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Abgasskandal und kein Ende

Abgasskandal und kein Ende

20.04.2020 um 17:22
Volkswagen hat sich bisher wohl mit 200.000 betrogenen Dieselfahrern geeinigt und zahlt insgesamt 620 Millionen Euro aus.
An die Anspruchsberechtigten werden ab dem 5. Mai Beträge zwischen 1350 und 6250 Euro überwiesen. Im Gegenzug müssen sie auf künftige Klagen verzichten.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-vergleich-107.html

Durch die Fristverlängerung des Vergleichsangebots bis zum 30. April und einer 14tägigen Widerrufsfrist ergeben sich für geprellten Kunden neue Möglichkeiten.
Für Verbraucher, deren Vergleich jetzt noch nicht unter Dach und Fach ist, bietet die Fristverlängerung ungeahnte Möglichkeiten. Denn am 5. Mai beschäftigt sich der Bundesgerichtshof erstmals mit Dieselgate. Sollten die Richter noch am selben Tag ein Urteil fällen und sollte dieses verbraucherfreundlich ausfallen, könnten Verbraucher ihren Vergleich widerrufen und doch noch eine Einzelklage einreichen, die ihnen möglicherweise einen höheren Schadensersatz bringt. 
Die Widerrufsfrist für den Vergleich beträgt 14 Tage. "Die Vergleichsfrist beginnt dann zu laufen, wenn wir den Vergleichsschluss bestätigt haben", sagte ein VW-Sprecher. Das Widerrufsende könne daher also auch nach der mündlichen Verhandlung liegen.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/vw-fahrer-koennen-sich-bis-30-april-anschliessen-volkswagen-dieselvergleich-geht-in-die-verlaengerung/25755486.html


5. Mai? Da war doch was...
Was die Welt noch nicht weiß, ist, wie der Wirtschaftsminister und Angela Merkel am 5. Mai auf Wünsche der Autoindustrie beim großen Verständigungsgespräch im Kanzleramt reagieren. Es könnte ein Basteltermin für neue Subventionsmodelle werden.

Die Autokonzerne bringen eine Kaufprämie von mehreren tausend Euro pro Auto ins Spiel; das sei nötig, um die Nachfrage spürbar anzukurbeln. 
https://www.handelsblatt.com/meinung/morningbriefing/morning-briefing-staatsgeschenke-fuer-die-autoindustrie/25754680.html (Archiv-Version vom 10.08.2022)

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Abgasskandal und kein Ende

20.04.2020 um 20:41
Für den Weltkonzern aus der niedersächsischen Provinz ist der millionenschwere Vergleich übrigens kein Novum. Schon in seinen frühen Jahren musste VW sich mit Forderungen Hunderttausender Kunden auseinandersetzen. Die allerdings hatten nie einen Volkswagen besessen.
Anfang 1949 reichte Stolz beim Landgericht Hildesheim Klage ein. VW-Chef Heinrich Nordhoff wehrte sich jedoch heftig, seine Juristen wollten die Klage als unzulässig abweisen lassen. [...]

So begann ein beispielloser Prozessmarathon, der erst acht Urteile und zwölf Jahre später per Vergleich endete. Vor allem anfangs versuchten beide Seiten energisch, einander zu diskreditieren. [...]

VW keilte zurück und beschrieb die HEV-Mitglieder als egoistische Altnazis mit unbegründeten Ansprüchen, und das auch noch auf Kosten der sich gerade erholenden deutschen Volkswirtschaft. Dagegen lobte der Konzern die "anständigen" VW-Sparer - nämlich die, die nichts verlangten. Denn eine Entschädigung würde das Unternehmen und damit Tausende von Arbeitsplätzen gefährden. Damals wie heute ein schlagkräftiges Argument. [...]

Die Gerichte widersprachen sich von Instanz zu Instanz.

Das LG Hildesheim wies die Klage zurück. Stolz ließ sich nicht abwimmeln und legte Berufung ein. Beim Oberlandesgericht Celle behauptete VW weiter, die angesparten Gelder nie erhalten zu haben. Als Bilanzen das Gegenteil zeigten, behaupteten die Konzernanwälte, diese Guthaben seien lediglich zum Schein ausgewiesen worden. [...]

Den Beweis blieb das Unternehmen freilich schuldig und verweigerte einem gerichtlich bestellten Gutachter Einsicht in die Buchführung.

Trotzdem siegte VW auch in dieser Runde. Den Ausschlag für die Celler Richter gab der gesamtwirtschaftliche Schaden, der bei Erfüllung etwaiger Ansprüche zu befürchten sei.[...]

Nun zog der HEV nach Karlsruhe. Dort lief es für VW weniger gut, der Bundesgerichtshof folgte weitgehend den Kläger-Argumenten und verwies den Fall zurück. [...]

Dreimal noch landete der Fall in Karlsruhe, bis man sich endlich einigte. Dabei hatte VW schon 1954 erstmals einen Vergleich angeboten: Für jeden kompletten Sparkartensatz sollte der Neuwagenkäufer einen Nachlass von 500 DM bekommen, alternativ 250 DM Abfindung. Kein großzügiges Angebot und weitaus weniger, als den Sparern vorschwebte. [...]

So mahlten die Mühlen der Justiz weiter. Bis 1961. Heraus kam am Ende ein Vergleich, der dem Angebot von 1954 verblüffend ähnelte.[...]

Erst recht zufrieden sein konnte der Autokonzern, der 1961 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde und fortan auf Shareholder Value achten musste. Sein Schaden hielt sich in Grenzen.[...]

Der Vergleich hatte also für VW das Potenzial zur Absatzsteigerung. So mögen es die Autobauer.
https://www.spiegel.de/geschichte/vom-kdf-wagen-zum-kaefer-warum-kleinsparer-vw-verklagten-a-1203308.html


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