Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?
01.03.2012 um 14:55Anzeige
baalzebul schrieb:Nun sagt das Arbeitsamt aber ich solle nicht kündigen, damit ich noch bis zur Insolvenzeröffnung jeden Tag ausschöpfen kann.
baalzebul schrieb:Das hoffe ich doch :) weil das Arbeitsamt mir ja geraten hat zu kündigen.?
baalzebul schrieb:Gleichzeitig fühle ich mich bei nicht Einhaltung meiner Forderung, gezwungen fristlos bis zum 29. Februar 2012 zu kündigen.Streng genommen ist das keine Kündigung. Die Analogie hierzu wäre eine Abmahnung von Seiten des Arbeitgebers, der in solchen Fällen ja auch schreibt:
Tussinelda schrieb:auch wenn die Formulierung des Schreibens des TE etwas äh unprofessionell istdas wollte ich damit auch ausdrücken :) .... es kommt immer darauf an wie man etwas formuliert und auf diese art und weise ist es einfach erpressung.