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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

9 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundgesetz, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Begründung: VT-Unsinn, der bereits in der passenden Rubrik diskutiert wird
Seite 1 von 1
Nobody.121212 Diskussionsleiter
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 01:56
Bis jetzt dachte ich, an dem Gerede der "Reichsbürger" ist letztendlich nichts dran. Also eigentlich denke ich das immer noch. (Diskussionsgrundlage sind die Fragen im Fazit weiter unten.)

Ich hatte mich mal ein wenig informiert und habe es dann aufgegeben, weil es irgendwie nicht dazu führte, dass ich irgendwelche handfesten Erkenntnisse hatte. Ich meine, es gibt Gesetze, Gerichte, Polizei, Strafen, Vollzugsanstalten, Staatsgewalt und so weiter. Es gibt die Politiker, die Wahlen und das sind die Fakten. Ich weiß, dass es eine BRD-Firma gibt, aber mir leuchtet ein, dass das sinnvoll ist, weil der Staat Geschäfte macht. Der Staat ist natürlich keine Firma, die Firma ist nur ein Mittel zum Zweck. Amerikaner sind im Lande, aber viele sind es nicht und sie sind eigentlich eher unauffällig, würde ich sagen.

Es stimmt schon, dass die USA politisch einen großen Einfluss auf Europa und Deutschland hat. Aber mir ist jetzt nicht so ganz ersichtlich, was das "Reichsbürgertum" soll. Selbst wenn da etwas dran sein sollte, faktisch ist es so wie es ist und dem kann man sich auch schlecht widersetzen oder entziehen. Oder was wollen die "Reichsbürger" überhaupt machen, was haben sie für einen Plan? Es muss doch einen Plan geben... aber wie sieht der aus und was ist das Ziel?
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/ist-das-deutsche-grundgesetz-eine-echte-verfassung

Hier habe ich mir mal angeschaut, was ein Anwalt dazu sagt. (Faktencheck)

Es wird darin mehrfach betont, dass das Grundgesetz nach wie vor gültig ist und so verstehe ich es auch.

Trotzdem sagt mein Verstand, dass hier etwas nicht stimmt.

Wenn im Grundgesetz die Rede von einer Verfassung ist, dann muss die Verfassung etwas anderes sein als das Grundgesetz. Ich lese zwar überall, dass das Grundgesetz bei der Wiedervereinigung zur Verfassung erklärt wurde, aber nach wie vor heißt das "Grundgesetz" und nicht "Verfassung". Warum? Wenn es stimmt und das Grundgesetz nun die Verfassung ist, dann muss doch das Wort auch ersetzt werden. Oder nicht? Und wenn das Grundgesetz zur Verfassung erklärt wurde, müsste das doch wenigstens als Gesetz existieren. Gibt es so ein Gesetz? Also "Artikel xxx GG: Das Grundgesetz wurde mit der Wiedervereinigung vertraglich zur gültigen Verfassung erklärt."

Außerdem müsste dann doch dieser Artikel 146 entfernt werden, oder was soll der da noch? Angeblich hat genau das stattgefunden, also braucht man den Artikel doch nicht mehr. Oder sehe ich das falsch?

Außerdem wurde im Grundgesetz "die Übergangszeit" gestrichen, so dass nun nur noch da steht, dass das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt und Punkt. Ich dachte, das Grundgesetz kann man nicht so einfach ändern. Warum hat man das gestrichen? Wie kommt man dazu? Immerhin wird damit ein Grundgedanke entfernt, der ursprünglich mal da war, nämlich dass das eine Übergangslösung ist. Und wenn die das damals dachten, muss es ja einen Grund gehabt haben. Also warum war das als Übergangslösung gedacht? Und mit welchem Recht hat man diese Absicht einer Vorgehensweise, die man vorgesehen hatte, also diesen Hinweis darauf, dass es sich um eine Übergangslösung handelt, gestrichen?

Zu dem Text bzw. den Argumenten im Faktencheck:

Ich finde diesen Text sehr befremdlich, weil er irgendwie unsinnig ist. Es wird immer wieder betont, dass das Grundgesetz gültig ist. Ja, offenbar ist es das auch. Aber darum geht es bei den Fragen doch nicht. Sondern darum, ob hier nicht noch etwas folgen kann oder sollte, was eine Verfassung ist, die vom Volk gewählt werden soll. Es wird in dem Text auch gesagt, dass die Parlamente, also Volksvertreter darüber abgestimmt haben. Ja gut, ist klar. Nur es geht hier nicht um die Legitimität des Grundgesetzes. Mit dem Grundgesetz ist doch alles in Ordnung. Es ist gültig, es wurde abgestimmt, alles ist fein. Aber das ist doch hier nicht das Thema.

Also die Widerlegungen passen nach meinem Verständnis einfach nicht zu den Fragen. Es ergibt keinen Sinn. Die Behauptung lautet nicht "Das Grundgesetz ist gültig oder legitim." sondern "Das Grundgesetz ist nicht die Verfassung und soll oder kann eines Tages durch eine Verfassung ersetzt werden und zwar durch eine freie Entscheidung des Deutschen Volkes." Dieser Vorgang ist im Grundgesetz festgeschrieben und wurde auch nicht gestrichen, noch wurde das Grundgesetz in eine Verfassung umbenannt, zudem diese "Erklärung" auch nicht durch eine Entscheidung des Volkes zustande kam. (Also die Erklärung des Grundgesetzes zur Verfassung.)

Gäbe es eine richtige Verfassung, würde sie auch so genannt werden und nicht nur "dazu erklärt" werden. Vor allem würde man Art 146 streichen, da dieser Vorgang dann hinfällig ist.

Fakt:
- Das Grundgesetz ist nach wie vor gültig für alle Deutschen.
- Einen Volksentscheid zum Ersatz des Grundgesetzes durch eine Verfassung hat es niemals gegeben.
- Entsprechend wurde Artikel 146 GG beibehalten und das Grundgesetz nicht in "Verfassung" umbenannt.
- Somit hat Deutschland auch keine richtige Verfassung.
- Eine "Erklärung zur Verfassung" ist offenbar nicht mit einer Verfassung, wie sie in Art 146 gemeint ist, gleichzusetzen.

So, sehe ich das jetzt richtig oder falsch?

Fazit:

Ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, was das Theater eigentlich soll. Ich meine, wenn es so ist, wie ich es verstehe, was bedeutet das oder was ändert das? Eigentlich nichts. Es ändert nichts. Es besteht nur die Möglichkeit, dass eines Tages das GG durch eine richtige Verfassung ersetzt wird. Aber was würde das bringen? Wie würde oder könnte das ablaufen? Im übrigen verstehe ich Art 146 so, dass hier ein richtiger Volksentscheid stattfinden muss. Beim Grundgesetz hat eine Abstimmung der Parlamentarier ausgereicht. Aber Art 146 klingt für mich nicht danach sondern nach etwas anderem, eben einer richtigen Abstimmung des Volkes. So wie es zB in der Schweiz gemacht wird.

Was ist denn so besonders an einer "Verfassung" ? Was bringt eine Verfassung, was das Grundgesetz nicht bringt? Es wird ja behauptet, dass das Grundgesetz quasi alles enthält, was eine Verfassung enthält, sprich, es ließe sich 1:1 in eine Verfassung übertragen. Kann es sein, dass man das Grundgesetz deshalb nicht gleich "Verfassung" genannt hat, weil die eben durch das Volk selbst gewählt werden muss, was dann aber nicht der Fall gewesen sein kann? Oder deshalb, weil man sie als einer Verfassung nicht ebenbürtig betrachtete? Und wenn, was hätte dann gefehlt oder inwiefern ist das Grundgesetz einer Verfassung nicht ebenbürtig? Angeblich ist sie es ja, sagen die Politiker. Aber wenn sie es ist, muss logischerweise mit der Abstimmung des Volkes doch etwas anderes als eine Abstimmung durch Parlamentarier gemeint sein, oder nicht?

Und was hat es mit den "Reichsbürgern" auf sich? Fechten die die Gültigkeit des Grundgesetzes etwa an? Wie kommen die dazu? Steht doch klar da, dass das Grundgesetz gültig ist. Also was ist der Punkt?

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 03:08
@Nobody.121212
Meine Fresse wie kann man etwas so anstrengendes schreiben und sich dabei nicht selbst erhängen beim verfassen. Ich hab selten Absätze gelesen wo ich ein Gefühl bekam im geistigen Dilirium zu enden. Das war eine endlose Textwand mit den gleichen wiederkehrenden Fragen nur immer weiter in die Länge gezogen.


Ums kurz zu machen, ist alles Schwachsinn. Leute die sich daran aufhängen ignorieren bestehende Fakten und verleugnen dahingehend existierende Quellen um eine These aufrecht zuerhalten die keine Substanz aufweist.

Wenn es wirklich der Fall ist und diese Gurus haben recht mit ihren Behauptungen, würde hier nichts funktionieren auf gesetzlicher Grundlage.

Dieser Umstand sieht dann so aus dass schon ganz viele smarte Menschen diesen Umstand ausgenutzt hätten. Macht aber keiner da es keine Grundlage hat. Was sagt uns das? Einige wenige machen den Hobby Jurist und sind mit ihren drei Synapsen schon überfordert.


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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 03:14
Zitat von EiskaltEiskalt schrieb:Ums kurz zu machen, ist alles Schwachsinn.
Aha. Alles klar.


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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 03:39
Das GG ist so lange gültig bis eine andere vom Volk gewählte...


Sagt alles.
Wenn man das GG ablösen wollte, müsste man eine neue Verfassung schreiben, die vom Volk abgesegnet werden müsste.
In erste Linie kann somit die Regierung nicht einfach die Verfassung bzw das GG abschaffen.

Sowas hätten die in der RU auch mal reinschreiben sollen, dann wäre es bei 2 Amtszeiten geblieben und niemand würde sich noch an einen gewissen Herrn erinnern.


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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 08:00
@Nobody.121212
Das GG ist unsere Verfassung.
Ob man die GG, Verfassung oder Peterle nennt spielt dabei keine Rolle.


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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 08:08
@Nobody.121212
Zur Verdeutlichung
Das Grundgesetz (GG) wurde im Jahre 1949 zunächst bewusst als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung geschaffen. Mit dem Begriff „Grundgesetz“ sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um ein Provisorium handele. Es sollte einer angestrebten Wiedervereinigung nicht im Wege stehen. Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber sämtliche Merkmale einer Verfassung, die sich inzwischen in über 60 Jahren Staatspraxis bewährt hat.

Das Grundgesetz: Ein Verfassungsprovisorium

Für die angestrebte Wiedervereinigung Deutschlands hatte das Grundgesetz in seiner früheren Fassung zwei Wege vorgesehen. Zum einen den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 GG (alte Fassung, a.F.), zum anderen die Möglichkeit des Beschlusses einer neuen Verfassung durch das deutsche Volk nach Art. 146 GG (a.F.).

Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen, die Wiederherstellung der staatlichen Einheit auf der Grundlage des Art. 23 GG a.F. zu vollziehen. Diese Entscheidung haben die Parlamente beider deutscher Staaten mit Zweidrittelmehrheit bestätigt.

Nach dem Einigungsvertrag wurde die Präambel des Grundgesetzes neugefasst. Darin wird klargestellt, dass mit der in freier Selbstbestimmung vollendeten Einheit und Freiheit Deutschlands das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt. Auch Art. 146 GG in der neuen Fassung stellt dies klar.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/unsere-verfassung/unsere-verfassung-artikel.html


Aus der gleichen Quelle
Unsere Verfassung
ARTIKEL VERFASSUNG
Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 in der jeweils aktuellen Fassung ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.



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Nobody.121212 Diskussionsleiter
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 12:02
Zitat von cachalotcachalot schrieb:Das GG ist unsere Verfassung.
Ob man die GG, Verfassung oder Peterle nennt spielt dabei keine Rolle.
Das kann m.E. logischerweise nicht so sein. Bei Gesetzen spielen Begrifflichkeiten eine sehr große Rolle. Kein Wort ist zufällig, alles hat einen Sinn, eine Bedeutung, nichts kommt von ungefähr. Wenn so deutlich unterschieden wird in Artikel 146 muss es eine Rolle spielen. Ansonsten hätte man den Artikel streichen müssen und das eine Wort durch das andere ersetzen können oder sogar müssen, weil es logisch ist.
Zitat von cachalotcachalot schrieb:Unsere Verfassung
ARTIKEL VERFASSUNG
Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 in der jeweils aktuellen Fassung ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Schönes Zitat aber das ist kein Artikel, kein Gesetzestext.

Ich zitiere hier nochmals Artikel 146 Grundgesetz:
Zitat von Nobody.121212Nobody.121212 schrieb:Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ich stelle die Frage:
Warum existiert dieser Artikel noch, wenn seit der Wiedervereinigung angeblich das Grundgesetz die Verfassung ist?

Dieser Artikel beschreibt einen Vorgang, der sich angeblich erledigt hat. Warum steht er noch im Grundgesetz? Was soll der da?


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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 12:15
Warum ich der Meinung des TE voll und ganz widerspreche, ist darin begründet, dass ich voll und ganz
https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/
zustimme.


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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146

13.03.2022 um 12:39
Zitat von Nobody.121212Nobody.121212 schrieb:Dieser Artikel beschreibt einen Vorgang, der sich angeblich erledigt hat. Warum steht er noch im Grundgesetz? Was soll der da?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

Die Präambel sagt auf jeden Fall klar:
(...)
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Artikel 146 fällt unter "Übergangs- und Schlußbestimmungen" und lässt nach wie vor den Beschluss einer neuen Verfassung zu:
Art. 146 GG wurde nicht gestrichen, sondern geändert. Die Änderung bestand lediglich in einem Einschub, der - in Parallele zur Präambel - noch einmal die Geltung des Grundgesetzes für das wiedervereinigte Deutschland festhielt. In seiner neuen Fassung (n.F.) lautet Art. 146 GG wie folgt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Alte Fassung (a.F.):
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Damit war unmissverständlich gesagt: Solange das Grundgesetz in Kraft ist, solange ist es als vollgültige Verfassung für alle Staatsgewalt verbindlich und mit seinen in Art. 79 Abs. 3 GG fixierten tragenden Elementen einer Verfassungsänderung entzogen. Wenn aber nach Aufhebung der Teilung Deutschlands das gesamte deutsche Volk "in freier Selbstbestimmung" eine neue Verfassung beschließen würde, dann sollte das Grundgesetz seine Geltung verlieren.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf (Hervorhebungen von mir)


Warum?
Entscheidung gegen eine neue Verfassung

Leidenschaftlich wurde damals über diese Option debattiert. Jene, die das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ablösen wollten, verwiesen auf die nach Artikel 146 gebotene Mitwirkung des gesamten deutschen Volkes, die zentral für die gemeinsame Identitätsbildung des vereinigten Deutschlands sei. Andere gaben zu bedenken, das Grundgesetz sei die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt habe. Am Ende war der Druck der Ereignisse und der Wunsch der Menschen in der DDR nach rascher Veränderung ausschlaggebend.

Der Prozess der Verfassungsneuschöpfung erschien als zu langwierig. (...)
https://www.bundestag.de/parlament/grundgesetz/gg-serie-15-schlussbestimmungen-634562


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