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Frage an euch, Meinungen gesucht.

53 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Verlassen, Friedhof, KH ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Frage an euch, Meinungen gesucht.

19.08.2012 um 13:32
Wo ist da der Sinn? Hast du nix besseres zu tun, als in Gebäude einzusteigen? Kannst ja auch nachts durch nen Wald laufen, da haste dann auch nen Kick ;)

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19.08.2012 um 15:59
@old_sparky
Zitat von old_sparkyold_sparky schrieb:gehört das verlassene gebäude jmd?
jeder millimeter in deutschland gehört jemandem - also auch verlassene gebäude.

@nizzle
Zitat von FunzlFunzl schrieb:VERLASSENE, OFFENE GEBÄUDE OHNE INTERESSIERTEN BESITZER ODER SONSTIGEN RECHTLICHEN ECKEN UND KANTEN.
gibt's nicht.
die rechtlichen ecken und kanten liegen in der tatsache, dass wenn man sich keine offizielle erlaubnis für sowas holt, das hausfriedensbruch ist, und darauf steht bis zu 'n jahr gefängnis.

@old_sparky
Zitat von old_sparkyold_sparky schrieb:und in wievielen fällen des nachfragens erhält man eine erlaubnis? der kick an sich in eine solche bruchbude mit dieser erlaubnis einzusteigen ist dann sicher auch gleichhoch :)
den kick sich strafbar zu machen kannst du dir immernoch holen wenn dir die erlaubnis tatsächlich verweigert wird - was ich aber garnicht glaube, die meisten leute haben kein problem damit jemand sowas mal anschauen zu lassen.

@nizzle
Zitat von nizzlenizzle schrieb:Ich meine doch einfach ein leeres Gebäude, was so ziemlich niemanden interessiert, ...
den eigentümer des fraglichen gebäudes wird das mit sicherheit interessieren, denn immerhin müsst ihr ja erstmal was kaputtmachen um überhaupt reinzukommen.
Zitat von nizzlenizzle schrieb:... geht davon aus, das nichts kaputt geht.
wie willst du denn reinkommen ohne was aufzubrechen?

@Aniara
Zitat von AniaraAniara schrieb:Auch 50 Jahre alte Häuser können ziemlich verfallen sein und somit eine Gefahr darstellen.
sogar absoluter neubau kann eine gefahr darstellen - z.b. wenn da grad unisolierte starkstromkabel aus der wand hängen. hab grad 'ne baustelle da ist das der fall, da darf man auch niemand reinlassen der nicht befugt ist und das risiko kennt.

@Jofe
Zitat von JofeJofe schrieb:Und schon gar nicht, wenn keine Erlaubnis des Besitzers ... und es gibt immer einen ... vorliegt, ...
ganz deiner meinung, mit einer kleinen korrektur:
es gibt immer einen EIGENTÜMER - aber nicht immer einen besitzer...

@Kc
Zitat von KcKc schrieb:... nach dem Besitzer suchen, sich eine Erlaubnis holen.
nach dem EIGENTÜMER zu suchen ist sinnvoller und einfacher. den besitzer - falls das jemand anderes ist - bekommt man ohnehin nur über den eigentümer raus.


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19.08.2012 um 16:39
Zitat von wobelwobel schrieb:ganz deiner meinung, mit einer kleinen korrektur:
es gibt immer einen EIGENTÜMER - aber nicht immer einen besitzer...
Hast natürlich recht ... Besitzer ist nicht (zwingend) gleich Eigentümer ... mein Fehler!


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19.08.2012 um 16:39
Wenn du was schauriges willst kannst du auch in den Wald gehen.In ein verlassenes gebäude würd ich nicht reingehen,dort könnten wilde tiere sein,einsturzgefahr und vielleicht Obdachlose die euch böse sein könnten.

Und wenn ihr in so ein Gebäude rein wollt,sehr gut vorbereiten.
Mehr kann ich nicht sagen,ihr könnt selbst entscheiden ob ihr es tut;).


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19.08.2012 um 17:40
wegen Brieselanger Wald,dort gleich in der Nähe ist das KZ Aussenlager Sachsenhausen.

Heute wieder aufgebaut mit den Baracken,am Tage lädt die Gegend fast zum Verweilen ein,wirklich hübsch,kann man sich nicht vorstellen was dort vor ca.65 Jahren schlimmes abging.Natürlich gibt es dort auch Gebäude die sie nicht vollständig aufgebaut haben.

Wenn ihr also einen Kick sucht,geht doch da Nachts hin,den wenn es Spuk und Seelen gibt die umherirren dann sollte es an diesem Ort sein.


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19.08.2012 um 20:30
@nizzle

Schlag dir das mit den verlassenen Gebäuden aus dem Kopf hier bei uns in der Stadt gibt es so eins da sind wir mit 11 zu dritt rein und kaum das wir den ersten Raum "erkundet" hatten war die Polizei da und hatt uns nach Hause gefahren und unsere Eltern ermahnt, zum Glück waren wir noch minderjährig.

Wenn du dich für sowas intressierst und sehen möchtest wie so ne Wanderung aussieht schau dir die Jungs hier an die Filmen sowas. http://www.youtube.com/user/SmashTVCanada


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19.08.2012 um 21:55
@wobel

Wer von diesen Witzbolden aus der rechtlichen Ecke ist eigentlich auf diese blöde Haarspalterei mit Eigentümer, Besitzer, Nutzer und was weiss ich alles noch gekommen?

Ich find das extrem verwirrend, das Recht sollte vereinfacht werden oO


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19.08.2012 um 22:06
@Kc
die unterscheidung ist aber wichtig - als mieter z.b. bist du BESITZER der wohnung in der du wohnst, EIGENTÜMER ist aber derjenige, der im grundbuch steht (das muss übrigens nicht der vermieter sein).

die erlaubnis zum betreten eines grundstücks, eines gebäudes oder einer wohnung musst du dir vom BESITZER holen, er hat das hausrecht und dessen hausfrieden brichst du, wenn du ohne erlaubnis da reingehst. der EIGENTÜMER kann dir die erlaubnis nicht geben, wenn das grundstück, das gebäude oder die wohnung vermietet oder verpachtet ist, dann brauchst du die erlaubnis des BESITZERS (mieter bzw. pächter). natürlich kann der eigentümer auch gleichzeitig besitzer sein, das ist z.b. bei selbstbewohntem eigentum der fall, aber relativ gesehen ist das die minderheit.

normalerweise ist es einfacher den namen des EIGENTÜMERS rauszukriegen (grundbuchamt), und der kann dir in jedem fall sagen wer der BESITZER ist (muß er aber nicht), den BESITZER kannst du theoretisch übers einwohnermeldeamt rauskriegen, dazu muss er aber an dieser adresse gemeldet sein (was z.b. bei einem zweitwohnsitz oder einer ferienwohnung keineswegs pflicht ist) und ohne nachweis eines berechtigten interesses bekommst du da aus datenschutzgründen keine auskunft, das ist bezüglich des EIGENTÜMERS beim grundbuchamt einfacher, denn den namen müssen die rausrücken (allerdings nicht adresse etc.) - mit berechtigtem interesse (und das kann auch die tatsache sein dass du forschst oder presse bist) bekommst du aber einsicht ins grundbuch (wenn auch nicht vollständige).

und wie gesagt: der VERMIETER kann noch 'ne dritte (juristische) person sein.


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19.08.2012 um 22:11
@wobel

In meinen Augen unnötig kompliziert.

Ich würde es einfach so regeln: Eine Person (oder Gesellschaft oder was weiss ich) gehört ein Bauwerk. Sie steht im Grundbuch und kann Nutzungsrechte verteilen, also vermieten oder das Bauwerk selbst nutzen.

Dann noch ein Mieter, der kann das Nutzungsrecht am Bauwerk für eine bestimmte Zeit oder auch solange er zahlt, erwerben.

Fertig.

Wenn ein Mieter vorhanden ist, dann sollte es sein Recht sein, das Betreten zuzulassen oder nicht.
Wenn kein Mieter vorhanden ist, sollte es die Person entscheiden dürfen, welcher das Bauwerk gehört.


Es erschließt sich mir wahrlich nicht, warum es diese hunderttausend Sonderfälle und Vorschriften gibt.


Aber naja, warum einfach, wenn`s auch kompliziert geht...


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19.08.2012 um 22:15
@nizzle
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Meine Meinung dazu ist das soetwas sowohl gefährlich wie auch verboten ist..... wie @wobel
schon alles sehr ausführlich erklärt hat......dem gibt es nichts hinzuzufügen......wenn du einen Kick brauchst geh Nachts in den Wald oder auf einen Friedhof (der nicht abgeschlossen ist).....aber keine Grabschändung bitte ;)


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19.08.2012 um 22:37
@Kc
ich kann dir nicht folgen, was du schreibst ist doch genau das, wie die rechtslage gerade ist?
Zitat von KcKc schrieb:Ich würde es einfach so regeln: Eine Person (oder Gesellschaft oder was weiss ich) gehört ein Bauwerk. Sie steht im Grundbuch und kann Nutzungsrechte verteilen, also vermieten oder das Bauwerk selbst nutzen.
genau, das ist der EIGENTÜMER.
Zitat von KcKc schrieb:Dann noch ein Mieter, der kann das Nutzungsrecht am Bauwerk für eine bestimmte Zeit oder auch solange er zahlt, erwerben.
"nutzungsrecht" ist zwar der falsche ausdruck, aber ansonsten:
genau, das ist der BESITZER.
Zitat von KcKc schrieb:Wenn ein Mieter vorhanden ist, dann sollte es sein Recht sein, das Betreten zuzulassen oder nicht. Wenn kein Mieter vorhanden ist, sollte es die Person entscheiden dürfen, welcher das Bauwerk gehört.
genau so ist es ja auch.
wenn ein BESITZER (mieter, pächter etc.) vorhanden ist, bestimmt der, er hat das hausrecht. ansonsten hat der EIGENTÜMER das hausrecht.
Zitat von KcKc schrieb:Es erschließt sich mir wahrlich nicht, warum es diese hunderttausend Sonderfälle und Vorschriften gibt.
sind doch garkeine sonderfälle oder besondere vorschriften.
die unterscheidung zwischen EIGENTÜMER und BESITZER ist eigentlich ganz einfach und genau so wie du's geschrieben hast. das mit dem vermieter ist da eher kompliziert, tut aber hier nichts zur sache.
Zitat von KcKc schrieb:Aber naja, warum einfach, wenn`s auch kompliziert geht...
was findest du denn so kompliziert daran?


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19.08.2012 um 22:43
@wobel

Vielleicht wirkte es auf mich nur komplizierter, weil du es anscheinend recht technisch ausgedrückt hast :D


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19.08.2012 um 22:46
@Kc
na ich wollte das halt deutlich machen, an wen man sich bezüglich der erlaubnis wenden muss.
aber es wird ja eh nicht gefragt - und komischerweise kann mir hier niemand von den geisterjägern oder urbexern sagen warum eigentlich nicht.


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19.08.2012 um 22:47
@wobel

Wahrscheinlich zu viel Aufwand. Und es geht der Nervenkitzel verloren, was verbotenes zu machen.


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19.08.2012 um 22:50
@Kc
is klar. muss ja wahnsinnig kitzlig sein ein jahr knast zu riskieren.
und dass man dann auch noch sachbeschädigung begehen muss (weil man ja keinen schlüssel hat) interessiert ja sowieso niemand...
irgendwann mach ich das auch mal bei so 'ner type - einfach nur aus jux und dollerei.
nein falsch: ich mach das dann natürlich aus ernsthaften forschungsgründen, in diesem fall psychologischer natur, einfach mal um rauszukriegen wie sie wohl drauf reagieren...


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19.08.2012 um 22:58
@wobel

Die Leute denken sich wahrscheinlich schlicht und einfach nichts dabei.
Die sehen nur das seit 20 Jahren leer stehende Haus, den verwilderten Garten und denken sich dann: Dafür interessiert sich eh keiner mehr. Wer weiss, vielleicht find ich was interessantes, gar einen Geist...


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Dieses Thema wurde von Outsider geschlossen.
Begründung: fast nur einzeiler. zudem ein eher fragliches thema.