@ThalassaDas Problem ist, daß es in solchen Fällen gar nicht wirklich um Opferschutz
geht bzw. gehen kann, schließlich ist ein Schlichten bei Prügelei kaum mit einer
Aussage gegen das organisierte Verbrechen zu vergleichen.
Zumal wird in den meisten Fällen lediglich protokolliert und zu den Akten gelegt.
Da kann man wohl kaum um eine Aufnahme im Zeugenschutzprogramm bitten
:)Daher ging es mir bei der Frage wirklich um Statistik um eine Wahrscheinlichkeit
dessen erahnen zu können. Leider sind in meinem Bekanntenkreis schon häufiger
Geschichten aufgetreten, bei denen eben dieses Zurückschlagen entweder direkt
oder im Nachhinein tatsächlich stattgefunden hat. Deswegen ist diese Sorge bei
mir recht präsent. Einmal sollen sich sogar die beiden Streitparteien direkt in der
Situation verbündet haben und gegen den Schlichter vorgegangen sein! Pack schlägt
sich, Pack verträgt sich ...
Natürlich darf man sich diese Fragen bei einer offenkundig massiven Gewalteinwirkung nicht stellen, aber gerade bei anfänglichen Raufereien kann man ja nicht wissen, ob
sich der Einsatz lohnt oder man letztlich unverhältnismäßig bezahlen muß. Auch für
das Opfer stellt sich hier noch eine zusätzliche Frage: Wäre es evtl. mit einer einfachen
Abreibung gegessen, jedoch nach verhindertem Angriff beim "2. Versuch" deutlich
schwerwiegender, da eben der Misserfolg die Wut nochmal ankurbelt !?