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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

1.674 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

19.07.2025 um 14:33
@Optimist

Es spielt deswegen eine Rolle weil du dir eine "Androhung einer massiven Straftat" zusammenreimst. Und das geht aus dem Interweiv nunmal nicht hervor, ganz gleich was die Springer Presse dazu schreibt.

Im übrigen habe ich es jetzt auch bis zum Ende gesehen, der Mann wurde aufgefunden, es wurde von der Polizei Kontakt hergestellt und auch eine Gefährderansprache gehalten.
Die Betonung lag auf "auch".
Ich hoffe es wird auch andere Konsequenzen geben, denn so jemand braucht es hier gewiss nicht.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

19.07.2025 um 14:38
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:weil du dir eine "Androhung einer massiven Straftat" zusammenreimst.
zuvor gings um den Anschlag ... in diesem Zusammenhang sagte er das mit dem Rache-nehmen.
Da ist es für mich ein naheliegender "Reim", dass der mit Rache einen Anschlag meint. Und das ist in meinen Augen eine massive Straftat.
Und umsonst hatten die doch sicherlich nicht die Polizei informiert, die hatten das auch als bedrohlich wahrgenommen (Springer hin oder her ;) )
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich hoffe es wird auch andere Konsequenzen geben, denn so jemand braucht es hier gewiss nicht
das hoffe ich auch, dass es nicht nur eine Gefährderansprache gibt.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

19.07.2025 um 14:40
@Optimist

Er sagte er wolle die ganze Stadt und alle Menschen die da wohnen niederbrennen.
Da hätte er auch mit drohen können eine Atombombe zu werfen oder Gott zu befehlen einen Tornado zu schicken. Wäre am Ende wohl ähnlich glaubhaft.
Ich will damit aber nicht sagen, dass so jemand ungefährlich ist. Um wahllos Menschen zu töten braucht es leider nicht sehr viel.
Von daher wäre er für mich ein guter Kandidat für einen Abschiebeflug.


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19.07.2025 um 14:44
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wer solche Drohungen ausspricht, gehört mMn sofort ins Gefängnis.
Jetzt wollen wir es aber auch nicht übertreiben.
Ich habe auch schon mal jemandem ernstzunehmend damit gedroht, dass ich dafür sorgen würde, dass er demnächst aus der Schnabeltasse frühstücken kann. Passiert ist mir nichts. Hat noch nicht mal zur Gefährderansprache gereicht. Der Staatsanwalt hat das Ganze eingestellt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und umsonst hatten die doch sicherlich nicht die Polizei informiert, die hatten das auch als bedrohlich wahrgenommen (Springer hin oder her ;) )
Die ARD ist aber nicht Springer :D .


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

19.07.2025 um 14:52
@Bone02943
okay :)
Zitat von emzemz schrieb:Die ARD ist aber nicht Springer :D
hatte nur die Bemerkung von Bone02943 wegen "Springer" witzelnd aufnehmen wollen :D
Aber klar, das war ja ein Fernsehteam.
Zitat von emzemz schrieb:Ich habe auch schon mal jemandem ernstzunehmend damit gedroht, dass ich dafür sorgen würde, dass er demnächst aus der Schnabeltasse frühstücken
das ist für mich um einiges harmloser, als wenn Einer ankündigt, mehrere Menschen zu gefährden oder zu töten. ;)

Aber wie auch immer, hoffentlich bekommt er nicht nur ein "du du".
Abschiebung wäre wirklich gut, vielleicht würde das sein Mütchen kühlen.


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19.07.2025 um 14:54
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Abschiebung wäre wirklich gut, vielleicht würde das sein Mütchen kühlen.
Klar, dann muss er sich nicht mehr mit den bösen deutschen Behörden herumplagen, die ihn die ganze Zeit nur schikanieren und "grundlos" verfolgen. Win-Win für alle. ;)
Das er da nicht selbst darauf kommt.


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28.07.2025 um 21:29
Der Täter hat Briefe an einige der Opfer geschrieben.
Offenbar konnte das rechtlich nicht verhindert werden.
Der Magdeburg-Attentäter hat in mindestens fünf Fällen versucht, in Briefen mit Opfern des Anschlags in Kontakt zu treten. Das bestätigte die Naumburger Generalstaatsanwaltschaft MDR SACHSEN-ANHALT. Demnach sind fünf Schreiben bekannt, in denen Taleb A. um Entschuldigung bat und die Tat aus eigener Sicht schilderte. Alle Briefe haben den Angaben zufolge einen ähnlichen Inhalt. Das Schreiben liegt MDR SACHSEN-ANHALT vor. Darin schildert der Attentäter wirr seine Tat und bittet in einem Satz um Entschuldigung.
Am Ende des Schreibens forderte er: "Bitte kontaktieren Sie mich oder schicken Sie einen Vertreter. Bei Briefen legen Sie bitte immer einen frankierten Umschlag bei. Mit freundlichen Grüßen, Taleb A."
(...)
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft war es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Kontakt zu unterbinden. Den Opfern stehe es frei, den Inhalt des Briefes zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Rechtsauffassung wird nicht von allen geteilt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Rüdiger Erben, äußerte sich empört darüber, dass das Schreiben das Opfer überhaupt erreichen könnte. Er sitzt im Untersuchungsausschuss des Landtags, der die Hintergründe des Anschlags prüfen und offene Fragen klären soll.
Er betonte, das Gesetz erlaube ausdrücklich, Briefe aus der Untersuchungshaft an Tat-Opfer zurückzuhalten. Die Staatsanwaltschaft hätte seiner Ansicht nach zunächst selbst Kontakt mit dem Opfer aufnehmen können – ohne den Brief weiterzuleiten.
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/anschlag-attentaeter-haft-fuenf-briefe-opfer-100.html


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29.07.2025 um 09:06
Das Thema Datenschutz gilt wohl nicht für beide Seiten.
Und dann wird noch um das Portogeld gebeten…dass macht einen sprachlos. Mit einem Brief an die Opfer werden diese doch wieder in Angst versetzt und da wird einfach gesagt, können wir nichts machen? Das ist erneute Kontrolle über die Psyche der Opfer.


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29.07.2025 um 09:44
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Diese Rechtsauffassung wird nicht von allen geteilt.
Ich weiß nicht, ob das wirklich eine "Rechtsauffassung" von Herrn Erben ist. Oder eher eine (durchaus menschlich verständliche) Meinung.
§ 31 StVollzG:
(1) Der Anstaltsleiter kann Schreiben anhalten,
1. wenn das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
2. wenn die Weitergabe in Kenntnis ihres Inhalts einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen würde,
3. wenn sie grob unrichtige oder erheblich entstellende Darstellungen von Anstaltsverhältnissen enthalten,
4. wenn sie grobe Beleidigungen enthalten,
5. wenn sie die Eingliederung eines anderen Gefangenen gefährden können oder
6. wenn sie in Geheimschrift, unlesbar, unverständlich oder ohne zwingenden Grund in einer fremden Sprache abgefaßt sind.
(2) Ausgehenden Schreiben, die unrichtige Darstellungen enthalten, kann ein Begleitschreiben beigefügt werden, wenn der Gefangene auf der Absendung besteht.

Ich kenne nicht den genauen Wortlaut der Briefe, aber so richtig scheint das nicht zu passen.
Zitat von Inspek19Inspek19 schrieb:Das Thema Datenschutz gilt wohl nicht für beide Seiten.
Eigentlich schon. Aber Datenschutz ist nie ein absolutes Rechtsgut. Beim Datenschutz ist es immer eine Frage, ob es Gründe gibt, die schwerer wiegen. Ich verstehe, dass es in manchen Konstellationen schwer erträglich ist, wenn Strafgefangene oder Angeklagte ihre Rechte missbrauchen. Aber dass ein Angeklagter grundsätzlich Akteneinsicht haben muss, ist ja schon ziemlich nachvollziehbar, oder?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

29.07.2025 um 13:34
Klar kann er Akteneinsicht haben. Aber schon aus den Gründen der Retraumatisierung und zum Schutz der Opfer wäre dort eine Unterbindung selbsterklärend. Es wird von mehr als einem Brief ausgegangen. Die Frage stellt sich, kann man sich so viele Adressen mit Namen merken, ohne etwas zu vertauschen? Bei 2 mag das noch gehen, bei 5 oder mehr finde ich das schwierig.


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29.07.2025 um 16:22
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Aber dass ein Angeklagter grundsätzlich Akteneinsicht haben muss, ist ja schon ziemlich nachvollziehbar, oder?
Nun ja. Eigentlich hat erst mal der Verteidiger ein Akteneinsichtsrecht (§ 147 Abs. 1 StPO). Nicht der Beschuldigte.

Ein Beschuldigter hat ausnahmsweise dann ein Akteneinsichtsrecht, wenn er 1. keinen Verteidiger hat und 2. schutzwürdige Interessen Dritter der Einsichtnahme nicht entgegen stehen (§ 147 Abs. 4 StPO).

Diese Interessen wären evtl. personenbezogene Daten wie die Adressen oder weitere Informationen über persönliche Verhältnisse der Opfer. Die würde ich als schutzwürdig betrachten, insbesondere, wenn sie nicht tatrelevant sind und die Verteidigung behindern. - Mal davon abgesehen, dass der Tatverdächtige vermutlich anwaltlich verteidigt wird, hätte er auch materiell m.E. keinen Anspruch auf unbeschränkte Akteneinsicht.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

29.07.2025 um 17:49
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Ich weiß nicht, ob das wirklich eine "Rechtsauffassung" von Herrn Erben ist. Oder eher eine (durchaus menschlich verständliche) Meinung.
§ 31 StVollzG:
Nun ja, es ist seine Interpretation der rechtlichen Lage, entspricht, damit im Wesentlichen der Definition von "Rechtsauffassung". Mir ist nicht ganz klar, was du mit deinem Einwand zumAusdruck bringen willst. Störst du dich daran, dass er ein juristischer Laie ist?
Das habe ich in der Tat nicht weiter überprüft, vor welchem Hintergrund er diese Einschätzung trifft. Aber grundsätzlich stehen ja auch juristischen Laien interpretationen der rechtlichen Lage zu.
Wie auch immer man es bezeichnen will, er übt jedenfalls deutliche Kritik an dem Vorgehen. Ob das Vorgehen tatsächlich alternativlos war, kann ich selber nicht beurteilen, ich traue mir da keine rechtliche Einordnung zu.
Moralisch und in der Auswirkung für die Betroffenen ist es natürlich katastrophal und sollte gegebenenfalls zu Nachbesserungen der gesetzlichen Richtlinien führen. Das ist ja alles nicht in Stein gemeißelt.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Aber dass ein Angeklagter grundsätzlich Akteneinsicht haben muss, ist ja schon ziemlich nachvollziehbar, oder?
Das ist absolut nachvollziehbar. Die Frage ist allerdings, zu welchem Zwecke die persönlichen Daten offen weitergegeben werden müssen. Und die könnte man vor der Weitergabe der Akte auch schwärzen. Ein Teil von Akten zu schwärzen ist ja gängige Praxis, sowohl im Gerichtsverfahren, wenn bestimmte Akten beigezogen werden, als auch in Untersuchungsausschüssen.
Ich sehe dadurch aus schutzwürdige Interessen von Verbrechensopfern.
@Origines hat das auch schon formuliert
Zitat von OriginesOrigines schrieb:personenbezogene Daten wie die Adressen oder weitere Informationen über persönliche Verhältnisse der Opfer. Die würde ich als schutzwürdig betrachten, insbesondere, wenn sie nicht tatrelevant sind und die Verteidigung behindern.
Ich kann überhaupt keine Notwendigkeit erkennen, persönliche Daten den Prozessbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Die Ladung erfolgt ohnehin ausschließlich über die Gerichte, für alles andere braucht niemand Adressen und Telefonnummern der Geschädigten.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

29.07.2025 um 17:52
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/anschlag-attentaeter-opfer-werden-gewarnt-100.html
Ich vermag die Rechtslage nicht zu beurteilen. Denke aber, wir können uns da getrost der Einschätzung von Strafrechtler Roland Weber anschließen, der nur eine Gesetzesänderung für wirklich wirkungsvoll erachtet.
Bundesopferbeauftragter fordert Gesetzesänderung

Inzwischen hat sich auch der Bundesopferbeauftragte eingeschaltet. Roland Weber äußerte sich am Dienstag im Interview mit MDR SACHSEN-ANHALT besorgt über die aktuelle Rechtslage. Er sagte, die Briefe seien erschreckend für die Opfer. Solche Kontaktaufnahmen aus der Untersuchungshaft seien rechtlich zwar möglich. Sie stellten aber eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar.

Weber forderte deshalb eine Gesetzesänderung. Ziel muss es nach seinen Worten sein, den Zugang zu Adressen bei schweren Gewaltdelikten künftig zu beschränken. Nur so könne verhindert werden, dass Betroffene erneut mit dem Täter konfrontiert würden. Dass die Generalstaatsanwaltschaft nun die Opfer vorab informiert, greift laut Weber zu kurz. Wörtlich sagte er: "Das Kind ist dann schon in den Brunnen gefallen."



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29.07.2025 um 18:01
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/anschlag-attentaeter-opfer-werden-gewarnt-100.html

Nachtrag:
Generalstaatsanwaltschaft: Briefe rechtlich zulässig

Rein rechtlich darf die Justiz solche Schreiben nicht einfach zurückhalten. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg verwies am Montag im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT auf das Briefgeheimnis und erklärte, man könne derartige Schreiben nicht generell unterbinden. Der Sprecher vermutet, dass Taleb A. die Adresse des Opfers durch die Akteneinsicht seines Verteidigers erhielt. Auch diesen Zugang könne man ihm rechtlich nicht verwehren.



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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

29.07.2025 um 18:51
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich kann überhaupt keine Notwendigkeit erkennen, persönliche Daten den Prozessbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Die Ladung erfolgt ohnehin ausschließlich über die Gerichte, für alles andere braucht niemand Adressen und Telefonnummern der Geschädigten.
Nun, das ist eine Frage dessen, was Justizbehörden leisten können.

1. Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (§ 147 Abs. 1 StPO) enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Schutzes der Interessen Dritter. Man geht davon aus, das der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege keinen Schindluder mit den Akten treibt (in der Praxis sieht das leider anders aus).

2. Schwärzungen oder Beschränkungen der Akteneinsicht sind eine Heidenarbeit. Zum Einen muss geschwärzt werden - eine Entscheidung, die eigentlich nur ein Volljurist, sprich ein Staatsanwalt, vornehmen kann. Personenbezogene Daten in Briefköpfen, Schriftsätzen, Adressfeldern, Vernehmungsprotokollen usw. lückenlos zu schwärzen, bei einer Akte, die hier vermutlich aus Dutzenden dicker Ordner besteht, das ist eine Arbeit, die Wochen dauern kann.

3. Schließlich muss noch jede Schwärzung/Beschränkung im Einzelnen begründet werden.

Die Justiz kann das schlicht nicht konsequent durchziehen. Am einfachsten ist es noch, ganze Aktenteile nicht herauszugeben, aber das kollidiert dann wieder mit den Interessen des Beschuldigten.

Kurz und gut: Eine einfache Lösung gibt es nicht.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

29.07.2025 um 18:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (§ 147 Abs. 1 StPO) enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Schutzes der Interessen Dritter
Das liesse sich ändern.
Sofern der entsprechende Wille vorhanden wäre.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Personenbezogene Daten in Briefköpfen, Schriftsätzen, Adressfeldern, Vernehmungsprotokollen usw. lückenlos zu schwärzen, bei einer Akte, die hier vermutlich aus Dutzenden dicker Ordner besteht, das ist eine Arbeit, die Wochen dauern kann.
Das ist etwas, was sich technisch lösen liesse, sofern mit elektronischen Aktrn gearbeitet wird
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Schließlich muss noch jede Schwärzung/Beschränkung im Einzelnen begründet werden.
Ja, bei derzeitiger Rechtslage sicherlich.
Die liesse sich dahingehend ändern, dass es einen grundsätzlich anderen Umgang mit persönlichen Daten gäbe.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine einfache Lösung gibt es nicht.
Nein, gibt es nicht. Aber nur, weil es keine einfache Lösung gibt. Bedeutet, dass er nicht, dass es gar keine Lösung gibt.
Es gibt im juristischen Alltag selten "einfache" Lösungen.


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29.07.2025 um 19:34
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nein, gibt es nicht. Aber nur, weil es keine einfache Lösung gibt. Bedeutet, dass er nicht, dass es gar keine Lösung gibt. Es gibt im juristischen Alltag selten "einfache" Lösungen.
Ja. Aber das bedeutet Bürokratie. Längere Verfahrenszeiten. Gerichtsverfahren vor dem eigentlichen Prozess usw.

Deshalb muss man schon abwägen, was praktikabel ist. Und der Beschuldigte hier hat ja nicht die Opferfamilien beschimpft und bedroht, sondern um Entschuldigung gebeten. Die Briefe den Tatverdächtigen wurden in der JVA inhaltlich geprüft. Der einzige Aspekt war, dass er die Adressen hatte.

Der Datenschutz ist hier sowieso nicht involviert, weil keine Daten elektronisch verarbeitet wurden. Es ist der Persönlichkeitsschutz, der hier greift. Und da ist eben auch abzuwägen: Soll es einem mutmaßlichen Täter verwehrt sein, bei den Opfern seiner Tat um Verzeihung zu bitten, sich zu entschuldigen?

Die Strafzumessungsregeln (die hier wohl nicht greifen werden) berücksichtigen z.B., ob ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden hat. Also der Beschuldigte hat schon im Grundsatz ein legitimes Interesse, mit gutem Willen mit den Opfern in Kontakt zu treten.

Die müssen natürlich nicht, wenn sie nicht wollen. Deshalb bekamen die Adressaten den Brief in einem eigenen Kuvert mit einem Anschreiben der JVA. Sie hätten ihn also auch unbesehen wegwerfen können.

Skandalös finde ich das alles nicht. Interessanter ist, ob der Inhalt Anhaltspunkte für eine dauerhafte Schuldunfähigkeit oder für Schuldfähigkeit bietet. Momentan tippe ich auf schuldfähig, aber ich bin kein Psychiater.


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30.07.2025 um 17:13
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun ja. Eigentlich hat erst mal der Verteidiger ein Akteneinsichtsrecht (§ 147 Abs. 1 StPO). Nicht der Beschuldigte.
Das stimmt natürlich. Aber wie möchtest Du faktisch eine Kommunikation zwischen Verteidiger und Beschuldigtem verhindern. Diese Informationen sind "im Lager des Beschuldigten", und das zu recht. Dass es manchmal missbraucht wird, ist schlimm, aber wie möchtest Du das regulieren? Der "ehrenwerte Anwalt, der primär der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung verpflichtet ist", ist ja doch weitgehend ein Konstrukt, das nicht der Realität entspricht. Faktisch kann man doch sagen, wenn es der Anwalt weiß, weiß es der Mandant.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nun ja, es ist seine Interpretation der rechtlichen Lage, entspricht, damit im Wesentlichen der Definition von "Rechtsauffassung". Mir ist nicht ganz klar, was du mit deinem Einwand zumAusdruck bringen willst. Störst du dich daran, dass er ein juristischer Laie ist?
DAs Wort "Rechtsauffassung" hat (in meiner Wahrnehmung) einen gewissen inhaltlichen Wert. Es beinhaltet die Aussage, dass die Person es rechtlich bewerten kann.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Aber grundsätzlich stehen ja auch juristischen Laien interpretationen der rechtlichen Lage zu.
Das ist dann halt keine Rechtsauffassung, wie ich finde. Eine legitime Meinung, klar. Aber eine ohne inhaltliche Kenntnisse.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:er übt jedenfalls deutliche Kritik an dem Vorgehen
Ich kann auch inhaltliche Kritik an den Aussagen Steven Hawking üben - es hätte nur wenig Wert. Mit "Rechtsauffassung" adelt man diese Kritik, als wäre sie der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft gleichwertig.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Moralisch und in der Auswirkung für die Betroffenen ist es natürlich katastrophal und sollte gegebenenfalls zu Nachbesserungen der gesetzlichen Richtlinien führen. Das ist ja alles nicht in Stein gemeißelt.
Dem möchte ich gar nicht widersprechen. Und selbstverständlich sind solche Umstände immer ein Grund, bestehende Regelungen und deren Abwägungen immer wieder zu hinterfragen. Aber die Frage, ob die Kritik an der StA richtig oder falsch war, lässt sich damit nicht beantworten.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

30.07.2025 um 17:28
Dieses Problem wird auch so einige Menschen davon abhalten, etwas zu bezeugen, um Tätern und deren Umfeldern nicht mit Name und Adresse ins Visier zu geraten.

Hier gab es anscheinend die Möglichkeit, die Post zurückzuhalten und erstmal das Einverständnis der Empfänger einzuholen, das wurde versäumt.


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30.07.2025 um 18:32
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Aber wie möchtest Du faktisch eine Kommunikation zwischen Verteidiger und Beschuldigtem verhindern.
Unter Kommunikation zwischen Beschuldigten und Verteidiger verstehe ich jetzt nicht zwingend die Übergabe der vollständigen Akten. Umgekehrt wird man es dem Verteidiger aber auch nicht zwingen können, das Protokoll einer belastenden Zeugenvernehmung für sich zu behalten.

Nachdem zum Akteneinsichtsrecht Berge an Judikatur existieren, glaube ich nicht, dass sich das Gesetz in absehbarer Zeit ändert. "Never change a running system!"

Zur Rechtsauffassung: Eine Rechtsauffassung hat jeder, der der Auffassung ist: "Ich habe Recht." Die kann auch abwegig und abstrus sein oder auf einem Kaiserlichen Erlass von 1237 beruhen. Ergo kann Jedermann eine Rechtsauffassung vertreten. Ob das hilft, ist eine andere Frage. Denn: Recht haben und Recht kriegen, sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ob diese Auffassung als Meinung auf Grundlage geltenden Rechts und Gesetzes auch juristisch vertretbar ist, und damit die Basis legt, Recht zu kriegen, ist dagegen eine professionelle Wertung. So können mehrere Meinungen gut vertretbar sein. Und die Gerichte wählen die, die sie am besten überzeugen.


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