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Nachbarschaftsklagen
um 10:46Erst vor einigen Monaten hatte in Trier ein Geburtshaus bzw. eine Wohnung eröffnet. Dieses war im 4. Stock eines zuvor als Studentenwohnheim genutzten Gebäudes eingerichtet worden 4 freiberufliche Hebammen hatten seitdem 33 Geburten dort betreut. Die Frauen kamen auch aus dem Umland und dem benachbarten Ausland dorthin. Nachdem ein Nachbar vor dem Trierer Verwaltungsgericht wegen zu viel Lärm geklagt hatte, darf nun der wichtigste Raum in dieser Einrichtung nicht mehr zum Gebären genutzt werden, nur noch für Vorsorge und Untersuchungen. 90% der Schwangeren hatten in diesem Raum entbunden, da dort auch eine Geburtsbadewanne vorgehalten wird.
Ein herber Schlag für die selbstständigen Hebammen und die interessierten Frauen/Paare.
Die Klage des Petenten hatte sich gegen die Stadt gerichtet. Diese hätte die Nachbarschaftsrechte nicht ausreichend beachtet.
Ein herber Schlag für die selbstständigen Hebammen und die interessierten Frauen/Paare.
Die Klage des Petenten hatte sich gegen die Stadt gerichtet. Diese hätte die Nachbarschaftsrechte nicht ausreichend beachtet.
Belastung des Nachbarn hätte geprüft werden müssenQuelle:
Das Haus war nämlich früher ein Studentenwohnheim. Ehe die Stadt genehmigt hatte, dass es als Geburtshaus genutzt wird. Der Kläger wohnt im Mehrfamilienhaus daneben: So nah am ehemaligen Studentenzimmer, dass ihm die Schreie der gebärenden Frauen aus dem jetzigen Geburtsraum zu laut sind.
Das Verwaltungsgericht hat die Sach- und Rechtslage in der Verhandlung nach eigenen Angaben mit dem Kläger und der Stadt erörtert: Demnach könnte es tatsächlich sein, dass die Stadt hätte untersuchen müssen, ob und wie sich der Lärm auf den Nachbarn auswirkt.
Lärm aus dem Geburtshaus Trier: Suche nach Lösung geht weiter - SWR Aktuell https://share.google/Gfgx5yAG69gLTYgEYWas sind Eure Gedanken dazu?


