Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

54 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kündigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 18:07
@baalzebul

wenn du dort "schwarz" gearbeitet hast ohne vertrag hast du sowieso schon verloren weil du dich damit strafbar machst. du hast keinerlei ansprüche die du vor gericht oder sonstwo geltentmachen kannst im gegenteil wenn es böse kommt wirst du noch bestraft dafür ....

Anzeige
melden

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 18:29
@-Therion-
Sorry, aber da fällt mir nur der gute Dieter Nuhr ein: wenn man keine Ahnung hat...

Der TE schrieb doch, dass der Chef ihn abgemeldet hätte. Wovon wohl? Also ist das Thema Schwarzarbeit ja offensichtlich vom Tisch. Und selbst wenn es so wäre, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist Arbeitsrecht, das andere Sozialrecht. Das sind völlig unterschiedliche Gerichtsbarkeiten.

Wenn es denn Schwarzarbeit gewesen wäre, könnte es in der Tat zu Nachforderungen von den Sozialversicherungen/vom Finanzamt kommen, aber das ändert überhaupt nichts an einem evtl. Rechtsanspruch aus einem Arbeitsvertrag.

@baalzebul
Du hast doch einen Arbeitsvertrag. Du hattest lediglich, so verstehe ich das jetzt, keinen schriftlichen. Der tut aber auch nicht Not. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, hast du da ja lange genug in Lohn und Brot gestanden, so dass sich der Arbeitsvertrag aus dem stringenten Handeln ergibt. Du warst da zum Arbeiten, der Chef hat dich bezahlt. Er hat dich sogar abgemahnt, als du nicht zur Arbeit erschienen bist, hat also deutlich gemacht, dass er dich als Angestellten sieht.

Aber im Gegensatz zum Arbeitsvertrag muss eine Kündigung schriftlich ausgesprochen werden. Du hast zwar was geschrieben, das war aber, wir bereits erläutert, keine Kündigung.


melden
baalzebul Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 19:28
@-Therion-

Nein schwarz habe ich nicht gearbeitet.

Ich habe in dem Betrieb meine Ausbildung gemacht als Koch, es handelt sich um ein Restaurant.
Bin danavh für ca 2Jahre wo anders gewesen und später wieder in dem selben Betrieb seit November 2011 angefangen. Seit September 2011, habe ich dort aber ab und zu mal das Abendgeschäft mitgemacht auf teilzeitbasis.

Das Betribsklima war immer sehr gut und der Laden lief auf eine pseudo Geschäftsführerin, die einfach nur den Namen gegeben hat und keine wirklichen geschäftsführende Aufgaben getätigt hat.
Diese Person nennen wir Bärbel. Bärbel selber war als Kellnerin beschäftigt und auf dem Papier eben Geschäftsführerin. Bärbel ist aber erst sein ca 1 Jahr Geschäftsführerin, weil Ihrem Vorgänger in dem Laden immer alles spanisch vorkam ist er gegangen.

Der jenige, der die geschäftsführenden Aufgaben erledigt, war mein ChefKoch und war im Grunde Chef vom ganzen. Er konnte wohl aufgrund Privat-Insolvenz kein Geschäft mehr führen, daher sind seine Kinder als Gesellschafter eingetragen ( GmbH).

Die Gehälter kamen wohl, seit dem der Chef Koch den Laden führen kann wie er will, ohne das Ihm jemand über die Schulter gucken kann, immer verspätet. Teilweise auch gar nicht.
Einige teilzeit kräfte haben seit 6 Monaten kein richtiges Gehalt bekommen.

Das der Laden nicht genug abwirft kommt nicht in Frage, weil ich ja die Zahlen sehr gut kenne und man das nach 3-4 Jahren einschätzen kann.

Im Januar 2012 irgendwann am 11en, stürmte die Steuerfahndung in den Betrieb und bschlagnahmte erstmal alles.Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch kein Dezember Gehalt!

Nach der Steuerfahndung war eben alles anders, man sprach schon von Insolvenzanmeldung und die Bärbel stellte sich gegen meinen bisherigen (ChefKoch). Es lief alles turbulent und ahnunglos ab, Bärbel fing an aufzuwachen und Ihr wurde klar ,das wenn Steuerhinterziehung am laufen war,Sie dafür womöglich gerade stehen müsste.

Jetzt wurde es kompliziert ich hatte immernoch kein Gehalt für Dezember und alles schien den Bach unter zu gehen. Ich erhielt denn irgendwann Abschlagsummen, von bis zu 100 € alle 2 Tage von meinem Chefkoch.Auf die Hand und ohne Unterschrift bis ich denn ca. die Hälfte meines Gehaltes am 26.Januar vom Dezember zusammen hatte.

Ungewiss was denn nun mit dem Laden passieren würde, verweigerte ich einen Tag meine Arbeit.

Mein Chefkoch hatte mich angerufen und Wort wörtlich gesagt: "BaalZebul warum kommst du nicht mehr? wenn es um deine Kohle geht ich habe dir doch einen Umschlag fertig gemacht, kannst Ihn dir Heute abholen."

Als ich denn hingefahren bin um mir mein Geld zu holen (ca. die hälfte meines ausstehendens Gehalt von Dezember), war ich froh diese Sache scheinbar geklärt zu haben.Doch Fehlanzeige nach einem 20min Gespräch mit nett lachen, fragt ich Ihn anschließend wo denn mein Umschlag sei,den er Fertig gemacht hatte mit meinem Geld.

Darauf hin sagte er:"äh den habe ich GESTERN verbraten, an einen Lieferanten"

Also zusammengefasst: Er rieft mich an, sagte "komm her hol dir dein Geld" und später "puste Kuchen" gibt es doch nicht.
Das ist hart, daraufhin bin ich einfach gegangen.

Entmutigt und sauer über die Lage, rief ich Bärbel an, mit der ich eigentlich sehr gut auskomme und erklärte Ihr, ich müsste zum Arbeitsgericht mein Geld einklagen so geht das nicht weiter.

Wir haben mittlerweile schon den 29.Januar 2011 und ich habe die hälfte von Dezember nicht erhalten.Mittlerweile wurde auch schon die Insolvenzbeantragt für den Betrieb.

Sie war darauf hin sehr nett zu mir und hat gesagt ich gebe es dir.Komm vorbei. Gesagt getan hatte ich meinen Lohn von Dezember mit Quittung und Unterschrift diesesmal.

Danach hat Sie gesagt könne ich ja wieder arbeiten kommen, wobei ich gesagt habe, klär das mit dem Insolvenzverwalter wie und wer meine Löhne in Zukunft zahlt und danach komme ich wieder.

Ein Paar Tage später rief Sie mich an und sagte mir Ihre Schwester wolle mit mir sprechen.Ihre Schwester muss man dazu sagen hat selber ein Laden nicht weit entfernt und war von Anfang an interessiert daran, den Laden in dem ich gearbeitet habe auf zu kaufen.

Ihre Schwester nennen wir Hanna. Hanna sagte also zu mir, ca am 5 Febraur 2012 das es wie gewohnt weiter geht und Sie das jetzt mit führen möchte. Sie sagte mir das alle Januar Gehälter gezahlt wurden sind.
Jetzt wichtig: Mein Januar Gehalt wurde noch nicht gezahlt, als ich das erwähnte stellte man sich blöd, als wüsste man von nichts.Sie sagte zu mir ich solle mich krank schreiben oder kündigen, daraufhin sagte ich Ihr Sie solle mich doch bitte kündigen aufgrund des Arbeitsamt.

Sie sagte nichts dazu.Im zweiten Satz sagte Sie mir unteschwellig, wenn ich ja nicht meine Arbeit aufnehme, könne man mir eine Strafe aufsetzen.Ich fühlte mich bedroht und sagte dummerweise,wenn mir jemand eine Strafe aufbrummen will, behaupte ich einfach das ich nur die Hälfte für Dezember bekommen habe.

Ich habe das gesagt,weil ich mal gehört habe man muss mindestens 2 Monate kein Geld bekommen haben um unentschuldigt vom Arbeitsplatz fern zu bleiben

Ich fühlte mich bedroht, weil die Schwester meiner Geschäftsführerin, die gar nichts mit mir zu tun hat, mich unterschwellig erpresst. Ich bin für den Laden wichtig, weil ich den Laden kenne, deshalb denke ich einfach wollten die mich auf diese Art und Weise erpressen.

Naja nach dem Gespräch sind wir so verblieben, das die (Bärbel und Hanna) halt noch einmal mit dem Insolvenzverwalter sprechen wollten.

30 min nach dem Gespräch rief mich eine Arbeitskollegin an und sagte mir, das (Bärbel und Hanna) wohl sowas wie eine Geldstrafe mir gegenüber schon erwähnt und geplant hätten.

Darauf hin rief ich Hanna an und fragte : Warum man mir sowas nicht ins Gesicht sagen könne und Sie versicherte mir es seien alles nur Gerüchte.

Eine Woche später hatte ich eine Abmahnung mit Regessionsansprüchen in meinem Breifkasten,an das Telefon wollten beide nicht mehr gehen und niemand hat mir geantwortet auf meine sms.

Aus meiner Wut herraus erstellte ich nach langem Telefonaten mit dem Arbeitsamt (die aber nicht sehr hilfreich waren). Das Schreiben mit meiner Ablehnung der Abmahnung und meinen offen Lohnforderungen,wobei ich dazu sagen muss, habe ich dummerweise Dezember mit angegeben was ich ja schon bekommen habe.

50% auf die Hand ohne Quittung und 50 % mit Quittung.

So wer das alles nicht ganz verstanden hat, den kann ich verstehen. Ich hoffe mal einfach das jemand was damit anfangen kann und eure Sicht schildert.
Ich habe auch kein Detail ausgelassen.


melden
baalzebul Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 19:47
@Lufton

Das geht auch an dich :) und @all. wollte eigentlich nicht nur Therion markieren.

Aus meiner Sicht eine Zusammenfassung:

Ich wurde von meinem alten Chef belogen, von meiner Geschäftsführerin ignoriert und meine zukünftige Chefin hielt es für eine gute Idee mir zu drohen und ebenfalls zu belügen und mir meinen Januar Lohn vor zu enthalten. Aus welchen Gründen auch immer.


melden
baalzebul Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 19:51
Ich habe aus Dummheit und wut falsch gehandelt und Geld eingefordert was mir nicht zusteht. Allerdings nicht nur beim Arbeitgeber sondern auch beim Arbeitsamt und beim Insolvenzverwalter,damit das glaubwürdig erscheint. Um das Geld ging es mir da nie sondern einfach darum, das man mir keine Strafe auf brummt.

Alles bisschen doof gelaufen :)


melden

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 19:52
@baalzebul
"Jetzt wichtig: Mein Januar Gehalt wurde noch nicht gezahlt, als ich das erwähnte stellte man sich blöd, als wüsste man von nichts.Sie sagte zu mir ich solle mich krank schreiben oder kündigen, daraufhin sagte ich Ihr Sie solle mich doch bitte kündigen aufgrund des Arbeitsamt."

Das verstehe ich nicht ganz. Warum sagte Hanna zu dir, dass du dich krank schreiben oder kündigen solltest?

Hast du den Brief wirklich mit dem Arbeitsamt erstellt? Ich finde, gerade bei geschäftlichen Briefen sollte man ein bisschen auf die Formulierung aber vor allem auf die Zeichensetzung achten. Schließlich hinterlässt man auf diese Weise auch einen Eindruck von sich.

So wie ich das sehe, sucht man einfach einen Dummen, der sich im Betrieb auskennt, sich aber trotzdem leicht unterkriegen und abschrecken lässt. Von daher ist die Androhung der Kündigung wahrscheinlich gar nicht so dumm gewesen, denn schließlich läuft der Arbeitgeber so Gefahr, einen erfahrenen Angestellten zu verlieren.

Wie sieht es jetzt mit deiner Situation aus? Ich habe herausgelesen, dass du nun gekündigt wurdest? Was mich eigentlich stutzig macht, denn schließlich hast du nur damit gedroht und geschrieben, dass du es persönlich machen würdest. Falls ja, solltest du dich natürlich schnellst möglich nach einer neuen Stelle umsehen. Ich bin der Meinung, dass gute Köche mit Erfahrung eigentlich immer gesucht werden. Bezüglich deiner Lohnforderungen bleibt dir eigentlich nur übrig zu hoffen. Der Insolvenzverwalter wird dann schon klären, welche Verbindlichkeiten noch überwiesen werden können.

Gruß


melden
baalzebul Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 20:07
@BlauerDragoner

Hanna hat das gesagt, damit keine weiteren kosten für den Laden über mich enstehen.Krankenkasse ect. Ich war damit ja einverstanden hatte Ihr auch gesagt, das ich eine Jobangebot in Österreich habe.

Mir aber überlegen würde wieder zu arbeiten wenn alles geregelt ist und mein Lohn gesichert ist.

Ich habe also darauf bestanden das Sie mich kündigt, weil das Angebot spontan und innerhalb der nächstens 10 Tage angenommen werden musste, sollte es sich nicht bessern mit den Arbeitsbedinungen.

Ich wollte aus prinzip nicht kündigen, weil Österreich für mich eher semioptimal war.

Verstanden habe ich das auch nicht, weil wenn ich mich krankschreibe, müsste man auch für mich zahlen.


Ich habe halt das Schreiben aufgesetzt, auf "Empfehlung" des Arbeitsamtes, die mir auch geraten haben zu kündigen, wenn ich denn ein Insolvenzgeldvorschuss benötigen sollte.

Was ich ja tue.

Irgendwie fühlte ich mich ein wenig in stich gelassen und schrieb einfach drauf los, füllte gleichzeitig den Antrag aus für mein Insolvenzgeld und habe dort auch die 50% von meinem Dezember Lohn angegeben, welches mir ja nicht zu steht.

Ich fühlte mich aber gezwungen, aufgrund der Regressionsansprüche die man gegen mich erheben wollte.
Mit sicherheit finde ich schnell wieder was, habe etwas in meiner Region in aussicht, dennoch geht mir das ganze langsam auf die Nerven.


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 21:03
@baalzebul

In Rechtsfragen sollte man die öffentliche Rechtsauskunft oder einen Juristen zu Rate ziehen - kein Mysteryforum.

Diese Auskunft ist gebührenfrei.


melden
baalzebul Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 21:23
@Doors

Ja hast du recht. Tortzdem ein Versuch war es wert.


melden

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

02.03.2012 um 12:25
@baalzebul
Alter, nach diesem Fall würde sich jeder Dozent für Arbeitsrecht die Finger lecken...

Grundsätzlich hat @Doors natürlich völlig recht. Ein Jurist oder ein Forum in dem sich Arbeitsrechtler rumtreiben wäre da wohl weit angebrachter.

Ich versuche trotzdem mal, das ein wenig auseinander zu dividieren:

Durftest du der Arbeit einfach fern bleiben? Eher nein, dazu waren die Außenstände zu gering. Insofern hast du mit deinem Fernbleiben deinem Chef eine Steilvorlage für eine fristlose Kündigung gegeben.

Hast du derzeit ein gültiges Arbeitsverhältnis? Ja, da es weder von dir noch von deinem Chef gekündigt wurde. Eine Kündigung bedarf der Schriftform, eine solche hat es aber nicht gegeben.

Kann dein Chef irgendwelche Regressansprüche geltend machen? Dazu müsste er erst einmal den Schaden näher beziffern können. Hat er eine Aushilfe eingestellt, deren Kosten er nachweisen kann? Wohl eher nicht. Und ich glaube auch nicht, dass er nachweisen kann, wieviele Gäste er nicht bedienen konnte, nur weil du nicht da warst. Insofern leeres Gerede.

Gleichwohl, wenn du dein Arbeitsverhältnis erst zum November 2011 begonnen hast, hast du (siehe § 622 BGB) eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. (Mangels schriftlichem Arbeitsvertrag gilt hier zwingend die gesetzliche Regelung.) Der Chef kann dich also sofort kündigen. Durch dein unentschuldigtes Fehlen sogar fristlos.

Könntest du irgendetwas dagegen tun? Nein, da dein Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestanden hat (siehe § 1 KSchG).

Insofern käme auch ich zu dem Ergebnis: sieh zu, dass du eine neuen Job bekommst.

Und ganz wichtig: kläre das mit dem Arbeitsamt. Erkläre ihnen, dass dein Chef das halbe Gehalt nunmehr gezahlt hätte, du aber immer noch auf dein Januargehalt warten würdest (tust du doch, oder?). Denn wenn die dir nachweisen, dass du dir Leistungen erschlichen hast, wird es richtig ungemütlich!


2x zitiertmelden
baalzebul Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

02.03.2012 um 13:25
@Lufton

Danke für deine Hilfe :)
Zitat von LuftonLufton schrieb:Und ganz wichtig: kläre das mit dem Arbeitsamt. Erkläre ihnen, dass dein Chef das halbe Gehalt nunmehr gezahlt hätte, du aber immer noch auf dein Januargehalt warten würdest (tust du doch, oder?). Denn wenn die dir nachweisen, dass du dir Leistungen erschlichen hast, wird es richtig ungemütlich!
Dafür ist es wohl schon zu spät. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das mir das jemand beweisen kann
. Ich hoffe es jedenfalls :(


melden

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

02.03.2012 um 14:03
@baalzebul
Lass es mich mal so formulieren: letztlich ist es dein Ding. Du musst wissen, was du meinst verantworten zu können und was nicht.

Du solltest allerdings wissen, dass wenn es tatsächlich zu einer Insolvenz mit einem Insolvenzverwalter kommt, der jeden Stein umdreht auf der Suche nach jedem einzelnen Cent. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass irgendwem einfallen wird, dass du ja auch noch Geld bekommen hast. Und spätestens dann kommst du in Erklärungsnot.

Wenn du jetzt zum Arbeitsamt hingehst und denen erklärst, du hättest Geld zuviel bekommen, das aber auch schon ausgegeben, würdest aber gerne eine Rückzahlungsvereinbarung mit ihnen treffen wollen, wird (aller Wahrscheinlichkeit nach) nichts passieren (außer dass du eben das Geld zurückzahlst). Selbst wenn einer denken sollte, dass du versucht hättest sie zu besch...en, müssten sie immer noch feststellen, dass du von dir aus auf sie zugegangen bist noch bevor sie es überhaupt gemerkt haben, insofern hätte das juristisch eher keine Folgen. (Ähnlich einer Selbstanzeige beim Steuerbetrug.)

Kommen sie doch dahinter... Aber wie gesagt, dein Ding. Du musst in den Spiegel schauen und dich noch rasieren können.


1x zitiertmelden
baalzebul Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

02.03.2012 um 14:27
@Lufton

Also Geld habe ich noch nicht erhalten.
Zitat von LuftonLufton schrieb:Du musst in den Spiegel schauen und dich noch rasieren können.
Was ich gemacht habe ist/war nicht richtig, trotzdem ist das kein vergleich mit dem was man bei mir abgezogen hat.

Mir wurde wissentlich mein Januar Gehalt vorenthalten, ohne richtigen Grund.Einfach aus trotz und Erpressung des AG. Ich wurde nur belogen und als alle heuchlerischen Taktiken versagten, stellte man mir ein Regressanspruch der auch noch unrechtens ist.
Zitat von LuftonLufton schrieb:Durftest du der Arbeit einfach fern bleiben? Eher nein
Ja und mit einer Kündigung habe ich gerechnet, denn wäre das nie soweit gekommen. Ich wollte ja gekündigt werden.
Man bevorzugte aber aus welchem Grund auch immer, mir noch einmal einen rein zu würgen.


Ich will dieses Geld ja gar nicht, darum geht es mir nicht. Ich habe das aus einer Reaktion gemacht, weil ich dachte damit den Regressanspruch ab zuwenden.

Der Insolvenzverwalter ist schon eingeschaltet und stellt sich gegen die Auszahlung von Dezember, aufgrund der Aussagen des AG. Was ja auch eigentlich völlig korrekt ist, wenn es einfach bei der nicht Bezahlung bleibt bin ich froh. Sollte ich schlimmeres erwarten, muss ich mir eben einen Anwalt nehmen, so denke ich.

Trotzdem es gibt keine Zeugen für meine Lohn Bezahlung von Dezember und Unterschrieben habe ich auch nichts. Das schlimme ist ich weiss selber nicht genau wie viel ich bekommen habe, da immer Abschlagssummen von 100€, alle 4-5 Tage.


melden

Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

02.03.2012 um 17:00
Ich sehe dieses Schreiben als eine letzte (Ab-)Mahnung an.

Eine Kündigung hätte man in einem eigenen Schreiben formulieren müssen ...


Anzeige

melden

Neuen Beitrag verfassen
Dies ist eine Vorschau, mit den Buttons am Ende der Seite kannst du deinen Beitrag abschicken.
Bereits Mitglied?  
Schriftgröße:
Größe:
Dateien Hochladen
Vorschau
Bild oder Datei hochladen

Bleib auf dem Laufenden und erhalte neue Beiträge in dieser Diskussion per E-Mail.


Oder lad dir die Allmystery App um in Echtzeit zu neuen Beiträgen benachrichtigt zu werden:

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Menschen: Wie schnell kann eine Abteilung aus ganz anderen Leuten bestehen?
Menschen, 20 Beiträge, am 27.11.2022 von lapis_lazuli
Sascha81 am 26.11.2022
20
am 27.11.2022 »
Menschen: Vom unterschriebenen Arbeitsvertrag zurücktreten?
Menschen, 5 Beiträge, am 02.04.2021 von greenlion
greenlion am 01.04.2021
5
am 02.04.2021 »
Menschen: Wie würdet ihr reagieren?
Menschen, 25 Beiträge, am 30.04.2019 von Goldfuss
Goldfuss am 29.04.2019, Seite: 1 2
25
am 30.04.2019 »
Menschen: 0 Euro Gehaltsabrechnung - ist das rechtens?
Menschen, 105 Beiträge, am 15.11.2019 von Die_Lupe
starkiller69 am 02.10.2019, Seite: 1 2 3 4 5 6
105
am 15.11.2019 »
Menschen: Frage bezüglich Kündigung
Menschen, 52 Beiträge, am 26.08.2019 von KFB
googleme am 06.06.2019, Seite: 1 2 3
52
am 26.08.2019 »
von KFB