Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg
gestern um 10:34PS: Und natürlich ist ein Einblick in die Daten grundrechtsrelevant (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Computergrundrecht). Auch Tatverdächtige sind nicht rechtlos.
Und das kann sehr wohl relevant sein: So könnten z.B. andere Straftaten aufgedeckt werden, die keinen Zusammenhang mit der Anlasstat haben. Sog. Zufallsfunde, Kinderpornos z.B. (so wurde der Tatverdächtige im Fall Maria Baumer belangt).
D.h. Durchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung müssen verhältnismäßig sein. Und das erfordert Kriterien bei der Auswahl. Da reicht es sicher nicht zu sagen: "theoretisch kann alles einen Bezug zur Tat haben - also sichten wir alles". Ich denke, Tatnähe muss positiv belegt und begründbar sein. Es muss - noch vor einer Auswertung und währenddessen - eine Güterabwägung vorgenommen werden.
Da gibt es sicher Rechtsprechung.
Ja, hier vom BVerfG aufgedröselt: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2005/bvg05-047.html?nn=148438
Wird dort bei der Gelegenheit zufällig 1 Kg Kokain gefunden, darf der Verdächtige belangt werden. Aber es ist unzulässig, die Wohnung gezielt nach Drogen zu durchsuchen (da kein Verdacht) oder die Daten nach Kontakten zu "Koks-Taxis" zu flöhen.
Und das kann sehr wohl relevant sein: So könnten z.B. andere Straftaten aufgedeckt werden, die keinen Zusammenhang mit der Anlasstat haben. Sog. Zufallsfunde, Kinderpornos z.B. (so wurde der Tatverdächtige im Fall Maria Baumer belangt).
D.h. Durchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung müssen verhältnismäßig sein. Und das erfordert Kriterien bei der Auswahl. Da reicht es sicher nicht zu sagen: "theoretisch kann alles einen Bezug zur Tat haben - also sichten wir alles". Ich denke, Tatnähe muss positiv belegt und begründbar sein. Es muss - noch vor einer Auswertung und währenddessen - eine Güterabwägung vorgenommen werden.
Da gibt es sicher Rechtsprechung.
Ja, hier vom BVerfG aufgedröselt: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2005/bvg05-047.html?nn=148438
Weil das bei solchen Taten Routine ist. Die wesentlichen persönlichen Umstände des Täters sind natürlich zu ermitteln. Da sollte man mal in die Wohnung kucken. Zudem ist bei einer solchen Tat und der potentiellen Gefährlichkeit des Verdächtigen auch zu prüfen, ob sich nicht Waffen oder Vorbereitungshandlungen für weitere Straftaten finden.behind_eyes schrieb:Warum war man deiner Meinung nach in der Wohnung?
Wird dort bei der Gelegenheit zufällig 1 Kg Kokain gefunden, darf der Verdächtige belangt werden. Aber es ist unzulässig, die Wohnung gezielt nach Drogen zu durchsuchen (da kein Verdacht) oder die Daten nach Kontakten zu "Koks-Taxis" zu flöhen.