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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgericht, Knutschfleck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

28.02.2013 um 11:19
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb am 22.02.2013:Also, der Junge ist jetzt wegen sexuellem Mißbrauch von Kindern vorbestraft.
Nein, ist er nicht. Im Jugendstrafrecht ist das anders geregelt.
Zitat von C8H10N4O2C8H10N4O2 schrieb am 22.02.2013:Juristerei ist manchmal extrem Weit vom gesunden Menschenverstand entfernt.
Das scheint häufig nur so. Weil die Urteile in den Medien verkürzt wider gegeben werden und weil tendenziös berichtet wird.
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb am 23.02.2013:Die verklage ich!
Es ging weniger um den Knutschfleck, als darum, dass er ihr in den Schritt gefasst hat.

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28.02.2013 um 11:20
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein, ist er nicht. Im Jugendstrafrecht ist das anders geregelt.
Das heisst im Klartext...?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es ging weniger um den Knutschfleck, als darum, dass er ihr in den Schritt gefasst hat.
Ja, wirklich ein schweres Verbrechen, daß der Junge da begangen hat. Schwanz ab! :troll:


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28.02.2013 um 11:23
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Das heisst im Klartext...?
dass das lediglich ins Erziehungsregister eingetragen wird. Darin haben Behörden (im weiteren Sinne) oder Arbeitgeber keinen Einblick.
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Ja, wirklich ein schweres Verbrechen, daß der Junge da begangen hat. Schwanz ab!
Nein, es ist kein schweres Verbrechen. Er wurde ja auch nicht schwer bestraft. Deine Polemik ist völlig deplaziert.


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28.02.2013 um 11:28
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Das heisst im Klartext...?
Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich jedoch deutlich vom herkömmlichen Strafverfahren und vor allem die Bandbreite der Rechtsfolgen, mit denen Straftaten geahndet werden können, weicht erheblich von den Rechtsfolgen eines herkömmlichen Erwachsenenstrafprozesses, die im Wesentlichen in Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestehen, ab. Die Regelungen des Jugendstrafprozesses finden sich im Wesentlichen im JGG, dem Jugendgerichtsgesetz.

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Primäres Ziel eines Jugendstrafverfahrens ist es also - zunächst - nicht, den jugendlichen oder heranwachsenden Täter zu bestrafen, sondern der Begehung weiterer Straftaten unter besonderer Berücksichtigung des Erziehungsgedankens entgegenzuwirken.

http://www.ra-klose.com/html/jugendstrafrecht.html



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28.02.2013 um 11:28
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Deine Polemik ist völlig deplaziert.
Deswegen auch das Trollface, um es als Ironie zu kennzeichnen.
Es war völlig überzogen, den Jungen überhaupt vorn Kadi zu zerren. Wenn er 15 und sie 14 gewesen wäre, wäre rein gar nichts passiert. Oder wenn er 13 und sie 12 gewesen wäre.

Den Jungen deswegen zu verurteilen, ist bar jeder Vernunft und gehört selbst bestraft.
In der Schweiz ist es so, daß das Schutzalter flexibel ist. Soll heissen, daß nicht mehr als drei Jahre Altersunterschied zwischen beiden liegen darf, um keins auf den Deckel zu kriegen.


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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

28.02.2013 um 11:32
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:um es als Ironie zu kennzeichnen.
In dem Fall stellt diese Ironie eben Polemik dar. Weil eben diese Ironie unpassend ist.

Der Junge hat erfahren, dass man - wenn man 14 oder älter ist - 13-jährige Mädchen nicht in den Schritt fasst. So ist die rechtslage und wenn Du sie ändern willst, dann gehe in die Legislative.

Du weißt weder, wie der Fall genau war. Wie er sich fdarauf eingelassen hat und welche Begleitumstände eine Rolle spielten. Aber hauptsache sich darüber aufregen.


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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

28.02.2013 um 11:33
@El_Gato
juritisch war das vollkommen in ordnung. der gesetzgeber hat eine grenze gezogen und diese grenze ist überschritten worden und wenn es 5 min vor 24 uhr gewesen wäre!

ob es, jetzt eine menschlich nachvollziehende reaktion wäre steht auf einen ganz anderen blatt!


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28.02.2013 um 11:34
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber hauptsache sich darüber aufregen.
Ich rege mich nicht darüber auf. Ich tue nur meine Meinung dazu kund.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:ob es, jetzt eine menschlich nachvollziehende reaktion wäre steht auf einen ganz anderen blatt!
Und genau darum gehts doch in diesem Thread, oder etwa nicht?

Juristisch einwandfrei heisst nicht gleich moralisch einwandfrei.


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28.02.2013 um 11:36
@El_Gato
im recht wird nicht über moral entschieden, denn moral ist eine rein subjektive sache!


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28.02.2013 um 12:55
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Juristisch einwandfrei heisst nicht gleich moralisch einwandfrei.
ich find's moralisch verwerflich, dass Jugendliche unter 18 ueberhaupt Sex haben. Und nun?


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28.02.2013 um 13:20
@Alarmi

Deine Meinung. Und es gibt keine "Jugendlichen unter 18". Ab 18 ist man kein Jugendlicher mehr.


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28.02.2013 um 13:28
@El_Gato
Es war nicht meine Meinung, sondern ein Beispiel! Man darf hier mit Moral nicht ankommen, sonst gibt's Meinungen wie Sand am Meer und eigentlich auch nichts zu diskutieren, weil das jeder ander sehen kann.


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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

28.02.2013 um 14:30
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Juristisch einwandfrei heisst nicht gleich moralisch einwandfrei.
Was glaubst du denn würde passieren, wenn man Richtern die Freiheit gäbe, ein Urteil auf Grund ihrer höchsteigenen moralischen Vorstellungen zu treffen?
Der Richter fungiert als neutraler Beobachter und soll sich mit voller Absicht bei einem Urteil nur an der einheitlichen Rechtsgebung orientieren. Würde er das nicht machen, dann wäre die Idee des Gerichts und der Rechtssprechung völlig hinfällig.

Es ist halt unvermeidbar, dass dann immer wieder auch solche "Kinderkacke" begutachtet wird, aber wir leben nun einmal in einem Staat, in dem jeder die Möglichkeit hat auf diese Institution zurückzugreifen und das merkt man vor allem dann, wenn man selbst plötzlich dasteht und sich in seinen Rechten beschnitten fühlt.
Ich war erstaunt als ich mir in jüngeren Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz durchlas und wie oft ich dann in der Chefetage stand, weil genau diese Gesetzgebung dauernd ignoriert werden sollte.

Wir können ja gern über diese Gesetzgebung sprechen oder sogar diskutieren, aber bei aller Meinungsfreiheit sollte man vorab bedenken, dass genau diese Gesetze zuerst einmal für die gedacht sind, die in wirklichen Schwierigkeiten stecken und man gerade diese Fälle nicht vergessen darf, wenn man über eine Änderung von Gesetzen nachdenkt.

Aber wenn wir einmal bei der menschlichen Komponente sind:
Die Kurzen pubertieren nun einmal weit vor dem 18. Lebensjahr und das geht halt mit dem Interesse für Sexualität einher und das passiert auch völlig unabhängig von den Moralvorstellungen der Eltern.
Da kann man noch so sehr wie das Rumpelstilzchen ums Feuer springen und sich sagen, dass das eigene Kind erst mit 16 oder 18 anfängt sich für das andere Geschlecht zu interessieren.
Das sind Menschen und keine Terminplaner und die machen Dinge auch ohne sich dafür erst eine schriftliche Erlaubnis einzuholen.
Da kann man ja einmal mit sich selbst ins Gericht gehen und fragen, ob man die Aufgabe der Aufklärung weiterhin völlig den Schulen zuschiebt.
Wie kommt es denn, dass solche "Kinderkacke" überhaupt vor Gericht landet? Die meisten Eltern scheinen ja selbst überhaupt keine Idee davon zu haben, welche Rechte und Pflichten ihre Kurzen ab einem bestimmten Alter haben und fallen dann aus allen Wolken, wenn plötzlich die Vorladung ins Haus flattert.
Aber wer trägt denn bis zu ihrem 18. Lebensjahr die Verantwortung für sie und wer ist hier also in der Pflicht etwas zu verändern? Etwa die Rechtssprechung, mit der sich sonst kaum jemand beschäftigt, oder die Eltern, die ihren Kleinen 13-14 Jahre lang nichts über unseren Rechtsstaat und das Wort "Pflichtbewusstsein" beigebracht haben, weil sie zu großen Teilen selbst nichts davon wussten?


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28.02.2013 um 17:04
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: dass das lediglich ins Erziehungsregister eingetragen wird. Darin haben Behörden (im weiteren Sinne) oder Arbeitgeber keinen Einblick.
Das würde auch heißen; SOLLTE er, im laufenden Jahren ANGEBLICH eine Sekretärin auf seiner Arbeitsstelle zu lange auf die Oberweite gestarrt hat.. SIE ihn anzeigt wegen sex. Nötigung mit der Zusatz Falsch Aussage *das Er die Frau an den schritt* massiv angefasst hätte..
Beim Gericht:
Hätte keine Negative Auswirkung auf ihm, durch ablesen seiner Vergangenheit?


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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

28.02.2013 um 22:29
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Man darf hier mit Moral nicht ankommen, sonst gibt's Meinungen wie Sand am Meer und eigentlich auch nichts zu diskutieren
Wenn man das nicht darf, dann braucht man gar nicht erst Threads zu solchen Themen erstellen.
Dann genügt ein Blick ins Gesetzbuch und fertig.

Aber das Allmy ist eben zum diskutieren da.


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01.03.2013 um 07:08
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:dass das lediglich ins Erziehungsregister eingetragen wird. Darin haben Behörden (im weiteren Sinne) oder Arbeitgeber keinen Einblick.
Von wegen...

Zitat taz:
Vier Monate später verlangte das Amtsgericht Erfurt von dem Jungen auch noch eine DNA-Probe, damit er in der Gendatei beim Bundeskriminalamt als rückfallgefährdeter Straftäter gespeichert werden könne.
Es geht doch gar nicht darum, dass der Junge eine Bestrafung verdient hatte; aber der Gesetzgeber
könnte wenigstens die Möglichkeit schaffen, dass es nicht zu Fällen kommen kann, wo ein Junge
für eine sexuelle Handlung mit einer Klassenkameradin wegen Kindesmissbrauch angeklagt wird.

In anderen Ländern geht das doch auch, wie zb in Österreich.

Hier wird mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen...


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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

01.03.2013 um 08:29
Zitat von nurdaseinnurdasein schrieb:Das würde auch heißen; SOLLTE er, im laufenden Jahren ANGEBLICH eine Sekretärin auf seiner
Da ist ja wohl eher das Problem der Falschaussage der Sekretärin. Oder meinst Du, dass er weniger glaubwürdig ist, weil er schon eine Eintragung hat (die dann auch sehr wahrscheinlich schon wieder gelöscht sein wird)?
Da kann ich Dich beruhigen. Richter denken in der Regel nicht so eindimensional.


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01.03.2013 um 08:38
Zitat von m.mayenm.mayen schrieb:Von wegen...
Das wurde ja zu Recht abgelehnt. Und die bisherige Frage bezog sich auf die Eintragungen im Erziehungsregister. Die Frage nach der DNA-Probe ist eine weitere, die noch gar nicht thematisiert wurde. Weil sie eben abgelehnt wurde.
Zitat von m.mayenm.mayen schrieb:Hier wird mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen...
Es sind ein paar Sozialstunden. Das sind keine Kanonen.

Un dirgend wo muss eben auch eine Grenze gezogen werden. Wenn die bei 16 liegt, wird es auch Fälle geben, die gerade so "drin" liegen und dann wird wieder die Diskussion kommen: "Mensch, er ist gerade 16 geworden und nun muss er Sozialstunfden leisten, weil er einer 14jährigen in den Schritt gefasst hat."

Man hätte den Fall aus Sicht der Eltern des Mädchens sicher anders handhaben können. Aner die Rechtsordnung muss klare Linien ziehen. Damit man wissen kann, ob man sich mit einem bestimmten Verhalten strafbar macht oder nicht.
Wenn das alles nur Wischiwaschi ist, dann herrscht vor allem Rechtsunsicherheit und damit ist keinem geholfen.


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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

01.03.2013 um 13:53
Wie lange braucht so ein Knutschfleck?...4 Sekunden?...So ungewollt war der von dem Mädchen dann auch nicht.
Meine Freundin hat sich am Anfang auch einen verpassen lassen von mir, meinte damit das würde ein Zeichen setzen. (Markierung)


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Knutschfleck vor dem Verfassungsgericht...

01.03.2013 um 13:58
Zitat von WaldkindWaldkind schrieb:So ungewollt war der von dem Mädchen dann auch nicht.
Es war doch von Anfang an klar, dass das Mädchen einverstanden war. Aber es war eben unter 14 und da ist es eben auch dann strafbar, wenn ein über 14jähriger ihr in den Schritt fasst und sie damit einverstanden ist..


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