Fall Edathy - politische Sprengkraft?!
04.03.2015 um 21:19Anzeige
YourRain schrieb:scheinst ein edathy fan zu sein ..i love u.Bist du ein Fan vom Frauenschläger Jan Leyk ?!
che71 schrieb:Wer Zweifel an den Emotionen wie Wut, Hass und Vergeltungswünschen anmeldet, steht schnell als "Edathy-Versteher" da, der sich selbst irgendwie verdächtig macht.http://de.blastingnews.com/politik/2015/03/der-fall-edathy-das-ende-der-verhaltnismasigkeit-00292363.html (Archiv-Version vom 06.03.2015)
ordoxeno schrieb:Allerdings bist doch du gerade derjenige, welcher die Tat des einen, mit der Aussage des Anderen in Verbindung bringt, dessen eigene Tat wiederum keinen Teil der Aussage darstellt :)Die "Tat" von Edathy ? Und die Aussage von wem ?
YourRain schrieb:lynchjustiz ist doch was tolles.Ach du lieber Gott ! Wie alt bist du denn ?
du fickst mich auch grad ganz dolle nur weil ich ne andere meinung hab als du.
che71 schrieb:Ach du lieber Gott ! Wie alt bist du denn ?Das hast du wohl nicht so ganz verstanden ?!
was meinst du damit. Das normale Bürger hart für kinderpornos bestraft werden?Nein , sie werden dafür nicht hart bestraft, aber sie werden bestraft. Nur für Promis gibt es in diesem Fall Einstellung des Verfahrens mittels Zahlung eines Geldbetrages. Ein ganz normaler Bürger wäre dafür verurteilt worden, ihm wären zumindest Therapiestunden aufgebrummt worden.
sorry ich muß grinsen :)
Maverick119 schrieb:Nur für Promis gibt es in diesem Fall Einstellung des Verfahrens mittels Zahlung eines Geldbetrages.Bei Erstvergehen wird sehr sehr sehr sehr oft das Verfahren gegen eine Geldstrafe oder Sozialstunden eingestellt.
Maverick119 schrieb:Andere wären mit einer Zahlung von 5000 € nun vorbestraft, nur der Edathy nicht.Nope! Ich verweise hier gerne auf Wiki
Gerecht jedenfalls, geht das nicht zu.
Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden und nicht getilgt worden ist. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.Wikipedia: Vorstrafe
Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.
Interalia schrieb:Was müssen sich eigentlich die Kinder und Jugendliche in der heutigen Zeit denken, wenn sie davon lesen, was hier in unserer "Erwachsenenwelt" los ist und welche Menschen wir so in unserer Gemeinschaft weitestgehend ungestraft handeln lassen?Super Vorbilder?
Interalia schrieb:Ich habe einige Leute befragt, wie sie reagieren würden oder reagiert hätten, wenn es ihre Kinder gewesen wären und glaubt mir, Edathy hätte ordentlich einstecken müssen.Da wäre dann zu klären, wie er an die Fotos gelangt wäre. Noch, hat er sich ja (jedenfalls ist nichts öffentlich bekannt) nur an Bildchen und Videos aufgegeilt.
Interested schrieb:Super Vorbilder?Das ist so peinlich...
The New-World-Pedophile-Order