Slaterator schrieb:Ich verstehe da ohnehin etwas nicht. Kann eine/mehrere Behörde(n) einem erwachsenem, engen Verwandten des Verstorbenen verbieten diesen zu sehen, weil der Anblick ihn verstören könnte? Ernsthaft? So eine Bevormundung wäre ein starkes Stück
So ist es ja auch nicht. Da ist keine Behoerde, die ein solches Anliegen untersagt. Nach Freigabe kommt der Leichnam zum Bestatter, und es ist dessen Aufgabe, den Leichnam "huebschzumachen" (oder 'zu regenerieren' , wie Patrick es nennt.) Wie bei jedem anderen Sterbefall halt auch, und derartig gewaltvolle Tode erfordern da sicherlich mehr.
Stiefvater Patrick hatte da was falsch verstanden. Ein Missverstaendnis, das die Bildzeitung u.a. schoen ausgeschlachtet haben.
emz schrieb: Unser Bestatter darf ihn morgen endlich abholen in der Hoffnung, dass wir ihn doch noch sehen können und dürfen.
Das Dürfen hängt damit zusammen, ob unser Bestatter ihn soweit wieder regeneriert bekommt, dass man ihn ruhigen Gewissens nochmal sehen kann. Der Hintergrund, warum wir ihn sehen müssen......
Und auch der Bestatter verbietet/erlaubt nicht, ob der Leichnam nochmal betrachtet werden darf oder nicht. Das sind Dinge, die man als Angehoeriger mit dem Bestatter bespricht. In diesem Fall wird der Bestatter wohl eine Empfehlung abgeben ('je nach dem, ob er den Leichnam so hinbekommt, dass man ihn ruhigen Gewissens sehen kann, oder eben nicht - wie Stiefvater Patrick es ausdrueckt). Und auch dann ist eine solche Empfehlung doch nicht bindend, sondern letztendlich die Entscheidung der Anhoerigen.
Dann darf man sich auch ueberlegen, welche Kleidung der Bestatter dem Jungen anziehen soll und was man noch mit den Sarg geben moechte. Und der Bestatter sorgt auch fuer ein pietaetvolles Ambiente, um eine wuerdevolle Verabschiedung zu ermoeglichen. So ist der Ablauf im Regelfall.
Das sind alles Dinge, die so in der Rechtsmedizin nicht vorgesehen sind - einfach, weil es nicht deren Aufgabe ist.
Slaterator schrieb:Es geht hier in dem Fall nämlich nicht darum, dass die Mutter das Kind quasi durch einen Bestatter abholen lassen und beerdigen wollte. Es ging ja nicht um den Zugriff auf das Opfer. Sie wollte es -so habe ich es in dem Video verstanden- den Jungen nur nochmal kurz zum Abschied sehen. Dafür sollte man ja hoffentlich wohl keinen DNA-Test benötigen
Selbst man den Leichnam noch in der Rechtsmedizin sehen moechte (keine Ahnung, ob so etwas ermöglicht werden wuerde): es waere sicherlich kein schoener Anblick, so nackt unter dem Tuch umgeben von Edelstahl.
Und auch dafuer muss doch die Freigabe inkl. DNA Tests abgeschossen sein.
Es muss doch sichergestellt sein, dass es sich um die richtigen Personen handelt.
Bei den Angehoerigen liegen die Nerven blank (verstaendlicherweise), und die Bild haelt drauf. Quote um jeden Preis.
Zwar sei die Anteilnahme groß, sagt er, doch es sollten auch alle erfahren, dass die Stadt Magdeburg und der Staat ihn und Mutter Desirée „tierisch im Stich lassen“. Den beiden werde das ohnehin erschütterte Leben derzeit sehr schwer gemacht.
Sie würden ihren toten Sohn gern noch einmal sehen – doch das werde ihnen bisher verwehrt! Desirée tränenerstickt: „Es ist schon schwer genug für uns alle. Wir sind jetzt bei Tag elf, und mit jeder Sekunde schwindet die Hoffnung ...“
Quelle:
https://www.bild.de/regional/magdeburg/anschlag-von-magdeburg-eltern-duerfen-toten-andre-9-nicht-mehr-sehen-67743e425d60421cc7503eeeAber man muss ja nicht auf jeden Zug aufspringen.