@geraldoeine einseitige Betrachtung ist schlichtweg keine Grundlage.
ich betrachte dies von drei seiten-die des opfers,die mir einfach nur leid tut,weilsie grausames mitgemacht hat,was sie ihr leben lang verfolgen wird. da kann ihr auch keinpsychologe,erzieher oder sonstwer helfen,denn das trauma hat sie ihr ganzes leben-meineerfahrungswerte
-die des täters,der zum wiederholten mal auffällig geworden ist...beim ersten mal ist er mit 4,5jahren weggekommen und war nach 3jahren draussen... warumsollte diesmal schlechter laufen??-wieder erfahrungswerte,aus gesprächen,mit vielentätern!!!
und aus der,der richter,die ich aber nicht nachvollziehen kann,weil mir dadie erfahrungen fehlen!!!
wie du unschwer erkennen kannst,keine einseitigebetrachtung...
Was Du in diesem Kontext geschildert hattest, ist mit Gewissheitnicht 'die Realität'. Ich bestreite nicht, dass es Täter dieser Coleur gibt, weil esnichts gibt, was es im menschlichen Verhalten nicht gibt, aber sie sind nicht die Regel,die Du hier darzustellen versuchst.
kannst du von deinen gesetzbüchern aussehn,wie die realität in der forensik aussieht?? gewiss nicht,sonst würdest du wissen,dasdie realität genauso aussieht!!! hast du dich schonmal intensiv mit einemsexualstraftäter unterhalten?? hast dir von ihm erklären lassen,was er wann und wiegemacht hat und was er dabei gefühlt hat und vorallem,warum er es getan hat?? anscheinendnich,weil das ja nicht in deinen büchern steht,aber nochmal,so sieht die realität aus!!!
und jetz komm mir nicht damit,das das einzelfälle sind... bei uns sind 6 stationenvoll und damit ist nur die forensik gemeint und noch nicht die geschlossenepsychiatrie,wo die leute sitzen,die noch nicht verurteilt sind!!!
DieDiskussionen, an denen ich mich hier beteiligt hatte, drehten sich um unser sog."marodes" Rechtssystem, für das nach radikalste Reformen geschrieen wurden, die anKurzsichtigkeit und Intelligenzlosigkeit nicht zu überbieten waren.
dann hast duwohl das thema verfehlt,denn die anfangsfrage war nicht,ob unser rechtsystem ausreicht...wer lesen kann,ist klar im vorteil,um deine eigenen worte zu nutzen*LOL*
Daskann man nicht generalisieren - es kommt immer auf den Einzelfall an, und wie ich ananderer Stelle schrieb, ist man im Nachhinein IMMER klüger. Menschliches Verhalten istnunmal nicht berechenbar, und wegen einiger Rückfälliger kann und darf ein Rechtssystemnicht radikalisiert werden, oder dem weitaus größeren Anteil der tatsächlichRehabilitierten eine zweite Chance verwehrt bleiben.
wenn ein einzelfall dennächsten jagt,dann sollte man sich aber schon gedanken darüber machen,ob das deutscherechtssystem noch so ausreichend ist,wie du hier propagierst!!! und wenn im nachhineinalle klüger sind,dann ist es doch noch viel schlimmer,das sich noch nichts geänderthat!!!
ich bin damit einverstanden,das täter nach erfolgreicher therapieresozialisiert werden,aber wie gesagt,nach ERFOLGREICHER therapie,die mindestens3unabhängige gutachter bestätigen sollten und nicht nach zwei drittel strafe wegen guterführung,denn das ist keine resozialisierung,sondern loslassen uaf die menschheit mit derhoffnung,da wird schon nichts passieren!!
und nach der zweiten straftat mit demgleichen oder ähnlichen delikt ganz einfach lebenslange haftstrafe mit anschließendersv,ohne diskussionen und langwierige prozesse!!!