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Argumente pro Religionsfreiheit gesucht

42 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religionsfreiheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Argumente pro Religionsfreiheit gesucht

24.08.2017 um 23:47
@zigushen
So, damit Du die Masche der geistigen Sklaverei durch Kritik verstehst - vor 500J im feinen Europa und in manchen Länder heute wärst Du jetzt ein Kopf kürzer ;)

Aber...in wie weit ist ein Gläubiger in seiner Ausübung eingeschränkt wenn er mich nicht kritisieren kann oder ich seiner Religion nicht angehöre?  
Ich sage er ist überhaupt nicht eingeschränkt daher gibt es keine Notwendigkeit sich zu meinem religiösen Status zu äußern, wenn er mit meinen Handlungen nicht einverstanden sind (natürlich im gesetzlichen Rahmen) ist es ein Angriff auf meine Freiheit!

Bis morgen, ich ziehe mich mit 3 Jungfrauen zurück...meine Religion hat nicht nur Nachteile.

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25.08.2017 um 01:35
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:So, damit Du die Masche der geistigen Sklaverei durch Kritik verstehst - vor 500J im feinen Europa und in manchen Länder heute wärst Du jetzt ein Kopf kürzer ;)
Das ist mir bewusst. Hier sind wir dann aber wieder bei verurteilen im Sinne von sanktionieren, was ja explizit nicht unser Thema vor dem Gedankenspiel war.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Aber...in wie weit ist ein Gläubiger in seiner Ausübung eingeschränkt wenn er mich nicht kritisieren kann oder ich seiner Religion nicht angehöre?  
In dem Maße, in dem du eingeschränkt wärst, dürftest du ihn für seine idiotische Meinung nicht auch kritisieren. Wobei ich dich ja prinzipiell verstehe.

Ich denke, unser "Problem" ist die Bewertung der Meinungsfreiheit. Und da darfst du mich gerne in der Schublade "Fundamentalist" ablegen. ;)

Wenn ein Bischof erklärt...
"Wo Gott geleugnet oder bekämpft wird, da wird bald auch der Mensch und seine Würde geleugnet und missachtet. Eine Gesellschaft ohne Gott ist die Hölle auf Erden"
... ist das erstmal sein gutes Recht! Wenn nicht, findet sich dazu was im StGB. Das ist für mich der einzige Maßstab. Da wirst du vermutlich nicht zustimmen.

Ich schätze die Würde des Menschen wahrscheinlich mehr als jeder Buchgläubige, der seinen Glauben ernst nimmt und auf jeden Fall mehr als Bischof Mixa. Finde ich seine Äußerung albern, hinterwäldlerisch, gefährlich, menschenverachtend und deshalb verachtenswert? You bet! Fühle ich mich beleidigt? Auch das!

Aber das ist der Punkt: er hat es geschickt formuliert und mich eben nicht direkt beleidigt (i.S.d. StGB). Hätte er "Atheisten missachten die Menschenwürde" oder "Tötet die Ungläubigen!" ausgerufen, wäre das was anderes.
 
Aber genauso wenig, wie ich den immer wieder bemühten "religiösen Gefühlen" einen besonderen Schutz zugestehe, kann ich diesen für mein persönliches Beleidigungsempfinden oder atheistische Gefühle beanspruchen. Ist auch alles gleichermaßen undefinierbar.

Ich gebe aber zu, dass die Meinungsfreiheit bei solchen Typen besonders schwer zu ertragen und zu verteidigen ist.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich sage er ist überhaupt nicht eingeschränkt daher gibt es keine Notwendigkeit sich zu meinem religiösen Status zu äußern, wenn er mit meinen Handlungen nicht einverstanden sind (natürlich im gesetzlichen Rahmen) ist es ein Angriff auf meine Freiheit!
Auf welche Freiheit konkret? Ansonsten passt ja obiges Beispiel.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bis morgen, ich ziehe mich mit 3 Jungfrauen zurück...meine Religion hat nicht nur Nachteile.
Sollte ich auf meine alten Tage doch noch gläubig werden? ;)


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25.08.2017 um 01:57
Zitat von yuvayuva schrieb:Erst einmal: Sehr interessantes Thema!
[...]
Zum Thema als solches trage ich gern etwas bei - aber nicht mehr heute.
Freut mich! Und bevor es von der Moderation noch Ärger wegen OT gibt, will ich daran auch gerne noch einmal erinnern:

Warum sollten wir bei gegebener Meinungs- und Versammlungsfreiheit die Religionsfreiheit ins Grundgesetz aufnehmen, wenn sie noch nicht drin wäre?


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25.08.2017 um 06:46
Zitat von zigushenzigushen schrieb:Warum sollten wir bei gegebener Meinungs- und Versammlungsfreiheit die Religionsfreiheit ins Grundgesetz aufnehmen, wenn sie noch nicht drin wäre?
In diesem theoretischen Fall wäre ich dagegen - GG 4 würde  für mich so aussehen:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Sind beide an sich schon durch GG 2 abgedeckt:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Daraus wird (1)

Gehört ebenfalls dazu:
Echte Trennung von Staat und allen Kirchen, die Gesetze reichen aus.

Ferner würde ich es gut finden wenn man abgesehen von Hetze und Beleidigungen, religiöse Gefühle nicht "verletzen" kann.
Wieso muss man immer Rücksicht auf die "Gefühle" nehmen - das schränkt die Freiheit der Nichtgläubigen ein.
z.B. Tanzverbot in Bayern - wer es nicht erträgt dass Manschen tanzen, soll an den besagten Tagen nicht in die Disko kommen.
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Stille-Tage-Tanzverbot-und-Feiertage-in-Bayern-2017-id40173657.html

*Die Diskussion hatte ich privat auch, deswegen: die Feiertage sind aufgrund religiösen Gründen eingeführt werden, aber heute heißen sie gesetzliche Feiertage. Diese sind durch die hohe Produktivität der Arbeitnehmer möglich, die Kirche tut nichts damit diese Tage freigenommen werden können.


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25.08.2017 um 07:50
Zitat von zigushenzigushen schrieb:Ich bezog mich dabei ja auf den Beitrag von @Abahatschi, den ich so verstanden hatte, dass man es Religionen verbieten sollte, andere zu verurteilen (i.S.v. kritisieren, nicht sanktionieren).
Kritisieren dürfen sie.. machen sie ja auch. Egal ob vom Vatikan aus oder durch Imame... das können wir oft lesen.
Verurteilen können sie die Lebensart der Nichtgläubigen gerne auch... im stillen Kämmerlein.

Sie haben schlichtweg nicht das Recht sich über Anders- oder Nichtgläubige zu erheben und ihre Ansicht als absolute Wahrheit zu verkaufen und damit Einfluß zu nehmen. Ihre "Beweisführung" ist dafür einfach nicht geeignet, beruft man sich in jeglicher Religion doch auf heilige Bücher mit kaum zu verifizierendem Inhalt.

Von daher dürfen Religionen auch nicht "verurteilen".
Sie machen / machten dies schon einst. Die Vergangenheit hat den Hexenhammer und die Inquisition hervorgebracht, die Steinigungen, fragwürdige Moralgebote, Kreuzzüge, Unterwerfungen und und und....

Nie wieder! Dem gilt es entgegenzutreten für die Freiheit.


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25.08.2017 um 10:06
@Abahatschi
@Gwyddion

Grundsätzlich sind wir uns ja einig, was die von uns gewünschte Rolle von Religion und Kirchen angeht. Gründe, die Kirchen zu kritisieren und deren Privilegien abzuschaffen, finden wir sicher viele.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:[...] soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Was meinst du mit Sittengesetz? Kann man das irgendwo nachlesen? Sonst für mich ein problematischer Bezug.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Sie haben schlichtweg nicht das Recht sich über Anders- oder Nichtgläubige zu erheben und ihre Ansicht als absolute Wahrheit zu verkaufen und damit Einfluß zu nehmen
Doch, genau das Recht haben sie! So wie du das Recht hast, dich über sie ob ihrer Rückständigkeit zu erheben und deine Meinung als absolute Wahrheit zu verkaufen. Aber zum Thema Grenzen der Meinungsfreiheit hatte ich tamarillo ja oben schon ausführlicher geschrieben, da werden wir uns wohl nicht einig.

Müssen wir aber auch nicht. In Bezug auf die eigentliche Frage (Gründe für die Einführung der Religionsfreiheit, wenn wir sie noch nicht hätten) unterstelle ich euch jetzt beiden mal, auch keine zu kennen.


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25.08.2017 um 10:12
@zigushen

Nein.. es spricht für mich kein wirklicher Grund dafür.... Religionsfreiheit explizit zu gewährleisten. Jeder glaubt ja sowieso an das, was er für sein Seelenheil braucht. Die Institutionen wie Tempel, Moscheen, Kirchen, Hexentanzplätze oder ähnliches würden auch ohne eine Gewährleistung existieren und genutzt.
Zitat von zigushenzigushen schrieb: da werden wir uns wohl nicht einig.
Ich bin ein recht liberaler Mensch. Von daher lehne ich jedweden erhobenen Zeigefinger und Moralaposteleien durch Glaubensgemeinschaften strikt ab. Wir haben für ein gesellschaftliches Miteinander die Menschenrechte. Das ist ausreichend genug, auch als ethisch-moralische Basis.


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25.08.2017 um 10:21
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ich bin ein recht liberaler Mensch. Von daher lehne ich jedweden erhobenen Zeigefinger und Moralaposteleien durch Glaubensgemeinschaften strikt ab. Wir haben für ein gesellschaftliches Miteinander die Menschenrechte. Das ist ausreichend genug, auch als ethisch-moralische Basis.
Wie gesagt, trennt uns da nicht viel. Ablehnen tue ich das auch zu 100%, nur verbieten will ich es halt nicht. Aber die interessante Diskussion zu den Grenzen der Meinungsfreiheit ist hier leider OT.


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25.08.2017 um 10:44
Zitat von zigushenzigushen schrieb:Was meinst du mit Sittengesetz? Kann man das irgendwo nachlesen?
Erstens steht das Wort so im Grundgesetz drin...aber:
Wikipedia: Sittengesetz


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25.08.2017 um 11:03
@Abahatschi

Danke. Wer lesen und googlen kann ist halt doch klar im Vorteil. ;)


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25.08.2017 um 13:08
Zitat von zigushenzigushen schrieb:Was meinst Du mit "Macht" in dem Zusammenhang? Im Moment haben ja insbesondere die christlichen Kirchen Macht - im Sinne von gesellschaftlichem Einfluss - z.B. durch Posten in den Rundfunkräten und ein eigenes Arbeitsrecht. Inwiefern wird ihr Machstreben durch Art 4 hier eingeschränkt und warum wäre es ohne noch leichter? Ich würde das Gegenteil erwarten.Was die Gewaltanwendung betrifft, ist das durch die allgemeinen Gesetze geregelt und Sache der Polizei. Und hast du für die juristischen Tricks vielleicht ein konkretes Beispiel? Darunter kann ich mir jetzt nichts vorstellen.   Rao schrieb:Der Paragraph ist den Lektionen der deutschen Geschichte geschuldet, insbesondere dem Dreißigjährigen Krieg und seinen Folgen, wo es nicht zuletzt um die Herrschaftsansprüche von christlichen Konfessionen ging.D'accord, es gab gute Gründe. Allerdings wurden mit dem Grundgesetz ja auch weitere Rechte und Freiheiten und ein gänzlich anderes Staatssystem eingeführt. Deswegen meine These: Die Religionsfreiheit hat nur noch zur Durchsetzung von Privilegien Bedeutung und sowohl Gläubige als auch Ungläubige sind durch andere Artikel hinreichend geschützt.
Wenn Politiker, Richter, Vorsitzende und jeder andere der was im Land zu sagen hat, in mehr oder weniger großem Umfang immer noch Mitglieder irgendwelcher Religionsgemeinschaften sind, kannst Du sicher sein, daß die des Öfteren auch mal mit Bischöfen oder anderen hohen Tieren ihrer jeweiligen Richtung zusammenkommen und dezent darauf hingewiesen werden, wie die Ansichten "ihrer" Religionsversion zu bestimmten Themen aussieht. Macht läuft nicht nur über Rundfunkräte und Arbeitsrecht, sondern geht häufig subtilere und sehr private Wege. Über Familie oder übers Wahlvolk, wo auch immer Menschen beeinflußt und manipuliert werden können. Und Religionen bestehen nun mal aus Menschen, genauso wie Regierungen und "der Staat" an sich.

Außerdem gehen die Mitschreiber hier von heutigen Verhältnissen aus, in denen die Kirchen schon lange nicht mehr so viel Macht haben wie etwa in den 80er Jahren, und da hatten sie schon lange nicht mehr so viel Macht wie in den 50ern. (Wann wurde das GG eingeführt?) Ich brauche nur an das Affentheater denken, das die katholischen "Behörden" jedesmal veranstalteten, wenn etwa ein Katholik und ein Protestant (hetero) heiraten wollten, weil die Katholen auf keinen Fall ein Mitglied - und schon gar nicht die Kinder aus dieser Verbindung - an die "Gegenseite" verlieren wollten.
Oder dieser Zwang zur Aufteilung in konfessionsgebundene Schulstunden fürs Fach Religion, in den ganz normalen staatlich-öffentlichen Schulen wohlgemerkt, nicht den kirchlichen Privatinstitutionen. Ethik gab es damals (80er Jahre) noch gar nicht, das schwappte erst nach der Wende quasi aus dem Osten herüber, weil es dort einfach zu wenige Kinder mit Religionszugehörigkeit gab und eine (von den Kirchen prompt bekämpfte) Notwendigkeit darstellte.
Schon das sind Verhältnisse, die sich diejenigen, die zu jung sind um das mitbekommen zu haben, gar nicht mehr vorstellen können.

Der Paragraph 4 war deshalb damals, als er eingeführt wurde, absolut wichtig, um den Kirchen wenigstens einen Minimal-Maulkorb umzuhängen, und sie duldeten ihn, vermutlich mit viel Würgen und Zähneknirschen, weil nämlich die garantierte Glaubensfreiheit in gleichem Maß auch gegen andere Ideologien wie den gerade überwundenen aber noch lange nicht verdauten Faschismus wirkte, oder gegen den nach wie vor drohenden Kommunismus (denn die Sowjetunion mit ihren Träumen, die ganze Welt sozialistisch zu "beglücken", ob freiwillig oder zwangsweise, gab es damals auch noch.)
Und schon aus früheren Zeiten, noch vor der Hitlerei, kannte man das Phänomen, daß die Zeiten gefährlich wurden wenn Lieder wie "Die Gedanken sind frei" zum verbotenen Tun erklärt wurden. Der § 4 (1) ist sowas wie eine Umsetzung des Liedes - entstanden als hochpolitische Schlagwaffe - zum gültigen Gesetz und beruft sich damit auf deutsche Freiheitsvorstellungen lange vor den beiden Weltkriegen.


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25.08.2017 um 14:24
Zitat von RaoRao schrieb:Wenn Politiker, Richter, Vorsitzende [...]
Alles richtig. Ist ein vielschichtiges Phänomen. Ich wollte verstehen, was du im Rahmen des diskutierten Art 4 damit meinst, um dein Argument zu verstehen. Was du hier beschreibst ist allgemein menschlich.
Zitat von RaoRao schrieb:Außerdem gehen die Mitschreiber hier von heutigen Verhältnissen aus
Darum bitte ich ja auch ausdrücklich! Warum sollten wir bei gegebener Meinungs-und Versammlungsfreiheit die Religionsfreiheit ins GG aufnehmen, wenn wir sie (heute) noch nicht hätten? Denn wenn es dafür keine guten Gründe gibt, könnte man sie auch abschaffen.
Zitat von RaoRao schrieb:Der Paragraph 4 war deshalb damals, als er eingeführt wurde, absolut wichtig, um den Kirchen wenigstens einen Minimal-Maulkorb umzuhängen,
Und hier verstehe ich leider immer noch nicht, was du meinst. Inwiefern schränkt Art 4 die Kirchen ein? Das Gegenteil scheint mir der Fall zu sein. Die Kirchen genießen viele Privilegien aufgrund dieses Artikels.

Hätten Kirchen lediglich die gleichen Rechte wie ein Kaninchenzüchterverein, würde ihnen sicherlich kein eigenes Arbeitsrecht zugestanden. Aber ohne das jetzt näher recherchiert zu haben, gehe ich mal stark davon aus, dass Art 4 dafür als Begründung diente. Dabei hätten andere da bestimmt auch Interesse. VW würde vielleicht gerne Mitarbeiter feuern dürfen, die sich privat im Klimaschutz engagieren. Ohne Religionsjoker ist sowas aber undenkbar.

Bei Mädchen ist die Genitalverstümmelung zurecht verboten, bei Jungs mittlerweile ausdrücklich erlaubt. Diese Ungleichbehandlung ist so offensichtlich grundgesetzwidrig, wie es nur irgendwie geht. Auch wenn unsere Geliebte Bundesregierung den Begriff Religion im Gesetzestext wohlweislich vermieden hat, wäre auch das ohne die Sonderstellung der Religionen nicht denkbar.

Wo also werden Macht und Einfluss der Religionen/Kirchen heute durch Art 4 eingeschränkt?


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25.08.2017 um 14:56
Der erste Satz des § 4 ist ein reines Persönlichkeitsrecht, das auf einzelne Menschen bezogen ist. Daraus kann erst mal keine Kirche, kein Verein und sonst keiner einen Nutzen ziehen, wenn jeder das glauben kann was er will. Aber zugleich schützt es ihn auch, weil es bedeutet, daß ihm niemand seinen privaten Glauben, sein privates Bekenntnis madig machen oder ihm mit Gewalt (von Hirnwäsche bis zu Todesandrohung wenn man einer anderen Religion nicht beitritt...) was anderes aufzwingen darf.

... zivilisierter menschlicher Diskurs, von normalem Informationsaustausch in Unterhaltungen bis zu berechtigter Kritik, ist davon allerdings nicht berührt. Um ein ordinäres Beispiel zu geben: Wenn ich was sage was Dir nicht paßt, weil es Deinem Glauben widerspricht oder ihn zu zerstören droht, weil es dummerweise wahr ist was ich sage, hast Du das Recht Dir die Ohren zuzuhalten, alles Gesagte zu ignorieren und/oder zu gehen, aber kein Recht, deswegen mein Recht auf Meinungs- und Redefreiheit einzuschränken.

Erst der Satz 2 ist das Teil, aus dem die Kirchen Profit schlagen können, wenn es um "Ausübung" geht, weil Massen- gleich Machtdemonstrationen sind, und das seit Alters her. Aber auch die ist eingeschränkt, denn wenn Deine Religion z. B. Menschenopfer verlangt, wirst Du Dich nicht zwecks Ausführung derselben auf diesen Paragraphen berufen können, weil zu viele andere, vorrangige Paragraphen dagegenstehen.


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25.08.2017 um 15:13
@Rao
Von mir aus darf jeder im Kohlenkeller oder Abwasserkanal seiner Wahl dem Gott huldigen wie es ihm deucht,solange ich kein verdammtes Glockengebimmel und  keinen Muezzin ertragen muss


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25.08.2017 um 15:18
Zitat von RaoRao schrieb:Der erste Satz des § 4 ist ein reines Persönlichkeitsrecht ...
Weitgehende Zustimmung. Wobei der Schutz vor Hirnwäsche bis Todesdrohung auch bereits anderweitig geregelt ist. Eine Meinung nicht madig machen zu dürfen, finde ich allerdings problematisch. Das Recht haben andere nicht.
Zitat von RaoRao schrieb:Erst der Satz 2 ist das Teil, aus dem die Kirchen Profit schlagen können, ...
Stimmt. Der Absatz wird durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt - dafür bräuchte man ihn aber nicht unbedingt erst einzufügen. Bei anderen Artikeln wird der Gesetzesvorbehalt mitunter übrigens direkt formuliert, hier nicht.

Deine These war doch, dass der Artikel selbst den Kirchen Ketten anlegt. Das sehe ich immer noch nicht.


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25.08.2017 um 15:22
@Warhead : Wenn Du auf dem Land aufgewachsen bist oder jahrelang dort gelebt hast, wo "die Kirche noch im Dorf stand", gehört das Glockengebimmel für Dich genauso zum Lokalkolorit wie das Krähen der Hähne am frühen Morgen, das Summen der Melkmaschinen morgens und abends oder das Arbeitsgeräusch von Traktor und Heugebläse.
... es würde was fehlen wenn es nicht mehr da wäre. ...
... Heißt aber trotzdem nicht, daß der Pfarrer auf Teufel komm raus läuten darf. An moderne Vorschriften was Lärmbelästigung angeht hat sogar die Kirche sich zu halten - aber mit Abstrichen. Wer in die Nähe eines Flughafens zieht muß auch Abstriche machen was den Lärm angeht, denn der Flughafen/die Kirche war vorher da.
... Man vergißt als traditionsbewußter Mensch auch nicht so leicht die Tatsache, daß die Kirchenglocken in den Zeiten vor Erfindung moderner Alarmsirenen und Katastrophen-Apps das Hinweis- und Alarmsystem schlechthin waren. Egal ob Feinde anrückten, ein Kind im Wald verschüttgegangen war oder eine Scheune im Dorf brannte und die Feuerwehr gebraucht wurde - die Glocken machten aufmerksam. Dafür muß man nicht gläubig sein.


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25.08.2017 um 15:30
Zitat von zigushenzigushen schrieb:Deine These war doch, dass der Artikel selbst den Kirchen Ketten anlegt. Das sehe ich immer noch nicht.
Weil der erste Satz ganz klar sagt, daß weder sie noch irgendeine politische Kraft egal welcher Richtung ein Recht haben, den Menschen vorzugeben was sie zu glauben haben oder welcher Überzeugung sie anzuhängen haben. Ist das denn so schwer zu verstehen?

Deswegen wurde schon der Vorgänger, das Lied, von der jeweiligen Obrigkeit wechselnder Unterdrückerregierungen, von Preußen bis zu den Nazis (Sophie Scholl) gehaßt wie die Pest: http://www.handmann.phantasus.de/g_diegedankensindfrei.html (Archiv-Version vom 30.08.2017)


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25.08.2017 um 15:34
Zitat von RaoRao schrieb:Weil der erste Satz ganz klar sagt, daß weder sie noch irgendeine politische Kraft egal welcher Richtung ein Recht haben, den Menschen vorzugeben was sie zu glauben haben oder welcher Überzeugung sie anzuhängen haben. Ist das denn so schwer zu verstehen?
... und weil aus einer "Vorgabe von oben" ziemlich schnell eine Repression werden kann, wenn diese Vorgabe nicht erfüllt wird. Vor allem in früheren Zeiten, als die Kirchen wirklich noch gewaltsam, oder per "sozialem Druck", auf einzelne Personen einwirken konnten, oder heute noch wenn ein Arbeitnehmer der Kirchen privat und für sich ganz andere, "unerlaubte" Ansichten äußert, an die er glaubt und die mit der Richtung der Kirchen nicht konform gehen.


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25.08.2017 um 16:18
Zitat von RaoRao schrieb:Ist das denn so schwer zu verstehen?
Leider ja. Ich muss da auf deine Geduld mit mir hoffen und kann dir nur versichern, mich wirklich zu bemühen:

Wenn ein Arbeitnehmer der Diakonie gefeuert wird, weil er sich scheiden lässt, hilft es ihm wenig, dass ihm keiner einen Glauben aufzwängen darf. Der Religionsjoker sticht zwar, aber zugunsten der Kirchen.

Situation ohne Art 4: Die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit - das übersetze ich im Kontext mal als "sich keinen Glauben vorschreiben lassen zu müssen" - und der Schutz vor Benachteiligung aufgrund seiner religiösen Weltanschauung sind bereits in Art 2 und 3 geregelt. Die Kirche hätte ohne die Sonderstellung kein eigenes Arbeitsrecht bekommen und unser Arbeitnehmer noch seinen Job.

Ich sehe die Beschränkung der Kirchen leider immer noch nicht. :(

Wenn ich für mich zusammenfasse:

Hätten wir die Religionsfreiheit nicht bereits im GG, würdest du Art 4(2) nicht einführen, wohl aber Art 4(1), dem du eine mäßigende Wirkung auf die Religionen zuschreibst, die sich noch nicht aus anderen Artikeln oder Gesetzen ergeben.

Täte ich dir damit unrecht?

Wenn nein, würde ich mich über ein konkretes Beispiel freuen, wie einer Kirche damit Fesseln angelegt werden, die andere nicht auch mit sich herum schleppen. Was darf sie aufgrund des Artikels nicht, was ihr ohne möglich wäre?
Anders verstehe ich es vermutlich nicht.


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25.08.2017 um 16:55
Zitat von RaoRao schrieb:Deswegen wurde schon der Vorgänger, das Lied, von der jeweiligen Obrigkeit wechselnder Unterdrückerregierungen, von Preußen bis zu den Nazis (Sophie Scholl) gehaßt wie die Pest: http://www.handmann.phantasus.de/g_diegedankensindfrei.html (Archiv-Version vom 30.08.2017)
Übrigens eines der Lieder bei denen ich reproduzierbar eine Gänsehaut und meistens feuchte Augen bekomme! Danke für die Anregung, es mal wieder zu hören. :)

Aber: Dass die Gedanken frei sind, ist eine - wenn hier auch wunderschön formulierte - Binse. Denken kann und darf jeder alles, und niemand kann das verhindern. Jedes formale Verbot geht ins Leere. Weswegen eine explizite Gewährung von Gedankenfreiheit meiner Meinung nach sinnfrei ist aber auch nicht schädlich ist.

Interessant und mitunter problematisch wird es ja erst, wenn man die Gedanken anderen gegenüber äußert. Auf einen Kontakt der Gedanken mit der Außenwelt (und damit die wichtigere Meinungsfreiheit) nimmt der Liedtext allerdings keinen Bezug. Sicher aus gutem Grund, zur damaligen Zeit. Ist ja der logisch folgende Schritt.


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