen eines Irrtums eine Strafbarkeit in mittelbarer Täterschaft angenommen wird. Das zeigt, dass bei "Selbsttötungen" und Mord/Totschlag keine klare Linie verläuft.
Darauf wollte ich aber gar nicht hinaus.

Grundsätzlich gilt "Teilnahme" am Suizid ist straflos. Jedoch kann als Tötung in mittelbarer Täterschaft strafbar sein, wenn ein Unzurechnungsfähiger zum Suizid bestimmt oder wenn ein Suizid durch Drohung erzwungen wird.
Dabei ist aber halt immer der Einzelfall entscheidend. Ein abstraktes bejahen der Strafbarkeit ist nicht möglich.

Im konkreten Fall wurde der Entschluss zur Selbsttötung ja bereits vor Auftauchen des vermeintlichen "Täters" gefasst. Beruhte auf freien Stücken und wurde von ihm ja nur bestärkt. Da sehe ich keinerlei Ansatzpunkte um zu einer Strafbarkeit zu kommen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

14.03.2016 um 22:52
Mal weg von allen strafrechtlichen Möglichkeiten: Kann man suizidal gefährdeten Menschen wirklich jegliche Entscheidungsfreiheit absprechen?

Meiner Meinung nach nicht.
Es mag der latente Wunsch vorhanden sein, sogar soweit gehen, dass nach konkreten Möglichkeiten gesucht wird.
Was ist, wenn sich jemand von außen einschaltet und versucht auf diese Vorstellungen einzuwirken.
Der Suizidale ist ja nicht per se ein Depp.
Es handelt sich einfach um einen Menschen in der Krise. Das heißt aber noch lange nicht, dass er jeglichen Einflüssen von außen hilflos ausgeliefert ist und nicht mehr in der Lage ist zu reagiern.
Der eine wird auf die Anregungen eines Dritten dankbar eingehen, der andere wird ob dieses Eingreifens ins Grübeln geraten.

Ob jemand tatsächlich bereit ist sich das Leben zu nehmen ist eine höchstpersönliche Entscheidung.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Person, die nicht zum Suizid entschlossen ist, sich von einem unbekannten Drittenm derart beinflussen lässt, dass sie Suizid begeht.

Als Denkanstoß: Wie viele begehen Suizid trotz eines verständnisvollen, interssierten Umfelds?
Es gibt prominente Beispiele die durch die Presse getrieben wurden (die Suizide, nicht deren Leben).
Da zeigt es sich, dass es sich nicht nur um eigenbrötlerische Sonderlinge, gescheiterte Persönlichkeiten, etc. handelt.
Da sind Menschen dabei, von denen es (mal wieder) keiner geahnt hat, die "mitten im Leben standen" oder sogar "Leistungsträger" z. B. ihrer Sportart waren. Die standen alle nicht alleine bzw. waren durchaus mitten im Leben und von Kommunikation nicht abgeschnitten. Dennoch haben sie sich für Suizid entschiedenl. Fernab von "Einflüsterungen" von außen.

Ich sehe diesen Bereich auch rechtlich ausreichend abgedeckt.
All jenen, die hier nach stärker gesetzlicher Kontrolle verlangen, gebe ich zu bedenken: wie soll diese aussehen? Wie wirkt sich das aus?
Hat sich dann z. B. jeder, der schon mal wegen "suizidaler Absichten aufgefallen" ist regelmäßig einem Arzt oder der örtlichen Polizei vorzustellen und über seine Kontakte Rechenschafft abzulegen?
Oder ist in diesem Fall eine Therapie nicht mehr freiwillig sondern zwingend?
Es gäbe sicherlich noch viele Beispiele.


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