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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

456 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Samenspende, Samenbank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 19:46
Zitat von viivii schrieb:Dem Spender wurde die Annonymität zugesicher, also sollte dem Spender diese nicht nachträglich abgesprochen werden.
Gegenüber der Mutter wurde die Anonymität zugesichert. Das Kind, welches zu dem Zeitpunkt noch nicht in der Lage war darüber zu entscheiden -- ist ja logisch, betrifft das nicht. Somit hat sie ein selbstverständliches Recht zu erfahren, wer ihr Vater ist.

In allgemeiner Sache:
Wer seinen Samen freiwillig abgibt, damit daraus ein Kind entstehen kann, muss dafür auch grade stehen. Seine Erbinformation, seine Verantwortung.

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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 19:55
@Foss


...glaubst bzw. weisst du dies...:ask:... das ihm, dem Spender, gesagt wurde er bliebe gegenüber der mutter anonym, jedoch das Kinde könnte eines tages vorbei kommen und die daten verlangen...?


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 20:11
@1ostS0ul
Das muss er selber wissen, da ein Vertrag nur zwischen den Personen gilt, die ihn geschlossen haben. Das Kind, welches entsteht, ist keine Sache, sondern ebenfalls eine Person, die an dem Zustandekommen des Vertrages logischerweise nicht beteiligt ist. Da unter dem Gesetzt alle Menschen gleich sind, hat dieses Kind eben auch das Recht, sein Vater kennenzulernen. Er wurde halt falsch beraten. Aber es ist trotzdem sein Fehler, denn: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 20:36
Ich möchte mal ein bißchen theoretisieren, wenn ich darf.

Die Erklärung, warum das Kind die Identität des genetischen Spender-Vaters erfahren darf ist scheinbar u.a. das der Vertrag, der zwischen Spender und Mutter geschlossen wurde, nicht die Rechte Dritter, also des Kindes, betrifft.

Kann demzufolge ein Kind im Nachhinein auch eine Eheschließung seiner leiblichen Eltern anfechten, weil es ungefragt, weil noch ungeboren, in diese Rechtssituation hereingeboren worden ist?
Man könnte ja mutmaßen, das das Kind lieber unehelich geboren sein möchte... aus welchem Spleen heraus auch immer... ist ja nur mal hypothetisch.

Also mir geht es darum, einen Präzedenzfall zu suchen, wo dem ungeborenen Kind eine Zwangssituation (z.B. ein Vertrag zwischen den Erzeugern) auferlegt wird, die absolut rechtens ist, und mit der es sich einfach abfinden muß. Wenn man so einen Präzendezfall finden würde, könnte man damit, vielleicht zumindest ein gewiefter Anwalt, auch für den Spenderfall argumentieren, das ein Kind sich mit diesem geschlossenen Vertrag abzufinden hat.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 20:42
@rmendler
bei Verträgen zu Lasten Dritter sieht es so aus:
"Ein Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt." Wiki
Durch die Eheschliessung der Eltern ist das Kind nicht unmittelbar benachteiligt.......eher das Gegenteil, denn es ist dann ehelich, also gesetzlich geschützter


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 20:50
@Tussinelda
okay.... mmmh....
Kann man das noch aushebeln, in dem man belegt, das ein uneheliches Kind denselben gesetzlichen Schutz genießt?

Du scheinst dich in der Materie ein gutes Stück auszukennen, deswegen mal eine Frage, zum Teil aus persönlichen Interesse, da ich auch ein uneheliches Kind bin... wie weit sind meine Rechte eingeschränkter, als wenn ich ehelich geboren wäre?
Zumindest was Erb- und Unterhaltsansprüche angeht, scheine ich nicht benachteiligt zu sein. Was es noch so an Rechten gibt weiß ich einfach nicht....


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 21:35
Noch eine theoretische Frage...

Das Spendersamen-Kind kann, um in Erfahrung zu bringen wer der genetische Vater ist, damit argumentieren, das es genetische Familien-Krankheiten in Erfahrung bringen möchte.
Ist dazu das Wissen um den leiblichen Vater unabdingbar? Es ist ja nicht so, das eine Krankheit, die in den Vorfahren aufgetreten ist, unbedingt auch bei einem selbst auftreten muß.
Wäre es von diesem Gesichtspunkt her nicht ausreichend, vielleicht sogar sinnvoller, wenn das Kind sich selbst auf alle möglichen Krankheiten, die es gibt, untersuchen lässt?


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22.04.2013 um 21:37
@rmendler
mittlerweile sind Rechte und Pflichten gleichgestellt, aber die Vaterschaft muss anerkannt bzw. festgestellt werden, was bei ehelichen Kindern quasi voarausgesetzt wird, auch wenn der ehemann nicht der vater ist. Auch beim Nachnamen ist es meist so, dass das Kind den Namen der Mutter trägt, aber hier kannste gucken, da ist es erklärt:
http://www.rechtslexikon.net/d/nichteheliche-kinder/nichteheliche-kinder.htm (Archiv-Version vom 18.10.2012)


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 21:38
@rmendler
es muss mit gar nichts argumentieren, es hat grundsätzlich den Anspruch, seine Herkunft zu erfahren, von daher sind eventuelle Erbkrankheiten kein nötiger Grund


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 21:51
@Tussinelda
okay... dann werde ich aufhören, über mögliche Varianten nachzudenken, wie man dem Kind verwehren könnte, die Daten seines Spender-Vaters zu erfahren.
Gegen grundsätzlichen Rechtsanspruch kann man wohl nichts unternehmen... außer natürlich, wenn diese willkürliche Gesetzesentscheidung genauso willkürlich wieder aufgehoben wird... aber das ist dann wirklich zu fantastisch gedacht...


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 21:55
@rmendler
och wieso, Gesetze sind ja nicht "lückenlos", kommt immer darauf an, wie man sie auslegt......


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 22:29
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber die Vaterschaft muss anerkannt bzw. festgestellt werden,
...also doch nicht "gleichgestellt" (schreckliches Wort...-.-...)... =)


@Foss
Zitat von FossFoss schrieb: Er wurde halt falsch beraten.
...na dann wenn er "halt" flasch beraten wurde, wobei es dann ja nicht nur unwissen im engeren sinne war sondern eher eine falschinformation...:ask:


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 23:01
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:...na dann wenn er "halt" flasch beraten wurde, wobei es dann ja nicht nur unwissen im engeren sinne war sondern eher eine falschinformation...:ask:
Das Unwissen hat aber zu der Falschinformation geführt. Wenn du nicht weiß, dass das Bauen einer Garage genehmigungspflichtig ist, ein anderer dich aber berät und du einfach drauf los baust, wirst du selbst die Suppe auslöffeln müssen, wenn das Bauamt bei dir vor der Tür steht. Hättest du es gewusst, wärst du sicher nicht der Falschinformation gefolgt.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

22.04.2013 um 23:03
Zitat von rmendlerrmendler schrieb:okay... dann werde ich aufhören, über mögliche Varianten nachzudenken, wie man dem Kind verwehren könnte, die Daten seines Spender-Vaters zu erfahren.
Warum willst du das einem Kind verwehren?

Ich glaube, die haben sogar einen Erbanspruch. Das kann lustig werden.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

24.04.2013 um 15:17
ein künstlich gezeugtes Kind wurde ja meist entweder in einer Ehe geboren (2Jahre Anfechtungsfrist nach Bekanntwerden der Zweifel an einer eigenen Vaterschaft) oder adoptiert. Unterhalt und Co sind nicht die Kernfrage das Kind einen unanfechtbaren rechtlichen Vater hat.
Zudem wird kein Mann je mit Gerichtsvollzieher gezwungen werden seine Nachkommen kennenzulernen.
Es geht um einen Auskunftsanspruch (Stichwort zb auch Inzuchtvermeidung) und nicht mehr.
Den anonymen Spendern rückwirkend jede Sicherheit abzuerkennen finde ich dennoch ganz persönlich betrachtet nicht ok und hätte mir einen Stichtag gewünscht.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

05.07.2014 um 19:04
bin privater Samenspender
Verträge zu Lasten Dritter also zu Lasten des Kindes sind nicht rechtswirksam
aber eine Verpflichtung der Mutter besser noch bei einem Ehepaar des sozialen Vaters selbstschuldnerich für alle etwaigen Forderungen des Kindes und der Mutter zu haften ist rechtsgültig
als Spender sichere ich mich und meine Erben mit solchen Verträgen vor unliebsamen Folgen


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

06.07.2014 um 03:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 22.04.2013:mittlerweile sind Rechte und Pflichten gleichgestellt, aber die Vaterschaft muss anerkannt bzw. festgestellt werden
der bastard muss legitimiert werden auf gebildet...


das problem bei der ganzen sache ist das die gerichte sexistisch sind, männer werden notfalls vorgeladen, können aber in der regel keinen vaterschaftstest erzwingen, da das gericht sowas seltenst mitmacht obwohl der vater genauso ein recht hat.
auch sprechen gerichte viel zu oft den frauen die kinder zu, auch wenn die männer deutlich fester im leben stehen.


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