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Der Vater des Amokläufers

316 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Winnenden Amoklauf Vater Urteil ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:23
@wobel

Naja, das psychologische Gutachten gibt es ja (fuer die unter 25jaehrigen!) eigentlich nur, wenn du im Bereich GWT arbeiten willst, weil du dann Waffentraeger bist und ein unter 25jaehriger einfach eine Gefahr darstellen kann, er hat u.U. nicht die Ruhe und Lebenserfahrung, die ein Aelterer Kollege mitbringt.

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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:24
@Cathryn
also das mit dem psychologischen gutachten hatte ich aber grad aktuell nachgeschlagen... müsste man jetzt nochmal prüfen was wirklich richtig ist.
was ist "GWT"?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:25
@wobel

GWT = Geld- und Werttransport, also die Herren mit den gepanzerten Fahrzeugen ;)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:26
@Cathryn
ah ok, alles klar.
hast du auch noch 'ne antwort für mich wann einem die waffenbesitzkarte entzogen werden kann?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:27
@wobel

Bei krassen Ordnungswidrigkeiten und relevanten Straftaten kann die WBK klar entzogen werden. Wenn der Besitzer der WBK nicht mehr als "geeignet" empfunden wird, wird ihm die Eignung auch aberkannt.

Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurueckzukehren: der Vater des Amoklaeufers ist seine WBK nun sicher auch los, er hat durch sein fahrlaessiges Verhalten ja bewiesen, dass er nicht geeignet ist, eine Waffe zu besitzen, selbst, wenn nicht davon auszugehen ist, dass es sich wiederholt, der Sohn wird es ja hoechstwahrscheinlich nicht wieder tun.^^


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:39
@Cathryn
hm... aber prüfen tut das doch nie jemand, ob man noch "geeignet" ist oder nicht, richtig? klar - ordnungswidrigkeiten, straftaten etc., das wird bekannt. aber ansonsten? läuft das dann wie beim führerschein, den alte leute ja auch bis zum tod behalten dürfen, sofern sie ihn nicht freiwillig (meist auf anraten des arztes) abgeben? DAS halte ich ja auch schon für ziemlich gefährlich...

@Cathryn
naja - bezüglich vater vom amokläufer würd mich da dann vor allem interessieren was denn mit den waffen passiert. denn das sind ja immerhin wertgegenstände... so 'ne baretta dürfte doch z.b. ein paar tausend kosten, oder nicht? ok, die baretta liegt vermutlich immernoch als beweismittel bei der polizei, aber was ist mit den anderen waffen? der hatte ja ein ganzes arsenal, da müsste doch locker ein mindestens 5-stelliger wert zusammenkommen...
werden die erstmal beschlagnahmt? und bekommt dann die frau die waffen? oder sonst jemand vom ehemaligen eigentümer bestimmtes?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:46
Die Waffen werden solang beschlagnahmt, bis die Beweismittelaufnahme abgeschlossen ist. Nach Beendigung der gerichtlichen Beweisaufnahme, und der Entscheidung des Gerichtes, können die Waffen dem Eigentümer entzogen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, welchen Wert die Waffen haben. Der Eigentümer wird vom Gericht als "nicht mehr geeignet" abgesehen. Der Bedürfnisnachweis des Eigentümers entfällt und wird, bis auf bestimmte Zeit- je nach Vergehen / Ordnugnswidrigkeit - auch nicht mehr neu ausgestellt. Das einzige, was niemals verfällt ist die Waffensachkunde gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§7WaffG z.B.)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:48
@Officer
also das kann ich jetzt nicht so ganz glauben, dass sowas einfach eingezogen werden darf.
warum sollte denn die frau die waffen nicht übernehmen dürfen? letztendlich ist sie ja mit hoher wahrscheinlichkeit sogar mit-eigentümerin...
klar braucht die dann wiederum 'ne waffenbesitzkarte, aber das dürfte ja nun wirklich das allerkleinste problem sein.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:49
@Officer
beschlagnahmt wurde übrigens auch nur die baretta soweit ich informiert bin - alle anderen waffen waren ja vorschriftsgemäss weggesperrt, haben also mit der ganzen geschichte nichts zu tun.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:50
die waffen haben slange nix damit zutun, bis das gerichtsurteil vollzogen wird. dann gilt der entzogene bedürfnisnachweis auch für den rest der waffen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:51
eigentum darf von amtswegen, bei begründetem verdacht und gefahr für die allgemeinheit entzogen werden.


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27.02.2011 um 15:53
dies gilt auf grund der einschränkbarkeit des grundrechts art. 14.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 15:57
@Officer
na aber die ehefrau hat doch nichts damit zu tun?
entsprechend könnte der vater die waffen (ich hab nachgeguckt: 15 waren's insgesamt und "baretta" hab ich falsch geschrieben, schreibt sich offensichtlich "beretta") doch einfach mal eben seiner frau schenken und das thema ist erledigt? immerhin gibt's da weder einen "begründeten verdacht" noch eine "gefahr für die allgemeinheit" die über das hinausgehen würde, was grundsätzlich vorhanden ist?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:00
ein schenkungsvertrag ist nur dann möglich, wenn man berichtigter eigentümer der sache ist. das ist der gute mann aber dann nicht mehr, sollte man ihm das eigentum entziehen. er müsste die schenkung vor der gerichtsverhandlung durchführen, was mit den restlichen waffen schon noch gehen sollte, mit der beretta allerdings nicht mehr, da diese schon beschlagnahmt wurde.

der begründete verdacht ist ja auch nicht auf die waffen bezogen, sondern auf die handlungsfähigkeit des eigentümers und damit sein bedürfnis, eine waffe tragen zu dürfen/können.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:03
@wobel

Ich glaube, was @Officer sagen will ist: wenn die Polizei nach der Tat die Waffe beschlagnahmt hat, dann ist sie nicht mehr im Besitz des Vaters und wenn die anderen beschlagnahmt wurden, dann hat er die auch nicht mehr und dann kann er sie auch nicht mehr seiner Frau schenken. Du kannst ja nichts, das du nicht mehr hast, jemand anderem schenken. Und die Beretta ist ja ein Beweismittel, wird u.U. auch noch die naechsten Jahre in der Asservatenkammer verrosten. Also KANN der Vater die ja gar nicht mehr der Frau uebergeben.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:04
@Officer
na dass der vater die waffen nicht behalten darf ist ja klar.
und dass die beretta als tatwaffe noch in polizeigewahrsam ist nur logisch.
eigentümer einer sache bleibste auch bei beschlagnahmung - von daher sollte das kein problem sein, dieses eigentum jemand anderem zu übertragen/verkaufen/schenken etc.
damit eigentum von rechts wegen entzogen werden darf, braucht's 'ne ganze menge - und ich glaub das ist hier nicht der fall. im übrigen gibt's dann auch entsprechend schadensersatz.

als familie K. würde ich ja ohnehin dafür sorgen dass nie wieder waffen ins haus kommen, ganz klar.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:05
zu unterscheiden ist hier besitz und eigentum. er ist natürlich noch eigentümer, wenn etwas beschlagnahmt wurde, aber nicht mehr der besitzer. das eigentum, also die rechtliche herschafft über eine sache, wird im anschluss entzogen, wenn das entsprechende gerichtsurteil gefällt wurde.

@wobel

das eigentum kann schon recht fix entzogen werden. hier gilt artikel 14 abs.2

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

sofern das nicht gegeben ist, kann eine solche verfügung erlassen werden.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:07
Zitat von wobelwobel schrieb:damit eigentum von rechts wegen entzogen werden darf, braucht's 'ne ganze menge
Aehm ... ein Amoklauf mit einer ganzen Reihe Toten (15) sollte aber mehr als "ne ganze Menge" sein ;)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:08
@Cathryn
naja, ganz so einfach ist das eben nicht.
eine beschlagnahme ist nicht dasselbe wie eine enteignung.
bei einer beschlagnahmung bleibst du trotzdem eigentümer. das ist dann ähnlich wie das mit dem "eigentum" und "besitz" bei immobilien - wenn du deine wohnung vermietest, bist du zwar auch weiterhin eigentümer, aber der mieter ist der besitzer. besagte wohnung könntest du dann aber trotzdem noch verschenken oder verkaufen. der mieter bleibt dann aber weiterhin besitzer, solange er nicht (mit entsprechender begründung wie z.b. eigenbedarf) gekündigt wird.

was die beretta angeht ist alles klar - die liegt bei der polizei und wird da vermutlich noch 'ne ganze weile liegen. ich kann mir auch nicht vorstellen dass die ehefrau die auch nur jemals wiedersehen will oder der rest der familie.
aber die restlichen waffen, das muss doch ein fünfstelliger wert sein?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:08
Was hier geschehen ist, ist wirklich schlimm.
Das Tims Vater die Waffe so zugänglich hat liegen lassen, ist ebenso schlimm.
Alles in allem ein Drama, welches hätte verhindert werden können.
Doch macht es jetzt wenig sinn auf diesen Mann einzuhacken, und ihn vor Gericht zu zerstückeln.
Seine Strafe hat er bereits durch den Tod seines Sohnes erhalten. Ich glaube für einen Vater gibt es nichts schlimmeres, als den Verlust eines seiner Kinder.


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